Vorlage-Nr.:

174a/2011

Az.:

204 Claudia Muenkel

Datum:

15.11.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

24.11.2011

 

 

Betreff:

Sonstige Zuschüsse und Vergünstigungen an Kornwestheimer Kultur- und Sportvereine

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Anlage 1 - Hallenbelegungsplan ehem. ESG-Halle

Anlage 2 - Preisliste FunSportZentrum

Anlage 3 - Schulsport im FunSportZentrum

Anlage 4 - Überlassung der vereinseigenen Sportanlagen des SVK

Anlage 5 - Vertrag über die Benutzung der städtischen Sportplatzanlage beim TVK-Heim

Anlage 6 - Stellungnahme Skizunft Kornwestheim e. V. vom 28.05.2011

Anlage 7 - Stellungnahme Städtische Orchester Kornwestheim vom 05.06.2011

Anlage 8 - Vereinbarung mit den Städtischen Orchestern Kornwestheim e. V.

Anlage 9 - Stellungnahme SVK vom 10.06.2011 

Anlage 10 - Stellungnahme SV Pattonville vom 08.06.2011

Anlage 11 - Mietpreise FSZ -Kurs- und Seminarräume 01.01.2011

Anlage 12 - Vorschlag SVK Gewährung Betriebskostenzuschüsse vom 12.11.2011

 

 

Beschlussvorschlag:

1. Der einheitlichen Gewährung von Zuschüssen zu Vereinsveranstaltungen in Höhe 

    von zwei Dritteln der Regiekosten an

    ab dem 01.01.2012 bis zum Ablauf der sog. Vereinsförderrichtlinien am 31.12.2015 

    zuzustimmen.

 

   2. An dem für den Stadtausschuss für Sport und Kultur Kornwestheim e. V. beschlossenem 

       Zuschuss zu den bei den Kornwestheimer Tagen anfallenden Regiekosten von maximal 

       14.700,- EUR/Jahr (auf fünf Jahre fest, bis 2013) sowie an dem Fixzuschuss für den 

       Kindernachmittag in Höhe von 153,- EUR/Jahr festzuhalten.

 

 

 

   3. Der Weitergewährung der Betriebskostenzuschüsse an den SVK für

    aus den in der Sachdarstellung erläuterten Gründen zuzustimmen.

 

4. Der Beibehaltung der bisherigen Zuschussmodalitäten für die Hallenbadbenutzung durch

    wie in der Sachdarstellung dargestellt, zuzustimmen.

 

5. Der Beibehaltung der städtischen Grünpflege für

·         das Gelände der Skizunft Kornwestheim e. V.

·         das Softballfeld des SV Pattonville e. V.

    zuzustimmen.

 

6. Einer Entgelterhebung vom SVK für die Nutzung des städtischen Rasenplatzes neben

    dem FunSportZentrum entsprechend der Entgeltordnung für die städtischen Sportplätze

    nach Aufhebung des Vertrags über die Benutzung der städtischen Sportplatzanlage

    zuzustimmen.

 

7. Der Weitergewährung der bisherigen Zuschüsse an den Verein für Geschichte und

    Heimatpflege Kornwestheim e. V. ab dem Jahr 2012 bis zum Ablauf der 

    Vereinsförderrichtlinien am 31.12.2015 zuzustimmen.

 

8. Der Weitergewährung der entgeltfreien Überlassung der Räumlichkeiten im

    Untergeschoss des Hauses der Musik an die Mitgliedsvereine des Stadtausschusses für

    Sport und Kultur Kornwestheim e. V. ab dem Jahr 2012 zuzustimmen.

 

9. Der Mieterhebung für den exklusiv von den Städtischen Orchestern Kornwestheim e. V.

    genutzten Raum Nr. 15 in der Musikschule nach den geltenden Mietkonditionen ab dem

    01.01.2012 zuzustimmen.

 

 10. Der Erhebung von Mieten für exklusiv genutzte Räume von Vereinen in Sporthallen und 

    in der Baracke in der Jahnstraße nach den geltenden Mietkonditionen ab dem 01.01.2012

    zuzustimmen. 

 

 11. Der Weitergewährung der Unterstützung der örtlichen Vereine und Organisationen bei

    Veranstaltungen in Ausweichmöglichkeiten aufgrund der Schließung des Kulturhauses

    bis zur geplanten Neueröffnung des Kulturzentrums zuzustimmen.

 

12.    Kenntnisnahme von weiteren städtischen Zuschüssen sowie von dem gefassten  

       Grundsatzbeschluss, dass die Stadt für Investitionsaufwendungen von Vereinen seit 2001 

       keine Zuschüsse oder Zinszuschüsse mehr gewährt und auch keine Bürgschaften mehr

       übernimmt.  

