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Richtlinien für die Förderung von Maßnahmen der Denkmalpflege, des Denkmalschutzes und der Stadtgestaltung - A 3.04

Der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim hat am 20. April 1978 folgende

Richtlinien beschlossen:

Die Stadt Kornwestheim fördert auf der Grundlage nachstehender Richtlinien durch Zuschüsse im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege von Einzelhäusern und Gebäudegruppen insbesondere im Bereich des alten Ortskerns.

Für die Gewährung von Zuschüssen gelten folgende Voraussetzungen:

1. Der Zuschuß wird gewährt für Mehrkosten, die durch denkmalpflegerische und stadtgestalterische Maßnahmen zusätzlich zu den üblichen Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Renovierungsarbeiten entstehen.

2. Die Zuschußmaßnahmen bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt.

3. Die zuschußfähigen Mehrkosten stellt das Stadtplanungsamt in Zusammenarbeit mit dem städt. Hochbauamt und gegebenenfalls dem Denkmalamt fest.

4. Zuschüsse werden entsprechend der Bedeutung der Gebäude für das Ortsbild in folgender Rangfolge gewährt für:

5. Die Zuschüsse betragen in der Regel 50 % der zuschußfähigen Mehrkosten. Falls sich das Denkmalamt an diesen Kosten beteiligt, richtet sich die Förderung nach den Richtlinien des Landkreises Ludwigsburg.

6. Über die Höhe des Zuschusses entscheidet im Einzelfall der vom Technischen Ausschuß des Gemeinderats gebildete Unterausschuß (Sanierungsausschuß).

7. Für den Antrag ist ein entsprechendes Formblatt zu verwenden.

8. Die Richtlinien treten am 1. Mai 1978 in Kraft.