Betreff:
Durchführung
der Volksabstimmung S 21 Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe von 28.000,-€ für
die Durchführung der Volksabstimmung über die Gesetzesvorlage des
S21-Kündigungsgesetzes in Baden-Württemberg am 27. November
2011.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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öffentlich
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01.12.2011
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Finanzielle Auswirkungen
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Plan
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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ab 2011
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1.0520.xxx
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17.000,00
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Üpl
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Sachausgaben
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ab 2011
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Personalausgaben
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11.000,00
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Üpl
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Entschädigung ea Tätigkeit
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Deckungsvorschlag:
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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ab 2011
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HH-Stelle 1.7000.2100.
Mehreinnahmen aus Gewinnablieferung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung
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17.000,00
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Mehrausgaben,
Zuweisungen vom Land erst ab 2012.
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Einmalig
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ab 2011
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Sammelnachweis
Personal
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11.000,00
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Mehrausgaben,
Zuweisungen vom Land erst ab 2012
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Einmalig
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Sachdarstellung und
Begründung:
Die Landesregierung hat am 26. Juli 2011 mit
den Stimmen der Kabinettsmitglieder von Bündnis 90/Die Grünen und des
SPD-Justizministers Rainer Stickelberger
mehrheitlich den Entwurf eines S21-Kündigungsgesetzes zum Projekt Stuttgart 21
beschlossen und zur Anhörung freigegeben. Der Entwurf wurde in einer
Sondersitzung des Landtags am 16. September in erster Lesung beraten, am 28.
September wurde es in dritter Lesung abgelehnt. Nach einem Antrag aus der Mitte
der Landtagsabgeordneten auf Durchführung einer Volksabstimmung hat das
Kabinett daraufhin den Abstimmungstag auf den 27. November festgelegt.
Die Organisation und Durchführung
der Volksabstimmung läuft in weiten Teilen wie die Landtagswahl in
Baden-Württemberg ab. Die Stimmberechtigten werden auch bei der Volksabstimmung
die Möglichkeit haben im jeweiligen Abstimmungsraum (= Wahllokal) oder per
Briefabstimmung (= Briefwahl) ihre Stimme abzugeben. Um dies auch in
Kornwestheim gewährleisten zu können, müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen
und ehrenamtliche Abstimmungshelfer gewonnen und entschädigt werden.
Somit ist auch der finanzielle
Aufwand für die Vorbereitung und Durchführung der Volksabstimmung mit der
Landtagswahl vergleichbar. Die Landtagswahl im März 2011 kostete die Stadt
Kornwestheim rund 28.000 Euro. Die Kommunen haben zwar vom Land die Zusage,
entsprechende finanzielle Zuweisungen für die Durchführung der Volksabstimmung
zu erhalten, diese werden aber voraussichtlich erst im Jahr 2012 eingehen.
Die Verwaltung empfiehlt dem Verwaltungs-
und Finanzausschuss eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 28.000 Euro für die
Durchführung der Volksabstimmung zu S 21 zu genehmigen.