 

 

 

 

 

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Beschlussfassung

öffentlich

24.11.2011

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

15.12.2011

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

HHJ

Finanzposition

Betrag

Plan

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

 

2012

1.3000.7050/ 1.5500.70500 u.a.

 

 

 

Zuschüsse und Vergünstigungen werden den Vereinen bereits seit vielen Jahren gewährt. Die finanziellen Mittel sind jeweils im Haushalt bereitgestellt.

 

 

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Im Zuge der Neufassung der Kultur- und Sportförderrichtlinien wurden auch die sonstigen Zuschüsse und Vergünstigungen, die den Kornwestheimer Vereinen jedes Jahr zusätzlich zu einer Förderung nach den sog. Vereinsförderrichtlinien von Seiten der Stadt gewährt werden, zusammengestellt. Diese begründen sich überwiegend auf Einzelfallbeschlüsse des Verwaltungs- und Finanzausschusses bzw. „aus der Tradition heraus“.

 

Die sonstigen Zuschüsse und Vergünstigungen wurden dem Gemeinderat mit Vorlage 401a/2010 und 438/2010 bereits Ende 2010 zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Beschlussfassung der neuen Kultur- und Sportförderrichtlinien sprach sich das Gremium dafür aus, diese Zuschüsse und Vergünstigungen auch für das Jahr 2011 zu gewähren und über eine Weitergewährung ab dem 01.01.2012 im Einzelnen zu beraten und zu beschließen.

Ziel ist, die Grundlage für eine bestmögliche Gleichbehandlung der Vereine zu schaffen und die unterschiedlichen Zuschussmodalitäten weitgehend zu vereinheitlichen.

 

Wie in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 19.05.2011 vereinbart, hat die Verwaltung mit den betroffenen Vereinen (Skizunft, Städtische Orchester, SVK,

SV Pattonville) Gespräche geführt bzw. die Vereine um entsprechende Stellungnahmen zum Verwaltungsvorschlag gebeten. Die Stellungnahmen sind als Anlagen beigefügt.

 

 

A. Zuschüsse zu Vereinsveranstaltungen der Kultur- und Sportvereine

     - Beschlussvorschläge Nr. 1­ und Nr. 2 -

 

Auf der Grundlage von Einzelfallregelungen - jeweils Beschlüsse des Verwaltungs- und Finanzausschusses - übernimmt die Stadt seit vielen Jahren anteilig die bei wiederkehrenden Veranstaltungen von Kornwestheimer Kultur- und Sportvereinen  anfallenden Regiekosten (Kosten für Bauhof, Wasser, Toilettenwagen etc.).

 

Ein Sonderfall stellt alljährlich die Triathlon-Veranstaltung der Skizunft Kornwestheim e. V. dar: Die Skizunft hat entsprechend dem VFA-Beschluss vom 23.01.1997 lediglich den Fixbetrag von 511,29 EUR (siehe unten) an den Regiekosten selbst zu bestreiten; die darüber hinausgehenden Regiekosten werden von der Stadt getragen.

Da bei einer Vereinheitlichung der Zuschussmodalitäten die Skizunft als einziger Verein ab 2012 mit einem geringeren Zuschuss zu rechnen hätte, wurde der Verein um Stellungnahme zum Verwaltungsvorschlag gebeten. Die Stellungnahme des Vereins ist in Anlage 6 beigefügt. Der Verein erklärt sich mit dem Verwaltungsvorschlag einverstanden.

 

Nachfolgend ist der jeweils von der Stadt übernommene Anteil an den Regiekosten für wiederkehrende Veranstaltungen von Vereinen für die Jahre 2008 – 2010 aufgeführt:

 

Vereinsveranstaltung

Anteil des städtischen Zuschusses zu den Regiekosten

 

2008

 

2009

 

2010

Fasnetumzug- Ausschuss Kornwestheimer Fasnet      

 

 

 

 

 

VFA-Beschluss 25.01.96 / 25.09.97

 

2/3

1.414,33 €

1.200,33 €

430,67 €

 

Stadtlauf - Skizunft KWH

 

 

 

 

 

VFA-Beschluss 06.07.00

 

Skizunft und BDS Kornwestheim

VFA-Beschluss 09.12.2010 (einmalig)

 

2/3

 

max. 5.000,- €

im Jahr 2011 

 

871,04 €

 

565,15 €

 

618,34 €

Ausländische Nacht - Ausländertreff  

 

 

 

 

 

VFA-Beschluss 10.04.97

1/2

      854,28 €

      987,25 €

     807,00 €

 

Pfingstturnier - SVK

 

 

 

 

 

