Vorlage-Nr.:

100/2012

Az.:

5 Steffen Sauer

Datum:

21.03.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

27.03.2012

 

 

Betreff:

VEP Erweiterung Panalpina - Satzungssbeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Abwägung, Begründung, Satzungstext, Durchführungsvertrag, Abgrenzungsplan, Planunterlagen, Schallimmissionsprognose, Artenschutz, Umweltgutachten, Weitere Anforderungen, Merkblatt 2 LRA, Pflanzvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Der Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „VEP Erweiterung Panalpina“ wird gefasst.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Vorberatung

öffentlich

27.03.2012

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

26.04.2012

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Die Fa. Panalpina beabsichtigt ihr Betriebsgelände im Gewerbegebiet Nord zu erweitern. In direkter Anbindung an die bestehende Halle soll in westliche Richtung eine weitere Lager- und Umschlaghalle, inklusive der zum Rangieren und Abstellen von Lkw’s notwendigen Verkehrsflächen, entstehen. Zusätzlich ist auf dem heutigen Betriebsgelände, im unmittelbaren Kreuzungsbereich der Rudolf-Diesel-Straße / Westrandstraße, die Erweiterung des bestehenden Bürogebäudes geplant. Im Zuge des Neubauvorhabens soll auch die Unterbringung des ruhenden Verkehrs auf dem Grundstück neu geordnet werden.

Der Betrieb beschäftigt derzeit 371 Mitarbeiter. Durch die Expansion des Unternehmens sollen 45 zusätzliche Büroarbeitsplätze entstehen, sodass der Betrieb anschließend über insgesamt 416 Büroarbeitsplätze verfügt. Zusätzliche 25 Arbeitsplätze entstehen im Lagerbereich, sodass hier künftig rund 62 Mitarbeiter beschäftigt sind.

Der Gemeinderat hat der geplanten Erweiterung bereits im Grundsatz zugestimmt.

 

Geltungsbereich und äußere Erschließung

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst einen rd. 45.240 qm großen Teilbereich im Süden des Gewerbegebiets Nord. Im Westen des Geltungsbereichs schließen derzeit noch unbebaute Flächen sowie der für die Ansiedlung der Fa. Offterdinger & Sailer benötigte Bereich an. Im Süden des Geltungsbereichs verläuft die Rudolf-Diesel-Straße und im Osten die Heinkelstraße, über die das Grundstück auch erschlossen ist. Im Norden ist die Fläche durch das Firmengelände der Fa. Benseler begrenzt. Über die Westrandstraße ist eine direkte Anbindung an das übergeordnete Straßennetz gegeben.

 

Planungs- und Bauordnungsrechtliche Darstellung

Im Planungsgebiet ist die Nutzung „Gewerbe“ vorgesehen. Eingebettet in die gewerbliche Struktur der Umgebung sind durch diese Nutzung keine Konflikte zu erwarten.

In Ergänzung zu den bereits bestehenden Strukturen ist der Neubau einer Lager- und Umschlaghalle mit insgesamt ca. 6.410 qm Fläche, ein fünfgeschossiger Verwaltungstrakt, eine Überdachung für ein Außenlager sowie die zum Rangieren und Umfahren der Gebäude notwendigen Verkehrsflächen geplant. Darüber hinaus sind auf dem Grundstück Abstellflächen für Lkw`s sowie 304 Pkw-Stellplätze für Mitarbeiter und Kunden sowohl in dem bestehenden als auch in einem neu zu errichtenden Parkdeck vorgesehen. Die Zu- und Abfahrten auf das Grundstück erfolgen von der Heinkel- und der Rudolf-Diesel-Straße.

Das Flachdach der neuen Lager- und Umschlaghalle wird mit einer Höhe von 14,65 m über der Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) ca. 3 m unter der Firsthöhe des flachgeneigten Satteldachs der vorhandenen Halle liegen. Die Höhe des neuen Verwaltungstrakts orientiert sich mit 19,27 m über der EFH an der Höhe des bestehenden Verwaltungsbaus. Die Überdachung für ein Außenlager auf der Nordseite des Verwaltungsbaus wird eine Höhe von 4,21 m über der EFH haben. Die oberste Geschossdecke des neuen Parkdecks wird auf der Höhe des südlich angrenzenden Straßenniveaus der Rudolf-Diesel-Straße liegen und die unterste Geschossdecke auf der Höhe des Verladehofs.

Die Erdgeschossfußbodenhöhe des Verwaltungsgebäudes und der Lager- und Umschlaghallen sind niveaugleich ausgebildet. Aufgrund der topographischen Verhältnisse werden deshalb in Richtung der westlichen Grundstücksgrenze größere Erdbewegungen notwendig.


Ökologisches Konzept

Positiv beurteilt wird, dass im Unterschied zum ersten Bauabschnitt der Fa. Panalpina nicht nur die Dachflächen des Verwaltungsgebäudes und des Außenlagers sondern auch die Dachflächen der neuen Halle extensiv begrünt werden. Zudem ist für die Kühlung und Beheizung der neuen Anbauten die Ergänzung der bereits bestehenden geothermischen Anlage vorgesehen.

Dem gegenüber stehen sowohl der niveaugleiche Ausbau der Halle, der aufgrund der topographischen Gegebenheiten vor Ort größere Eingriffe ins Erdreich erfordert, als auch der hohe Versiegelungsgrad von ca. 91% (GRZ = ca. 0,91), der zu einer Überschreitung der maximal zulässigen GRZ von 0,8 führt.

