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Benutzungsordnung für den Gemeinschaftsraumes in der Seniorenwohnanlage Hermannstraße 12 - 14 vom 01.01.2003 -
außer Kraft ab 1. Juli 2020
- A 4.13

Benutzungsordnung A 4.13 Hermannstr..pdf

Der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim hat am 14.11.2002 folgende Gebührenordnung für den Gemeinschaftsraum in der Seniorenwohnanlage Hermannstraße beschlossen:

§ 1
Allgemeiner Erhebungsgrundsatz

1. Die Stadt Kornwestheim stellt den Gemeinschaftsraum mit Nebeneinrichtungen der Kirchlichen Sozialstation Kornwestheim, der Hausgemeinschaft der Seniorenwohnanlage, örtlichen Vereinen, Gruppen und Institutionen sowie sonstigen natürlichen und juristischen Personen nach Maßgabe der Benutzungsordnung zur Verfügung.

2. Die Benutzung der Räume erfolgt im Rahmen des Belegungsplans beziehungsweise nach Einzelüberlassungen.

3. Für die Benutzung des Gemeinschaftsraumes und seiner Nebeneinrichtungen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben.
§ 2
Zahlungspflichtiger

Zur Bezahlung der Gebühren sind der Antragsteller und der Benutzer des Gemeinschaftsraumes verpflichtet mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner.
§ 3
Gebühren

Im Zeitraum von 14.00 bis 21.00 Uhr pro Überlassung:
ohne Benutzung Teeküche:
mit Benutzung Teeküche:
Veranstaltungen von Kornwestheimer Vereinen und Organisationen sowie von Bewohnern der Seniorenwohnanlage
15,-- EUR
20,-- EUR
Auswärtige Benutzer und private Veranstalter
25,-- EUR
40,-- EUR
§ 4
Betriebskostenpauschale

1. Ein Betriebskostenanteil von 25,-- EUR ist zusätzlich zu jeder Überlassung - unabhängig vom Benutzer und dem Überlassungszeitraum - zu bezahlen.

Mit diesem Betrag sind sämtliche Kosten für Strom, Wasser, Heizung und die Reinigung im Normalumfang abgegolten.

2. Für den Fall, dass die Rückgabe des Raumes in einem Zustand erfolgt, der einen Reinigungsaufwand über das übliche Maß hinaus erforderlich macht, behält sich die Stadt Kornwestheim vor, die zusätzlichen Kosten für eine Sonderreinigung dem Veranstalter in Rechnung zu stellen.
§ 5
Sonderregelung für die Kirchliche Sozialstation

An einem im Belegungsplan festzulegenden Wochentag wird die Kirchliche Sozialstation in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr im Rahmen des Betreuungskonzeptes eine Gemeinschaftsveranstaltung für die Bewohner der Seniorenwohnanlage durchführen. Eine Gebühr und eine Betriebskostenpauschale hierfür wird entsprechend den Regelungen im Dienstleistungs- und Überlassungsvertrag zwischen der Kirchlichen Sozialstation, der Wohnungseigentümergemeinschaft Hermannstr. 12-14 und der Stadt Kornwestheim nicht erhoben.
§ 6
Entstehung und Fälligkeit

1. Die Gebührenschuld entsteht mit der Genehmigung der Veranstaltung.

2. Die Gebühren sind innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

3. Die Stadtverwaltung kann für Einzelveranstaltungen die Gebühr nach den beantragten Zeiten festsetzen und im voraus erheben. Sicherheitsleistungen können verlangt werden.

4. Wird eine genehmigte Veranstaltung aus nicht von der Stadt zu vertretenden Gründen abgesagt, kann eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,-- EUR erhoben werden.
§ 7
Schadensersatz

Bei Beschädigungen werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Sie sind gegen den Gebührenschuldner nach dieser Gebührenordnung zu richten.
§ 8
Inkrafttreten

Diese Gebührenordnung tritt am 01.01.2003 in Kraft.



Gez.
Dr. Rommelfanger
Oberbürgermeister