VFA-Beschluss 21.11.96 / 23.09.99

2/3

      450,33 €

      252,67 €

     341,63 €

 

Kornwestheimer Tage -Stadtausschuss für Sport und Kultur 

 

 

 

 

VFA-Beschluss 10.04.08

(auf 5 Jahre fest)

 

Zuschuss für Kindernachmittag

153,- €/Jahr

 

 

max. 14.700 €

 

 

 

13.314,09 €

 

 

14.539,35 €

 

 

12.588,20 €

 

Triathlon - Skizunft KWH  

 

 

 

 

VFA-Beschluss 23.01.97

Eigenanteil der Skizunft

(fix) 511,29 €

   2.324,79 €

   3.207,28 €

2.543,31 €

 

Auch in den Vorjahren hat die Stadt für besondere wiederkehrende Veranstaltungen der Vereine (Sommergarten, Musikfest, Reitturnier, Radrennen etc.) anteilig zwei Drittel bzw. die Hälfte der Regiekosten übernommen oder fixe Zuschussbeträge auf der Grundlage von Einzelfallbeschlüssen gewährt.

 

Es wird vorgeschlagen, den Anteil an der Übernahme der Regiekosten für o. g. Einzelveranstaltungen von Vereinen - mit Ausnahme der Kornwestheimer Tage - zu vereinheitlichen und ab dem 01.01.2012 jeweils zwei Drittel der anfallenden Regiekosten bis zum Ablauf der Vereinsförderrichtlinien am 31.12.2015 zu übernehmen.

 

   An dem für den Stadtausschuss für Sport und Kultur Kornwestheim e. V. beschlossenem 

   Zuschuss zu den bei den Kornwestheimer Tagen anfallenden Regiekosten von maximal 

   14.700,- EUR/Jahr (auf fünf Jahre fest, bis 2013) sowie an dem Fixzuschuss für den 

   Kindernachmittag in Höhe von 153,- EUR/Jahr wird festgehalten.

 

 

B. Gewährung von Betriebskostenzuschüssen an den SV Salamander Kornwestheim 

    1894 e. V. (SVK) für vereinseigene Sporthallen

     - Beschlussvorschlag Nr. 3 -

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hatte im Zuge der Verschmelzung der Eisenbahner-Sport-Gemeinschaft (ESG), des TV Kornwestheim (TVK) und des FV Kornwestheim (FVK) zum Großverein SV Salamander Kornwestheim 1894 e. V. (SVK) in seiner Sitzung vom 13.07.2006 (Vorlage 281/2006) der Weitergewährung der o. g. Betriebskostenzuschüsse an den SVK unter der Prämisse einer späteren Überprüfung der Zuschüsse zugestimmt.

 

Die Grundlagen und Voraussetzungen, unter denen 1992 die Beschlussfassung über die Gewährung der Betriebskostenzuschüsse erfolgte, liegen zwischenzeitlich nicht mehr vor bzw. haben sich geändert:

So hat der Gemeinderat im Juni 1992 die Gewährung eines Betriebskostenzuschusses an den TVK für seine ehemalige TVK-Halle aus Gleichbehandlungsgründen gegenüber der ESG beschlossen, vor dem Hintergrund, dass die ESG bereits im März 1992 ein jährlicher Zuschuss für ihre Halle in der Jahnstraße zugesichert wurde.

Des Weiteren wurde seinerzeit davon ausgegangen, dass die Vereine mit eigenen Hallen auch überwiegend diese nutzen und folglich kaum noch zusätzlicher Bedarf an städtischen Sporthallen für Training und Wettkampf bestünde. Da der SVK als größter Verein naturgemäß auch überwiegender Hauptnutzer der städtischen Sporthallen ist, entspricht dies heute nicht mehr der Realität.

Hinzu kommt, dass seit dem 01.07.2003 Entgelte von allen Vereinen für die Nutzung der Sporthallen zum Trainings- und Wettkampfbetrieb von Erwachsenen erhoben werden. Dies hat zur Folge, dass die Gewährung der Betriebskostenzuschüsse nicht mehr als „Vorteilsausgleich“ gegenüber Vereinen ohne eigene Hallen angesehen werden kann.

 

a) Betriebskostenzuschuss für die ehemalige ESG-Turnhalle in der Jahnstraße in

    Höhe von 10.220,- EUR/Jahr (GR-Beschluss 12.03.1992, VFA 13.07.2006, Vorlage

    281/2006)

 

    Die Halle wird laut Belegungsplan (Anlage 1) nahezu ausschließlich vom SVK genutzt.

