Vorlage-Nr.:

277/2012

Az.:

6 Hartmut Blechschmied

Datum:

19.09.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

25.09.2012

 

 

Betreff:

Kirchstr. 5 : a) Modernisierung des Bestandsgebäudes,

                    b) Neubau eines Hinterliegergebäudes

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Kirchstraße 5 Sanierung Bestandsgebäude, Neubau Wohngbäude Modell, Lagepläne

 

Beschlussvorschlag:

  Kenntnisnahme

 

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Kenntnisnahme

öffentlich

25.09.2012

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

 

 

a) Modernisierung des Bestandsgebäudes Kirchstraße 5 - das Vorhaben-

 

Auf die beiliegenden Pläne wird verwiesen.

Das bestehende Wohngebäude Kirchstraße 5 soll durch eine eigens dafür gegründete Gesellschaft umgebaut und saniert werden. In dem denkmalgeschützten Altbau sollen 3 Wohneinheiten mit  2 Stellplätzen entstehen. Der Gewölbekeller als Natursteinfundament soll erhalten bleiben, ebenso das Mauerwerk und das Holzfachwerk. Der ehemals landwirtschaftlich als Stall  genutzte Teil des Gebäudes wird zum Wohnbereich mit umgebaut. Die Wohnfläche im EG beträgt 98,89 qm, die Wohnungen im Obergeschoss/Dachgeschoss weisen 120,98 qm bzw. 98,77 qm Wohnfläche auf.

 

Die beiden Stellplätze befinden sich unmittelbar vor dem Gebäude, je einer auf der Südseite und auf der Westseite. Das ehemalige Back- und Waschhaus wird ebenfalls saniert und dient sowohl dem Bestandsgebäude als auch dem Neubau Kirchstraße 5 als Kinderwagen- und Fahrradabstellraum. Auch wird ein gemeinsamer Kinderspielplatz an der Kirchstraße angelegt

 

Die Baukosten für den Umbau und die Modernisierung des Bestandsgebäudes  belaufen sich auf 450.000 Euro.

 

Die planungsrechtliche Situation:

 

Das Gebäude liegt im unbeplanten Innenbereich, ein Bebauungsplan existiert nicht. Es gilt die Gestaltungssatzung für den Alten Ortskern Kornwestheim. Es handelt sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude, so dass an Umbau, Sanierung und Modernisierung erhöhte Anforderungen zu stellen sind.

 

Die Maßnahme ist bereits mit dem Regierungspräsidium Stuttgart, Referat Denkmalpflege und dem Stadtplanungsamt abgestimmt. Der ursprüngliche Charakter des denkmalgeschützten Fachwerkhauses bleibt weitestgehend erhalten, es werden lediglich 2 Balkone auf der Westseite angebracht, die aber in ihrer Bauweise gut in das Gebäude integriert werden können. Insgesamt erfährt das Bestandsgebäude durch die Sanierung und Modernisierung eine erhebliche Aufwertung. Die Gestaltungssatzung für den Alten Ortskern Kornwestheim wird eingehalten. Aufgrund der historischen Bausubstanz  und der Denkmaleigenschaft des Gebäudes kann bezüglich den Anforderungen an Schall-, Wärme- und Brandschutz von baurechtlichen befreit bzw. Ausnahmen erteilt werden.

 

Für die Maßnahme kann die Stadt Kornwestheim Sanierungsförderung in Aussicht stellen, die im Rahmen von entsprechenden Verträgen detailliert geregelt werden.

 

Beschlussempfehlung:

 

Kenntnisnahme  

 


b) Neubau eines Hinterliegergebäudes, Abbruch Scheune und Kellerrest, Abbruch Remise

 

Auf die beiliegenden Pläne wird verwiesen.

 

Es ist beabsichtigt, auf dem Grundstück Kirchstr. 5 FlstNr.  273 in Kornwestheim ein Mehrfamilienwohnhaus mit 7 Wohnungen und 7 überdachten Stellplätzen zu errichten.  Es sind 4 Wohnungen mit 3 Zimmern sowie 3 Wohnungen mit 4 Zimmern geplant. Innerhalb des Carports sind 2 Doppelparker vorgesehen. Die vorhanden Scheune , der Kellerrest und die Remise müssen zuvor dafür abgebrochen werden. Das Bestandsgebäude, das erhalten bleibt, soll modernisiert werden.

 

Die bauplanungsrechtliche Situation:

 

Das Vorhaben befindet sich in einem Gebiet, für das kein Bebauungsplan vorhanden ist. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich daher allein nach § 34 BauGB. Zugleich liegt das Vorhaben im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung für den alten Ortskern von Kornwestheim.

 

Das Gebäude mit einer Firsthöhe von 13,22 m entspricht in der Höhe der vorhandenen Nachbarbebauung. Der 3 geschossige Gebäudekörper fügt sich architektonisch gut in die Umgebung ein und nutzt das vorhandene Gelände gut aus. Zusammen mit der Carportanlage auf der südlichen Grundstücksseite entsteht ein harmonischer geschlossen wirkender Gebäudekomplex, der im Innenhof noch großzügige Freiflächen enthält. Durch eine gegenseitige Baulast verpflichten sich die Grundstückseigentümer, jeweils an der Grenze anbauen zu können.

 

Beschlussempfehlung:

 

Kenntnisnahme

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
120816-892-EG.pdf 120816-892-1DG.pdf 120816-892-2DG.pdf 120816-892-AOST.pdf 120816-892-ASÜD.pdf 120816-892-OG.pdf 120816-892-SCHNITT.pdf 120816-892-UG.pdf 210816-892-AWEST.pdf 120816-893-1DG.pdf 120816-893-2DG.pdf 120816-893-ANORD.pdf 120816-893-AOST.pdf 120816-893-ASÜD.pdf 120816-893-AWEST.pdf 120816-893-EG.pdf 120816-893-OG.pdf 120816-893-SCHNITT.pdf 120816-893-UG.pdf

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