Betreff:
Sonstige
Zuschüsse und Vergünstigungen an Kornwestheimer Kultur- und Sportvereine
Anlage(n):
Mitzeichnung
Anlage 1 - Hallenbelegungsplan ehem. ESG-Halle
Anlage 2 - Preisliste FunSportZentrum
Anlage 3 - Schulsport im FunSportZentrum
Anlage 4 - Überlassung der vereinseigenen Sportanlagen des
SVK
Anlage 5 - Vertrag über die Benutzung der städtischen
Sportplatzanlage beim TVK-Heim
Anlage 6 - Stellungnahme Skizunft Kornwestheim e. V. vom
28.05.2011
Anlage 7 - Stellungnahme Städtische Orchester Kornwestheim
vom 05.06.2011
Anlage 8 - Vereinbarung mit den Städtischen Orchestern
Kornwestheim e. V.
Anlage 9 - Stellungnahme SVK vom 10.06.2011
Anlage 10 - Stellungnahme SV Pattonville vom 08.06.2011
Anlage 11 - Mietpreise FSZ -Kurs- und Seminarräume
01.01.2011
Anlage 12 - Vorschlag SVK Gewährung Betriebskostenzuschüsse
vom 12.11.2011
Beschlussvorschlag:
1. Der einheitlichen Gewährung von Zuschüssen zu
Vereinsveranstaltungen in Höhe
von zwei Dritteln der Regiekosten an
- den Ausschuss der
Kornwestheimer Fasnet für den Fasnetumzug
- die Skizunft Kornwestheim e. V.
für den Stadtlauf
- die Ausländische Nacht
–Ausländertreff
- den Salamander Kornwestheim
1894 e. V. (SVK) für das Pfingstturnier
- die Skizunft Kornwestheim e. V.
für den Triathlon
ab dem 01.01.2012 bis zum Ablauf der sog.
Vereinsförderrichtlinien am 31.12.2015
zuzustimmen.
2. An dem für den Stadtausschuss für Sport und Kultur Kornwestheim e. V.
beschlossenem
Zuschuss zu den bei den Kornwestheimer
Tagen anfallenden Regiekosten von maximal
14.700,- EUR/Jahr (auf fünf Jahre fest,
bis 2013) sowie an dem Fixzuschuss für den
Kindernachmittag in Höhe von 153,-
EUR/Jahr festzuhalten.
3. Der Weitergewährung der Betriebskostenzuschüsse an den SVK für
- die vereinseigene ehemalige
ESG-Halle in Höhe von max. 10.220,- EUR/Jahr (anteilig) längstens bis zum 31.12.2012
- das vereinseigene
FunSportZentrum in Höhe von 12.780,- EUR/Jahr befristet auf zwei Jahre (bis
31.12.2013)
aus den in der Sachdarstellung erläuterten
Gründen zuzustimmen.
4. Der
Beibehaltung der bisherigen Zuschussmodalitäten für die Hallenbadbenutzung
durch
- die Schwimmabteilung des SVK
- die Versehrtensportler/innen
des SVK
- die Triathleten des Skizunft
Kornwestheim
wie in der Sachdarstellung dargestellt,
zuzustimmen.
5. Der
Beibehaltung der städtischen Grünpflege für
·
das
Gelände der Skizunft Kornwestheim e. V.
·
das
Softballfeld des SV Pattonville e. V.
zuzustimmen.
6. Einer
Entgelterhebung vom SVK für die Nutzung des städtischen Rasenplatzes neben
dem FunSportZentrum entsprechend der
Entgeltordnung für die städtischen Sportplätze
nach Aufhebung des Vertrags über die
Benutzung der städtischen Sportplatzanlage
zuzustimmen.
7. Der
Weitergewährung der bisherigen Zuschüsse an den Verein für Geschichte und
Heimatpflege Kornwestheim e. V. ab dem Jahr
2012 bis zum Ablauf der
Vereinsförderrichtlinien am 31.12.2015
zuzustimmen.
8. Der
Weitergewährung der entgeltfreien Überlassung der Räumlichkeiten im
Untergeschoss des Hauses der Musik an die
Mitgliedsvereine des Stadtausschusses für
Sport und Kultur Kornwestheim e. V. ab dem
Jahr 2012 zuzustimmen.
9. Der
Mieterhebung für den exklusiv von den Städtischen Orchestern Kornwestheim e. V.
genutzten Raum Nr. 15 in der Musikschule
nach den geltenden Mietkonditionen ab dem
01.01.2012 zuzustimmen.