    Vereinzelt finden auch Veranstaltungen von anderen Vereinen in der Halle statt; hierfür

    wird vom SVK ein Entgelt erhoben. Werktags wird die ehemalige ESG-Halle regelmäßig

    für zwei bis drei Stunden pro Woche von städtischen Kindergärten und für zwei Stunden

    pro Woche vom Bewohnertreff entgeltfrei genutzt. Zudem findet eine Stunde pro Woche

    Sportkarate im Bereich der Kindersportschule in der ehemaligen ESG-Halle statt (siehe

    auch Anlage 4).

    Aufgrund der gegenwärtigen Nutzung der ehemaligen ESG-Halle (Anlage 1) wäre die

    Weitergewährung des o. g. Betriebskostenkostenzuschusses auf der Grundlage der 

    seinerzeitigen Beschlussfassung (s. o.) nicht mehr gerechtfertigt. 

 

    Da die Stadt nach aktuellem Sachstand die ehemalige ESG-Halle zeitnah übernehmen

    wird, schlägt die Verwaltung vor, den Betriebskostenzuschuss in Höhe von 10.220,- EUR

    anteilig (abhängig vom Zeitpunkt der Eigentumsübertragung) bis längstens 31.12.2012

    weiter zu gewähren.    

 

b) Betriebskostenzuschuss für die ehemalige TVK-Halle, jetzt FunSportZentrum, in

    Höhe von 12.780,- EUR/Jahr (GR-Beschluss 11.06.1992, VFA 13.07.2006, Vorlage

    281/2006)

 

    Auf die Anlagen 2 - 4, 9 und 11 wird verwiesen.

    Das FunSportZentrum wird neben den Kurs- und Vereinsmitgliedern auch weiteren

    Nutzern (u. a. der GluckerSchule) sowie den Kornwestheimer Schulen für regelmäßige

    Unterrichtseinheiten im Rahmen von speziellen Schulangeboten gegen Entgelt zur 

    Verfügung gestellt.

 

    Wie bereits erläutert, ist auch die Weitergewährung des Betriebskostenzuschusses in

    Höhe von 12.780,- EUR/Jahr für das FunSportZentrum auf der Grundlage der

    damaligen Beschlussfassung (s. o.) nicht mehr gerechtfertigt.

   

    Sollte das Gremium an einer Betriebskostenbezuschussung für das FunSportZentrum

    festhalten wollen, müsste die Grundlage dieser Förderung neu gefasst werden.

 

    Unter dieser Prämisse hat die Verwaltung in den vergangenen Monaten diverse

    Gespräche mit dem SVK sowie sämtlichen städtischen Institutionen (Ganztagsbetreuung

    der Schulen, Kindersportschule, Kindertagesstätten (Hort), Jugendzentrum, Bewohner-

    und Familienzentrum etc.) geführt, um einen möglichen Bedarf an einer Nutzung des

    FunSportZentrums durch o. g. Institutionen zu ermitteln. Die Umfrage ergab, dass

    gegenwärtig nur einen sehr geringer Bedarf an der Nutzung des FunSportZentrums bzw.

    dessen Einrichtungen vorhanden ist.

    Der SVK hat mit Schreiben vom 12.11.2011 (Anlage 12) einen Vorschlag unterbreitet, der

    das FunSportZentrum bzw. dessen Einrichtungen (Kletterwand, Badmintonhalle,

    Fitnessraum etc.) im Rahmen eines festgesetzten Kontingents den städtischen

    Institutionen unentgeltlich zur Verfügung stellt. Die Höhe dieses hierfür fiktiv berechneten

    Entgelts auf der Grundlage der aktuellen SVK-Preisliste würde nach den Berechnungen

    des SVK der Höhe des bisherigen jährlichen Betriebskostenzuschusses entsprechen. Die

    Verwaltung schlägt vor, das vom SVK unterbreitete Angebot an die städtischen

    Institutionen weiterzuleiten und die tatsächlich in den kommenden zwei Jahren (bis

    31.12.2013) erfolgende Nutzung zu ermitteln. Innerhalb dieses Zeitraums würde der

    Betriebskostenzuschuss in Höhe von 12.780,- EUR/Jahr weiter gewährt werden. Nach

    Ablauf der zwei Jahre soll geprüft und festgestellt werden, ob die für die tatsächlich

    erfolgte Nutzung fiktiv berechnende Entgelthöhe der Höhe des gewährten

    Betriebskostenzuschusses von 12.780,- EUR/Jahr entspricht. Ggf. müsste ab dem

    01.01.2014 der Betriebskostenzuschuss entsprechend angepasst werden.

