Gremium:
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Verwaltungs- und
Finanzausschuss
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Am:
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15.07.2010
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Betreff:
Einführung
der gesplitteten Abwassergebühr
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
1. Der Einführung eines neuen
Abwassergebührensystems, welches die derzeitige Abwassergebühr (Einheitsgebühr
nach dem Frischwassermaßstab) durch getrennte Gebühren für Schmutzwasser und
Niederschlagswasser ersetzt, wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung bzw. die Werkleitung wird beauftragt, die
dazu notwendigen Arbeiten und Vergaben vorzubereiten und den zuständigen
Gremien zur Entscheidung vorzulegen. Beschlüsse zur Änderung der
Abwassersatzung (AbwS) sind so rechtzeitig
vorzulegen, dass das neue Abwassergebührensystem zum 01.01.2012 eingeführt
werden kann.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Vorberatung
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öffentlich
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15.07.2010
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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22.07.2010
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Sachdarstellung und
Begründung:
1. Vorbemerkungen
Abwassergebühren
sind Kommunalabgaben, bei deren Festsetzung zwingend die abgabenrechtlichen
Grundsätze beachtet werden müssen (Gleichheitsgrundsatz, Äquivalenzprinzip,
Kostendeckungsgrundsätze etc.). Benutzungsgebühren sind grundsätzlich nach der
tatsächlichen Benutzung zu bemessen, d. h. für die Erhebung muss ein
Wirklichkeitsmaßstab gefunden werden. Dies würde in letzter Konsequenz
voraussetzen, dass die Menge und der Verschmutzungsgrad des eingeleiteten
Abwassers gemessen werden müsste. Dies ist technisch grundsätzlich möglich,
würde aber unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen.
Für
den Bereich der Abwassergebühr war in der Vergangenheit allgemein akzeptiert,
dass es keinen wirtschaftlich akzeptablen Wirklichkeitsmaßstab für die
Bemessung der Abwassergebühr gibt, so dass näherungsweise ein
„Wahrscheinlichkeitsmaßstab“ genügt. Hier war es langjährige Praxis, die
Gebührenberechnung nach dem so genannten Frischwassermaßstab vorzunehmen. Dabei
wird vorausgesetzt, dass die Beseitigung des im Haushalt oder Betrieb
anfallenden Schmutzwassers die Hauptaufgabe der Abwasserbeseitigung ist und die
Regenwasserbeseitigung vernachlässigbar ist, da von jedem Grundstück
Niederschlagswasser anfällt. Lediglich für das Regenwasser von Straßen und
öffentlichen Plätzen wurde eine Sonderregelung getroffen und die Kosten wurden dafür
direkt der Stadt als Träger der Straßenbaulast berechnet.
In
Baden-Württemberg galten lange Jahre verschieden Leitsätze, die sich
zusammengefasst so darstellen lassen:
„Im
Regelfall kann bei einer Einwohnerzahl von unter 60.000 bis 80.000 Einwohnern
in der Gemeinde noch von einer homogenen Siedlungsstruktur ausgegangen werden“.
Danach
sind die Voraussetzungen in Kornwestheim zur Erhebung der Abwassergebühr nach
dem Frischwassermaßstab gegeben gewesen.
1.
Urteil des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 11.03.2010
Mit
diesem Urteil hat der VGH seine bisherige Rechtssprechung geändert und
entschieden, dass die Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten
einheitlichen Abwassergebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser auch bei
kleineren Gemeinden gegen den Gleichheitsgrundsatz sowie das Äquivalenzprinzip
verstößt.
2.
Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
Um die
gesplittete Abwassergebühr einführen zu können,
müssen zunächst grundlegende Vorarbeiten geleistet werden.
Dazu
gehört im Wesentlichen, dass die Kosten generell nach der Niederschlagswasser-
und der Schmutzwasserbeseitigung getrennt werden müssen. Weitere umfangreiche
Arbeiten fallen bei der Ermittlung der versiegelten Fläche und dem Erstellen
einer umfangreichen Datenbank an.