10. Der Erhebung von Mieten für exklusiv
genutzte Räume von Vereinen in Sporthallen und
in der Baracke in der Jahnstraße nach den
geltenden Mietkonditionen ab dem 01.01.2012
zuzustimmen.
11. Der Weitergewährung der Unterstützung der
örtlichen Vereine und Organisationen bei
Veranstaltungen in Ausweichmöglichkeiten
aufgrund der Schließung des Kulturhauses
bis zur geplanten Neueröffnung des
Kulturzentrums zuzustimmen.
12. Kenntnisnahme von weiteren
städtischen Zuschüssen sowie von dem gefassten
Grundsatzbeschluss, dass die Stadt für
Investitionsaufwendungen von Vereinen seit 2001
keine Zuschüsse oder Zinszuschüsse mehr
gewährt und auch keine Bürgschaften mehr
übernimmt.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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öffentlich
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24.11.2011
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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15.12.2011
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Finanzielle Auswirkungen
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Plan
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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2012
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1.3000.7050/
1.5500.70500 u.a.
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Zuschüsse und
Vergünstigungen werden den Vereinen bereits seit vielen Jahren gewährt. Die
finanziellen Mittel sind jeweils im Haushalt bereitgestellt.
|
Sachdarstellung und
Begründung:
Im
Zuge der Neufassung der Kultur- und Sportförderrichtlinien wurden auch die sonstigen
Zuschüsse und Vergünstigungen, die den Kornwestheimer Vereinen jedes Jahr zusätzlich
zu einer Förderung nach den sog. Vereinsförderrichtlinien von Seiten der Stadt
gewährt werden, zusammengestellt. Diese begründen sich überwiegend auf
Einzelfallbeschlüsse des Verwaltungs- und Finanzausschusses bzw. „aus der
Tradition heraus“.
Die sonstigen Zuschüsse und Vergünstigungen wurden dem
Gemeinderat mit Vorlage 401a/2010 und 438/2010 bereits Ende 2010 zur Kenntnis
gegeben. Im Rahmen der Beschlussfassung der neuen Kultur- und
Sportförderrichtlinien sprach sich das Gremium dafür aus, diese Zuschüsse und
Vergünstigungen auch für das Jahr 2011 zu gewähren und über eine
Weitergewährung ab dem 01.01.2012 im Einzelnen zu beraten und zu beschließen.
Ziel ist, die Grundlage für eine bestmögliche
Gleichbehandlung der Vereine zu schaffen und die unterschiedlichen
Zuschussmodalitäten weitgehend zu vereinheitlichen.
Wie in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses
vom 19.05.2011 vereinbart, hat die Verwaltung mit den betroffenen Vereinen (Skizunft,
Städtische Orchester, SVK,
SV Pattonville) Gespräche geführt bzw. die Vereine um
entsprechende Stellungnahmen zum Verwaltungsvorschlag gebeten. Die Stellungnahmen
sind als Anlagen beigefügt.
A. Zuschüsse zu Vereinsveranstaltungen der Kultur- und
Sportvereine
- Beschlussvorschläge Nr. 1 und Nr. 2 -
Auf der Grundlage von
Einzelfallregelungen - jeweils Beschlüsse des Verwaltungs- und
Finanzausschusses - übernimmt die Stadt seit vielen Jahren anteilig die bei
wiederkehrenden Veranstaltungen von Kornwestheimer Kultur- und
Sportvereinen anfallenden Regiekosten
(Kosten für Bauhof, Wasser, Toilettenwagen etc.).
Ein Sonderfall stellt alljährlich die Triathlon-Veranstaltung
der Skizunft Kornwestheim e. V. dar: Die Skizunft hat entsprechend dem
VFA-Beschluss vom 23.01.1997 lediglich den Fixbetrag von 511,29 EUR (siehe
unten) an den Regiekosten selbst zu bestreiten; die darüber hinausgehenden
Regiekosten werden von der Stadt getragen.
Da bei einer Vereinheitlichung
der Zuschussmodalitäten die Skizunft als einziger Verein ab 2012 mit einem
geringeren Zuschuss zu rechnen hätte, wurde der Verein um Stellungnahme zum
Verwaltungsvorschlag gebeten. Die Stellungnahme des Vereins ist in Anlage 6
beigefügt. Der Verein erklärt sich mit dem Verwaltungsvorschlag einverstanden.
