Vorlage-Nr.:

259/2010

Az.:

5/Christian Kübler

Datum:

06.07.2010



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

13.07.2010

 

 

Betreff:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Stuttgarter Straße / Hornbergstraße (Flurstück Nr. 3302/3) - Satzungsbeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Durchführungsvertrag, Anlage 5 u. 6

 Begründung

 Beteiligung Fachbehörden und Bürger

Gutachten (Lärm, Besonnung, Artenschutz)

Pläne

Satzungstext

 

Beschlussvorschlag:

Dem Gemeinderat zu empfehlen, den Satzungsbeschluß für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Stuttgarter Straße / Hornbergstraße (Flurstück Nr. 3302/3) zu fassen..

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Vorberatung

öffentlich

13.07.2010

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

22.07.2010

 

 

 

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim hat nach intensiver Diskussion im März diesen Jahres einer Bebauung des Flurstücks 3302/3 an der Stuttgarter Straße / Ecke Hornbergstraße auf der Grundlage einer von der Fa. Wohnbau Layher erarbeiteten Konzeption zugestimmt. Geplant ist hier die Errichtung von 5 Mehrfamilienhäusern.

Zur planungsrechtlichen Sicherung des Vorhabens wurde nachfolgend die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Stuttgarter Straße / Hornbergstraße (Flurstück Nr. 3302/3)“ wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 11.02.2010 (Vorlage 21/2010) gefasst und nachfolgend der Bebauungsplan in der Sitzung des Gemeinderates am 18.05.2010 (Vorlage 200/2010) zum Entwurf beschlossen.

 

Verfahren, Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

Das planungsrechtliche Verfahren wird nach § 13 a BauGB durchgeführt. Die zulässige Grundfläche von max. 20.000 m² wird nicht erreicht, da die Fläche des Plangebiets nur 5.813 m² beträgt. Es sind keine umweltverträglichkeitsprüfungspflichtigen Vorhaben geplant und es gibt keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter.

Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.

Im Verfahren nach § 13 a BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Danach kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Die normalerweise mindestens 4-wöchige Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, die sich an den Entwurfsbeschluss anschließt, kann angemessen verkürzt werden. Die Fristen werden in diesem Verfahren nicht verkürzt. Auf eine Umweltprüfung bzw. einen Umweltbericht wird verzichtet.

Der Entwurf des Bebauungsplans wurde gem. § 13 a Abs. 2 BauGB i. V. mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB der Öffentlichkeit und den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange in der Zeit von 28.05. bis 28.06.2010 mit der Aufforderung zu einer Stellungnahme vorgelegt. Es sind keine Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Von Seiten der Öffentlichkeit ist 1 Stellungnahme eingegangen. Die Abwägung ist im Anhang (Tabelle Beteiligung der Öffentlichkeit) dargestellt.

 

 

 

Erfolgte Änderungen nach dem Entwurfsbeschluss

Im Zuge der Werkplanung mussten die Pläne für die 5 Mehrfamilienhäuser aufgrund konstruktiver Erfordernisse und zur Anpassung an die von der Stadt geplanten Gehweg- und Straßenhöhen in diesem Bereich hinsichtlich der Gebäudehöhen geringfügig modifiziert werden. Bei den Gebäuden A, C, E, G und I wird die max. Gebäudehöhe von 12,80 m auf 12,90 m über EFH (Erdgeschossfußbodenhöhe) erhöht. Dies ist aus konstruktiven Gründen erforderlich. Der Übergang von den Gebäuden A, C, E, G, I zum nachfolgenden Gebäudeteil wird zur Herstellung einer ausreichenden Höhe der Dachbegrünung um 20 cm von 11,05 m auf 11,25 m über EFH erhöht. Aufgrund der Straßenplanung vermindert sich die Erdgeschossfußbodenhöhe von Gebäude A um 8 cm auf 302,07 m ü. NN, bei Gebäude E erhöht sie sich um 10,5 cm auf 301,615 m ü. NN.

Die Änderungen wurden entsprechend in den Durchführungsvertrag eingearbeitet. Der Durchführungsvertrag wurde zudem durch die Anregungen der Fachbehörden und Bürger entsprechend der Abwägung ergänzt.

 

Die Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind als Anlagen der Vorlage in Papierform beigefügt. Die Höhen sind in beiliegendem Lageplan „blau“ geändert. Die Grundrisse der einzelnen Geschosse der Gebäude C + D, E + F, G + H, I + J sind identisch. Aus diesem Grund wurden nur die Pläne der Gebäude C + D der Vorlage beigefügt. Die einzelnen Gutachten wurden dem Gemeinderat bereits zum Entwurfsbeschluss zur Verfügung gestellt. Nachdem sich hier keine inhaltlichen Änderungen ergeben haben wird aus Kostengründen auf eine erneute Vervielfältigung verzichtet.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, den o.g. Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
TÖB.pdf Durchführungsvertrag mit Anl.5 und 6.pdfBegründung.pdfGutachten_Artenschutz.pdfGutachten_Lärm.pdfPlanunterlagen.pdfSatzungstext.pdf