Diese
Arbeiten können nicht alleine innerhalb der Rathausverwaltung bzw. von den SWLB
als Betriebsführer erbracht werden. Es wird dazu ein externer Berater notwendig
sein.
Das
weitere Vorgehen ist gemeinsam mit dem externen Berater, der Erfahrung mit der
Umstellung der Abwassergebühr hat, festzulegen. Die Werkleitung wird ermächtig,
die Vorbereitungen für die Auswahl eines geeigneten Beraters zu treffen. Die
Auswahl wird in den entsprechenden Ausschüssen der Stadt Kornwestheim im Rahmen
des Betriebsführungsvertrages mit den Stadtwerken Ludwigsburg-Kornwestheim erfolgen.
3.
Grundsätzliche Auswirkungen auf die Grundstückseigentümer
Die Gesamtsumme des
Gebührenaufkommens wir dasselbe sein wie bisher (zuzüglich den Kosten für die
Einführung der gesplitteten Abwassergebühr sowie der
laufenden Kosten dafür). Der Grundstückseigentümer erhält eine Rechnung für die
Einleitung von Schmutzwasser, die auf dem bisherigen Frischwasserbezug beruht.
Die zweite Rechnung wird über die Niederschlagswassergebühr gestellt, die auf
der Grundlage der Grundstücksgröße und dessen Versiegelungsgrad beruht.
Die
Verteilung des Gebührenaufkommens wird aber eine andere sein.
Für
Einfamilienhausbesitzer wird sich am Gesamtbetrag nicht viel ändern. Eigentümer
von Mehrfamilienhäusern werden im Allgemeinen profitieren können.
Höhere
Kosten kommen auf Grundstücksbesitzer mit großen Grundstücken und hohem
Versiegelungsgrad und geringen Frischwasserbezug zu.
4.
Kosten der Einführung der gesplitteten
Abwassergebühr
Die Kosten hängen von der gewählten
Einführungsmethode ab. Es fallen Kosten für die Beauftragung eines externen
Beraters, für Datenerhebungen, Datenmigrationen, evtl. eine Luftbildbefliegung
und für die intensive Öffentlichkeitsarbeit an. Es werden hierzu mehrere Angebote
eingeholt. Daher kann zum derzeitigen Zeitpunkt nur ein grober Kostenrahmen von
150 TEUR bis 250 TEUR angegeben werden. Dieser Kostenrahmen wird im weiteren
Verlauf des Projektes konkretisiert werden können. Die Kosten für die
Einführung der gesplitteten Abwassergebühr sind, wie
oben dargestellt, als gebührenfähige Kosten anzusetzen und werden in die
Abwassergebührenkalkulation mit eingehen. Diese Konsequenzen aus dem o.g. Urteil wurden von der Rechtssprechung in Kauf
genommen.
Im Wirtschaftplan 2010 sind für die
Einführung der gesplitteten Abwassergebühr keine
Mittel eingestellt. Bei Beauftragung im Jahr 2010 könnte jedoch ein erster
Teilbetrag für die externen Beratungsleistungen als Planungsrate durch diverse
Einsparungen bei anderen Maßnahmen, u.a. den
geplanten Leitungserneuerungen in der Ludwigsburger Straße, welche nicht
durchgeführt werden, finanziert werden. Die weiteren Beträge müssten im Rahmen
des Wirtschaftsplan 2011 eingestellt werden.
Dauerhaft ist für die Datenpflege
und Aktualisierungen mit einem zusätzlichen Personal in Höhe einer halben
Stelle zur rechnen. Dies ist ein Erfahrungswert aus anderen Kommunen, welche
die gesplittete Abwassergebühr schon eingeführt
haben.
Über die organisatorische Ansiedlung
dieser Stelle muss im weiteren Verlauf des Projektes im Rahmen des
Betriebsführungsvertrages mit der SWLB beraten und entscheiden werden.