Nachfolgend ist der jeweils von der Stadt übernommene Anteil
an den Regiekosten für wiederkehrende Veranstaltungen von Vereinen für die
Jahre 2008 – 2010 aufgeführt:
Vereinsveranstaltung
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Anteil des städtischen
Zuschusses zu den Regiekosten
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2008
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2009
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2010
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Fasnetumzug- Ausschuss Kornwestheimer Fasnet
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VFA-Beschluss 25.01.96 / 25.09.97
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2/3
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1.414,33 €
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1.200,33 €
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430,67 €
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Stadtlauf - Skizunft KWH
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VFA-Beschluss 06.07.00
Skizunft und BDS Kornwestheim
VFA-Beschluss 09.12.2010 (einmalig)
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2/3
max. 5.000,- €
im Jahr 2011
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871,04 €
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565,15 €
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618,34 €
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Ausländische Nacht - Ausländertreff
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VFA-Beschluss 10.04.97
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1/2
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854,28 €
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987,25 €
|
807,00 €
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Pfingstturnier - SVK
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VFA-Beschluss 21.11.96 / 23.09.99
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2/3
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450,33 €
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252,67 €
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341,63 €
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Kornwestheimer Tage -Stadtausschuss für Sport
und Kultur
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VFA-Beschluss 10.04.08
(auf 5 Jahre fest)
Zuschuss für Kindernachmittag
153,- €/Jahr
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max. 14.700 €
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13.314,09 €
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14.539,35 €
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12.588,20 €
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Triathlon - Skizunft KWH
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VFA-Beschluss 23.01.97
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Eigenanteil der
Skizunft
(fix) 511,29 €
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2.324,79 €
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3.207,28 €
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2.543,31 €
|
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Auch in den Vorjahren hat die Stadt für besondere
wiederkehrende Veranstaltungen der Vereine (Sommergarten, Musikfest,
Reitturnier, Radrennen etc.) anteilig zwei Drittel bzw. die Hälfte der
Regiekosten übernommen oder fixe Zuschussbeträge auf der Grundlage von
Einzelfallbeschlüssen gewährt.
Es wird vorgeschlagen, den Anteil an der Übernahme der
Regiekosten für o. g. Einzelveranstaltungen von Vereinen - mit Ausnahme der
Kornwestheimer Tage - zu vereinheitlichen und ab dem 01.01.2012 jeweils zwei
Drittel der anfallenden Regiekosten bis zum Ablauf der Vereinsförderrichtlinien
am 31.12.2015 zu übernehmen.
An dem für den Stadtausschuss
für Sport und Kultur Kornwestheim e. V. beschlossenem
Zuschuss zu den bei den
Kornwestheimer Tagen anfallenden Regiekosten von maximal
14.700,- EUR/Jahr (auf fünf
Jahre fest, bis 2013) sowie an dem Fixzuschuss für den
Kindernachmittag in Höhe von
153,- EUR/Jahr wird festgehalten.
B. Gewährung von Betriebskostenzuschüssen an den SV
Salamander Kornwestheim
1894 e. V. (SVK)
für vereinseigene Sporthallen
- Beschlussvorschlag Nr. 3 -
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hatte im Zuge der
Verschmelzung der Eisenbahner-Sport-Gemeinschaft (ESG), des TV Kornwestheim
(TVK) und des FV Kornwestheim (FVK) zum Großverein SV Salamander Kornwestheim
1894 e. V. (SVK) in seiner Sitzung vom 13.07.2006 (Vorlage 281/2006) der
Weitergewährung der o. g. Betriebskostenzuschüsse an den SVK unter der Prämisse
einer späteren Überprüfung der Zuschüsse zugestimmt.
Die Grundlagen und Voraussetzungen, unter denen 1992 die
Beschlussfassung über die Gewährung der Betriebskostenzuschüsse erfolgte,
liegen zwischenzeitlich nicht mehr vor bzw. haben sich geändert:
So hat der Gemeinderat im Juni 1992 die Gewährung eines
Betriebskostenzuschusses an den TVK für seine ehemalige TVK-Halle aus
Gleichbehandlungsgründen gegenüber der ESG beschlossen, vor dem Hintergrund,
dass die ESG bereits im März 1992 ein jährlicher Zuschuss für ihre Halle in der
Jahnstraße zugesichert wurde.
Des Weiteren wurde seinerzeit davon ausgegangen, dass die
Vereine mit eigenen Hallen auch überwiegend diese nutzen und folglich kaum noch
zusätzlicher Bedarf an städtischen Sporthallen für Training und Wettkampf
bestünde. Da der SVK als größter Verein naturgemäß auch überwiegender
Hauptnutzer der städtischen Sporthallen ist, entspricht dies heute nicht mehr
der Realität.
