Stadtrecht Kornwestheim - Zurück zur Übersicht - Diese Seite drucken



Statut für besondere Ehrungen - gültig ab 1. Januar 2018 - A 0.05

Beschluss des Gemeinderats vom 19. November 1964, geändert am 28. November 1974, 1. Dezember 1983, 23. Juli 1996, 22. Mai 2001 und 14. November 2002 und 15. Dezember 2011 und 16. November 2017.


In dem Wunsch, Frauen und Männern, die sich Verdienste um die Stadt erworben haben, Dank und Anerkennung öffentlich zum Ausdruck zu bringen, stiftet der Gemeinderat:


Gleichzeitig erhalten die Inhaber der Philipp-Matthäus-Hahn-Medaille eine Anstecknadel in Gold und die Inhaber einer Gedenkmünze im Falle der Ziffern II bis V eine Urkunde samt Anstecknadel in Silber, im Falle der Ziffer VI eine Urkunde.

I. Philipp-Matthäus-Hahn-Medaille
§ 1

Die Medaille wird auf Beschluss des Gemeinderats an Persönlichkeiten verliehen, die sich um das allgemeine Wohl der Stadt, insbesondere auf kommunalpolitischem, wirtschaftlichem, sozialem und kulturellem Gebiet in besonderer und hervorragender Weise verdient gemacht haben.
§ 2

Die Medaille wird in Silber verliehen.
§ 3

Die Medaille zeigt in erhabener Prägung auf der Vorderseite:

Ein Relief Philipp Matthäus Hahns mit der Umschrift "Philipp Matthäus Hahn Kornwestheim",

auf der Rückseite:

Das Wappen der Stadt sowie eine Darstellung des Rathauses (mit Wasserturm); außerdem
eine freie Fläche, in der Name und Verdienst des zu Ehrenden aufzunehmen sind.

Die Medaille hat einen Durchmesser von rd. 120 mm.

Die Anstecknadel zeigt in erhabener Prägung:
Ein Relief Philipp Matthäus Hahns mit der Umschrift "Philipp Matthäus Hahn Kornwestheim".
§ 4

Die Übergabe der Medaille und der Anstecknadel soll durch den Oberbürgermeister in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats oder in sonstiger feierlicher Weise erfolgen.
§ 5

Die Medaille und die Anstecknadel gehen in das Eigentum des Geehrten über. Eine Rückgabepflicht der Hinterbliebenen besteht nicht. Der Gemeinderat kann die Medaille und die Anstecknadel wegen unwürdigen Verhaltens entziehen; in diesem Fall sind die Medaille und die Anstecknadel zurückzugeben.

II. Gedenkmünze "Für besondere Verdienste um den Sport"
§ 6

1. Die Stadt Kornwestheim zeichnet Frauen und Männer für ihre besonderen Verdienste um den Sport in Kornwestheim aus. Die Ehrung durch die Stadt setzt strenge Maßstäbe voraus, um den Wert der Auszeichnung zu wahren. Die zu Ehrenden müssen sich in herausragender, mindestens 15-jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit in verantwortlicher Position, besondere Verdienste um den Sport in Kornwestheim, die über das normal übliche Maß hinausgehen und eine breite Öffentlichkeitswirkung erreichten, erworben haben. Den zu ehrenden Personen wird die Gedenkmünze "Für besondere Verdienste um den Sport" verliehen.

2. Es soll pro Ehrung nicht mehr als eine Person geehrt werden.

3. Die zu ehrenden Personen werden mit der Gedenkmünze in Silber mit der Aufschrift "Für besondere Verdienste um den Sport" und einer Urkunde sowie einer Anstecknadel ausgezeichnet.
§ 7

Die Gedenkmünze wird in Silber in Verbindung mit einer Urkunde und einer Anstecknadel verliehen.