 

   

C. Zuschüsse zur Benutzung des Alfred-Kercher-Bads

     - Beschlussvorschlag Nr. 4 - 

 

Folgenden Kornwestheimer Vereinen werden Zuschüsse zur Benutzung des

Alfred-Kercher-Bads gewährt:

 

a) SVK, Schwimmabteilung (ehem. TVK): Zuschuss in Höhe von 80% zur  

    Hallenbadbenutzungsgebühr, Höhe des Zuschusses 2010: 6.786,- EUR.

 

b) SVK, Versehrtensportler (ehem. VSG): Zuschuss in Höhe von 60% zur 

    Hallenbadbenutzungsgebühr, Höhe des Zuschusses 2010: 1.386,- EUR

    (vgl. VFA 13.12.2007, Vorlage 557/2007, VFA 30.06.2005, Vorlage 245/2005,

    VFA 11.03.1999, Vorlage 84/1999).

 

c) Skizunft Kornwestheim, Abteilung Triathlon: Zuschuss in Höhe von 80% zur

     Hallenbadbenutzungsgebühr, Höhe des Zuschusses 2010: 792,- EUR.

 

Da bereits im Rahmen des Handlungskonzepts II im Jahr 2003 die o. g. Zuschüsse zur Hallenbadbenutzung pauschal um 20% gekürzt wurden, schlägt die Verwaltung vor, an der bisherigen Zuschussregelung ab dem 01.01.2012 unverändert bis zum Ablauf der Vereinsförderrichtlinien am 31.12.2015 festzuhalten.

 

 

D. Unentgeltliche Übernahme der Sportplatzpflege

     - Beschlussvorschlag Nr. 5 -

 

a) Sportplatz der Skizunft Kornwestheim e. V.

    Die Stadt übernimmt die Grünpflege (mähen, düngen) für den Rasenplatz der Skizunft

    Kornwestheim. Dieser wird ausschließlich vom Verein selbst genutzt.

    Der Verein hat das Gelände von der Stadt gepachtet. Von April bis Oktober bietet die 

    Skizunft im Rahmen des Kindersportschulangebots „Crosslaufen“ an, das zum Teil auch

    auf dem Skizunftgelände stattfindet.   

    Pflegeaufwand 2009: ca. 2.111,- EUR

    Pflegeaufwand 2010: ca. 3.245,- EUR

    Die Skizunft hat in ihrem Antwortschreiben (Anlage 6) auch hierzu Stellung genommen.  

    Ohne die städtische Grünpflege sei der Verein nicht in der Lage, das Gelände weiter zu  

    betreiben.

    Da sich das Sportgelände - trotz bestehenden Pachtverhältnisses - im Eigentum der Stadt 

    befindet, schlägt die Verwaltung vor, dem Wunsch des Vereins zu entsprechen und die

    o. g. Grünpflege auch weiterhin durchzuführen.

 

b) Softballfeld des SV Pattonville e. V.

    Die Softballabteilung des SV Pattonville hat im Jahr 2003 eine städtische Fläche in 

    Eigenleistung zum Softballfeld umgestaltet. Im Jahr 2004 erhielt der SV Pattonville

    zur Einzäunung des Softballfeldes einen städtischen Zuschuss in Höhe von 5.000,- EUR 

    (VFA- Beschluss vom 24.6.2004). Bis heute existiert kein Nutzungsüberlassungsvertrag 

    Und auch kein anderes Rechtsverhältnis, das die exklusive Nutzung durch den

    SV Pattonville regelt. Unter Anerkennung der Eigenleistungen des Vereins hat die 

    Verwaltung bislang von der Erhebung von Nutzungsentgelten abgesehen.

    Die Stadt übernimmt die Mäharbeiten des Platzes.

    Pflegeaufwand 2009: ca. 2.185,- EUR

    Pflegeaufwand 2010: ca. 2.906,- EUR

    Pflegeaufwand 1. Halbjahr 2011: 1.183,- EUR

    Vor dem Hintergrund der Stellungnahme des SV Pattonville (Anlage 10) sowie den

    gegenwärtigen Überlegungen hinsichtlich eines Ausbaus der Sportplatzkapazitäten für

    den SV Pattonville, schlägt die Verwaltung vor, die Sportplatzpflege des Softballfelds auch

    im Jahr 2012 vorzunehmen.

 

          

E. Entgelterhebung vom SVK für die Nutzung des städtischen Rasenplatzes neben 

    dem FunSportZentrum entsprechend der Entgeltordnung für die städtischen  

    Sportplätze

    - Beschlussvorschlag Nr. 6 -

 

Der Rasenplatz neben dem FunSportZentrum ist ein städtischer Platz. Alleiniger Nutzer ist gegenwärtig der SVK. Über die Benutzung der städtischen Sportanlage beim ehemaligen TVK-Heim existiert ein Vertrag (Anlage 5) mit dem TVK aus dem Jahr 1972. Dieser sichert dem Verein die unentgeltliche Nutzung der Sportplatzanlage zu. Weiter ist in diesem Vertrag geregelt, dass die Kornwestheimer Schulen sowie andere Vereine und Organisationen (nachrangig) dazu berechtigt sind, die Sportplatzanlage zu nutzen, weswegen von einem exklusiven Nutzungsrecht nicht ausgegangen werden kann.

