Vorlage-Nr.:

255/2012

Az.:

6 Kurt Schaible
7 Sven Koch

Datum:

05.09.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

11.09.2012

 

 

Betreff:

Modernisierung der Jahnhalle mit Erweiterungsmöglichkeiten zu einer Mehrzweckhalle

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Modernisierung der Jahnhalle als Mehrzweckhalle mit erforderlichen Anbauten vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel im Haushalt 2013 grundsätzlich zuzustimmen und
  2. die Verwaltung zu beauftragen, die Planung mit der Maßgabe vorzubereiten, dass die Maßnahme im Jahr 2013 durchgeführt und abgeschlossen wird.
  3. Die laufenden Verhandlungen mit dem SV Kornwestheim mit dem Ziel der Ablösung des Erbbaurechts weiter zu verhandeln.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Vorberatung

öffentlich

11.09.2012

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

27.09.2012

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen

HHJ

Finanzposition

Betrag

Plan

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

 

2013

2.6150.9400,A,6150.0006

1.750.000,00

 

 

Die Kosten in Höhe von 1.750.000 EUR für die Modernisierung der Jahnhalle einschl. erforderlicher Anbauten werden im Zuge der Haushaltsplanberatungen für das HHJ. 2013 bereitgestellt. Als Deckungsnachweis für die außerplanmäßigen Ausgaben für die bereits im Haushaltsjahr 2012 zu erbringenden Planungsleistungen, werden nicht abgerufene Mittel für den Ersatz der Umkleidebaracken auf der gleichen Haushaltsstelle geführt.

 

 

 

 

 

 

2013

2A5600.0011.9320

140.000,00

 

 

Die Kosten für den Heimfall des Erbbaurechts werden im Zuge der Haushaltsplanberatungen für das HHJ. 2013 bereitgestellt.

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Wie bereits in der Sitzung des AUT am 10.7.2012 festgestellt wurde, können die Nachteile beim Standort des ESG-Geländes gegenüber den Standorten an der Bogenstraße nicht durch den Erlös von Grundstückserlösen von Wohnbaugrundstücken aus dem Bereich Eichenweg kompensiert werden, so dass dieser Standort für die Ballsporthalle ausscheidet.

Nachfolgend wird aufgezeigt, welche Entwicklungsmöglichkeiten nun im Bereich des ESG-Geländes hinsichtlich der Jahnhalle bestehen, eine Entscheidung hierüber sollte alsbald herbeigeführt werden.

Die bestehende Jahnhalle wurde schon bisher als Mehrzweckhalle genutzt und deckte damit den Bedarf für die Weststadt. Es stellt sich nunmehr die Frage, ob die Jahnhalle auch zukünftig als Mehrzweckhalle erhalten und modernisiert und auch durch erforderliche Anbauten ergänzt oder ersatzlos abgebrochen werden soll, um an gleicher Stelle evtl. eine neue Mehrzweckhalle zu errichten.

Die Jahnhalle steht auf einem städtischem Grundstück, dem SV Kornwestheim steht ein Erbbaurecht zu, das für die weitere Entwicklung abgelöst werden müsste. Über den Heimfall an die Stadt gibt es noch keine Vereinbarung zwischen dem SVK und der Stadt. Die Kosten für den Heimfall wären allerdings bei allen Varianten für die Stadt gleich.

 

Das ESG-Gelände liegt im Geltungsbereich der Sanierung „Weststadt“. Es bestehen folgende Fördermöglichkeiten für eine Mehrzweckhalle (für eine reine Sporthalle geht die Fachförderung für Sportstätten vor):

 

- Kosten des Heimfalls sind zu 100 % förderfähig

- Umbaukosten sind zu 60 % förderfähig

- Erweiterungsmaßnahmen für die Mehrzwecknutzung sind zu 60 % förderfähig

- Abbruchkosten sind zu 100 % förderfähig

- Die untergehende Bausubstanz ist nicht förderfähig

- Der Neubau einer Mehrzweckhalle ist zu 60 % förderfähig

- (Öffentliche Verkehrsflächen einschl. Parkplatz werden mit 150 EUR/m² gefördert).

 

 

 

Es ist anzumerken, dass das Sanierungsverfahren voraussichtlich im Jahr 2013 ausläuft und nur diejenigen Maßnahmen gefördert werden können, die bis Ende 2013 umgesetzt sind. Der städtische Anteil an den förderfähigen Kosten beträgt 40 %, der Zuschuss des Bundes und des Landes 60 %.

 

Da der Abbruch und Neubau einer Mehrzweckhalle innerhalb des Förderzeitraums nicht realisiert werden kann, bleibt diese Variante bei der weiteren Betrachtung außen vor. Ebenso wird der ersatzlose Abbruch der Jahnhalle mit Kosten in Höhe von rd. 150.000 EUR vermutlich keine Mehrheit finden.

 

Aus vorgenannten Gründen käme demzufolge nur ein Modernisierung der bestehenden Jahnhalle einschl. der erforderlichen Anbauten für die weitere Betrachtung in Frage.

 

Für diesen Fall wären für die Modernisierung Kosten in Höhe von rd. 1.350.000 EUR und für die erforderlichen Anbauten (Umkleideräume, Gemeinbedarfsräume) Kosten in Höhe von rd. 400.000 EUR zu veranschlagen. Über den exakten Zustand der Stahlfachwerkträger des vorhandenen Daches können nach derzeitigem Stand leider noch keine detaillierten Angaben und Kosten gemacht werden, diese wären noch im Rahmen der Sanierung zu überprüfen.


 

Öffentliche Verkehrs- und Parkierungsflächen sind im Zusammenhang mit der Modernisierung und Erweiterung der Jahnhalle zunächst nicht vorgesehen. Zu den weiteren Planungsüberlegungen auf dem ESG-Gelände, einschl. der Erschließungs- und Parkierungsflächen, wird das Stadtplanungsamt zeitnah eine gesonderte Vorlage in den Gremien einbringen

 

Vor dem Hintergrund der Fördermöglichkeiten ergibt sich für die Modernisierung einschl. erforderlicher Anbauten somit folgendes Berechnungsbeispiel:

 

Heimfall: 140.000 EUR = 100 % förderfähig = Zuschuss                              84.000 EUR

Modernisierung: 1.350.000 EUR = 60 % förderfähig = Zuschuss               486.000 EUR

Anbauten: 400.000 EUR = 60 % förderfähig = Zuschuss                            144.000 EUR

Gesamtzuschuss                                                                                       714.000 EUR

 

Im Ergebnis wären also von den Gesamtkosten in Höhe 1.890.000 EUR unter Berücksichtigung der Zuschüsse in Höhe von 714.000 EUR somit 1.176.000 EUR von der Stadt zu tragen.

 

Aus fördertechnischen Gründen empfiehlt die Verwaltung die Modernisierung der Jahnhalle mit den erforderlichen Anbauten, die insbesondere Ersatzumkleideräume für die wegfallenden Umkleideräume in den bestehenden Baracken sind, zu beschließen.

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Keine Anlagen