Vorlage-Nr.:

341/2012

Az.:

02 Dietmar Allgaier
3 Sascha Reber

Datum:

06.11.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

15.11.2012

 

 

Betreff:

Gründung des Eigenbetriebs Ravensburger Kinderwelt Kornwestheim

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Anlage 1: Betriebssatzung, Anlage 2: Errichtungsvertrag, Anlage 3: Stellungnahme IHK

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Kornwestheim beschließt die beiliegende Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Ravensburger Kinderwelt Kornwestheim.
  2. Der Gemeinderat stimmt dem beiliegenden Errichtungsvertrag für die Ravensburger Kinderwelt Kornwestheim zu.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Vorberatung

öffentlich

15.11.2012

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

22.11.2012

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 24.05.2012 die Errichtung einer Bildungseinrichtung im Wette-Center in Kooperation mit der Ravensburger Freizeit- und Promotion Service GmbH in der Rechtsform eines Eigenbetriebs beschlossen, vgl. Vorlage Nr. 150a/2012. Die Verwaltung wurde beauftragt eine entsprechende Betriebssatzung vorzulegen, die der Vorlage als Anlage 1 beiliegt.

 

Ein Eigenbetrieb wird durch Erlass einer Betriebssatzung gem. § 3 Abs. 2 Eigenbetriebs­gesetz (EigBG) gegründet. In dieser Betriebssatzung sind auch solche Angelegenheiten zu regeln, die nach der Gemeindeordnung der Hauptsatzung vorbehalten sind. Diese Satzung muss mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderats beschlossen werden, vgl. § 4 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO).

 

In der Betriebssatzung sind der Zweck des Unternehmens, die Festsetzung des Stamm­kapitals und die Aufgabenverteilung zwischen Gemeinderat, Oberbürger­meisterin und Betriebsleitung geregelt. Des Weiteren ist ein beratender Beirat vorgesehen, der sich aus Vertretern des Gemeinderats und von der Ravensburger Freizeit- und Promotion GmbH zusammensetzt. Dieser Beirat soll insbesondere die Betriebsleitung in allen strategischen Fragen zum Betrieb der Ravensburger Kinderwelt beraten und zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung Kornwestheim und der Ravensburger Freizeit- und Promotion GmbH beitragen. Die Betriebssatzung wurde mit der Ravensburger Freizeit- und Promotion GmbH abgestimmt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Betriebssatzung die grundlegenden Entscheidungen über die Errichtung und den Betrieb der Ravensburger Kinderwelt dem Gemeinderat als Hauptorgan überlässt, die Betriebsleitung jedoch weitgehende Befugnisse im operativen Bereich zugesprochen bekommen soll, insbesondere bei der Bewirtschaftung der im Wirtschaftsplan veranschlagten Aufwendungen und Erträge sowie der im Vermögensplan veranschlagten Vergaben von Lieferungen und Leistungen. Dabei ist aber auch zu berücksichtigen, dass die operative Betriebsführung über einen durch den Gemeinderat zu beschließenden Betriebsführungsvertrag auf die Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH übertragen werden soll. Die Ravensburger Kinderwelt Kornwestheim soll auf der Unternehmens­philosophie der Ravensburger Gruppe betrieben werden und sie steht und fällt mit dem von Ravensburger eingebrachten Know-How. Der Eigenbetrieb wird eine nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Ravensburger Marke bekommen und seine Waren für den integrierten Shop von Buchverlag und dem Spieleverlag ebenfalls von Ravensburger mit entsprechenden Rabatten beziehen. 

 

Des Weiteren wird der Eigenbetrieb voraussichtlich zunächst auch kein eigenes Personal einstellen, sondern die Aufgaben werden im Rahmen des vorgesehenen Betriebsführungs­vertrags vom Personal der Ravens­burger Freizeit und Promotion GmbH ausgeführt. Der Betriebs­führungsvertrag wird derzeit verhandelt und dem Gemeinderat anschließend zum Beschluss vorgelegt.

 

Der Errichtungsvertrag für die Umsetzung der in der Sitzung des Gemeinderats vom 25.10.2012 beschlossenen Detailplanung (Vorlage Nr. 315/2012) liegt dieser Vorlage als Anlage 2 bei. Es handelt sich dabei um eine Art Generalunternehmervertrag zur Realisierung der Ravensburger Kinderwelt Kornwestheim durch die Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH. Der Errichtungsvertrag enthält neben der beschlossenen Feinkonzeption ein ausführliches Leistungsverzeichnis inklusive Kosten­angaben. Die Auftragssumme gilt dabei als Festpreis und Überschreitungen dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der Stadt Kornwestheim vollzogen werden. Die Finanzierung wurde durch die vom Gemeinderat beschlossene Verpflichtungsermächtigung gesichert, wobei die tatsächliche Bewirtschaftung der Mittel im Rahmen des Wirtschaftsplans für den Eigenbetrieb vorgesehen ist.

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs soll parallel zum städtischen Haushalt am 22.11.2012 eingebracht werden.

 

Nachdem die rechtliche Zulässigkeit der Ravensburger Kinderwelt Kornwestheim bereits im Frühjahr 2012 ausführlich in Zusammenarbeit mit der Pricewaterhouse Coopers Legal Aktiengesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft, Stuttgart, geprüft wurde und die Zulässigkeit im Sinne des § 102 Gemeindeordnung bestätigt wurde, hat die Verwaltung die ebenfalls nach § 102 Abs. 2 Gemeindeordnung erforderliche Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer eingeholt. Die Bestätigung der IHK mit Schreiben vom 16.07.2012 liegt der Vorlage als Anlage 3 bei.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Keine Anlagen