Betreff:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kindertagesstätte
Salamander Areal" - Satzungsbeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
Lageplan, Planunterlagen, Abwägung, Begründung, Anlage 4,
Schallimmissionsprognose mit Ergänzung, Durchführungsvertrag, Satzung.
Die Schallimmissionsprognose mit Ergänzung wurde dem
Gemeinderat bereits beim erneuten Entwurfsbeschluss vorgelegt und ist deshalb
der Vorlage nur elektronisch beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan „Kindertagesstätte Salamander-Areal“ wird gefasst.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss für Umwelt und Technik
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Vorberatung
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öffentlich
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02.07.2013
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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11.07.2013
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Haushaltsrechtliche Deckung
Finanzielle
Auswirkungen:
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Im Zusammenhang mit der Entwicklung des Salamander Areals plant die
Immovation AG im Bereich der früheren Werksfeuerwehr den Bau einer
Kindertagesstätte. Vorgesehen sind 6 Krippengruppen mit je 10 Plätzen (0-3
Jahre) und 3 altersgemischte Gruppen mit je 15 Plätzen für Kinder von 2-6
Jahre.
Die Kindertagesstätte wurde bereits
im Vorfeld in die Bedarfsplanung der Stadt Kornwestheim aufgenommen (Vorlage
348/2011).
Die Einrichtung soll von der Mahale
gGmbH betrieben werden, die ein anerkannter Träger von Kindertagesstätten ist. Mit
der Schaffung dieser Einrichtung kann sowohl aus gesamtstädtischer Sicht das
bereits vorhandene Angebot in Kornwestheim v.a. auch vor dem Hintergrund der
gesetzlichen Anforderungen sinnvoll ergänzt als auch die Entwicklung des
Salamander – Areals als solches weiter attraktiviert werden.
Verfahren, Beteiligung
der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der
Öffentlichkeit
Nach dem Entwurfsbeschluss des Ausschusses für Umwelt und Technik vom 25.09.2012 (Vorlage 275/2012) erfolgten in Abstimmung zwischen der
IMMOVATION AG und dem künftigen Betreiber der Kindertagesstätte, der Mahale
gGmbH, Änderungen an den Plänen für die Kindertagesstätte. Da es sich um einen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt war aufgrund dieser Änderungen aus
formalen Gründen ein erneuter Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan
erforderlich, dieser wurde in der Sitzung am 11.12.2012 (Vorlage 422/2012)
gefasst.
Aufgrund der Erhöhung der Gruppenanzahl der
Kindertagesstätte und der daraus resultierenden baulichen Änderungen wurde ein
erneuter Entwurfsbeschluss am 23.04.2013 für den Bebauungsplan erforderlich.
Die öffentliche Bekanntmachung des erneuten
Entwurfsbeschlusses erfolgte am 08.05.2013, während der öffentlichen Auslegung
vom 15.05. bis 05.06.2013 ist 1 Stellungnahme vom Landratsamt Ludwigsburg eingegangen.
Die Abwägung ist im Anhang (Tabelle – Abwägung Fachbehörden) dargestellt. Es erfolgten lediglich
Ergänzungen in den Hinweisen zum Boden- und Immissionsschutz. Von Seiten der
Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen erfolgt.
Empfehlung der
Verwaltung
Die Verwaltung
empfiehlt, den o.g. Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.