Vorlage-Nr.:

148/2013

Az.:

4 Susanne Nemetz

Datum:

17.04.2013



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

23.04.2013

 

 

Betreff:

Parkraumbewirtschaftung/ Erfahrungsbericht/ Abbau von Parkscheinautomaten

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Plan Parkraumbewirtschaftung Innenstadt

Übersicht über Einnahmen und Ausgaben 2007 - 2012

 

Beschlussvorschlag:

1. Kenntnisnahme

2. Dem Abbau der Parkscheinautomaten zuzustimmen.

3. In den Bereichen, in denen bisher das Parken gebührenpflichtig war, eine zulässige Höchstparkdauer von 30 Minuten festzulegen

4. In den übrigen Bereichen die zulässige Höchstparkdauer von 90 Minuten beizubehalten.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

23.04.2013

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Ausgangssituation

Im Jahr 1995 wurde im Bereich der Kornwestheimer Innenstadt die Parkraumbewirtschaftung eingeführt.

Im Jahr 2003 wurde das System der Parkraumbewirtschaftung vereinheitlicht.

 

Derzeitige Situation

1.1 Parkscheinautomaten

Seit der letzten Änderung im Jahr 2003 gab es in folgenden Bereichen die Parkscheinautomatenregelung:
          
Bahnhof (Ost und West),
Güterbahnhofstraße,
Hermannstraße zwischen Bahnhofsplatz und Friedrichstraße,
Karlstraße zwischen Friedrichstraße und Güterbahnhofstraße.

 

Die Parkscheinautomaten sind inzwischen „in die Jahre gekommen“, sind sehr störungsanfällig und größtenteils auch defekt.

Eine Reparatur ist technisch nicht mehr vertretbar.

Die Neuanschaffung von Parkscheinautomaten steht nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den Einnahmen.

Das Grundgerät kostet ca. 5.000 EUR (brutto) hinzu kommen weitere Kosten für Strom-/ bzw.  Solarversorgung, evtl. Scheckkartenlesegerät, Datenübertragung, usw.


1.2 Höchstparkdauer

Die Höchstparkdauer wurde im Jahr 2003 einheitlich auf 90 Minuten festgesetzt, und zwar im Bereich aller Parkscheinautomaten und in den "Blauen Zonen" (Parkscheibenregelung). Im City-Parkhaus besteht nach wie vor die Regelung, dass in den ersten drei Stunden kostenlos, anschließend gegen Gebühr geparkt werden kann.

 

In der Bahnhofstraße wurde im Zuge der Neugestaltung eine Höchstparkdauer von 30 Minuten eingeführt ; es besteht dort Parkscheibenpflicht.

 


1.3 Gebührenregelung

An sämtlichen Parkscheinautomaten bestand bisher eine einheitliche Gebührenregelung:
15 Minuten = 0,10 EUR
30 Minuten = 0,20 EUR
45 Minuten = 0,30 EUR
60 Minuten = 0,40 EUR
75 Minuten = 0,50 EUR
90 Minuten = 0,60 EUR

Im City-Parkhaus besteht derzeit folgende Regelung:
Bis zu 3 Stunden:                   gebührenfrei
4.-7. Stunde:                           1,- EUR/ Stunde
ab 8. Stunde (bis 24.00 Uhr) 5,- EUR Tagespauschale.


1.4 Zeitlicher Rahmen

Für die Parkraumbewirtschaftung gilt ein einheitlicher zeitlicher Rahmen von Montag bis Freitag 8.00 bis 18.00 Uhr, Samstag 8.00 bis 14.00 Uhr.
Im City-Parkhaus gilt die Parkraumbewirtschaftung an allen Tagen.

 

 

1.5 Abbau von Parkscheinautomaten in der Vergangenheit

In den vergangenen Jahren wurden bereits die Parkscheinautomaten im Bereich der Kreisberufsschule in Pattonville (2007), des Freizeitparkes (2008) und im Bereich des Parkplatzes am Eichenweg (2009) abgebaut.

 

Gebühreneinnahmen
s. Anlage

Vorschlag

Angesichts der Tatsache, dass die Parkscheinautomaten im Bereich der Innenstadt defekt sind und eine Neuanschaffung nicht wirtschaftlich ist, schlägt die Verwaltung vor, alle Parkscheinautomaten abzubauen und stattdessen in diesen Bereichen – analog zur bereits bestehenden Regelung in der Bahnhofstraße - die Parkscheibenregelung mit einer Höchstparkdauer von 30 Minuten einzuführen.

In den übrigen Bereichen soll zunächst die zulässige Höchstparkdauer von 90 Minuten beibehalten werden.

Die weitere Entwicklung der Parkierungssituation in der Innenstadt – auch im Hinblick auf die Eröffnung der Ravensburger Kinderwelt und den Bau der Tiefgarage Holzgrund – wird beobachtet; bei Bedarf wird eine Änderung der Parkdauer vorgeschlagen

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
2013-04-12 Parkierungsregelung Innenstadt.pdf


Parkscheinautomaten 2007-2012.xls