Betreff:
Einrichtung
einer Ravensburger Kinderwelt im Wette-Center
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
- Die
Stadt Kornwestheim errichtet in Kooperation mit der Ravensburger Freizeit-
und Promotion Service GmbH eine Bildungseinrichtung im Wette-Center.
- Die Stadt wählt als Rechtsform
für die Bildungseinrichtung einen Eigenbetrieb und die Verwaltung wird
beauftragt, in Abstimmung mit Ravensburger und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
PriceWaterhouse Coopers (PWC) die Betriebssatzung auszuarbeiten und dem
Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Die Stadt Kornwestheim übt die
Option zur Anmietung einer weiteren Fläche über ca. 1.400 qm im 1. OG des
Wette-Centers zum Mietpreis in Höhe von 7,50 EUR pro qm zzgl. Mwst und
Nebenkosten gem. dem Mietvertrag mit der Dietz AG vom 31.01.2012 aus.
- Der Gemeinderat stimmt einer
überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 500.000 EUR auf Haushaltsstelle
1.6100.6120 (Planung, Gutachten, Wettbewerbe, Modelle) zu.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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24.05.2012
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Finanzielle Auswirkungen
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Plan
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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2012
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1.6100.6120
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500.000 EUR
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Üpl
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Informationen über die
erforderlichen Ausgaben lagen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltplans
2012 nicht vor.
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Deckungsvorschlag:
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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2012
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1.9000.0030
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500.000 EUR
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Im Jahr 2011 wurden
deutlich höhere Einnahmen aus Gewebesteuer verbucht als veranschlagt. Die
genauen Ergebnisse werden dem Gemeinderat im Rahmen der Jahresabrechnung 2011
vorgestellt.
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Sachdarstellung und
Begründung:
Es wird inhaltlich auf die Sitzungsvorlage Nr. 150/2012
verwiesen. Beschlusspunkt Nr. 2 wurde dahingehend konkretisiert, dass die Stadt
für die Errichtung der Kinderwelt die bestgeeignete Rechtsform des
Eigenbetriebs wählt. PWC wird im Rahmen der Sitzung des Gemeinderats
ausführlich über die Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen berichten
und neben der Verwaltung für Fragen zur Verfügung stehen. Die kurzfristig
durchgeführte Untersuchung von PWC hat ergeben, dass eine privatrechtliche
Rechtsform der GmbH hier keine entscheidenden Vorteile bietet, sondern dass bei
der Güterabwägung der relevanten Rechtsfragen vielmehr die Einrichtung eines
Eigenbetriebs Vorteile verspricht, vgl. Anlage 1.
Darüber hinaus hat die Ravensburger
Freizeit- und Promotion Service GmH ihr Angebot für die weiteren
Planungsschritte konkretisiert. Dies umfasst u.a. die technische Entwurfsplanung
für die Kinderwelt, die Entwicklung der pädagogischen Konzepte der
Attraktionen, eine Detailplanung im Maßstab 1:50 inklusive Materialbestimmungen
und Farbangaben, die Fachplanungen für Elektro, Licht, Gastronomie, Shop,
Kassensystem, Medienplanung, Heizung, Sanitär und Lüftung. Darüber hinaus
werden die erforderlichen Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibungen
vorbereitet und die zugehörigen Angebote eingeholt. Es werden außerdem
Prüfungen und Abstimmungen zur Sicherheit der Attraktionen mit dem Tüv
beauftragt und es werden diverse Grafiken, Illustrationen, Bildrechte,
Produktmarkenprofile und Nutzungsrechte entwickelt und abgestimmt. Herr Horn
wird als Geschäftsführer der Ravensburger Freizeit und Promotion Service GmbH
im Rahmen der Sitzung für Fragen zur Verfügung stehen.
Nach Abschluss der Detailplanung bis
Mitte Oktober wird ein konkreter Kostenrahmen für das Gesamtprojekt vorliegen.
Dieser ist die Grundlage für den letzten Auftragsschritt zur Errichtung der
Kinderwelt, die Realisierung und den Bau aller Attraktionen sowie die
schlüsselfertige Übergabe an den zu gründenden Eigenbetrieb der Stadt.
Bei entsprechender Beschlussfassung
durch den Gemeinderat würden als nächstes die Betriebssatzung für den
Eigenbetrieb entworfen und es müssten die zugehörigen Verträge mit der
Ravensburger Freizeit und Promotion Service GmbH vorbereitet und dem Gemeinderat
zum Beschluss vorgelegt werden.