Hinzu kommt, dass seit dem 01.07.2003 Entgelte von allen
Vereinen für die Nutzung der Sporthallen zum Trainings- und Wettkampfbetrieb
von Erwachsenen erhoben werden. Dies hat zur Folge, dass die Gewährung der
Betriebskostenzuschüsse nicht mehr als „Vorteilsausgleich“ gegenüber Vereinen
ohne eigene Hallen angesehen werden kann.
a) Betriebskostenzuschuss
für die ehemalige ESG-Turnhalle
in der Jahnstraße in
Höhe von 10.220,- EUR/Jahr (GR-Beschluss 12.03.1992, VFA 13.07.2006,
Vorlage
281/2006)
Die Halle wird
laut Belegungsplan (Anlage 1) nahezu ausschließlich vom SVK genutzt.
Vereinzelt finden
auch Veranstaltungen von anderen Vereinen in der Halle statt; hierfür
wird vom SVK ein
Entgelt erhoben. Werktags wird die ehemalige ESG-Halle regelmäßig
für zwei bis drei
Stunden pro Woche von städtischen Kindergärten und für zwei Stunden
pro Woche vom
Bewohnertreff entgeltfrei genutzt. Zudem findet eine Stunde pro Woche
Sportkarate im
Bereich der Kindersportschule in der ehemaligen ESG-Halle statt (siehe
auch Anlage 4).
Aufgrund der
gegenwärtigen Nutzung der ehemaligen ESG-Halle (Anlage 1) wäre die
Weitergewährung
des o. g. Betriebskostenkostenzuschusses auf der Grundlage der
seinerzeitigen
Beschlussfassung (s. o.) nicht mehr gerechtfertigt.
Da die Stadt nach aktuellem
Sachstand die ehemalige ESG-Halle zeitnah übernehmen
wird, schlägt die
Verwaltung vor, den Betriebskostenzuschuss in Höhe von 10.220,- EUR
anteilig (abhängig
vom Zeitpunkt der Eigentumsübertragung) bis längstens 31.12.2012
weiter zu gewähren.
b) Betriebskostenzuschuss
für die ehemalige TVK-Halle, jetzt
FunSportZentrum, in
Höhe von 12.780,- EUR/Jahr (GR-Beschluss 11.06.1992, VFA 13.07.2006,
Vorlage
281/2006)
Auf die Anlagen 2
- 4, 9 und 11 wird verwiesen.
Das
FunSportZentrum wird neben den Kurs- und Vereinsmitgliedern auch weiteren
Nutzern (u. a. der
GluckerSchule) sowie den Kornwestheimer Schulen für regelmäßige
Unterrichtseinheiten im Rahmen von speziellen Schulangeboten gegen Entgelt zur
Verfügung
gestellt.
Wie bereits
erläutert, ist auch die Weitergewährung des Betriebskostenzuschusses in
Höhe von 12.780,-
EUR/Jahr für das FunSportZentrum auf
der Grundlage der
damaligen Beschlussfassung (s. o.) nicht mehr
gerechtfertigt.
Sollte das
Gremium an einer Betriebskostenbezuschussung für das FunSportZentrum
festhalten
wollen, müsste die Grundlage dieser Förderung neu gefasst werden.
Unter dieser
Prämisse hat die Verwaltung in den vergangenen Monaten diverse
Gespräche mit dem
SVK sowie sämtlichen städtischen Institutionen (Ganztagsbetreuung
der Schulen,
Kindersportschule, Kindertagesstätten (Hort), Jugendzentrum, Bewohner-
und
Familienzentrum etc.) geführt, um einen möglichen Bedarf an einer Nutzung des
FunSportZentrums
durch o. g. Institutionen zu ermitteln. Die Umfrage ergab, dass
gegenwärtig nur
einen sehr geringer Bedarf an der Nutzung des FunSportZentrums bzw.
dessen
Einrichtungen vorhanden ist.
Der SVK hat mit
Schreiben vom 12.11.2011 (Anlage 12) einen Vorschlag unterbreitet, der
das
FunSportZentrum bzw. dessen Einrichtungen (Kletterwand, Badmintonhalle,
Fitnessraum etc.)
im Rahmen eines festgesetzten Kontingents den städtischen
Institutionen
unentgeltlich zur Verfügung stellt. Die Höhe dieses hierfür fiktiv berechneten
Entgelts auf der
Grundlage der aktuellen SVK-Preisliste würde nach den Berechnungen
des SVK der
Höhe des bisherigen jährlichen Betriebskostenzuschusses entsprechen. Die
Verwaltung schlägt
vor, das vom SVK unterbreitete Angebot an die städtischen
Institutionen
weiterzuleiten und die tatsächlich in den kommenden zwei Jahren (bis
31.12.2013)
erfolgende Nutzung zu ermitteln. Innerhalb dieses Zeitraums würde der
Betriebskostenzuschuss in Höhe von 12.780,- EUR/Jahr weiter gewährt
werden. Nach
Ablauf der zwei
Jahre soll geprüft und festgestellt werden, ob die für die tatsächlich
erfolgte Nutzung
fiktiv berechnende Entgelthöhe der Höhe des gewährten
Betriebskostenzuschusses von 12.780,- EUR/Jahr entspricht. Ggf. müsste
ab dem
01.01.2014 der
Betriebskostenzuschuss entsprechend angepasst werden.
