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Förderprogramm Regenwassernutzungsanlagen - Förderrichtlinien - rückwirkend gültig ab 01.01.2012 - A 1.13


Der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim hat am 22. März 2012 die Weiterführung der

Förderung zum Bau von Regenwassernutzungsanlagen beschlossen.


1. Ziel der Förderung

Die Förderung des Baus von Regenwassernutzungsanlagen soll dazu beitragen, den Trinkwasserverbrauch für Brauchwasserzwecke wie Toilettenspülung und Wäschewaschen sowie für die Gartenbewässerung einzuschränken.

2. Gegenstand der Förderung

2.1 Gefördert wird der Bau von Regenwassernutzungsanlagen zum Zwecke der Brauchwassernutzung in der Stadt Kornwestheim, soweit sie als freiwillige Maßnahme
erstellt werden.
2.2 Nicht förderfähig sind Zisternen oder Teiche, die ausschließlich der verzögerten Ableitung der Regenabflüsse dienen und Bestandteil der naturnahen Regenwasser-bewirtschaftung eines Wohngebietes sind. Darüber hinausgehende Speicherkapazitäten, die der Regenwassernutzung in Haushalt und Garten dienen, sind förderfähig.
2.3. Gefördert werden ausschließlich Zisternen für private Wohnzwecke.
2.4 Förderfähige Regenwassernutzungsanlagen müssen zwingend zur Toilettenspülung genutzt werden. Mindestens 50 % der in den Wohnungen vorhandenen Toiletten müssen angeschlossen sein. Die Regenwassernutzungsanlage hat ein Mindestspeichervolumen von 2 Kubikmetern aufzuweisen.

3. Voraussetzung für die Förderung

3.1 Der Betreiber einer Regenwassernutzungsanlage verpflichtet sich mit der Antragstellung schriftlich zur Einhaltung folgender Regelwerke und Bedingungen:

3.2 Die anfallende Abwassermenge wird gemäß dem § 39 der Abwassersatzung der Stadt
Kornwestheim festgesetzt: 4. Art und Höhe der Förderung

4.1 Die Stadt Kornwestheim stellt im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Haushalts-mittel Zuschüsse für die Förderung des Baus von Regenwassernutzungsanlagen zur Verfügung. Diese Förderung ist eine freiwillige Leistung der Stadt Kornwestheim, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

4.2 Der Einbau von Regenwassernutzungsanlagen in Hausneubauten und in bestehende, bereits baurechtlich abgenommene Bauvorhaben wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wie folgt bezuschusst:

Bestehendes Ein- bis Zweifamilienhaus 1.000 Euro
Bestehendes Mehrfamilienhaus 1.500 Euro
Neubau 500 Euro




5. Antragsverfahren

5.1 Die Förderung ist vor Beginn der Maßnahme bei der Umweltbeauftragten der Stadt Kornwestheim, 1. Stock, Zimmer 123, zu beantragen.
5.2 Es können nur solche Maßnahmen gefördert werden, die zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen worden sind.
5.3 Nach Abschluss der Maßnahme ist die Fertigstellung der Umweltbeauftragten unter Vorlage der Rechnungskopie anzuzeigen.
5.4 Nach Fertigstellung der Regenwassernutzungsanlage erfolgt die Abnahme durch die Stadtwerke Ludwigsburg Kornwestheim GmbH.
5.5 Nach Abnahme der Regenwassernutzungsanlage vorgenommene Änderungen sind unverzüglich bei der Umweltbeauftragten der Stadt Kornwestheim anzuzeigen.
5.6 Wird die Regenwassernutzungsanlage innerhalb von 10 Jahren nach Gewährung des Zuschusses stillgelegt, so hat die Stadt das Recht, den Zuschuss zurückzufordern. Dasselbe Recht behält sich die Stadt bei Nichteinhaltung der Fördervoraussetzungen vor.
5.7 Gemäß § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 wird der Betreiber der Regenwassernutzungsanlage vom Benutzungszwang aus dem Verteilungsnetz der Stadtwerke Ludwigsburg Kornwestheim insoweit befreit, dass für Brauchwasserzwecke wie Toilettenspülung und Wäschewaschen sowie für die Gartenbewässerung keine Abnahmeverpflichtung besteht.


6. Inkrafttreten

Diese Richtlinien treten rückwirkend zum 01.01.2012 in Kraft.

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Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Förderstelle :


Stadt Kornwestheim
Umweltbeauftragte
Jakob-Sigle Platz 1
70806 Kornwestheim
Tel: 07154/202-8370
Fax: 07154/202-8710
Email: umweltberatung@kornwestheim.de