Die Gedenkmünze zeigt in erhabener Prägung auf der Vorderseite:

Das Wappen der Stadt und die Worte "Stadt Kornwestheim",

auf der Rückseite:

2 Lorbeerblätter und die Worte "Für besondere Verdienste um den Sport"

Die Gedenkmünze hat einen Durchmesser von rd. 40 mm.

Die Anstecknadel zeigt in erhabener Prägung:

Das Wappen der Stadt und die Worte "Stadt Kornwestheim - Für besondere Verdienste".

Die Urkunde hat folgenden Wortlaut:

U r k u n d e

Die Stadt Kornwestheim verleiht

Herrn/Frau .............................

die Gedenkmünze in Silber mit der Aufschrift

"Für besondere Verdienste um den Sport"
Kornwestheim, den
Oberbürgermeister
§ 8

Über die Verleihung entscheidet der Verwaltungs- und Finanzausschuss des Gemeinderats.
§ 9

Die Übergabe der Gedenkmünze samt Urkunde und Anstecknadel soll durch den Oberbürgermeister in würdiger Weise erfolgen.

III. Gedenkmünze Für besondere Verdienste um die Kultur
§ 10


1. Die Stadt Kornwestheim zeichnet Frauen und Männer für ihre besonderen Verdienste um die Kultur in Kornwestheim aus. Die Ehrung durch die Stadt setzt strenge Maßstäbe voraus, um den Wert der Auszeichnung zu wahren. Die zu Ehrenden müssen sich in herausragender, mindestens 15-jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit in verantwortlicher Position, besondere Verdienste um das kulturelle Leben in Kornwestheim, die über das normal übliche Maß hinausgehen und eine breite Öffentlichkeitswirkung erreichten, erworben haben.

2. Es soll pro Ehrung nicht mehr als eine Person geehrt werden.

3. Die zu ehrenden Personen werden mit der Gedenkmünze in Silber mit der Aufschrift "Für besondere Verdienste um die Kultur" und einer Urkunde sowie einer Anstecknadel ausgezeichnet.
§ 11

Die Gedenkmünze wird in Silber in Verbindung mit einer Urkunde und einer Anstecknadel verliehen.

Die Gedenkmünze zeigt in erhabener Prägung

auf der Vorderseite:

Das Wappen der Stadt und die Worte "Stadt Kornwestheim",

auf der Rückseite:

2 Eichenblätter und die Worte "Für besondere Verdienste um die Kultur"

Die Gedenkmünze hat einen Durchmesser von rd. 50 mm.

Die Anstecknadel zeigt in erhabener Prägung:

Das Wappen der Stadt und die Worte "Stadt Kornwestheim - Für besondere Verdienste".

Die Urkunde hat folgenden Wortlaut:

U r k u n d e

Die Stadt Kornwestheim verleiht

Herrn/Frau .............................

die Gedenkmünze in Silber mit der Aufschrift

"Für besondere Verdienste um die Kultur"
Kornwestheim, den
Oberbürgermeister
§ 12

Über die Verleihung entscheidet der Verwaltungs- und Finanzausschuss des Gemeinderats.
§ 13

Die Übergabe der Gedenkmünze samt Urkunde und Anstecknadel soll durch den Oberbürgermeister in würdiger Weise erfolgen.

IV. Gedenkmünze Für besonderes soziales Wirken
§ 14

Die Gedenkmünze wird an Personen verliehen, die sich durch soziales und karitatives Wirken in Kornwestheim besonders verdient gemacht haben.
§ 15

Die Gedenkmünze wird in Silber in Verbindung mit einer Urkunde und einer Anstecknadel verliehen.

Die Gedenkmünze zeigt in erhabener Prägung auf der Vorderseite:

Das Wappen der Stadt und die Worte "Stadt Kornwestheim",

auf der Rückseite:

2 Eichenblätter und die Worte "Für besonderes soziales Wirken".

Die Münze hat einen Durchmesser von rd. 50 mm.