C. Zuschüsse zur Benutzung des Alfred-Kercher-Bads
-
Beschlussvorschlag Nr. 4 -
Folgenden Kornwestheimer Vereinen werden Zuschüsse zur
Benutzung des
Alfred-Kercher-Bads gewährt:
a) SVK, Schwimmabteilung (ehem. TVK): Zuschuss in
Höhe von 80% zur
Hallenbadbenutzungsgebühr, Höhe
des Zuschusses 2010: 6.786,- EUR.
b) SVK, Versehrtensportler (ehem. VSG): Zuschuss in Höhe
von 60% zur
Hallenbadbenutzungsgebühr, Höhe
des Zuschusses 2010: 1.386,- EUR
(vgl. VFA
13.12.2007, Vorlage 557/2007, VFA 30.06.2005, Vorlage 245/2005,
VFA 11.03.1999,
Vorlage 84/1999).
c) Skizunft Kornwestheim, Abteilung Triathlon: Zuschuss
in Höhe von 80% zur
Hallenbadbenutzungsgebühr, Höhe
des Zuschusses 2010: 792,- EUR.
Da bereits im Rahmen des Handlungskonzepts II im Jahr 2003
die o. g. Zuschüsse zur Hallenbadbenutzung pauschal um 20% gekürzt wurden,
schlägt die Verwaltung vor, an der bisherigen Zuschussregelung ab dem
01.01.2012 unverändert bis zum Ablauf der Vereinsförderrichtlinien am
31.12.2015 festzuhalten.
D. Unentgeltliche Übernahme der Sportplatzpflege
-
Beschlussvorschlag Nr. 5 -
a) Sportplatz der
Skizunft Kornwestheim e. V.
Die Stadt
übernimmt die Grünpflege (mähen, düngen) für den Rasenplatz der Skizunft
Kornwestheim.
Dieser wird ausschließlich vom Verein selbst genutzt.
Der Verein hat das
Gelände von der Stadt gepachtet. Von April bis Oktober bietet die
Skizunft im Rahmen
des Kindersportschulangebots „Crosslaufen“ an, das zum Teil auch
auf dem
Skizunftgelände stattfindet.
Pflegeaufwand
2009: ca. 2.111,- EUR
Pflegeaufwand
2010: ca. 3.245,- EUR
Die Skizunft hat
in ihrem Antwortschreiben (Anlage 6) auch hierzu Stellung genommen.
Ohne die
städtische Grünpflege sei der Verein nicht in der Lage, das Gelände weiter zu
betreiben.
Da sich das Sportgelände - trotz bestehenden
Pachtverhältnisses - im Eigentum der Stadt
befindet, schlägt
die Verwaltung vor, dem Wunsch des Vereins zu entsprechen und die
o. g. Grünpflege
auch weiterhin durchzuführen.
b) Softballfeld des
SV Pattonville e. V.
Die
Softballabteilung des SV Pattonville hat im Jahr 2003 eine städtische Fläche
in
Eigenleistung zum
Softballfeld umgestaltet. Im Jahr 2004 erhielt der SV Pattonville
zur Einzäunung des
Softballfeldes einen städtischen Zuschuss in Höhe von 5.000,- EUR
(VFA- Beschluss
vom 24.6.2004). Bis heute existiert kein Nutzungsüberlassungsvertrag
Und auch kein
anderes Rechtsverhältnis, das die exklusive Nutzung durch den
SV Pattonville
regelt. Unter Anerkennung der Eigenleistungen des Vereins hat die
Verwaltung bislang
von der Erhebung von Nutzungsentgelten abgesehen.
Die Stadt
übernimmt die Mäharbeiten des Platzes.
Pflegeaufwand
2009: ca. 2.185,- EUR
Pflegeaufwand
2010: ca. 2.906,- EUR
Pflegeaufwand 1.
Halbjahr 2011: 1.183,- EUR
Vor dem
Hintergrund der Stellungnahme des SV Pattonville (Anlage 10) sowie den
gegenwärtigen
Überlegungen hinsichtlich eines Ausbaus der Sportplatzkapazitäten für
den SV
Pattonville, schlägt die Verwaltung vor, die Sportplatzpflege des Softballfelds
auch
im Jahr 2012
vorzunehmen.
