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Überlassungsbedingungen für den Saal im Gebäude Aldinger Strasse 80 (Casino) -
außer Kraft ab 1. Juli 2020
- A 8.09

Überlassungsbedingung A 8.09 Casino.pdf




§ 1
Nutzungszeiten

1. Die Nutzungszeiten für den Saal werden wie folgt festgelegt:
§ 2
Gebühren, Kaution, Fälligkeit

2. Für die Überlassung des Saales sind folgende Gebühren fällig:

2.1 Saalmiete
2.2 Betriebskostenpauschale
2.3 Reinigungskostenpauschale
2.4 Kaution
2.5 Fälligkeit
2.6 Anträge, Vormerkungen
2.9 Küche, Geschirr – Benutzungsbestimmungen