Betreff:
Kirchstr.
5 : a) Modernisierung des Bestandsgebäudes,
b)
Neubau eines Hinterliegergebäudes
Anlage(n):
Mitzeichnung
Kirchstraße 5 Sanierung Bestandsgebäude, Neubau Wohngbäude Modell,
Lagepläne
Beschlussvorschlag:
Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Kenntnisnahme
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öffentlich
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25.09.2012
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
a) Modernisierung des
Bestandsgebäudes Kirchstraße 5 - das Vorhaben-
Auf die beiliegenden Pläne wird
verwiesen.
Das bestehende Wohngebäude
Kirchstraße 5 soll durch eine eigens dafür gegründete Gesellschaft umgebaut und
saniert werden. In dem denkmalgeschützten Altbau sollen 3 Wohneinheiten
mit 2 Stellplätzen entstehen. Der Gewölbekeller
als Natursteinfundament soll erhalten bleiben, ebenso das Mauerwerk und das
Holzfachwerk. Der ehemals landwirtschaftlich als Stall genutzte Teil des Gebäudes wird zum
Wohnbereich mit umgebaut. Die Wohnfläche im EG beträgt 98,89 qm, die Wohnungen
im Obergeschoss/Dachgeschoss weisen 120,98 qm bzw. 98,77 qm Wohnfläche auf.
Die beiden Stellplätze befinden sich
unmittelbar vor dem Gebäude, je einer auf der Südseite und auf der Westseite.
Das ehemalige Back- und Waschhaus wird ebenfalls saniert und dient sowohl dem Bestandsgebäude
als auch dem Neubau Kirchstraße 5 als Kinderwagen- und Fahrradabstellraum. Auch
wird ein gemeinsamer Kinderspielplatz an der Kirchstraße angelegt
Die Baukosten für den Umbau und die
Modernisierung des Bestandsgebäudes
belaufen sich auf 450.000 Euro.
Die planungsrechtliche Situation:
Das Gebäude liegt im unbeplanten
Innenbereich, ein Bebauungsplan existiert nicht. Es gilt die Gestaltungssatzung
für den Alten Ortskern Kornwestheim. Es handelt sich um ein denkmalgeschütztes
Gebäude, so dass an Umbau, Sanierung und Modernisierung erhöhte Anforderungen
zu stellen sind.
Die Maßnahme ist bereits mit dem
Regierungspräsidium Stuttgart, Referat Denkmalpflege und dem Stadtplanungsamt
abgestimmt. Der ursprüngliche Charakter des denkmalgeschützten Fachwerkhauses
bleibt weitestgehend erhalten, es werden lediglich 2 Balkone auf der Westseite
angebracht, die aber in ihrer Bauweise gut in das Gebäude integriert werden
können. Insgesamt erfährt das Bestandsgebäude durch die Sanierung und
Modernisierung eine erhebliche Aufwertung. Die Gestaltungssatzung für den Alten
Ortskern Kornwestheim wird eingehalten. Aufgrund der historischen
Bausubstanz und der Denkmaleigenschaft
des Gebäudes kann bezüglich den Anforderungen an Schall-, Wärme- und
Brandschutz von baurechtlichen befreit bzw. Ausnahmen erteilt werden.
Für die Maßnahme kann die Stadt
Kornwestheim Sanierungsförderung in Aussicht stellen, die im Rahmen von
entsprechenden Verträgen detailliert geregelt werden.
Beschlussempfehlung:
Kenntnisnahme
b) Neubau eines Hinterliegergebäudes, Abbruch Scheune und Kellerrest,
Abbruch Remise
Auf die beiliegenden Pläne wird
verwiesen.
Es ist beabsichtigt, auf dem
Grundstück Kirchstr. 5 FlstNr. 273 in
Kornwestheim ein Mehrfamilienwohnhaus mit 7 Wohnungen und 7 überdachten
Stellplätzen zu errichten. Es sind 4
Wohnungen mit 3 Zimmern sowie 3 Wohnungen mit 4 Zimmern geplant. Innerhalb des
Carports sind 2 Doppelparker vorgesehen. Die vorhanden Scheune , der Kellerrest
und die Remise müssen zuvor dafür abgebrochen werden. Das Bestandsgebäude, das
erhalten bleibt, soll modernisiert werden.
Die bauplanungsrechtliche Situation:
Das Vorhaben befindet sich in einem
Gebiet, für das kein Bebauungsplan vorhanden ist. Die bauplanungsrechtliche
Beurteilung richtet sich daher allein nach § 34 BauGB. Zugleich liegt das
Vorhaben im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung für den alten Ortskern von
Kornwestheim.
Das Gebäude mit einer Firsthöhe von
13,22 m entspricht in der Höhe der vorhandenen Nachbarbebauung. Der 3
geschossige Gebäudekörper fügt sich architektonisch gut in die Umgebung ein und
nutzt das vorhandene Gelände gut aus. Zusammen mit der Carportanlage auf der
südlichen Grundstücksseite entsteht ein harmonischer geschlossen wirkender
Gebäudekomplex, der im Innenhof noch großzügige Freiflächen enthält. Durch eine
gegenseitige Baulast verpflichten sich die Grundstückseigentümer, jeweils an
der Grenze anbauen zu können.
Beschlussempfehlung:
Kenntnisnahme