Vorlage-Nr.:

55/2012

Az.:

5 Daniela Gerock

Datum:

20.02.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

28.02.2012

 

 

Betreff:

Bebauungsplan "Nördlich Albstraße, zwischen Stuttgarter Straße und Heubergstraße" - Entwurfsbeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Zeichnerischer Teil, Textteil, Begründung, TÖB-Liste, Lärmgutachten

 

Beschlussvorschlag:

Der Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan „Nördlich Albstraße, zwischen Stuttgarter Straße und Heubergstraße“ wird gefasst.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

28.02.2012

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim hat am 09.06.2011 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Nördlich Albstraße, zwischen Stuttgart Straße und Heubergstraße" gefasst.

 

Im Plangebiet gilt bisher der qualifizierte Bebauungsplan "Hornbergstraße, Heubergstraße, Albstraße, Stuttgarter Straße", Nr. 17-436 vom 11.07.1987. Dieser Bebauungsplan beinhaltet unterschiedliche Flächenausweisungen. Im Nordwesten, entlang der Stuttgarter Straße ist ein Mischgebiet ausgewiesen. Östlich schließt sich entlang der Hornberg- und Heubergstraße ein allgemeines Wohngebiet an. Südlich und ebenfalls als Mischgebiet ausgewiesen liegt die Fläche des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung B-W. Entlang der Albstraße ist ein "eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe)" festgesetzt.

 

Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,5 ha. Das Plangebiet wird im Osten begrenzt durch die Heubergstraße, nördlich durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung B-W, südlich durch die Albstraße und westlich durch die Stuttgarter Straße.

 

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens soll der Planbereich in Anlehnung an die bereits als Mischgebietsfläche ausgewiesenen Bereiche nördlich und südlich des Geltungsbereichs  einheitlich als „MI-Fläche“ ausgewiesen und so der Gesamtbereich - was die Gebietsausweisung betrifft - klarer strukturiert werden.

Ziel des Bebauungsplans ist entsprechend die Entwicklung einer gemischt genutzten Bebauung entlang der Stuttgarter Straße. Dabei sollen unter Berücksichtigung der angrenzenden Wohnbebauung die gemischt genutzten Bestandsgebäude im Geltungsbereich in ihrem Bestand gesichert, die veränderten Bedingungen in der Umgebung berücksichtigt und bekannte Planungsabsichten ermöglicht werden.

So soll als Ergänzung des neuen Pflegezentrums südlich der Albstraße im Planbereich eine Pflegeeinrichtung entstehen, die über den Bebauungsplan entsprechend planungsrechtlich abgesichert werden kann.

 

Das planungsrechtliche Verfahren wird nach § 13a i. V mit § 13 BauGB durchgeführt, da hier die  erforderlichen Voraussetzung erfüllt sind.

Das Plangebiet liegt im Innenbereich, es weist mit ca. 5.000 m² eine maximal mögliche Grundfläche von unter 20.000 m² auf, es sind keine umweltverträglichkeitsprüfungs-pflichtigen Vorhaben geplant und es handelt sich aus naturschutzrechtlicher Sicht nicht um einen besonders schützenswerten Bereich.

Im Verfahren nach § 13 a BauGB kann von der Umweltprüfung und vom -bericht sowie einer Eingriffs-Ausgleichs-Regelung abgesehen werden.

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind in der Anlage dargestellt und wurden – wo sinnvoll und notwendig – in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet.

Aus Sicht der Verwaltung sind nunmehr die Voraussetzungen für den Entwurfsbeschluss gegeben.

 

 

Beschlussvorschlag

Der Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan „Nördlich Albstraße, zwischen Stuttgarter Straße und Heubergstraße“ wird gefasst.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
TÖB.pdf TÖB.pdf 2012-02-14 Entwurfsbeschluss Änderung BPlan 436.pdf 2012-02-14 Entwurfsbeschluss Änderung BPlan 436.pdf TXT_Nördlich_Albstr_8_02_2012.pdf TXT_Nördlich_Albstr_8_02_2012.pdf Begründung_Nördlich_Albstr_8_02_12.pdf Begründung_Nördlich_Albstr_8_02_12.pdf Lärmgutachten_nördl_ Albstr.pdf Lärmgutachten_nördl_ Albstr.pdf