Die Anstecknadel zeigt in erhabener Prägung:

Das Wappen der Stadt und die Worte "Stadt Kornwestheim - Für besondere Verdienste".

Die Urkunde hat folgenden Wortlaut:

U r k u n d e

Die Stadt Kornwestheim verleiht

Herrn/Frau .............................

die Gedenkmünze in Silber mit der Aufschrift

"Für besonderes soziales Wirken".
Kornwestheim, den
Oberbürgermeister
§ 16

Über die Verleihung entscheidet der Verwaltungs- und Finanzausschuss des Gemeinderats.
§ 17

Die Übergabe der Gedenkmünze samt Urkunde und Anstecknadel soll durch den Oberbürgermeister in würdiger Weise erfolgen.

V. Gedenkmünze Für besondere Verdienste um die Städtepartnerschaft
§ 18

Die Gedenkmünze wird an Personen verliehen, die sich durch ihren Einsatz in Kornwestheim oder einer Partnerstadt um die Städtepartnerschaft besonders verdient gemacht haben.
§ 19

Die Gedenkmünze wird in Silber in Verbindung mit einer Urkunde und einer Anstecknadel verliehen.

Die Gedenkmünze zeigt in erhabener Prägung auf der Vorderseite:

Das Wappen der Stadt und die Worte "Stadt Kornwestheim",

auf der Rückseite:

2 Lorbeerblätter und die Worte "Für besondere Verdienste um die Städtepartnerschaft".

Die Gedenkmünze hat einen Durchmesser von rd. 50 mm.

Die Anstecknadel zeigt in erhabener Prägung:

Das Wappen der Stadt und die Worte "Stadt Kornwestheim - Für besondere Verdienste".

Die Urkunde hat folgenden Wortlaut:

U r k u n d e

Die Stadt Kornwestheim verleiht

Herrn/Frau .............................

die Gedenkmünze in Silber mit der Aufschrift

"Für besondere Verdienste um die Städtepartnerschaft".
Kornwestheim, den
Oberbürgermeister
§ 20


Über die Verleihung entscheidet der Verwaltungs- und Finanzausschuss des Gemeinderats.
§ 21

Die Übergabe der Gedenkmünze samt Urkunde und Anstecknadel soll durch den Oberbürgermeister in würdiger Weise erfolgen.

VI. Gedenkmünze für gezeigte Zivilcourage
§ 22

Die Gedenkmünze wird an Personen verliehen, die durch ihren persönlichen Einsatz in Kornwestheim besondere Zivilcourage gezeigt haben.
§ 23

Die Gedenkmünze wird in Silber in Verbindung mit einer Urkunde verliehen.

Die Gedenkmünze zeigt in erhabener Prägung auf der Vorderseite:

Das Wappen der Stadt und die Worte "Stadt Kornwestheim",

auf der Rückseite:

2 Lorbeerblätter und die Worte "Für gezeigte Zivilcourage".

Die Gedenkmünze hat einen Durchmesser von rd. 50 mm.

Die Urkunde hat folgenden Wortlaut:

U r k u n d e

Die Stadt Kornwestheim verleiht

Herrn/Frau .............................

die Gedenkmünze in Silber mit der Aufschrift

"Für gezeigte Zivilcourage".
Kornwestheim, den
Oberbürgermeister
§ 24

Über die Verleihung entscheidet der Verwaltungs- und Finanzausschuss des Gemeinderats.
§ 25

Die Übergabe der Gedenkmünze samt Urkunde soll durch den Oberbürgermeister in würdiger Weise erfolgen.



Änderungen:
§ 6, § 10 GR-Beschluss vom 15.12.2011 – Inkrafttreten ab 01.01.2012.
§ 6, § 7, § 10 GR-Beschluss vom 16.11.2017 – Inkrafttreten ab 01.01.2018.

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180101_A 0.05_Statut für besondere Ehrungen.pdf