Förderfähige Elemente sind:
Oberflächennahe Geothermie Gegenstand der Förderung ist die Installation von Erdwärmesonden, die in Verbindung mit Wärmepumpenanlagen zur Beheizung und ggf. Kühlung von kleinen Wohngebäuden (Einfamilien-, Zweifamilien- und Reihenhäusern) in Kornwestheim betrieben werden. Fördervoraussetzungen:
| Automatisch beschickte Biomas- seanlagen (Holzpelletsheizungen) Gegenstand der Förderung sind automatische beschickte Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse in Form von Holzpellets. Es muss sich hierbei um Zentralheizungsanlagen handeln. Fördervoraussetzungen:
Nicht zuschussfähig sind:
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Fotovoltaikanlagen Gegenstand der Förderung sind Fotovoltaikanlagen zur Umwandlung von Lichtenergie in elektrische Energie. Fördervoraussetzungen:
Thermische Solaranlagen Gegenstand der Förderung ist die Errichtung von Solarkollektoranlagen zur Warmwasser- bereitung und Raumheizung bis maximal 40 Quadratmeter Bruttokollektorfläche. Fördervoraussetzungen:
Luft-Wasser-Wärmepumpen Gegenstand der Förderung sind Luft-Wasser-
| Verfahren und Antragsstellung
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Fördersätze**
| Bei thermischen Solaranlagen gelten unterschiedliche Förderbeträge für Anlagen in Neubauten und für Anlagen in Bestandsbauten. NEUBAUTEN:
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