Betreff:
Bebauungsplan
"Kindertagesstätte an der Neckarstraße / Ecke Remsstraße" -
Entwurfsbeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
Bebauungsplan, Textteil,
Begründung, Artenschutzbericht
Beschlussvorschlag:
Der Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan
„Kindertagesstätte an der Neckarstraße / Ecke Remsstraße" wird gefasst.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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22.01.2013
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Beteiligung Personalrat
Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Vor dem Hintergrund gesetzlicher Vorgaben zum Ausbau der
Kapazitäten im Bereich der Kinderbetreuung plant die Stadt Kornwestheim im
Planbereich die Schaffung einer Kindertagesstätte. Vorgesehen ist eine
Kindertageseinrichtung für 75 Kinder in 6 Gruppen, davon 3 Krippengruppen. Die
neue Kindertagesstätte ergänzt das derzeit nur sehr geringe Angebot an
Kinderbetreuungsplätzen im Bereich östlich der B27.
Das Bauvorhaben orientiert sich an
den Empfehlungen des KVJS hinsichtlich Ausstattung und Mindestgrößen.
Die Kindertagesstätte ist in der Bedarfsplanung der Stadt Kornwestheim
aufgenommen.
Der Planbereich umfasst die KITA mit den dazugehörigen Außenanlagen.
Der Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die
Flurstücke 2649, 2650, 2652 und Teilbereiche der Flurstücke 2634 und 6853 . Die
Fläche ist insgesamt ca. 2040 m² groß.
Verfahren
Der Gemeinderat hatte am 28.6.2012
einen Aufstellungsbeschluss gefasst, wobei das planungsrechtliche Verfahren
nach § 12 BauGB (vorhabenbezogener Bebauungsplan -VEP-) durchgeführt werden
sollte. Der Aufstellungsbeschluss war in der Kornwestheimer Zeitung am
06.07.2012 öffentlich bekannt gemacht worden. Auf der Grundlage dieses
Aufstellungsbeschlusses (Vorlage 194/2012) soll das Verfahren nunmehr
weitergeführt werden - allerdings „klassisch“, d.h. nicht Vorhaben bezogen,
weil eine Kommune nicht selbst Verfahrensträgerin eines solchen Verfahrens sein
kann. Das Verfahren des Bebauungsplanes
„Kindertagesstätte an der Neckarstraße Ecke Remsstraße" erfolgt im so
genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungspläne der
Innenentwicklung).
Die Beteiligung der Träger der
öffentlichen Belange (TöB) und der Öffentlichkeit wird im Rahmen der
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs durchgeführt.
Planungs- und bauordnungsrechtliche Darstellungen
Das Gebäude der Kindertagesstätte
ist als zweigeschossiger Bau mit Flachdach geplant. Mit der vorgesehenen Kubatur
fügt es sich gut in die 2-3-geschossige Umgebung ein. Um eine möglichst
optimale funktionale Ausnutzung des Grundstücks zu erreichen wird der KiTa-Neubau so weit wie möglich an die nördliche
Grundstücksgrenze gerückt. So ist gewährleistet, dass im südlichen
Grundstücksbereich ein qualitativ hochwertiger Spiel- und Außenbereich unter
Erhalt des prägenden Baumbestands entlang der Neckarstraße realisiert werden
kann.
Der Zugang zur Einrichtung erfolgt
von der Remsstraße. Dort sind auch die notwendigen Stellplätze ausgewiesen.
Analog der nördlich angrenzenden
Gebietsausweisung wird die Gemeinbedarfsfläche ebenfalls als Mischgebiet (MI)
ausgewiesen. Auf der Grundlage der BauNVO wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von
0,6 festgelegt. Die maximale Gebäudehöhe ist mit 10 m bezogen auf die
angrenzende Verkehrsfläche an der Remsstraße festgesetzt.
Empfehlung der Verwaltung
Der Entwurfsbeschluss für den
Bebauungsplan „Kindertagesstätte an der Neckarstraße / Ecke Remsstraße"
wird gefasst.