Betreff:
Beteiligungsrichtlinie
der Stadt Kornwestheim
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beteiligungsrichtlinie der Stadt Kornwestheim
Beschlussvorschlag:
Die Beteiligungsrichtlinie der Stadt Kornwestheim wie in der
Anlage 1 aufgeführt zu beschließen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Vorberatung
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nichtöffentlich
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10.02.2011
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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17.02.2011
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Die Zahl der ausgegliederten
Einheiten der Stadt Kornwestheim hat über die Jahre beständig zugenommen,
ebenso deren wirtschaftliche Bedeutung. Durch die Bildung rechtlich
selbständiger Gesellschaften außerhalb der Stadtverwaltung, nahm aber
gleichzeitig der politische Einfluss ab. Als Konsequenz daraus wurde die Beteiligungsverwaltung
geschaffen, die als Schnittstelle zwischen den Beteiligungsunternehmen und der
Stadt fungiert, dabei aber die Interessen der Stadt als Gesellschafterin
vertritt.
Im
Laufe der Jahre hat die Beteiligungsverwaltung vielfältige Kompetenzen erworben
und
Aufgaben
übernommen, die bisher nicht fixiert waren. Die Beteiligungsrichtlinie soll
deshalb die Aufgaben der Beteiligungsverwaltung aufzeigen und die
Zusammenarbeit innerhalb der Stadtverwaltung und mit den weiteren Akteuren,
insbesondere den Gesellschaften, regeln.
Eine
Regelung der Aufgaben und Kompetenzen wurde auch im Rahmen der überörtlichen
Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt im vergangenen Jahr empfohlen.
Die
Richtlinie enthält Begriffsbestimmungen, die Aufgaben der Beteiligungsverwaltung
im
engeren
Sinne und Richtlinien für die Kornwestheimer Beteiligungen.
Der
Tätigkeitsbereich der Beteiligungsverwaltung gliedert sich in drei große
Aufgabenblöcke:
- Beteiligungscontrolling
- Beteiligungsorganisation
- Mandatsbetreuung
Während
das Beteiligungscontrolling u. a. die Abstimmung der Jahresabschlüsse und
Wirtschaftspläne
sowie darauf aufbauend die Zielvereinbarungen mit der Geschäftsführung und das
Berichtswesen beinhaltet, sind die Schwerpunkte der Beteiligungsorganisation
mehr
administrativer
Form. So gehört die Vorbereitung von Gesellschafterbeschlüssen ebenso zum
Aufgabengebiet wie die Führung der Beteiligungsakten und die Vorbereitung und
Einholung kommunalrechtlicher Genehmigungen.
Dritter
Aufgabenschwerpunkt ist die Mandatsbetreuung. Die Beteiligungsverwaltung steht
dabei allen Mandatsträgern und den Geschäftsführungen beratend zur Seite. Die
Beteiligungsverwaltung soll künftig bei grundsätzlichen Entscheidungen der
Beteiligungsunternehmen miteinbezogen werden, sowie an den Aufsichtsratsitzungen
teilnehmen und bei Bedarf eine schriftliche Stellungnahme unter Würdigung
rechtlicher/wirtschaftlicher Gesichtspunkte verfassen.
Weitere
Leistungen, wie die fachliche Qualifizierung für Mandatsträger in Form der
Neuauflage des Beteiligungshandbuchs aus dem Jahr 1998 sowie die
Vermittlung/Organisation von Fortbildungen runden das Aufgabenfeld ab.
Es
wurden in der Regel das bisher bereits praktizierte Vorgehen festgehalten und
einige
Auskunfts- bzw. Berichtspflichten wie z.B. die Überlassung von Einladungen zu
Gesellschafterversammlung
detailliert.
In
den Richtlinien für Kornwestheimer Beteiligungen wird Grundsätzliches für die
Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräte und die Geschäftsführung geregelt.
Die Tätigkeiten der Beteiligungsverwaltung werden
durch die Stadtkämmerei wahrgenommen.