Betreff:
Vergabe
des Rückbaus des Industriestammgleises Nord an die DB Netz AG
Anlage(n):
Mitzeichnung
Anlage 1: Vereinbarung
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt, die
Vereinbarung mit der DB Netz AG abzuschließen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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öffentlich
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15.03.2012
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Beteiligung Personalrat
Finanzielle Auswirkungen
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Plan
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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2012
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2.7911.9600
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116.400 EUR
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Für die Entwidmung und
den Rückbau des Industriestammgleises Nord sind für das Jahr 2012 insgesamt
250.000 EUR veranschlagt.
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Sachdarstellung und
Begründung:
In der Sitzung vom 14.07.2011 (Vorlage 251/2011) hat der Gemeinderat der Entwidmung des
Industriestammgleises Nord zugestimmt.
Das förmliche Verfahren der
Freistellung von Bahnbetriebszwecken nach § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz
(AEG) der städtischen Flurstücke 5681, 5659, 6592 und 6594 wurde bereits beim
Regierungspräsidium Stuttgart eingeleitet.
Nach erster Vorprüfung im Dezember
2011 wurde die Stadt Kornwestheim aufgefordert, die Unterlagen zu überarbeiten
bzw. zu ergänzen. Die fehlenden Verzichtserklärungen der Firmen Hoberg &
Driesch und AIR LIQUIDE wurden seitens der Stadt angefordert. In Zusammenarbeit
mit dem Eisenbahnbetriebsleiter, Herr Heim, wurde der Antrag bereits
überarbeitet und zur weiteren Prüfung an das Regierungspräsidium gesendet.
Nach Genehmigung des Antrages auf
Freistellung von Bahnbetriebszwecken wird der Rückbau der Gleisanlagen
erfolgen. Hierzu hat die Stadt Kornwestheim bereits ein Angebot bei der
zuständigen DB Netz AG eingeholt, die hier nach Auskunft des Eisenbahnbetriebsleiters,
Herrn Heim, als Quasi-Monopolist auftritt. Die Kosten belaufen sich demnach auf
116.382 EUR, die sich wie folgt zusammensetzen:
- Oberbautechnischer Rückbau 14.280 EUR
- Anpassungen der Leit- und
Sicherungstechnik 84.252 EUR
- Gebühren, Abnahmeleistung,
Bauüberwachung
und Sicherungskosten 17.850 EUR
Gesamt 116.382 EUR
Die entstehenden Rückbaukosten
werden über eine einmalige Pauschale in der Vereinbarung (Vgl. Anlage 1)
abgerechnet. Neben dem Rückbau wird in der Vereinbarung mit der DB Netz AG, der
Gleisanschlussvertrag vom 25.10/19.10.1972 im Namen der DB Schenker Rail
Deutschland AG rückwirkend zum 29.02.2012 aufgehoben.
In den Rückbaukosten der DB Netz AG
sind die Gleisrückbaukosten nicht enthalten.
Der Gleisrückbau soll gemeinsam mit
der Firma Hoberg & Driesch GmbH erfolgen. Hoberg & Driesch werden nach
erfolgter Entwidmung ebenfalls ihre Gleisanlagen rückbauen. In diesem Zuge
könnten sie auch den Gleisrückbau der städtischen Anlagen gegen Kostenersatz
übernehmen. Dies wird zu gegebener Zeit noch konkret zu prüfen sein. Die Stadt
könnte z.B. im Rahmen der Grunderwerbsverhandlungen mit Hoberg & Driesch
diese Kosten beim Kaufpreis herabsetzen. Hierzu sind noch keine konkreten
Planungen und Vereinbarungen getroffen worden.
Die Verwaltung empfiehlt den
Verwaltungs- und Finanzausschuss die Vereinbarung mit der DB Netz AG
abzuschließen und die einmalige Pauschale für den Rückbau in Höhe von 116.382
EUR zu entrichten.