Vorlage-Nr.:
290/2012
Az.:
6 Monika Herdan
Datum:
26.09.2012
Bürgermeisteramt
Sitzungsvorlage
Gremium:
Verwaltungs- und Finanzausschuss
Am:
04.10.2012
Betreff:
Vorkaufsrecht bzgl. des Grundstücks Flst. Nr. 3891/2, Friedrichstr. 8
Anlage(n):
Mitzeichnung
Lageplan Friedrichstr. 8
Beschlussvorschlag:
Die Stadt übt das ihr zustehende Vorkaufsrecht nicht aus.
Beratungsfolge:
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungsdatum
Beschluss
Vorberatung
öffentlich
Gemeinderat
Beschlussfassung
25.10.2012
Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Sachdarstellung und Begründung:
Der Stadt ist ein Kaufvertrag bezüglich des Anwesens Friedrichstraße 8, Flst. Nr. 3891/2, vorgelegt worden mit der Bitte darüber zu entscheiden, ob die Stadt ein Vorkaufsrecht hat und es ggf. ausübt.
Das Anwesen liegt im Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Feuerwehr- und Schöller Areal“. Nach § 24 Abs. 1 Ziff. 3 BauGB ist der Stadt ein gesetzliches Vorkaufsrecht eingeräumt. Der Kaufpreis liegt bei 325.000 EUR. Über die Ausübung des Vorkaufsrechts entscheidet der Gemeinderat, da der Verwaltungs- und Finanzausschuss laut Hauptsatzung nur für einen Wert bis 250.000 EUR zuständig ist.
Im beigefügten Lageplan ist das Anwesen umrandet.
Die Verwaltung empfiehlt, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben.