Vorlage-Nr.:

419/2011

Az.:

112 Julia Finkbeiner

Datum:

23.11.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

01.12.2011

 

 

Betreff:

Durchführung der Volksabstimmung S 21 Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

 

 

Beschlussvorschlag:

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe von 28.000,-€ für die Durchführung der Volksabstimmung über die Gesetzesvorlage des S21-Kündigungsgesetzes in Baden-Württemberg am 27. November 2011.

 

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Beschlussfassung

öffentlich

01.12.2011

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

HHJ

Finanzposition

Betrag

Plan

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

 

ab 2011

1.0520.xxx

17.000,00

Üpl

 

Sachausgaben

 

 

 

 

 

 

ab 2011

Personalausgaben

11.000,00

Üpl

 

Entschädigung ea Tätigkeit

 

 

 

Deckungsvorschlag:

HHJ

Finanzposition

Betrag

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

ab 2011

HH-Stelle 1.7000.2100. Mehreinnahmen aus Gewinnablieferung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung

17.000,00

Mehrausgaben, Zuweisungen vom Land erst ab 2012.

Einmalig

 

 

 

 

 

ab 2011

Sammelnachweis Personal

11.000,00

Mehrausgaben, Zuweisungen vom Land erst ab 2012

Einmalig

 

 

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Die Landesregierung hat am 26. Juli 2011 mit den Stimmen der Kabinettsmitglieder von Bündnis 90/Die Grünen und des SPD-Justizministers Rainer Stickelberger mehrheitlich den Entwurf eines S21-Kündigungsgesetzes zum Projekt Stuttgart 21 beschlossen und zur Anhörung freigegeben. Der Entwurf wurde in einer Sondersitzung des Landtags am 16. September in erster Lesung beraten, am 28. September wurde es in dritter Lesung abgelehnt. Nach einem Antrag aus der Mitte der Landtagsabgeordneten auf Durchführung einer Volksabstimmung hat das Kabinett daraufhin den Abstimmungstag auf den 27. November festgelegt.

 

Die Organisation und Durchführung der Volksabstimmung läuft in weiten Teilen wie die Landtagswahl in Baden-Württemberg ab. Die Stimmberechtigten werden auch bei der Volksabstimmung die Möglichkeit haben im jeweiligen Abstimmungsraum (= Wahllokal) oder per Briefabstimmung (= Briefwahl) ihre Stimme abzugeben. Um dies auch in Kornwestheim gewährleisten zu können, müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen und ehrenamtliche Abstimmungshelfer gewonnen und entschädigt werden.

 

Somit ist auch der finanzielle Aufwand für die Vorbereitung und Durchführung der Volksabstimmung mit der Landtagswahl vergleichbar. Die Landtagswahl im März 2011 kostete die Stadt Kornwestheim rund 28.000 Euro. Die Kommunen haben zwar vom Land die Zusage, entsprechende finanzielle Zuweisungen für die Durchführung der Volksabstimmung zu erhalten, diese werden aber voraussichtlich erst im Jahr 2012 eingehen.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Verwaltungs- und Finanzausschuss eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 28.000 Euro für die Durchführung der Volksabstimmung zu S 21 zu genehmigen. 

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Keine Anlagen