Betreff:
Belegung
von Flächen im östlichen Teil des Friedhofs mit voll verplatteten Gräbern
Anlage(n):
Mitzeichnung
1.) Lageplan 2.) Luftbild
Beschlussvorschlag:
Auf den Grabfeldern 4F und 4J Vollverplattungen
an Gräber zuzulassen und die entsprechende Änderung der Friedhofsordnung
beschließen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Vorberatung
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öffentlich
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11.10.2011
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Vorberatung
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öffentlich
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20.10.2011
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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27.10.2011
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
In früheren Zeiten gab es keine einschränkende Regelung zum
Einbau von Vollverplattungen auf Gräbern. Es bestand die Möglichkeit, über die gesamte
Friedhofsfläche hinweg, solche Grababdeckungen zu installieren.
Zur Verbesserung des
Erscheinungsbildes auf dem Friedhof hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am
19.07.2007 beschlossen, lediglich im Grabfeld 6C Vollverplattungen
zuzulassen. Für einen zukünftigen Bedarf darüber hinaus wurde beschlossen, das Grabfeld
6 D neu anzulegen und auch dort eine Vollverplattungen
zu ermöglichen. Für alle übrigen Grabfelder wurde die Regelung getroffen, Teilverplattungen, die maximal die Hälfte der Grabflächen
abdecken, zu gestatten.
Zwischenzeitlich ist das Grabfeld 6C
nahezu voll belegt und die Möglichkeit der Vollverplattung
muss erweitert werden.
Übersicht der Fälle von Vollverplattungen / teilweiser Verplattung
an Gräbern:
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2004
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2005
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2006
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2007
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2008
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2009
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2010
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Vollverplattung
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2
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2
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0
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0
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0
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2
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0
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teilweise Verplattung
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0
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1
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3
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1
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1
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3
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3
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Der Gemeinderatsbeschluss von damals
hat sich bewährt. Mit der Zuweisung von Gräbern mit Vollverplattungen
und dem Handlungsspielraum der Friedhofsverwaltung bezüglich der abwechselnden
Anordnung von Vollbeplattungen und Gräbern mit
Bepflanzung in dem Grabfeld 6C wurde das Erscheinungsbild insgesamt verbessert.
Von einer Ausdehnung der Möglichkeit
der Vollbeplattungen auf das Grabfeld 6D am Rande des
Friedhofs (siehe Lageplan und Luftbild) ist aus heutiger Sicht abzuraten. Das
Grabfeld müsste mit einem Kostenaufwand von ca. 35.000 € neu angelegt werden.
Aufgrund der relativ geringen Fälle von Vollverplattungen
in den letzten Jahren erscheint dies unwirtschaftlich.
Nach Ablauf der Grabnutzungsdauer im
Kernbereich des Friedhofs werden zunehmend Flächen frei. Die Gräber werden abgeräumt
und es entstehen Lücken. Aus optischen Gründen ist anzustreben diese Lücken
wieder aufzufüllen.
In den Abteilungen 4F und 4J, die am östlichen Rand des Friedhofs auf Höhe
des Betriebshofs liegen (siehe Lageplan und Luftbild), gibt es 32 leerstehenden
Grabstellen. Diese resultieren u.a. aus ehemaligen
Planungen über eine veränderte Zufahrt zur B 27 und einem Flächenbedarf in dem
Bereich. Da diese Variante nicht mehr weiter verfolgt wird können die
Grabstellen jetzt wieder belegt werden.
Es wird vorgeschlagen die
Möglichkeit der Vollverplattung auf die Grabfelder 4
F und 4 J auszudehnen und dies in der Friedhofssatzung entsprechend zu ändern.
Das Grabfeld ist bereits angelegt. Es entstehen keine Kosten und das
Erscheinungsbild in dem Bereich wird verbessert.
Die Friedhofsordnung ändert sich wie
folgt:
Der Gemeinderat der Stadt
Kornwestheim hat aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg die Änderung der Friedhofsordnung für Kornwestheim vom
01.03.2003, zuletzt geändert durch Gemeinderats-Beschluss vom 19.07.2007 wie
folgt beschlossen:
§1
In § 26 ändert sich der Abs. 4 wie
folgt:
Grabplatten dürfen bei Erdgräbern, außer in den Abteilungen
3 B, 3 C und 3 D, maximal die Hälfte der Grabfläche abdecken, um den
natürlichen Zutritt von Wasser und Sauerstoff zu ermöglichen und so den
ausgewogenen Sauerstoff- und Wasserhaushalt in den Böden nicht zu gefährden.
Bei Urnengräbern gibt es diese Beschränkung nicht. In den Abteilungen 4 F, 4 J
und 6 C sind Vollverplattungen zugelassen.