In der Praxis wird dieser Platz nahezu ausschließlich zu Trainingszwecken vom SVK genutzt; was allerdings laut o. g. Vertrag ausdrücklich untersagt ist. Ein Nutzungsbedarf von anderen Vereinen besteht laut Umfrageergebnis derzeit nicht.

   

Der Sportplatz neben dem FunSportZentrum wird „intensiv“ gepflegt, das heißt, der 

Rasen wird aerifiziert (belüftet), besandet, bewässert, nachgesäht, bis zu zweimal pro 

Woche gemäht, viermal jährlich gedüngt, bei Bedarf mit Rollrasen auslegt etc.

Pflegeaufwand 2009: 25.544,- EUR

Pflegeaufwand 2010: 19.136,- EUR

Laut Richtwert sollte ein Naturrasen im Sommer nicht mehr als drei Stunden pro Tag bzw. ca. 20 Stunden pro Woche bespielt werden. Bereits für diese Nutzung ist eine Intensivpflege 

angebracht. Da unsere Rasenplätze tatsächlich stärker frequentiert werden, ist eine 

Intensivpflege unabdingbar.

Neben dem Rasenplatz am FunSportZentrum wird auch der Stadionrasen, der Rasen auf 

dem ehemaligen ESG-Gelände sowie der  Rasenplatz an der Realschule „intensiv“ gepflegt.

 

Wie bereits erläutert, entspricht der Vertrag aus dem Jahr 1972 (Anlage 5) nicht mehr der tatsächlichen Praxis und ist inhaltlich „überholt“.

Konsequenterweise schlägt die Verwaltung die Aufhebung des Vertrags vor. Die diesbezügliche Stellungnahme des SVK ist in Anlage 9 beigefügt.

Nach erfolgter Vertragsauflösung soll im Zuge der Gleichbehandlung der Sportvereine vom SVK ein Nutzungsentgelt entsprechend der Entgeltordnung für die städtischen Sportplätze erhoben werden.

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass zwischen SVK und Stadt noch wenige klärungsbedürftige Pachtverhältnisse bestehen, die dem Gremium zu einem späterem Zeitpunkt gesondert vorgelegt werden.  

 

 

F. Zuschüsse an den Verein für Geschichte und Heimatpflege Kornwestheim e. V.

    - Beschlussvorschlag Nr. 7 -

 

Der Verein gehört keinem Kornwestheimer Dachverband an und erhält folglich keine 

Zuschüsse entsprechend den sog. Vereinsförderrichtlinien. Vor diesem Hintergrund

werden dem Verein auf der Grundlage von Einzelfallbeschlüssen folgende Zuschüsse 

gewährt:

a) Pauschalzuschuss in Höhe von 355,- EUR/Jahr (VFA-Beschluss 14.05.1981)

b) Zuschuss zur Herausgabe der Kornwestheimer Geschichtsblätter in Höhe von 80% der

    Herstellungskosten, max. 5.110,- EUR pro Jahr (VFA-Beschluss 11.03.1999)

c) Hinweis: Mietfreie Nutzung von städtischen Liegenschaften: Mühlhäuser Straße 14, EG,

    1. OG (siehe Vorlage 397a/2010, Ziffer 6) und Angelhof.

   

Die Verwaltung schlägt vor, an der Jahrespauschale von 355,- EUR/Jahr sowie an dem  

80%igen Zuschuss, max. 5.110,- EUR/Jahr, zur Herausgabe der Kornwestheimer 

Geschichtsblätter bis zum Ablauf der Vereinsförderrichtlinien am 31.12.2015 festzuhalten.

Die Stadt bekommt von der Gesamtauflage der Geschichtsblätter (1.000 Stück) ca. 100 Exemplare kostenlos überlassen.

 

 

G. Überlassung städtischer Liegenschaften an Vereine

    - Beschlussvorschläge Nr. 8, Nr. 9, und Nr. 10 -

 

Auf die Vorlage 397a/2010, Ziffer 6 der Sachdarstellung, wird verwiesen. 

Hinweis: Die Verwaltung wurde am 16.12.2010 vom Gemeinderat beauftragt, neue Mietverträge mit den örtlichen Sozial- und Sportvereinen entsprechend den in der Vorlage 397a/2010 vorgeschlagenen Mietsätzen und einer entsprechenden Regelung über die Betriebskosten zu vereinbaren (GR 16.12.2010).