E. Entgelterhebung vom SVK für die Nutzung des städtischen Rasenplatzes
neben
dem FunSportZentrum
entsprechend der Entgeltordnung für die städtischen
Sportplätze
- Beschlussvorschlag Nr. 6 -
Der Rasenplatz neben dem FunSportZentrum ist ein städtischer
Platz. Alleiniger Nutzer ist gegenwärtig der SVK. Über die Benutzung der
städtischen Sportanlage beim ehemaligen TVK-Heim existiert ein Vertrag (Anlage
5) mit dem TVK aus dem Jahr 1972.
Dieser sichert dem Verein die unentgeltliche Nutzung der
Sportplatzanlage zu. Weiter ist in diesem Vertrag geregelt, dass die
Kornwestheimer Schulen sowie andere Vereine und Organisationen (nachrangig)
dazu berechtigt sind, die Sportplatzanlage zu nutzen, weswegen von einem
exklusiven Nutzungsrecht nicht ausgegangen werden kann.
In der Praxis wird dieser Platz nahezu ausschließlich zu Trainingszwecken vom SVK genutzt; was allerdings
laut o. g. Vertrag ausdrücklich
untersagt ist. Ein Nutzungsbedarf von anderen Vereinen besteht laut
Umfrageergebnis derzeit nicht.
Der Sportplatz neben dem FunSportZentrum wird „intensiv“
gepflegt, das heißt, der
Rasen wird aerifiziert (belüftet), besandet, bewässert,
nachgesäht, bis zu zweimal pro
Woche gemäht, viermal jährlich gedüngt, bei Bedarf mit
Rollrasen auslegt etc.
Pflegeaufwand 2009: 25.544,- EUR
Pflegeaufwand 2010: 19.136,- EUR
Laut Richtwert sollte ein Naturrasen im Sommer nicht mehr
als drei Stunden pro Tag bzw. ca. 20 Stunden pro Woche bespielt werden. Bereits
für diese Nutzung ist eine Intensivpflege
angebracht. Da unsere Rasenplätze tatsächlich stärker
frequentiert werden, ist eine
Intensivpflege unabdingbar.
Neben dem Rasenplatz am FunSportZentrum wird auch der
Stadionrasen, der Rasen auf
dem ehemaligen ESG-Gelände sowie der Rasenplatz an der Realschule „intensiv“
gepflegt.
Wie bereits erläutert, entspricht
der Vertrag aus dem Jahr
1972 (Anlage 5) nicht mehr der tatsächlichen Praxis und ist inhaltlich
„überholt“.
Konsequenterweise schlägt die Verwaltung die Aufhebung des
Vertrags vor. Die diesbezügliche Stellungnahme des SVK ist in Anlage 9
beigefügt.
Nach erfolgter Vertragsauflösung soll im Zuge der
Gleichbehandlung der Sportvereine vom SVK ein Nutzungsentgelt entsprechend der
Entgeltordnung für die städtischen Sportplätze erhoben werden.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass zwischen SVK und
Stadt noch wenige klärungsbedürftige Pachtverhältnisse bestehen, die dem
Gremium zu einem späterem Zeitpunkt gesondert vorgelegt werden.
F. Zuschüsse an den Verein für Geschichte und Heimatpflege
Kornwestheim e. V.
-
Beschlussvorschlag Nr. 7 -
Der Verein gehört keinem Kornwestheimer Dachverband an und
erhält folglich keine
Zuschüsse entsprechend den sog. Vereinsförderrichtlinien.
Vor diesem Hintergrund
werden dem Verein auf der Grundlage von
Einzelfallbeschlüssen folgende Zuschüsse
gewährt:
a) Pauschalzuschuss in Höhe von 355,- EUR/Jahr
(VFA-Beschluss 14.05.1981)
b) Zuschuss zur Herausgabe der Kornwestheimer
Geschichtsblätter in Höhe von 80% der
Herstellungskosten, max. 5.110,- EUR pro Jahr (VFA-Beschluss 11.03.1999)
c) Hinweis: Mietfreie Nutzung von städtischen
Liegenschaften: Mühlhäuser Straße 14, EG,
1. OG (siehe
Vorlage 397a/2010, Ziffer 6) und Angelhof.
Die Verwaltung schlägt vor, an der Jahrespauschale von 355,-
EUR/Jahr sowie an dem
80%igen Zuschuss, max. 5.110,- EUR/Jahr, zur Herausgabe der
Kornwestheimer
Geschichtsblätter bis zum Ablauf der
Vereinsförderrichtlinien am 31.12.2015 festzuhalten.
