Betreff:
Gründung
des Eigenbetriebs Ravensburger Kinderwelt Kornwestheim
Anlage(n):
Mitzeichnung
Anlage 1: Betriebssatzung, Anlage 2: Errichtungsvertrag, Anlage 3:
Stellungnahme IHK
Beschlussvorschlag:
- Die
Stadt Kornwestheim beschließt die beiliegende Betriebssatzung für den
Eigenbetrieb Ravensburger Kinderwelt Kornwestheim.
- Der Gemeinderat stimmt dem
beiliegenden Errichtungsvertrag für die Ravensburger Kinderwelt
Kornwestheim zu.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Vorberatung
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öffentlich
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15.11.2012
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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22.11.2012
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom
24.05.2012 die Errichtung einer Bildungseinrichtung im Wette-Center in
Kooperation mit der Ravensburger Freizeit- und Promotion Service GmbH in der
Rechtsform eines Eigenbetriebs beschlossen, vgl. Vorlage Nr. 150a/2012. Die
Verwaltung wurde beauftragt eine entsprechende Betriebssatzung vorzulegen, die
der Vorlage als Anlage 1 beiliegt.
Ein Eigenbetrieb wird durch Erlass
einer Betriebssatzung gem. § 3 Abs. 2 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) gegründet.
In dieser Betriebssatzung sind auch solche Angelegenheiten zu regeln, die nach
der Gemeindeordnung der Hauptsatzung vorbehalten sind. Diese Satzung muss mit
der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderats beschlossen werden,
vgl. § 4 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO).
In der Betriebssatzung sind der
Zweck des Unternehmens, die Festsetzung des Stammkapitals und die
Aufgabenverteilung zwischen Gemeinderat, Oberbürgermeisterin und
Betriebsleitung geregelt. Des Weiteren ist ein beratender Beirat vorgesehen,
der sich aus Vertretern des Gemeinderats und von der Ravensburger Freizeit- und
Promotion GmbH zusammensetzt. Dieser Beirat soll insbesondere die
Betriebsleitung in allen strategischen Fragen zum Betrieb der Ravensburger
Kinderwelt beraten und zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen der
Stadtverwaltung Kornwestheim und der Ravensburger Freizeit- und Promotion GmbH
beitragen. Die Betriebssatzung wurde mit der Ravensburger Freizeit- und
Promotion GmbH abgestimmt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die
Betriebssatzung die grundlegenden Entscheidungen über die Errichtung und den
Betrieb der Ravensburger Kinderwelt dem Gemeinderat als Hauptorgan überlässt,
die Betriebsleitung jedoch weitgehende Befugnisse im operativen Bereich
zugesprochen bekommen soll, insbesondere bei der Bewirtschaftung der im
Wirtschaftsplan veranschlagten Aufwendungen und Erträge sowie der im
Vermögensplan veranschlagten Vergaben von Lieferungen und Leistungen. Dabei ist
aber auch zu berücksichtigen, dass die operative Betriebsführung über einen
durch den Gemeinderat zu beschließenden Betriebsführungsvertrag auf die
Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH übertragen werden soll. Die
Ravensburger Kinderwelt Kornwestheim soll auf der Unternehmensphilosophie der
Ravensburger Gruppe betrieben werden und sie steht und fällt mit dem von
Ravensburger eingebrachten Know-How. Der Eigenbetrieb wird eine nicht
übertragbare Lizenz zur Nutzung der Ravensburger Marke bekommen und seine Waren
für den integrierten Shop von Buchverlag und dem Spieleverlag ebenfalls von
Ravensburger mit entsprechenden Rabatten beziehen.
Des Weiteren wird der Eigenbetrieb
voraussichtlich zunächst auch kein eigenes Personal einstellen, sondern die
Aufgaben werden im Rahmen des vorgesehenen Betriebsführungsvertrags vom
Personal der Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH ausgeführt. Der Betriebsführungsvertrag
wird derzeit verhandelt und dem Gemeinderat anschließend zum Beschluss
vorgelegt.
Der Errichtungsvertrag für die
Umsetzung der in der Sitzung des Gemeinderats vom 25.10.2012 beschlossenen
Detailplanung (Vorlage Nr. 315/2012) liegt dieser Vorlage als Anlage 2 bei. Es
handelt sich dabei um eine Art Generalunternehmervertrag zur Realisierung der
Ravensburger Kinderwelt Kornwestheim durch die Ravensburger Freizeit und
Promotion GmbH. Der Errichtungsvertrag enthält neben der beschlossenen
Feinkonzeption ein ausführliches Leistungsverzeichnis inklusive Kostenangaben.
Die Auftragssumme gilt dabei als Festpreis und Überschreitungen dürfen nur mit
schriftlicher Genehmigung der Stadt Kornwestheim vollzogen werden. Die
Finanzierung wurde durch die vom Gemeinderat beschlossene
Verpflichtungsermächtigung gesichert, wobei die tatsächliche Bewirtschaftung
der Mittel im Rahmen des Wirtschaftsplans für den Eigenbetrieb vorgesehen ist.
Der Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebs soll parallel zum städtischen Haushalt am 22.11.2012 eingebracht
werden.
Nachdem die rechtliche Zulässigkeit
der Ravensburger Kinderwelt Kornwestheim bereits im Frühjahr 2012 ausführlich
in Zusammenarbeit mit der Pricewaterhouse Coopers Legal Aktiengesellschaft
Rechtsanwaltsgesellschaft, Stuttgart, geprüft wurde und die Zulässigkeit im
Sinne des § 102 Gemeindeordnung bestätigt wurde, hat die Verwaltung die
ebenfalls nach § 102 Abs. 2 Gemeindeordnung erforderliche Stellungnahme der
Industrie- und Handelskammer eingeholt. Die Bestätigung der IHK mit Schreiben
vom 16.07.2012 liegt der Vorlage als Anlage 3 bei.