Die zusätzliche Versiegelung in der Größenordnung von 5.545 qm kann nicht auf dem Grundstück der Fa. Panalpina ausgeglichen werden, da über die Randeingrünungen und die Dachbegrünung hinaus keine weiteren Flächen oder Maßnahmen zur Verfügung stehen.

Das verbleibende Defizit muss deshalb schutzgutübergreifend außerhalb des Plangebietes kompensiert werden. Die Defizite für die einzelnen Schutzgüter wurden im Umweltgutachten mit integrierter Eingriffs- und Ausgleichsbilanz des Büros Ökologie, Planung, Forschung aus Ludwigsburg vom 20.10.2011 ermittelt. Die zunächst auf die Fläche bezogenen, errechneten Defizite in haWE (Hektar-Werteinheiten) wurden auf der Basis verschiedener Bewertungsmodelle monetarisiert. Laut Gutachten entsteht durch den zusätzlichen Eingriff im Planbereich ein monetärer Kompensationsbedarf in Höhe von rd. 48.700,- Euro. Dieser Betrag ist vom Bauherrn als Ausgleichszahlung zu leisten. Die Stadt Kornwestheim hat signalisiert als Gegenwert für diese Ausgleichssumme planextern Ersatzmaßnahmen auf der Gemarkung Kornwestheim bereit zu stellen. Das bestehende Kompensationsdefizit soll über Ökokontomaßnahmen aus dem städtischen Ökokonto in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Ludwigsburg ausgeglichen werden.

Zur Schonung des städtischen Ökokontoguthabens prüft die Umweltbeauftragte derzeit in Abstimmung mit dem Landratsamt Ludwigsburg, in welchem Maß die Abbruch- und Entsiegelungsarbeiten auf dem ehemaligen Gärtnereigelände am Oßweiler Weg verbunden mit einem Oberbodenauftrag aus dem Bauvorhaben Panalpina als Ausgleich herangezogen werden können.

Die erheblichen Eingriffe ins Erdreich erfordern aufgrund der im Plangebiet anstehenden Ackerböden mit sehr hoher Bonität die Sicherstellung des weitgehenden Schutzes bzw. einer Wiederverwertung des wertvollen Bodens. Daher ist vom Bauherrn ein nachvollziehbares Aushub- und Verwertungskonzept zu erstellen aus dem die zu bewegenden Erdmassen – getrennt nach Ober- und Unterboden sowie den Hauptbodenarten – zu ersehen sind. Dieses Erdmassenverwertungskonzept wird momentan in Abstimmung zwischen dem Bauherrn, der Umweltbeauftragten der Stadt Kornwestheim und dem Landratsamt Ludwigsburg erarbeitet und ist abschließend vom Landratsamt Ludwigsburg zu genehmigen. Zudem ist das Erdmassenverwertungskonzept Voraussetzung für die Baufreigabe.

 

Verfahren, Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.12.2011 (Vorlage 434/2011) den Entwurfsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „VEP Erweiterung Panalpina“ gefasst. Der Entwurf wurde gem. § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit und den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit der Aufforderung zu einer Stellungnahme vorgelegt. Die Abwägung ist im Anhang (Tabelle Beteiligung Fachbehörden) dargestellt. In der Sitzung vom 31.01.2012 hat der Gemeinderat das Einvernehmen für das Vorhaben während der Planaufstellung auf der Grundlage von § 33 Abs.1, 36 Abs.1 BauGB erteilt. Mit der Fassung des Satzungsbeschlusses soll das Verfahren für dieses Vorhaben nun abgeschlossen werden.

Die Ergebnisse der Schallimmissionsprognose, der artenschutzrechtlichen Prüfung und des Umweltgutachtens mit integrierter Eingriffs-/Ausgleichsbilanz wurden dem Gemeinderat bereits beim Entwurfsbeschluss vorgelegt und sind deshalb der Vorlage nur elektronisch beigefügt.

 

Erfolgte Änderungen nach dem Entwurfsbeschluss

Die Auflagen des Landratsamtes zur Erarbeitung eines Erdmassenverwertungskonzepts wurden in die Baugenehmigung und den Durchführungsvertrag aufgenommen.

 

Empfehlung der Verwaltung

Der Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „VEP Erweiterung Panalpina“ wird gefasst.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Abwägung.pdf Abwägung.pdf Begründung.pdf Begründung.pdf Durchführungsvertrag.pdf Durchführungsvertrag.pdf Anlage 1_ Abgrenzungsplan.pdf Anlage 1_ Abgrenzungsplan.pdf Anlage 2_ Pläne gesamt.pdf Anlage 2_ Pläne gesamt.pdf Anlage 3_Schallimmissionsprognose.pdf Anlage 3_Schallimmissionsprognose.pdf Anlage 4_Artenschutz.pdf Anlage 4_Artenschutz.pdf Anlage 5_Umweltgutachten.pdf Anlage 5_Umweltgutachten.pdf Anlage 6_Anforderungen.pdf Anlage 6_Anforderungen.pdf Anlage 7_Merkblatt2 LRA.pdf Anlage 7_Merkblatt2 LRA.pdf Anlage 8_Pflanzvorschlag.pdf Anlage 8_Pflanzvorschlag.pdf