Vorlage-Nr.:

150a/2012

Az.:

03 Dietmar Allgaier

Datum:

21.05.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Gemeinderat

Am:

24.05.2012

 

 

Betreff:

Einrichtung einer Ravensburger Kinderwelt im Wette-Center

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Kornwestheim errichtet in Kooperation mit der Ravensburger Freizeit- und Promotion Service GmbH eine Bildungseinrichtung im Wette-Center.
  2. Die Stadt wählt als Rechtsform für die Bildungseinrichtung einen Eigenbetrieb und die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit Ravensburger und der Wirtschafts­prüfungsgesellschaft PriceWaterhouse Coopers (PWC) die Betriebssatzung auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
  3. Die Stadt Kornwestheim übt die Option zur Anmietung einer weiteren Fläche über ca. 1.400 qm im 1. OG des Wette-Centers zum Mietpreis in Höhe von 7,50 EUR pro qm zzgl. Mwst und Nebenkosten gem. dem Mietvertrag mit der Dietz AG vom 31.01.2012 aus.
  4. Der Gemeinderat stimmt einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 500.000 EUR auf Haushaltsstelle 1.6100.6120 (Planung, Gutachten, Wettbewerbe, Modelle) zu.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

24.05.2012

 

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen

HHJ

Finanzposition

Betrag

Plan

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

 

2012

1.6100.6120

500.000 EUR

Üpl

 

Informationen über die erforderlichen Ausgaben lagen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltplans 2012 nicht vor.

 

 

 

Deckungsvorschlag:

HHJ

Finanzposition

Betrag

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

2012

1.9000.0030

500.000 EUR

 

Im Jahr 2011 wurden deutlich höhere Einnahmen aus Gewebesteuer verbucht als veranschlagt. Die genauen Ergebnisse werden dem Gemeinderat im Rahmen der Jahresabrechnung 2011 vorgestellt.

 

 

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Es wird inhaltlich auf die Sitzungsvorlage Nr. 150/2012 verwiesen. Beschlusspunkt Nr. 2 wurde dahingehend konkretisiert, dass die Stadt für die Errichtung der Kinderwelt die bestgeeignete Rechtsform des Eigenbetriebs wählt. PWC wird im Rahmen der Sitzung des Gemeinderats ausführlich über die Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen berichten und neben der Verwaltung für Fragen zur Verfügung stehen. Die kurzfristig durchgeführte Untersuchung von PWC hat ergeben, dass eine privatrechtliche Rechtsform der GmbH hier keine entscheidenden Vorteile bietet, sondern dass bei der Güterabwägung der relevanten Rechtsfragen vielmehr die Einrichtung eines Eigenbetriebs Vorteile verspricht, vgl. Anlage 1.

 

Darüber hinaus hat die Ravensburger Freizeit- und Promotion Service GmH ihr Angebot für die weiteren Planungsschritte konkretisiert. Dies umfasst u.a. die technische Entwurfs­pla­nung für die Kinderwelt, die Entwicklung der pädagogischen Konzepte der Attraktionen, eine Detailplanung im Maßstab 1:50 inklusive Materialbestimmungen und Farbangaben, die Fachplanungen für Elektro, Licht, Gastronomie, Shop, Kassensystem, Medienplanung, Heizung, Sanitär und Lüftung. Darüber hinaus werden die erforderlichen Leistungsver­zeich­nisse für die Ausschreibungen vorbereitet und die zugehörigen Angebote eingeholt. Es werden außerdem Prüfungen und Abstimmungen zur Sicherheit der Attraktionen mit dem Tüv beauftragt und es werden diverse Grafiken, Illustrationen, Bildrechte, Produktmarken­profile und Nutzungsrechte entwickelt und abgestimmt. Herr Horn wird als Geschäftsführer der Ravensburger Freizeit und Promotion Service GmbH im Rahmen der Sitzung für Fragen zur Verfügung stehen.

 

Nach Abschluss der Detailplanung bis Mitte Oktober wird ein konkreter Kostenrahmen für das Gesamtprojekt vorliegen. Dieser ist die Grundlage für den letzten Auftragsschritt zur Errichtung der Kinderwelt, die Realisierung und den Bau aller Attraktionen sowie die schlüsselfertige Übergabe an den zu gründenden Eigenbetrieb der Stadt.

 

Bei entsprechender Beschlussfassung durch den Gemeinderat würden als nächstes die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb entworfen und es müssten die zugehörigen Verträge mit der Ravensburger Freizeit und Promotion Service GmbH vorbereitet und dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt werden.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Kinderwelt - Wahl der Rechtsform.pdf Kinderwelt - Wahl der Rechtsform.pdf