     

a)   Überlassung von Räumlichkeiten im Haus der Musik

aa) Abstellräume /Kellerverschläge im Untergeschoss    

      Seit vielen Jahren werden den Mitgliedsvereinen des Stadtausschusses für Sport und 

      Kultur Kornwestheim e. V.  kleinere Abstellräume bzw. Kellerverschläge im 

      Untergeschoss zur unentgeltlichen Nutzung überlassen.

       

      Da es sich lediglich um kleinere Lager- bzw. Abstellmöglichkeiten im Untergeschoss

      handelt, wird vorgeschlagen, den Vereinen auch weiterhin die unentgeltliche Nutzung der 

      Abstellräume bzw. Kellerverschläge im Untergeschoss des Hauses der Musik zu

      gewähren.

 

ab) Exklusive Nutzung eines Raumes im Obergeschoss durch die Städtischen Orchester   

      Kornwestheim e. V.

      In der Vereinbarung mit den Städtischen Orchestern Kornwestheim e. V. vom

      08.03.2001 (Anlage 8, § 4, Satz 2) wird dem Verein das Recht eingeräumt, zwei

      Räume im Verwaltungstrakt des Hauses der Musik (Räume Nr. 15 und Nr. 16 im OG)

      zu nutzen. Gegenwärtig wird Raum Nr. 15 von den Städtischen Orchestern genutzt ;

      Raum Nr. 16 ist im Besitz der Musikschule. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass

      die Vereinbarung mit den Städtischen Orchestern auch den Erhalt des jährlichen  

      Personalkostenzuschusses für die Dirigenten beinhaltet, der in den Kulturförderrichtlinien

      näher beziffert wird (Zuschusshöhe: 17.200,- EUR/Jahr).

 

      Vor dem Hintergrund der Gleichstellung der Vereine schlägt die Verwaltung vor, den  

      exklusiv genutzten Raum Nr. 15 (Größe: ca. 21,4 m²) zu den allgemein geltenden

      Konditionen (siehe Vorlage 397a/2010) ab dem 01.01.2012 an den Verein zu vermieten.

      Die Miete würde ca. 30,- EUR/Monat betragen. Die Stellungnahme der Städtischen

      Orchester Kornwestheim e. V. ist in Anlage 7 beigefügt.

      Im Zuge einer Gleichstellung der Vereine steht nach Ansicht der Verwaltung die o. g.

      Vereinbarung einer Mieterhebung für den exklusiv genutzten Raum Nr. 15 nicht

      entgegen.

 

b)   Exklusive Nutzung von einzelnen Räumen in Sporthallen und in der Baracke   

      auf dem ehemaligen ESG-Gelände in der Jahnstraße

      In den städtischen Sporthallen (Sporthalle Ost, Rechberghalle, Pattonville Halle und

      Stadionsporthalle) sowie in den Baracken in der Jahnstraße werden diverse Räume 

      exklusiv von einzelnen Vereinen zu Lagerzwecken, Aufenthaltsräume o. ä. unentgeltlich

      genutzt. Bsp.: Sporthalle Ost – Lagerraum/Getränkeraum des SVK, Rechberghalle –

      Lagerraum/Garage des ASV, Sporthalle Pattonville – Mehrzweckraum des SVP,

      Stadionsporthalle –  sog. Physiotherapieraum des LAZ, Baracke Jahnstraße –

      verschiedene Räume des SVK etc.

         

      Um eine Gleichstellung der Vereine zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, die

      von einzelnen Vereinen exklusiv genutzten Räume zu den allgemein geltenden

      Konditionen (siehe Vorlage 397a/2010) an die jeweilige Vereine zu vermieten.

         

ba) SV Pattonville e. V. – Mehrzweckraum in der Sporthalle Pattonville

      Aktuell liegt der Verwaltung eine Anfrage des SV Pattonville vor, im Falle einer 

      zusätzlichen Anmietung eines bislang exklusiv und entgeltfrei genutzten

      Mehrzweckraumes in der Sporthalle Pattonville von dem vom Gemeinderat 

      beschlossenen Mietaufschlag bei einer Mietfläche ab 100 m² abzusehen.

      Die Verwaltung spricht sich aus Gründen der Gleichbehandlung dafür aus, an den

      beschlossenen Mietkonditionen - einschließlich des Mietaufschlags

      ab einer Fläche von mehr als 100 m² - festzuhalten. 

