Vorlage-Nr.:

301/2013

Az.:

FB 5 / jd

Datum:

02.07.2013



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Gemeinderat

Am:

11.07.2013

 

 

Betreff:

Wahl des/der weiteren Beigeordneten, Festlegung der Amtsbezeichnung und der Besoldung

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

 

 

Beschlussvorschlag:

1.      Aus dem engsten Bewerberkreis – Herr Rainer Gessler und Herr Daniel Güthler (alphabetische Reihenfolge) - den weiteren Beigeordneten zu wählen.

2.      Den weiteren Beigeordneten in die Besoldungsgruppe B 3 einzuweisen und ihm entsprechend § 8 Abs. 2 LKomBesG  eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 7 v.H. des Grundgehalts zu gewähren.

3.      Der weitere Beigeordnete führt die Amtsbezeichnung "Bürgermeister"

 

Beratungsfolge:

Vorlage an

zur

Sitzungsart

Sitzungsdatum

Beschluss

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

11.07.2013

 

 

 

Haushaltsrechtliche Deckung

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

 

Entfällt

     


Sachdarstellung und Begründung:

 

Vorbemerkung

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.04.2013 (Vorlage 135/2013) beschlossen, die Stelle des/der weiteren Beigeordneten wieder zu besetzen und als Geschäftskreis nach § 49 Abs. 2 GemO die Leitung des Dezernats III  festzulegen. Das Dezernat III umfasst den Fachbereich 8 Planen, Bauen, Umwelt (mit den gleichnamigen Abteilungen), den Fachbereich 9 Tiefbau und Grünflächen (mit den Abteilungen Tiefbau, Bauhof, Stadtgärtnerei und Friedhof) sowie den Eigenbetrieb Stadtentwässerung. Dem/der Stelleninhaber/in soll auch die 2. Geschäftsführung der Städtischen Wohnbau GmbH übertragen werden. Der Geschäftskreis umfasst somit die Produktbereiche

 

·         51 Räumliche Planung und Entwicklung

·         52 Bauen und Wohnen

·         53 Ver- und Entsorgung (Abwasserbeseitigung)

·         54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV

·         55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen

·         56 Umweltschutz

 

 

Wahl des weiteren Beigeordneten

 

Die Stelle wurde am 26.und 27.04.2013 ausgeschrieben. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gingen 12 Bewerbungen ein. Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung am 05.06.2013 6 Bewerber in die engere Auswahl aufgenommen, die sich am 12.06. der Verwaltungsleitung und am 17.06. den Fraktionen vorgestellt haben. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat nach Vorberatung im Ältestenrat am 25.06.2013 in seiner Sitzung am 27.06.2013 die Bewerber (alphabetische Reihenfolge)

 

·         Gessler, Rainer

·         Güthler, Daniel

 

in die engste Auswahl aufgenommen. Aus diesen Bewerbern wird der Gemeinderat in seiner heutigen Sitzung den weiteren Beigeordneten wählen.

 

Den Bewerbern wird für ihre persönliche Vorstellung eine Redezeit von jeweils 10 Minuten eingeräumt. Danach stehen pro Bewerber weitere 5 Minuten für zusätzliche Fragen aus der Mitte des Gemeinderats zur Verfügung. Der jeweils andere Bewerber ist während der persönlichen Vorstellung nicht im Sitzungssaal anwesend. Die Reihenfolge der persönlichen Vorstellung wird vor der Sitzung ausgelost.

 

Das Wahlverfahren selbst richtet sich nach § 37 Abs. 7 Gemeindeordnung (GemO), d.h. Wahlen sind grundsätzlich geheim mit Stimmzetteln vorzunehmen. Wahlkabinen sind nicht erforderlich. Eine offene Wahl ist nach § 22 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats bei der Wahl der Beigeordneten ausgeschlossen. Nach § 21 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Gemeinderats sind vor der Wahl zwei Wahlbeisitzer/-innen aus der Mitte des Gemeinderats zu benennen.

 

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit nicht erreicht, findet eine Stichwahl statt, bei der die einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Zieht ein Bewerber vor der Stichwahl seine Bewerbung zurück, ist ein zweiter Wahlgang durchzuführen, bei dem ebenfalls die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erreicht werden muss. Dieser zweite Wahlgang soll frühestens eine Woche nach dem ersten Wahlgang durchgeführt werden.

 

 

Festlegung der Besoldung des weiteren Beigeordneten

 

Die Besoldung der Beigeordneten richtet sich nach den Bestimmungen des Landeskommunalbesoldungsgesetzes (LKomBesG). In der Größengruppe 30-50.000 Einwohner ist die Besoldung der weiteren Beigeordneten nach sachgerechter Bewertung in B 2 oder B 3 festzulegen. Die Gewährung einer Dienstaufwandsentschädigung (max. 7 % des Grundgehalts) liegt im Ermessen des Dienstherrn.

 

Die Verwaltung steht durch geänderte Rahmenbedingungen im politischen und gesellschaftlichen Umfeld vor großen Herausforderungen. Dazu gehören unter anderem der demografische Wandel sowie der Umbau der Bildungslandschaft und damit einhergehend die nachhaltige städtebauliche Entwicklung zur sozial ausgewogenen Wohnraum- und Bodennutzung, der Stärkung der Attraktivität der Stadt und der Wirtschaftskraft  sowie die frühzeitige und permanente Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zur Erreichung einer langfristigen Akzeptanz. Die Bewertung der Stelle orientiert sich an den strategischen Fragestellungen der Stelle und der damit verbundenen hohen Anforderungen an Führung, Steuerung und Kommunikation mit Bürgern, Vereinen, Verbänden, Politik und Wirtschaft.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, den weiteren Beigeordneten in Besoldungsgruppe B 3 einzuweisen sowie eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 7 v. H. des festgesetzten Grundgehalts zu gewähren, was der bisherigen Regelung entsprechen würde.

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 27.06.2013 mehrheitlich beschlossen, dem Gemeinderat zu empfehlen, den weiteren Beigeordneten in Besoldungsgruppe B 2 einzuweisen sowie eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 7 v. H. des festgesetzten Grundgehalts zu gewähren.

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)