Vorlage-Nr.:

329/2011

Az.:

8 Rudi Schumacher
8 Wolfram
Elser

Datum:

05.10.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

11.10.2011

 

 

Betreff:

Belegung von Flächen im östlichen Teil des Friedhofs mit voll verplatteten Gräbern

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

1.) Lageplan 2.) Luftbild

 

Beschlussvorschlag:

Auf den Grabfeldern 4F und 4J Vollverplattungen an Gräber zuzulassen und die entsprechende Änderung der Friedhofsordnung beschließen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Vorberatung

öffentlich

11.10.2011

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Vorberatung

öffentlich

20.10.2011

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

27.10.2011

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

In früheren Zeiten gab es keine einschränkende Regelung zum Einbau von Vollverplattungen auf Gräbern. Es bestand die Möglichkeit, über die gesamte Friedhofsfläche hinweg, solche Grababdeckungen zu installieren.

 

Zur Verbesserung des Erscheinungsbildes auf dem Friedhof hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 19.07.2007 beschlossen, lediglich im Grabfeld 6C Vollverplattungen zuzulassen. Für einen zukünftigen Bedarf darüber hinaus wurde beschlossen, das Grabfeld 6 D neu anzulegen und auch dort eine Vollverplattungen zu ermöglichen. Für alle übrigen Grabfelder wurde die Regelung getroffen, Teilverplattungen, die maximal die Hälfte der Grabflächen abdecken, zu gestatten.

 

Zwischenzeitlich ist das Grabfeld 6C nahezu voll belegt und die Möglichkeit der Vollverplattung muss erweitert werden.

 

Übersicht der Fälle von Vollverplattungen / teilweiser Verplattung an Gräbern:

 

 

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

Vollverplattung

2

2

0

0

0

2

0

teilweise Verplattung

0

1

3

1

1

3

3

 

 

Der Gemeinderatsbeschluss von damals hat sich bewährt. Mit der Zuweisung von Gräbern mit Vollverplattungen und dem Handlungsspielraum der Friedhofsverwaltung bezüglich der abwechselnden Anordnung von Vollbeplattungen und Gräbern mit Bepflanzung in dem Grabfeld 6C wurde das Erscheinungsbild insgesamt verbessert.

 

Von einer Ausdehnung der Möglichkeit der Vollbeplattungen auf das Grabfeld 6D am Rande des Friedhofs (siehe Lageplan und Luftbild) ist aus heutiger Sicht abzuraten. Das Grabfeld müsste mit einem Kostenaufwand von ca. 35.000 € neu angelegt werden. Aufgrund der relativ geringen Fälle von Vollverplattungen in den letzten Jahren erscheint dies unwirtschaftlich.

 

Nach Ablauf der Grabnutzungsdauer im Kernbereich des Friedhofs werden zunehmend Flächen frei. Die Gräber werden abgeräumt und es entstehen Lücken. Aus optischen Gründen ist anzustreben diese Lücken wieder aufzufüllen.

 

In den Abteilungen 4F und 4J,  die am östlichen Rand des Friedhofs auf Höhe des Betriebshofs liegen (siehe Lageplan und Luftbild), gibt es 32 leerstehenden Grabstellen. Diese resultieren u.a. aus ehemaligen Planungen über eine veränderte Zufahrt zur B 27 und einem Flächenbedarf in dem Bereich. Da diese Variante nicht mehr weiter verfolgt wird können die Grabstellen jetzt wieder belegt werden.

 

Es wird vorgeschlagen die Möglichkeit der Vollverplattung auf die Grabfelder 4 F und 4 J auszudehnen und dies in der Friedhofssatzung entsprechend zu ändern. Das Grabfeld ist bereits angelegt. Es entstehen keine Kosten und das Erscheinungsbild in dem Bereich wird verbessert.


 

 

 

Die Friedhofsordnung ändert sich wie folgt:

 

Der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim hat aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg die Änderung der Friedhofsordnung für Kornwestheim vom 01.03.2003, zuletzt geändert durch Gemeinderats-Beschluss vom 19.07.2007 wie folgt beschlossen:

 

 

§1

In § 26 ändert sich der Abs. 4 wie folgt:

 

Grabplatten dürfen bei Erdgräbern, außer in den Abteilungen 3 B, 3 C und 3 D, maximal die Hälfte der Grabfläche abdecken, um den natürlichen Zutritt von Wasser und Sauerstoff zu ermöglichen und so den ausgewogenen Sauerstoff- und Wasserhaushalt in den Böden nicht zu gefährden. Bei Urnengräbern gibt es diese Beschränkung nicht. In den Abteilungen 4 F, 4 J und 6 C sind Vollverplattungen zugelassen.

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Lageplan.pdf Lageplan.pdf Luftbild.pdf Luftbild.pdf