Betreff:
Bebauungsplan
"Nördlich Albstraße, zwischen Stuttgarter Straße und Heubergstraße" -
Entwurfsbeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
Zeichnerischer Teil, Textteil, Begründung, TÖB-Liste,
Lärmgutachten
Beschlussvorschlag:
Der Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan „Nördlich
Albstraße, zwischen Stuttgarter Straße und Heubergstraße“ wird gefasst.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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28.02.2012
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Der
Gemeinderat der Stadt Kornwestheim hat am 09.06.2011 in öffentlicher Sitzung
den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Nördlich Albstraße,
zwischen Stuttgart Straße und Heubergstraße" gefasst.
Im Plangebiet gilt bisher der qualifizierte Bebauungsplan
"Hornbergstraße, Heubergstraße, Albstraße, Stuttgarter Straße", Nr.
17-436 vom 11.07.1987. Dieser Bebauungsplan beinhaltet unterschiedliche
Flächenausweisungen. Im Nordwesten, entlang der Stuttgarter Straße ist ein
Mischgebiet ausgewiesen. Östlich schließt sich entlang der Hornberg- und
Heubergstraße ein allgemeines Wohngebiet an. Südlich und ebenfalls als
Mischgebiet ausgewiesen liegt die Fläche des Landesamtes für Geoinformation und
Landentwicklung B-W. Entlang der Albstraße ist ein "eingeschränktes Gewerbegebiet
(GEe)" festgesetzt.
Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,5 ha. Das
Plangebiet wird im Osten begrenzt durch die Heubergstraße, nördlich durch das
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung B-W, südlich durch die
Albstraße und westlich durch die Stuttgarter Straße.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens soll der Planbereich
in Anlehnung an die bereits als Mischgebietsfläche ausgewiesenen Bereiche
nördlich und südlich des Geltungsbereichs
einheitlich als „MI-Fläche“ ausgewiesen und so der Gesamtbereich - was
die Gebietsausweisung betrifft - klarer strukturiert werden.
Ziel des Bebauungsplans ist entsprechend die Entwicklung
einer gemischt genutzten Bebauung entlang der Stuttgarter Straße. Dabei sollen
unter Berücksichtigung der angrenzenden Wohnbebauung die gemischt genutzten
Bestandsgebäude im Geltungsbereich in ihrem Bestand gesichert, die veränderten
Bedingungen in der Umgebung berücksichtigt und bekannte Planungsabsichten
ermöglicht werden.
So soll als Ergänzung des neuen Pflegezentrums südlich der
Albstraße im Planbereich eine Pflegeeinrichtung entstehen, die über den
Bebauungsplan entsprechend planungsrechtlich abgesichert werden kann.
Das planungsrechtliche Verfahren wird nach § 13a i. V mit §
13 BauGB durchgeführt, da hier die
erforderlichen Voraussetzung erfüllt sind.
Das Plangebiet liegt im Innenbereich, es weist mit ca. 5.000
m² eine maximal mögliche Grundfläche von unter 20.000 m² auf, es sind keine umweltverträglichkeitsprüfungs-pflichtigen
Vorhaben geplant und es handelt sich aus naturschutzrechtlicher Sicht nicht um
einen besonders schützenswerten Bereich.
Im Verfahren nach § 13 a
BauGB kann von der Umweltprüfung und vom -bericht sowie einer
Eingriffs-Ausgleichs-Regelung abgesehen werden.
Die im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange sind in der Anlage dargestellt und wurden – wo sinnvoll
und notwendig – in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet.
Aus Sicht der Verwaltung
sind nunmehr die Voraussetzungen für den Entwurfsbeschluss gegeben.
Beschlussvorschlag
Der Entwurfsbeschluss für den
Bebauungsplan „Nördlich Albstraße, zwischen Stuttgarter Straße und
Heubergstraße“ wird gefasst.