Betreff:
Wahl des/der weiteren Beigeordneten, Festlegung der
Amtsbezeichnung und der Besoldung
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
1.
Aus dem engsten Bewerberkreis – Herr Rainer Gessler und Herr
Daniel Güthler (alphabetische Reihenfolge) - den weiteren Beigeordneten zu
wählen.
2. Den weiteren
Beigeordneten in die Besoldungsgruppe B 3 einzuweisen und ihm entsprechend § 8
Abs. 2 LKomBesG eine
Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 7 v.H. des Grundgehalts zu gewähren.
3. Der weitere Beigeordnete
führt die Amtsbezeichnung "Bürgermeister"
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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11.07.2013
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Haushaltsrechtliche Deckung
Finanzielle
Auswirkungen:
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Vorbemerkung
Der Gemeinderat hat in
seiner Sitzung am 18.04.2013 (Vorlage 135/2013) beschlossen, die Stelle des/der weiteren Beigeordneten wieder zu besetzen und als
Geschäftskreis nach § 49 Abs. 2 GemO die Leitung des Dezernats III festzulegen. Das Dezernat III umfasst den Fachbereich 8 Planen, Bauen,
Umwelt (mit den gleichnamigen Abteilungen), den Fachbereich 9 Tiefbau und
Grünflächen (mit den Abteilungen Tiefbau, Bauhof, Stadtgärtnerei und Friedhof)
sowie den Eigenbetrieb Stadtentwässerung. Dem/der Stelleninhaber/in soll auch
die 2. Geschäftsführung der Städtischen Wohnbau GmbH übertragen werden. Der
Geschäftskreis umfasst somit die Produktbereiche
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51 Räumliche Planung und Entwicklung
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52 Bauen und Wohnen
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53 Ver- und Entsorgung (Abwasserbeseitigung)
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54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV
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55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen
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56 Umweltschutz
Wahl des weiteren
Beigeordneten
Die
Stelle wurde am 26.und 27.04.2013 ausgeschrieben. Bis zum Ablauf der
Bewerbungsfrist gingen 12 Bewerbungen ein. Der Ältestenrat hat in seiner
Sitzung am 05.06.2013 6 Bewerber in die engere Auswahl aufgenommen, die sich am
12.06. der Verwaltungsleitung und am 17.06. den Fraktionen vorgestellt haben.
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat nach Vorberatung im Ältestenrat am
25.06.2013 in seiner Sitzung am 27.06.2013 die Bewerber (alphabetische
Reihenfolge)
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Gessler, Rainer
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Güthler, Daniel
in
die engste Auswahl aufgenommen. Aus diesen Bewerbern wird der Gemeinderat in
seiner heutigen Sitzung den weiteren Beigeordneten wählen.
Den Bewerbern wird für
ihre persönliche Vorstellung eine Redezeit von jeweils 10 Minuten eingeräumt.
Danach stehen pro Bewerber weitere 5 Minuten für zusätzliche Fragen aus der
Mitte des Gemeinderats zur Verfügung. Der jeweils andere Bewerber ist während
der persönlichen Vorstellung nicht im Sitzungssaal anwesend. Die Reihenfolge
der persönlichen Vorstellung wird vor der Sitzung ausgelost.
Das Wahlverfahren selbst
richtet sich nach § 37 Abs. 7 Gemeindeordnung (GemO), d.h. Wahlen sind
grundsätzlich geheim mit Stimmzetteln vorzunehmen. Wahlkabinen sind nicht
erforderlich. Eine offene Wahl ist nach § 22 Abs. 2 der Geschäftsordnung des
Gemeinderats bei der Wahl der Beigeordneten ausgeschlossen. Nach § 21 Abs. 5
der Geschäftsordnung des Gemeinderats sind vor der Wahl zwei
Wahlbeisitzer/-innen aus der Mitte des Gemeinderats zu benennen.
Gewählt ist, wer mehr
als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Wird
eine solche Mehrheit nicht erreicht, findet eine Stichwahl statt, bei der die
einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Zieht ein Bewerber vor der Stichwahl
seine Bewerbung zurück, ist ein zweiter Wahlgang durchzuführen, bei dem
ebenfalls die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erreicht
werden muss. Dieser zweite Wahlgang soll frühestens eine Woche nach dem ersten
Wahlgang durchgeführt werden.
Festlegung der Besoldung
des weiteren Beigeordneten
Die Besoldung der
Beigeordneten richtet sich nach den Bestimmungen des
Landeskommunalbesoldungsgesetzes (LKomBesG). In der Größengruppe 30-50.000
Einwohner ist die Besoldung der
weiteren Beigeordneten nach sachgerechter Bewertung in B 2 oder B 3
festzulegen. Die Gewährung einer Dienstaufwandsentschädigung (max. 7 % des
Grundgehalts) liegt im Ermessen des Dienstherrn.
Die Verwaltung steht durch
geänderte Rahmenbedingungen im politischen und gesellschaftlichen Umfeld vor
großen Herausforderungen. Dazu gehören unter anderem der demografische Wandel
sowie der Umbau der Bildungslandschaft und damit einhergehend die nachhaltige
städtebauliche Entwicklung zur sozial ausgewogenen Wohnraum- und Bodennutzung,
der Stärkung der Attraktivität der Stadt und der Wirtschaftskraft sowie die frühzeitige und permanente
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zur Erreichung einer langfristigen
Akzeptanz. Die Bewertung der Stelle orientiert sich an den strategischen
Fragestellungen der Stelle und der damit verbundenen hohen Anforderungen an
Führung, Steuerung und Kommunikation mit Bürgern, Vereinen, Verbänden, Politik
und Wirtschaft.
Die Verwaltung empfiehlt
daher, den weiteren Beigeordneten in Besoldungsgruppe B 3 einzuweisen sowie
eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 7 v. H. des festgesetzten
Grundgehalts zu gewähren, was der bisherigen Regelung entsprechen würde.
Der Verwaltungs- und
Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 27.06.2013 mehrheitlich beschlossen,
dem Gemeinderat zu empfehlen, den weiteren Beigeordneten in Besoldungsgruppe B
2 einzuweisen sowie eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 7 v. H. des
festgesetzten Grundgehalts zu gewähren.