Die Stadt bekommt von der Gesamtauflage der
Geschichtsblätter (1.000 Stück) ca. 100 Exemplare kostenlos überlassen.
G. Überlassung städtischer Liegenschaften an Vereine
-
Beschlussvorschläge Nr. 8, Nr. 9, und Nr. 10 -
Auf die Vorlage 397a/2010, Ziffer 6 der Sachdarstellung,
wird verwiesen.
Hinweis: Die Verwaltung wurde am 16.12.2010 vom Gemeinderat
beauftragt, neue Mietverträge mit den örtlichen Sozial- und Sportvereinen
entsprechend den in der Vorlage 397a/2010 vorgeschlagenen Mietsätzen und einer
entsprechenden Regelung über die Betriebskosten zu vereinbaren (GR 16.12.2010).
a) Überlassung von
Räumlichkeiten im Haus der Musik
aa) Abstellräume /Kellerverschläge im Untergeschoss
Seit vielen
Jahren werden den Mitgliedsvereinen des Stadtausschusses für Sport und
Kultur
Kornwestheim e. V. kleinere Abstellräume
bzw. Kellerverschläge im
Untergeschoss
zur unentgeltlichen Nutzung überlassen.
Da es sich
lediglich um kleinere Lager- bzw. Abstellmöglichkeiten im Untergeschoss
handelt, wird
vorgeschlagen, den Vereinen auch weiterhin die unentgeltliche Nutzung der
Abstellräume
bzw. Kellerverschläge im Untergeschoss des Hauses der Musik zu
gewähren.
ab) Exklusive Nutzung eines Raumes im Obergeschoss durch
die Städtischen Orchester
Kornwestheim
e. V.
In der
Vereinbarung mit den Städtischen Orchestern Kornwestheim e. V. vom
08.03.2001
(Anlage 8, § 4, Satz 2) wird dem Verein das Recht eingeräumt, zwei
Räume im
Verwaltungstrakt des Hauses der Musik (Räume Nr. 15 und Nr. 16 im OG)
zu nutzen.
Gegenwärtig wird Raum Nr. 15 von den Städtischen Orchestern genutzt ;
Raum Nr. 16 ist
im Besitz der Musikschule. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass
die Vereinbarung
mit den Städtischen Orchestern auch den Erhalt des jährlichen
Personalkostenzuschusses
für die Dirigenten beinhaltet, der in den Kulturförderrichtlinien
näher beziffert
wird (Zuschusshöhe: 17.200,- EUR/Jahr).
Vor dem Hintergrund der Gleichstellung der Vereine schlägt
die Verwaltung vor, den
exklusiv
genutzten Raum Nr. 15 (Größe: ca. 21,4 m²) zu den allgemein geltenden
Konditionen (siehe Vorlage 397a/2010) ab dem
01.01.2012 an den Verein zu vermieten.
Die Miete würde
ca. 30,- EUR/Monat betragen. Die Stellungnahme der Städtischen
Orchester
Kornwestheim e. V. ist in Anlage 7 beigefügt.
Im Zuge einer Gleichstellung der Vereine steht
nach Ansicht der Verwaltung die o. g.
Vereinbarung
einer Mieterhebung für den exklusiv genutzten Raum Nr. 15 nicht
entgegen.
b) Exklusive Nutzung
von einzelnen Räumen in Sporthallen und in der Baracke
auf dem
ehemaligen ESG-Gelände in der Jahnstraße
In den
städtischen Sporthallen (Sporthalle Ost, Rechberghalle, Pattonville Halle und
Stadionsporthalle)
sowie in den Baracken in der Jahnstraße werden diverse Räume
exklusiv von
einzelnen Vereinen zu Lagerzwecken, Aufenthaltsräume o. ä. unentgeltlich
genutzt. Bsp.:
Sporthalle Ost – Lagerraum/Getränkeraum des SVK, Rechberghalle –
Lagerraum/Garage
des ASV, Sporthalle Pattonville – Mehrzweckraum des SVP,
Stadionsporthalle – sog.
Physiotherapieraum des LAZ, Baracke Jahnstraße –
verschiedene
Räume des SVK etc.
