Betreff:
Angebot
an behindertengerechten Toiletten bei Veranstaltungen in Kornwestheim
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
1.
Für
das Jahr 2012 versuchsweise einen mobilen WC-Container, der einen
behindertengerechten Zugang ermöglicht, anzumieten und einzusetzen.
2.
Die
Veranstalter von publikumsintensiven Freiluftveranstaltungen im Rahmen der
Überlassung von städtischen Flächen – insbesondere des Marktplatzes - zu
verpflichten, für die Bereitstellung behindertengerechter WC`s zu sorgen.
3. Für die Entleihung des WC-Containers mit
behindertengerechtem Zugang ein Nutzungsentgelt in Höhe von 35,-- EUR pro Tag
für Ausleihungen innerhalb der Stadt Kornwestheim zu verlangen und die für
Transport und Aufstellung durch den städtischen Bauhof zusätzlich entstehenden
Regiekosten mit den Veranstaltern nach den allgemein geltenden Zuschussregelungen
abzurechnen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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öffentlich
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19.01.2012
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Finanzielle Auswirkungen
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Plan
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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ab 2012
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1.7650.5300
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1.400,--EUR
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Apl
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Sachdarstellung und
Begründung:
Im Zusammenhang mit den Veranstaltungen auf dem Marktplatz
im Jahr 2011– vor allem den Kornwestheimer Tagen – wurde von der Fraktion Freie
Wähler/FDP die Problematik an die Verwaltung herangetragen, dass für behinderte
Besucher/innen der Veranstaltungen keine geeigneten Toiletten zur Verfügung
stehen – insbesondere erfüllen die aufgestellten Toilettenwägen das Kriterium
„behindertengerecht“ nicht.
Dieser Einwand ist richtig und
stellt derzeit bei Freiluftveranstaltungen in Kornwestheim ein Problem dar. Die
Verwaltung hat in den vergangenen Wochen Überlegungen angestellt, wie
diesbezüglich Abhilfe geschaffen werden könnte.
Die Recherchen haben ergeben, dass
die Anschaffung eines neuen behindertengerechten Toilettenwagens – mit
Auffahrrampe für Rollstuhlfahrer o. ä. – eine Investition von ca.
40.000 – 50.000,-- EUR erforderlich
machen würde. Dies erscheint der Verwaltung in dieser Größenordnung vor dem
Hintergrund, dass der derzeitige städtische Toilettenwagen noch
funktionstüchtig ist und daher insoweit kein Neuanschaffungsbedarf besteht,
nicht vertretbar.
Hinzu kommt, dass der Engpass
betreffend behindertengerechter Toiletten bei Marktplatz- veranstaltungen auch
daraus resultiert, dass derzeit das Kulturhaus und das Parkrestaurant
geschlossen sind. Mit der Neueröffnung des Kulturzentrums und des
Parkrestaurants wird sich auch diesbezüglich wieder eine andere Situation
ergeben.
Dennoch sollte auch nach Auffassung
der Verwaltung das Ziel sein, dass bei größeren Marktplatz-Veranstaltungen für
behinderte Mitbürger/innen Toiletten zur Verfügung stehen. Die Veranstalter
sollen daher im Rahmen der Überlassungsbedingungen verpflichtet werden, auch
für das Vorhandensein behindertengerechter Toiletten zu sorgen (ggf. mit
Hilfestellung von Seiten der Stadt).
Die Verwaltung beabsichtigt daher,
in diesem Jahr (beziehungsweise solange sich das Kulturzentrum im Bau befindet)
versuchsweise einen Behinderten-WC-Container (Maße: 2,30 m Höhe, 2,47 m Länge
und 2,40 m Breite) mit ebenerdigem Zugang und ausgestattet mit einem WC mit
Waschbecken anzumieten, die Mietkosten für diesen Wagen zu übernehmen und den
Veranstaltern von publikumswirksamen Freiluftveranstaltungen in Kornwestheim auf
Anfrage zur Verfügung zu stellen (sofern die Veranstalter keine anderweitige
Lösung finden, der Verpflichtung zur Bereitstellung eines behindertengerechten
WC`s zu entsprechen).
