Betreff:
Modernisierung
der Jahnhalle mit Erweiterungsmöglichkeiten zu einer Mehrzweckhalle
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
- Der
Modernisierung der Jahnhalle als Mehrzweckhalle mit erforderlichen
Anbauten vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel im Haushalt
2013 grundsätzlich zuzustimmen und
- die Verwaltung zu beauftragen,
die Planung mit der Maßgabe vorzubereiten, dass die Maßnahme im Jahr 2013
durchgeführt und abgeschlossen wird.
- Die laufenden Verhandlungen mit
dem SV Kornwestheim mit dem Ziel der Ablösung des Erbbaurechts weiter zu
verhandeln.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Vorberatung
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öffentlich
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11.09.2012
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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27.09.2012
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Finanzielle Auswirkungen
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Plan
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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2013
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2.6150.9400,A,6150.0006
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1.750.000,00
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Die Kosten in Höhe von
1.750.000 EUR für die Modernisierung der Jahnhalle einschl. erforderlicher
Anbauten werden im Zuge der Haushaltsplanberatungen für das HHJ. 2013
bereitgestellt. Als Deckungsnachweis für die außerplanmäßigen Ausgaben für
die bereits im Haushaltsjahr 2012 zu erbringenden Planungsleistungen, werden
nicht abgerufene Mittel für den Ersatz der Umkleidebaracken auf der gleichen
Haushaltsstelle geführt.
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2013
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2A5600.0011.9320
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140.000,00
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Die Kosten für den
Heimfall des Erbbaurechts werden im Zuge der Haushaltsplanberatungen für das
HHJ. 2013 bereitgestellt.
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Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Wie bereits in der Sitzung des AUT am 10.7.2012 festgestellt
wurde, können die Nachteile beim Standort des ESG-Geländes gegenüber den
Standorten an der Bogenstraße nicht durch den Erlös von Grundstückserlösen von
Wohnbaugrundstücken aus dem Bereich Eichenweg kompensiert werden, so dass
dieser Standort für die Ballsporthalle ausscheidet.
Nachfolgend wird aufgezeigt, welche
Entwicklungsmöglichkeiten nun im Bereich des ESG-Geländes hinsichtlich der
Jahnhalle bestehen, eine Entscheidung hierüber sollte alsbald herbeigeführt
werden.
Die bestehende Jahnhalle wurde schon
bisher als Mehrzweckhalle genutzt und deckte damit den Bedarf für die
Weststadt. Es stellt sich nunmehr die Frage, ob die Jahnhalle auch zukünftig
als Mehrzweckhalle erhalten und modernisiert und auch durch erforderliche
Anbauten ergänzt oder ersatzlos abgebrochen werden soll, um an gleicher Stelle
evtl. eine neue Mehrzweckhalle zu errichten.
Die Jahnhalle steht auf einem
städtischem Grundstück, dem SV Kornwestheim steht ein Erbbaurecht zu, das für
die weitere Entwicklung abgelöst werden müsste. Über den Heimfall an die Stadt
gibt es noch keine Vereinbarung zwischen dem SVK und der Stadt. Die Kosten für
den Heimfall wären allerdings bei allen Varianten für die Stadt gleich.
Das ESG-Gelände liegt im
Geltungsbereich der Sanierung „Weststadt“. Es bestehen folgende
Fördermöglichkeiten für eine Mehrzweckhalle (für eine reine Sporthalle geht die
Fachförderung für Sportstätten vor):
- Kosten des Heimfalls sind zu 100 %
förderfähig
- Umbaukosten sind zu 60 %
förderfähig
- Erweiterungsmaßnahmen für die Mehrzwecknutzung
sind zu 60 % förderfähig
- Abbruchkosten sind zu 100 %
förderfähig
- Die untergehende Bausubstanz ist
nicht förderfähig
- Der Neubau einer Mehrzweckhalle
ist zu 60 % förderfähig
- (Öffentliche Verkehrsflächen
einschl. Parkplatz werden mit 150 EUR/m² gefördert).
Es ist anzumerken, dass das
Sanierungsverfahren voraussichtlich im Jahr 2013 ausläuft und nur diejenigen
Maßnahmen gefördert werden können, die bis Ende 2013 umgesetzt sind. Der
städtische Anteil an den förderfähigen Kosten beträgt 40 %, der Zuschuss des
Bundes und des Landes 60 %.
Da der Abbruch und Neubau einer
Mehrzweckhalle innerhalb des Förderzeitraums nicht realisiert werden kann,
bleibt diese Variante bei der weiteren Betrachtung außen vor. Ebenso wird der
ersatzlose Abbruch der Jahnhalle mit Kosten in Höhe von rd. 150.000 EUR
vermutlich keine Mehrheit finden.
Aus vorgenannten Gründen käme
demzufolge nur ein Modernisierung der bestehenden Jahnhalle einschl. der
erforderlichen Anbauten für die weitere Betrachtung in Frage.
Für diesen Fall wären für die
Modernisierung Kosten in Höhe von rd. 1.350.000 EUR und für die erforderlichen
Anbauten (Umkleideräume, Gemeinbedarfsräume) Kosten in Höhe von rd. 400.000 EUR
zu veranschlagen. Über den exakten Zustand der Stahlfachwerkträger des
vorhandenen Daches können nach derzeitigem Stand leider noch keine
detaillierten Angaben und Kosten gemacht werden, diese wären noch im Rahmen der
Sanierung zu überprüfen.
Öffentliche Verkehrs- und
Parkierungsflächen sind im Zusammenhang mit der Modernisierung und Erweiterung
der Jahnhalle zunächst nicht vorgesehen. Zu den weiteren Planungsüberlegungen
auf dem ESG-Gelände, einschl. der Erschließungs- und Parkierungsflächen, wird
das Stadtplanungsamt zeitnah eine gesonderte Vorlage in den Gremien einbringen
Vor dem Hintergrund der
Fördermöglichkeiten ergibt sich für die Modernisierung einschl. erforderlicher
Anbauten somit folgendes Berechnungsbeispiel:
Heimfall: 140.000 EUR = 100 %
förderfähig = Zuschuss 84.000 EUR
Modernisierung: 1.350.000 EUR = 60 %
förderfähig = Zuschuss 486.000
EUR
Anbauten: 400.000 EUR = 60 %
förderfähig = Zuschuss 144.000
EUR
Gesamtzuschuss 714.000 EUR
Im Ergebnis wären also von den
Gesamtkosten in Höhe 1.890.000 EUR
unter Berücksichtigung der Zuschüsse in Höhe von 714.000 EUR somit 1.176.000
EUR von der Stadt zu tragen.
Aus fördertechnischen Gründen
empfiehlt die Verwaltung die Modernisierung der Jahnhalle mit den
erforderlichen Anbauten, die insbesondere Ersatzumkleideräume für die
wegfallenden Umkleideräume in den bestehenden Baracken sind, zu beschließen.