Stadtrecht Kornwestheim - Zurück zur Übersicht - Diese Seite drucken



Richtlinien zur Förderung passiver Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzprogramm der Stadt Kornwestheim) - A 6.08

Der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim hat am 16.03.1995 die Wiedereinführung der Förderung passiver Lärmschutzmaßnahmen beschlossen:


1. Ziel der Förderung

Die Förderung passiver Lärmschutzmaßnahmen soll dazu beitragen, die Wohnqualität in der Innenstadt, insbesondere an stark befahrenen Straßen in Kornwestheim, sicherzustellen bzw. zu verbessern. Damit soll erreicht werden, daß die innerstädtischen Wohnungen gegenüber Wohnungen in Randlagen konkurrenzfähig bleiben. Die Förderung berücksichtigt nur den Schutz gegen Straßenlärm; Schutzmaßnahmen gegen Lärmemissionen von Bahn, gewerblichen Objekten oder von sonstigen öffentlichen und privaten Einrichtungen werden nicht bezuschußt.


2. Grundsätze der Förderung

3. Gegenstand der Förderung
4. Förderungsvoraussetzungen


5. Höhe der Förderung
6. Verfahren


7. Antragsteller und Pflichten des Antragstellers
8. Bewirtschaftungsgrundsätze

Zuschüsse nach diesen Richtlinien werden nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel der Stadt Kornwestheim gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung besteht nicht.


9. Inkrafttreten

Die vorstehenden Richtlinien treten am Tage der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die Euro-Beträge treten lt. Beschluss des Gemeinderats vom 15.11.2001 ab 1. Januar 2002 in Kraft.


Dateianhangsymbol
A608-1.jpg
Dateianhangsymbol
A608-2.jpg