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Benutzungs- und Gebührenordnung für das City-Parkhaus - A 6.09

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 6.4.1989, geändert durch GR-Beschluss vom 24. Juli 2001, folgende Benutzungs- und Gebührenordnung für das City-Parkhaus beschlossen:



1. Betreiber

Das City-Parkhaus ist ein unbewachtes Parkhaus der Stadt Kornwestheim. Die Betriebsführung obliegt den Stadtwerken Kornwestheim.

2. Öffnungszeiten

Das City-Parkhaus ist täglich von 6.00 Uhr bis 24.00 Uhr geöffnet. Außerhalb der festgelegten Öffnungszeit besteht Parkverbot.

Eine Änderung der Öffnungszeit behält sich die Stadt ausdrücklich vor.


3. Verwahrung, Haftung

Die Stadt Kornwestheim übernimmt keinerlei Obhutspflichten. Sie haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeugeinsteller oder sonstige dritte Personen verursacht werden. Die Benutzung des City-Parkhauses erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

Die Stadt Kornwestheim haftet nur für Schäden, die von ihren Bediensteten oder Beauftragten schuldhaft verursacht werden.

Da es sich um ein unbewachtes Parkhaus handelt, erfolgt weder eine Bewachung noch Verwahrung der eingestellten Fahrzeuge.


4. Haftung des Einstellers

Der Einsteller haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seinen Begleitpersonen gegenüber dem City-Parkhaus oder gegenüber anderen Einstellern verursachten Schäden. Er ist verpflichtet, die angerichteten Schäden unverzüglich der Stadt Kornwestheim anzuzeigen.

5. Weitere Benutzungsbestimmungen

6. Parkgebühren