 

H. Unterstützung der örtlichen Vereine und Organisationen bei Veranstaltungen in

    Ausweichräumlichkeiten aufgrund der Schließung des Kulturhauses

- Beschlussvorschlag Nr. 11 -

 

Entsprechend des VFA-Beschlusses (Vorlage 481/2006) vom 07.12.2006 bzw.

18.01.2007 wird für die im Vereinsregister eingetragenen örtlichen Vereine, für politische

Parteien, Religionsgemeinschaften, örtliche öffentliche Schulen, soziale Vereinigungen auf

dem Kulanzwege wie folgt verfahren:

     

- Bei Anmietung von Alternativveranstaltungsräumlichkeiten werden die Mietentgelte

  übernommen, die die Mietentgelte für einen vergleichbaren Saal im Kulturhaus

  übersteigen.

     

- Die erforderlichen Bühnenpodeste und das beleuchtungs- und tontechnische Equipment 

  werden ohne Kostenersatz zur Verfügung gestellt, da dies auch bisher bei Veranstaltungen

  im Kulturhaus im Mietpreis des Saales enthalten war. Die hierfür erforderlichen 

  Transportkosten einschließlich des erforderlichen Bauhofpersonals werden vom BgA

  übernommen.

        

- Für Veranstaltungen, die in der Bürgerhalle Pattonville oder in sonstigen

  Veranstaltungsräumen innerhalb oder außerhalb Kornwestheims verlegt werden, wird auf

  Antrag die Kostenbeteiligung des BgA an einem Buspendelverkehr im Einzelfall geprüft.

 

Die o. g. Kostenübernahme durch den BgA betrug im Jahr 2009 insgesamt 6.241,- EUR, im Jahr 2010 insgesamt 4.892,- EUR. Jährlich nehmen ca. 2 - 3 Kornwestheimer Vereine die beschriebene Kostenübernahme in Anspruch. Vor dem Hintergrund der geplanten Neueröffnung des Kulturzentrums schlägt die Verwaltung vor, die o. g. Unterstützung bis zur Eröffnung weiter zu gewähren.

 

 

I. Allgemeine Hinweise und Informationen

   - Beschlussvorschlag Nr. 12, Kenntnisnahme -

 

Diese Zusammenstellung beinhaltet die städtische Zuschüsse, Vergünstigungen und Unterstützungen, die den Kornwestheimer Kultur- und Sportvereinen gewährt werden.

 

Neben den o. g. Zuschüssen an die Kultur- und Sportvereine werden noch weitere Förderungen im sozialen Bereich (AWO, VdK, Malteser, Verein Jugendfarm, Seniorenrat, Schullandheimverein, Freiwillige Feuerwehr etc.) geleistet.

Gegenwärtig finden auch Gespräche mit dem Eltern-Kind-Verein Kornwestheim e. V. über die weiteren Veranstaltungen der sog. Kleiderbörse statt. Die Verwaltung wird hierzu eine gesonderte Vorlage einbringen.

 

Zusätzlich gewährt die Stadt dem Stadtausschuss für Sport und Kultur Kornwestheim e. V.

und dem Stadtverband für Sport Kornwestheim e. V. für Sanitäts- bzw. Bereitschaftsdienste der Arbeitsgemeinschaft für Sanitätsorganisationen (ASK) bei Veranstaltungen ihrer Mitgliedsvereine jeweils einen maximalen Zuschuss in Höhe von 3.200,- EUR/Jahr. 

 

In diesem Zusammenhang wird nochmals auf den vom Verwaltungs- und Finanzausschuss vom 29.11.2001 beschlossenen Grundsatz über Investitionszuschüsse bzw. Investitionsaufwendungen an Vereine hingewiesen. Dieser beinhaltet, dass „die Stadt ab sofort für Investitionsaufwendungen von Vereinen keine Zuschüsse oder Zinszuschüsse mehr gewährt und auch keine Bürgschaften mehr übernimmt.“ (Vorlage 308/2001). 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Belegungsplan_Jahnstr_100.pdf Preisliste_FSZ_10_2011.pdf Preisliste_FSZ_10_2011.pdf Schulsport_im_FSZ.pdf Schulsport_im_FSZ.pdf Übersicht Nutzungsüberlassung FSZ Konditionen (2).pdf Übersicht Nutzungsüberlassung FSZ Konditionen (2).pdf 1649_001.pdf 3178_001.pdf Stellungnahme_HdM_Raum15_16_050611.pdf Vereinbarung Städtische Orchester.pdf SVK_001.pdf Stellungnahme SVP.pdf FSZ_Kurs-Semiarraum_Miete_JAN_2011.pdf FSZ_Kurs-Semiarraum_Miete_JAN_2011.pdf Vorschlag Betriebskostenzuschüsse.pdf Vorschlag Betriebskostenzuschüsse.pdf