Um eine
Gleichstellung der Vereine zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, die
von einzelnen
Vereinen exklusiv genutzten Räume zu den allgemein geltenden
Konditionen
(siehe Vorlage 397a/2010) an die jeweilige Vereine zu vermieten.
ba) SV Pattonville e. V. – Mehrzweckraum in der
Sporthalle Pattonville
Aktuell liegt
der Verwaltung eine Anfrage des SV Pattonville vor, im Falle einer
zusätzlichen
Anmietung eines bislang exklusiv und entgeltfrei genutzten
Mehrzweckraumes
in der Sporthalle Pattonville von dem vom Gemeinderat
beschlossenen
Mietaufschlag bei einer Mietfläche ab 100 m² abzusehen.
Die Verwaltung
spricht sich aus Gründen der Gleichbehandlung dafür aus, an den
beschlossenen
Mietkonditionen - einschließlich des Mietaufschlags
ab einer Fläche
von mehr als 100 m² - festzuhalten.
H. Unterstützung der örtlichen Vereine und Organisationen
bei Veranstaltungen in
Ausweichräumlichkeiten aufgrund der Schließung des Kulturhauses
- Beschlussvorschlag Nr.
11 -
Entsprechend des VFA-Beschlusses (Vorlage 481/2006) vom
07.12.2006 bzw.
18.01.2007 wird für die im Vereinsregister eingetragenen
örtlichen Vereine, für politische
Parteien, Religionsgemeinschaften, örtliche öffentliche
Schulen, soziale Vereinigungen auf
dem Kulanzwege wie folgt verfahren:
- Bei Anmietung von Alternativveranstaltungsräumlichkeiten
werden die Mietentgelte
übernommen, die die
Mietentgelte für einen vergleichbaren Saal im Kulturhaus
übersteigen.
- Die erforderlichen Bühnenpodeste und das beleuchtungs- und
tontechnische Equipment
werden ohne
Kostenersatz zur Verfügung gestellt, da dies auch bisher bei Veranstaltungen
im Kulturhaus im
Mietpreis des Saales enthalten war. Die hierfür erforderlichen
Transportkosten
einschließlich des erforderlichen Bauhofpersonals werden vom BgA
übernommen.
- Für Veranstaltungen, die in der Bürgerhalle Pattonville
oder in sonstigen
Veranstaltungsräumen
innerhalb oder außerhalb Kornwestheims verlegt werden, wird auf
Antrag die
Kostenbeteiligung des BgA an einem Buspendelverkehr im Einzelfall geprüft.
Die o. g. Kostenübernahme durch den BgA betrug im Jahr 2009
insgesamt 6.241,- EUR, im Jahr 2010 insgesamt 4.892,- EUR. Jährlich nehmen ca.
2 - 3 Kornwestheimer Vereine die beschriebene Kostenübernahme in Anspruch. Vor
dem Hintergrund der geplanten Neueröffnung des Kulturzentrums schlägt die
Verwaltung vor, die o. g. Unterstützung bis zur Eröffnung weiter zu gewähren.
I. Allgemeine Hinweise
und Informationen
- Beschlussvorschlag Nr. 12, Kenntnisnahme -
Diese Zusammenstellung beinhaltet die städtische Zuschüsse,
Vergünstigungen und Unterstützungen, die den Kornwestheimer Kultur- und
Sportvereinen gewährt werden.
Neben den o. g. Zuschüssen an die Kultur- und Sportvereine
werden noch weitere Förderungen im sozialen Bereich (AWO, VdK, Malteser, Verein
Jugendfarm, Seniorenrat, Schullandheimverein, Freiwillige Feuerwehr etc.)
geleistet.
Gegenwärtig finden auch Gespräche mit dem Eltern-Kind-Verein
Kornwestheim e. V. über die weiteren Veranstaltungen der sog. Kleiderbörse
statt. Die Verwaltung wird hierzu eine gesonderte Vorlage einbringen.
Zusätzlich gewährt die Stadt dem Stadtausschuss für Sport
und Kultur Kornwestheim e. V.
und dem Stadtverband für Sport Kornwestheim e. V. für
Sanitäts- bzw. Bereitschaftsdienste der Arbeitsgemeinschaft für
Sanitätsorganisationen (ASK) bei Veranstaltungen ihrer Mitgliedsvereine jeweils
einen maximalen Zuschuss in Höhe von 3.200,- EUR/Jahr.
In diesem Zusammenhang wird nochmals auf den vom
Verwaltungs- und Finanzausschuss vom 29.11.2001 beschlossenen Grundsatz über Investitionszuschüsse
bzw. Investitionsaufwendungen an Vereine hingewiesen. Dieser beinhaltet, dass „die Stadt ab sofort
für Investitionsaufwendungen von Vereinen keine Zuschüsse oder Zinszuschüsse
mehr gewährt und auch keine Bürgschaften mehr übernimmt.“ (Vorlage 308/2001).