Betreff:
Parkraumbewirtschaftung/
Erfahrungsbericht/ Abbau von Parkscheinautomaten
Anlage(n):
Mitzeichnung
Plan Parkraumbewirtschaftung Innenstadt
Übersicht über Einnahmen und Ausgaben 2007 - 2012
Beschlussvorschlag:
1. Kenntnisnahme
2. Dem Abbau der Parkscheinautomaten zuzustimmen.
3. In den Bereichen, in denen bisher das Parken
gebührenpflichtig war, eine zulässige Höchstparkdauer von 30 Minuten
festzulegen
4. In den übrigen Bereichen die zulässige Höchstparkdauer
von 90 Minuten beizubehalten.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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23.04.2013
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Ausgangssituation
Im Jahr 1995 wurde im
Bereich der Kornwestheimer Innenstadt die Parkraumbewirtschaftung eingeführt.
Im Jahr 2003 wurde das
System der Parkraumbewirtschaftung vereinheitlicht.
Derzeitige Situation
1.1 Parkscheinautomaten
Seit der letzten Änderung im Jahr 2003 gab es in folgenden Bereichen die
Parkscheinautomatenregelung:
Bahnhof (Ost und West),
Güterbahnhofstraße,
Hermannstraße zwischen Bahnhofsplatz und Friedrichstraße,
Karlstraße zwischen Friedrichstraße und Güterbahnhofstraße.
Die Parkscheinautomaten
sind inzwischen „in die Jahre gekommen“, sind sehr störungsanfällig und
größtenteils auch defekt.
Eine Reparatur ist
technisch nicht mehr vertretbar.
Die Neuanschaffung von
Parkscheinautomaten steht nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den
Einnahmen.
Das Grundgerät kostet
ca. 5.000 EUR (brutto) hinzu kommen weitere Kosten für Strom-/ bzw. Solarversorgung, evtl. Scheckkartenlesegerät,
Datenübertragung, usw.
1.2 Höchstparkdauer
Die Höchstparkdauer wurde im Jahr 2003 einheitlich auf 90 Minuten festgesetzt,
und zwar im Bereich aller Parkscheinautomaten und in den "Blauen
Zonen" (Parkscheibenregelung). Im City-Parkhaus besteht nach wie vor die
Regelung, dass in den ersten drei Stunden kostenlos, anschließend gegen Gebühr
geparkt werden kann.
In der Bahnhofstraße
wurde im Zuge der Neugestaltung eine Höchstparkdauer von 30 Minuten eingeführt
; es besteht dort Parkscheibenpflicht.
1.3 Gebührenregelung
An sämtlichen Parkscheinautomaten bestand bisher eine einheitliche
Gebührenregelung:
15 Minuten = 0,10 EUR
30 Minuten = 0,20 EUR
45 Minuten = 0,30 EUR
60 Minuten = 0,40 EUR
75 Minuten = 0,50 EUR
90 Minuten = 0,60 EUR
Im City-Parkhaus besteht derzeit folgende Regelung:
Bis zu 3 Stunden: gebührenfrei
4.-7. Stunde: 1,-
EUR/ Stunde
ab 8. Stunde (bis 24.00 Uhr) 5,- EUR
Tagespauschale.
1.4 Zeitlicher Rahmen
Für die Parkraumbewirtschaftung gilt ein einheitlicher zeitlicher Rahmen von
Montag bis Freitag 8.00 bis 18.00 Uhr, Samstag 8.00 bis 14.00 Uhr.
Im City-Parkhaus gilt die Parkraumbewirtschaftung an allen Tagen.
1.5 Abbau von Parkscheinautomaten in der Vergangenheit
In den vergangenen
Jahren wurden bereits die Parkscheinautomaten im Bereich der Kreisberufsschule
in Pattonville (2007), des Freizeitparkes (2008) und im Bereich des Parkplatzes
am Eichenweg (2009) abgebaut.
Gebühreneinnahmen
s. Anlage
Vorschlag
Angesichts der Tatsache,
dass die Parkscheinautomaten im Bereich der Innenstadt defekt sind und eine
Neuanschaffung nicht wirtschaftlich ist, schlägt die Verwaltung vor, alle
Parkscheinautomaten abzubauen und stattdessen in diesen Bereichen – analog zur
bereits bestehenden Regelung in der Bahnhofstraße - die Parkscheibenregelung
mit einer Höchstparkdauer von 30 Minuten einzuführen.
In den übrigen Bereichen
soll zunächst die zulässige Höchstparkdauer von 90 Minuten beibehalten werden.
Die weitere Entwicklung der Parkierungssituation in der
Innenstadt – auch im Hinblick auf die Eröffnung der Ravensburger Kinderwelt und
den Bau der Tiefgarage Holzgrund – wird beobachtet; bei Bedarf wird eine
Änderung der Parkdauer vorgeschlagen