Dieser Container könnte für die
veranstaltungsintensive Zeit für ca. 4 bis 5 Monate (beginnend mit der
Ausländischen Nacht im Mai) fest angemietet und auf dem Gelände des städtischen
Bauhofs abgestellt werden und dann bei Bedarf bei den diversen Veranstaltungen
zum Einsatz kommen. Nach den Recherchen der Städtischen Regiebetriebe ist von
knapp 200,-- EUR monatlichen Mietkosten auszugehen; hinzu würden für die Anlieferung und den Abtransport vom
Entleiher an die Stadt und zurück jeweils rund 143,-- EUR brutto als
Transportkosten hinzukommen. Diese Mietkosten erscheinen aus Sicht der
Verwaltung für den beabsichtigten Zweck als vertretbar.
Weitere Kosten werden durch die
Leistungen der Regiebetriebe für Transport, Auf- und Abbau des Containers am
Veranstaltungsort und den Anschluss an die Abwasserbeseitigung und die
Stromversorgung entstehen. Die Kosten hierfür betragen bei der Aufstellung des
bisherigen herkömmlichen Toilettenwagens der Stadt Kornwestheim (die
Aufstellung weiterer Toilettenwagen aus anderen Kommunen nicht mit
eingerechnet) rund 380,-- EUR und werden sich durch die zusätzliche Aufstellung
des WC-Containers auf ca. 530,-- EUR erhöhen. Nicht mit enthalten sind dabei
die Kosten für die Herstellung der Trinkwasser- versorgung, da diese von einem
Kornwestheimer Sanitärtechnikbetrieb direkt im Auftrag der jeweiligen Veranstalter
durchgeführt wird, es ist aber nicht damit zurechnen, dass ein weiterer
Wasseranschluss bei der ohnehin notwendigen Verlegung von Standrohren,
Wasserschläuchen etc. zur Herstellung der Wasserversorgung an den bisherigen
Toiletten- wagen und den Verpflegungsständen zu einem wesentlichen Mehraufwand
führen wird.
Für die Entleihung des herkömmlichen
Toilettenwagens der Stadt Kornwestheim zahlen die Entleiher innerhalb von
Kornwestheim derzeit bei Entleihungen innerhalb der Stadt Kornwestheim eine Miete
von 64,-- EUR pro Tag (somit also für ein Veranstaltungswochen- ende in der
Regel 128,-- EUR). Dieser Toilettenwagen bietet derzeit 4 WC`s für Damen,
2 WC`s für Herren und 4 Urinale.
Der WC-Container mit dem
behindertengerechten Zugang bedeutet wie oben ausgeführt für die Stadt
zusätzliche Kosten (für Miete und Transport) in Höhe von ca. 1.400,-- EUR. Geht
man von etwa zehn Veranstaltungstagen pro Jahr aus, bei denen der Container zum
Einsatz kommt, würde dies zur Kostendeckung einen Betrag von 140,-- EUR/Tag
bedeuten. Dies wäre allerdings deutlich außerhalb der Relation zu den
derzeitigen Nutzungsgebühren für den bestehenden Toilettenwagen. Da die
Hauptmotivation für die vorgeschlagene An- mietung in der Abhilfe für ein
bestehendes Problem liegt, das sich derzeit für behinderte Mitbürger stellt,
ist aus Sicht der Stadtverwaltung sicherlich auch ein anteiliges öffentliches
Interesse zu bejahen, weswegen vorgeschlagen wird, das tägliche Nutzungsentgelt
auf einen Betrag von 35,-- EUR (also 25 % des „kostendeckenden“ Betrags)
festzusetzen.
Da der WC-Container in der Praxis
sicherlich nur in der Kombination mit dem herkömmlichen WC-Wagen zum Einsatz
gelingen wird, würde dies bei zweitägigen Wochenend- veranstaltungen ein
Nutzungsentgelt von insgesamt 198,-- EUR für den Veranstalter bedeuten
(WC-Wagen 64,-- EUR + behindertengerechter WC-Container 35,-- EUR x 2 Tage
Nutzungsdauer). Auf eine Entleihung des Containers nach außerhalb sollte wegen
der besonderen Konstellation – Container nicht im Eigentum der Stadt -
verzichtet werden.
Die Zusatzkosten für den Aufbau
werden wiederum in die allgemeine Sammelabrechnung der Regiekosten mit den
Veranstaltern mit einfließen, wobei die wiederkehrenden großen
Marktplatzveranstaltungen nach der geltenden Beschlusslage mit zwei Dritteln
gefördert werden, so dass die Auswirkungen auf den einzelnen Veranstalter
überschaubar bleiben.