Betreff:
Lärmsanierung
entlang von Schienenwegen des Bundes - a) Sachstandsbericht b) Zustimmung zur
Genehmigungsplanung
Anlage(n):
Mitzeichnung
Lageplan, Ausführungsbeispiel
Beschlussvorschlag:
a) Kenntnisnahme
b) Der
Genehmigungsplanung wird zugestimmt
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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17.01.2012
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Finanzielle Auswirkungen
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Plan
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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2012
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2.6300.9510 A
6300.0029
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55.000,--
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Sachdarstellung und
Begründung:
Im Rahmen des Förderprogramms „Lärmsanierung entlang von
Schienenwegen des Bundes“ stellt der Bund seit 1999 jährliche Mittel in Höhe
von derzeit rund 100 Mio. Euro für Lärmsanierungszwecke entlang des bestehenden
Schienennetzes zur Verfügung. Grundsätzliches Ziel ist es, lärmbetroffene
Anlieger besser vor den steigenden Belastungen durch Lärmemissionen zu
schützen.
Die Stadt Kornwestheim wurde bereits
2004 in die sogenannte „Dringlichkeitsliste betroffener Ortslagen“ des
Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen aufgenommen.
Auf der Grundlage der vom
Bundesministerium formulierten Beurteilungskriterien und der durchgeführten
Lärmkartierung enthält das Maßnahmenpaket an den betroffenen Gebäuden in der
Stadt Kornwestheim sowohl Maßnahmen des passiven Schallschutz ( Dämmung von
Wänden und Dächern, Einbau von dämmenden Fenstern, Türen und
Lüftungseinrichtungen) als auch den Bau vom Lärmschutzwänden als aktive
Maßnahme. Die Umsetzung der passiven Maßnahmen wurde in den vergangenen Jahren
durchgeführt und ist mittlerweile fast vollständig abgeschlossen. Für das Jahr
2012 ist nunmehr die Umsetzung der aktiven Maßnahmen vorgesehen.
Im Rahmen des
Plangenehmigungsverfahrens wurde die Stadt Kornwestheim als Träger öffentlicher
Belange nunmehr bis Ende Januar 2012 um Zustimmung zu der geplanten Maßnahme
gebeten.
Zuständig für die Umsetzung der
Maßnahmen ist die DB Projektbau, Karlsruhe. Projektleiterin Frau Sabine Weiler
wird im Rahmen der Sitzung einen Sachstandsbericht abgeben und die Maßnahme,
die im Folgenden grob dargestellt ist, im Detail erläutern.
Der in der Anlage 1 beigefügte
Lageplan zeigt die Bereiche, in denen der Bau von Lärmschutzmaßnahmen
vorgesehen sind.
Im südwestlichen Stadtgebiet
erstreckt sich die vorgesehene Lärmschutzwand im Bereich der südlichen Bolzstraße
auf einer Länge von ca. 298m auf der Ostseite des Rangierbahnhofs von Flurstück
3755/1 (Kleingartenanlage) in Richtung Norden bis ungefähr auf Höhe des
Gebäudes Hausnummer 126. Die schalltechnisch wirksame Wandhöhe dieser
Lärmschutzwand beträgt 3,0m.
Eine weitere Lärmschutzwand ist im
nordwestlichen Stadtgebiet im Bereich der Christof- und Villeneuvestraße
vorgesehen. Sowohl ost- als auch westseitig der Gleisanlagen erstreckt sich
diese Wand auf einer Länge von rund 450m von Norden auf Höhe des Spielplatz
Christofstraße in Richtung Süden bis zum Holzgrunddurchlass (Holzgrundstraße /
Alter Markt). Auch in diesem Bereich beträgt die schalltechnisch wirksame Höhe
der Lärmschutzwand 3,0m, was in diesem Bereich aufgrund der topografischen
Verhältnisse (Einschnittlage der Gleisanlage) einer Wandhöhe von 2,0m über
Gelände entspricht.
Die Lärmschutzwände bestehen aus Stahlpfosten mit
dazwischen gesetzten, austauschbaren Leichtmetallelementen. Dies Elemente
werden im Bereich der Christof- bzw. Villeneuvestraße beidseitig hoch
absorbierend, im Bereich der Bolzstraße einseitig hoch absorbierend ausgeführt.
Städtebaulich bleibt die Lärmschutzwand weitgehend hinter
der bestehenden Vegetation auf dem Bahndamm zurück, da diese durch den Bau von
der Schiene aus kaum beeinträchtigt wird. Von der öffentlichen Verkehrsfläche
aus tritt die Lärmschutzwand vor allem entlang der Christofstraße in
Erscheinung.
In Abstimmung zwischen der Verwaltung und der DB
Projektbau wurde bei der farblichen Gestaltung der Lärmschutzwand darauf
geachtet, dass sich diese zukünftig in die Umgebung einpasst und nicht zu
dominant in Erscheinung tritt. Entsprechend wurde bewusst von der Verwendung
kräftiger Farben und einem unruhigen Farbverlauf Abstand genommen. Zur
Ausführung kommen soll eine helle in ihrem Farbspektrum abgestufte, lineare
Farbgestaltung, da diese langfristig für den Betrachter am unauffälligsten ist
und sich am besten ins Stadtbild einpasst. Ein Ausführungsbeispiel ist der
Vorlage in Anlage 2 beigefügt.
Während der Bau der Lärmschutzwände in weiten Teilen von
der Gleisanlage aus erfolgt und somit Eingriffe in die vorhandenen
Gehölzstreifen vermieden werden können muss v.a. entlang der Christofstraße vor
Beginn der Maßnahme der hier vorhandene Gehölzstreifen komplett gerodet werden.
Zur Kompensation dieses Eingriffs wurde vom Maßnahmenträger eine Eingriffs-/
Ausgleichsbilanz und ein landschaftspflegerischer Begleitplan erarbeitet.
In Abstimmung zwischen der DB und der Verwaltung wurde
festgelegt, dass die wegfallenden Gehölzsteifen nach Fertigstellung der
Lärmschutzwände durch Neupflanzungen ersetzt werden. So sollen entlang der
Christofstraße geschnittene Hecken aus heimischen Gehölzen wie z.B. Hainbuche,
Liguster und Eibe die entfallenen Gehölze kompensieren. Gegliedert wird die
Hecke durch Abschnitte in denen bodendeckende Rosen gepflanzt werden. Die
Wechselwirkung zwischen geschnittener Hecke und blühenden Pflanzen wird die
Lärmschutzwand an der Christofstraße weitgehend kaschieren und so zu einem auch
optische verträglichen Erscheinungsbild beitragen.
Voraussichtlicher Baubeginn für die Maßnahmen ist Mitte
2012. Die DB Projektbau geht von einer Bauzeit von ca. 16 Wochen aus. Vor allem
im Bereich der nördlichen Christofstraße ist im Zuge der Baumaßnahmen mit
Behinderungen zu rechnen. Es ist davon auszugehen, dass die Christofstraße
zumindest teilweise nur einspurig befahren werden kann und entsprechend eine
Umleitungsstrecke ausgewiesen werden muss.
Die DB Projektbau rechnet mit Baukosten in Höhe von rund
1,5 Mio. Euro. Die Stadt Kornwestheim ist an diesen Kosten mit einem Betrag in
Höhe von rund 55.000,-- Euro beteiligt. Entsprechende Mittel sind im Haushalt
2011 unter der HHStelle 2.6300.9510 A 6300.0029 bereitgestellt. Diese Mittel
müssen ins Haushaltsjahr 2012 als Haushaltsrest übertragen werden.