Vorlage-Nr.:

42/2011

Az.:

301 Lars Roller

Datum:

02.02.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

10.02.2011

 

 

Betreff:

Beteiligungsrichtlinie der Stadt Kornwestheim

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Beteiligungsrichtlinie der Stadt Kornwestheim

 

Beschlussvorschlag:

Die Beteiligungsrichtlinie der Stadt Kornwestheim wie in der Anlage 1 aufgeführt zu beschließen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Vorberatung

nichtöffentlich

10.02.2011

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

17.02.2011

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Die Zahl der ausgegliederten Einheiten der Stadt Kornwestheim hat über die Jahre beständig zugenommen, ebenso deren wirtschaftliche Bedeutung. Durch die Bildung rechtlich selbständiger Gesellschaften außerhalb der Stadtverwaltung, nahm aber gleichzeitig der politische Einfluss ab. Als Konsequenz daraus wurde die Beteiligungsverwaltung geschaffen, die als Schnittstelle zwischen den Beteiligungsunternehmen und der Stadt fungiert, dabei aber die Interessen der Stadt als Gesellschafterin vertritt.

 

Im Laufe der Jahre hat die Beteiligungsverwaltung vielfältige Kompetenzen erworben und

Aufgaben übernommen, die bisher nicht fixiert waren. Die Beteiligungsrichtlinie soll deshalb die Aufgaben der Beteiligungsverwaltung aufzeigen und die Zusammenarbeit innerhalb der Stadtverwaltung und mit den weiteren Akteuren, insbesondere den Gesellschaften, regeln.

 

Eine Regelung der Aufgaben und Kompetenzen wurde auch im Rahmen der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt im vergangenen Jahr empfohlen.

 

Die Richtlinie enthält Begriffsbestimmungen, die Aufgaben der Beteiligungsverwaltung im

engeren Sinne und Richtlinien für die Kornwestheimer Beteiligungen.

 

Der Tätigkeitsbereich der Beteiligungsverwaltung gliedert sich in drei große Aufgabenblöcke:

 

 

Während das Beteiligungscontrolling u. a. die Abstimmung der Jahresabschlüsse und

Wirtschaftspläne sowie darauf aufbauend die Zielvereinbarungen mit der Geschäftsführung und das Berichtswesen beinhaltet, sind die Schwerpunkte der Beteiligungsorganisation mehr

administrativer Form. So gehört die Vorbereitung von Gesellschafterbeschlüssen ebenso zum Aufgabengebiet wie die Führung der Beteiligungsakten und die Vorbereitung und Einholung kommunalrechtlicher Genehmigungen.

 

Dritter Aufgabenschwerpunkt ist die Mandatsbetreuung. Die Beteiligungsverwaltung steht dabei allen Mandatsträgern und den Geschäftsführungen beratend zur Seite. Die Beteiligungsverwaltung soll künftig bei grundsätzlichen Entscheidungen der Beteiligungsunternehmen miteinbezogen werden, sowie an den Aufsichtsratsitzungen teilnehmen und bei Bedarf eine schriftliche Stellungnahme unter Würdigung rechtlicher/wirtschaftlicher Gesichtspunkte verfassen.

 

Weitere Leistungen, wie die fachliche Qualifizierung für Mandatsträger in Form der Neuauflage des Beteiligungshandbuchs aus dem Jahr 1998 sowie die Vermittlung/Organisation von Fortbildungen runden das Aufgabenfeld ab.

 

Es wurden in der Regel das bisher bereits praktizierte Vorgehen festgehalten und

einige Auskunfts- bzw. Berichtspflichten wie z.B. die Überlassung von Einladungen zu

Gesellschafterversammlung detailliert.

 

In den Richtlinien für Kornwestheimer Beteiligungen wird Grundsätzliches für die Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräte und die Geschäftsführung geregelt.

 

Die Tätigkeiten der Beteiligungsverwaltung werden durch die Stadtkämmerei wahrgenommen.

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Beteiligungsrichtlinie der Stadt Kornwestheim.doc Beteiligungsrichtlinie der Stadt Kornwestheim.doc