Vorlage-Nr.:

290/2012

Az.:

6 Monika Herdan

Datum:

26.09.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

04.10.2012

 

 

Betreff:

Vorkaufsrecht bzgl. des Grundstücks Flst. Nr. 3891/2, Friedrichstr. 8

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Lageplan Friedrichstr. 8

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadt übt das ihr zustehende Vorkaufsrecht nicht aus.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Vorberatung

öffentlich

04.10.2012

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

25.10.2012

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Stadt ist ein Kaufvertrag bezüglich des Anwesens Friedrichstraße 8, Flst. Nr. 3891/2, vorgelegt worden mit der Bitte darüber zu entscheiden, ob die Stadt ein Vorkaufsrecht hat und es ggf. ausübt.

 

Das Anwesen liegt im Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Feuerwehr- und Schöller Areal“. Nach § 24 Abs. 1 Ziff. 3 BauGB ist der Stadt ein gesetzliches Vorkaufsrecht eingeräumt. Der Kaufpreis liegt bei 325.000 EUR. Über die Ausübung des Vorkaufsrechts entscheidet der Gemeinderat, da der Verwaltungs- und Finanzausschuss laut Hauptsatzung nur für einen Wert bis 250.000 EUR zuständig ist.

 

Im beigefügten Lageplan ist das Anwesen umrandet.

 

Die Verwaltung empfiehlt, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Vorkaufsrecht Friedrichstr. 8.pdfVorkaufsrecht Friedrichstr. 8.pdf