Vorlage-Nr.:

7/2011

Az.:

5 Christian Kuebler

Datum:

12.01.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

18.01.2011

 

 

Betreff:

Radroutennetz Kornwestheim
a) Einheitliche Radwegbeschilderung im Landkreis Ludwigsburg
b) Weiteres Vorgehen

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Beschilderung, StVO Novelle, Präsentation April 2010

 

Beschlussvorschlag:

Kenntnisnahme

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

18.01.2011

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde verschiedentlich auf die Defizite des bestehenden Radroutennetzes in Kornwestheim hingewiesen. Ergebnis der zahlreichen Diskussionen zu diesem Thema war, dass an einigen Stellen zwar Handlungsbedarf besteht und Verbesserungen wünschenswert wären, konkrete bauliche Maßnahmen im Bestand aber häufig aufgrund der stadträumlichen Gegebenheiten oder einer Vielzahl anderer Nutzungsansprüche an den Verkehrsraum (Parkierung, Straßenraumgestaltung, etc) oder aber rechtlicher Bedenken der Straßenverkehrsbehörde letztlich nicht umgesetzt werden können. Dem gegenüber steht, dass im Rahmen von städtebaulichen Neuordnungsmaßnahmen wie z.B. auch im Zusammenhang mit den Umbaumaßnahmen im Bereich der Innenstadt wo immer möglich und sinnvoll die Belange der Radfahrer Berücksichtigung finden. Vorgesehen ist, dem Gemeinderat im Zusammenhang mit der Neubaumaßnahme „Panalpina“ im GE Nord kurzfristig einen Vorschlag zur Anlage einer Radwegeverbindung im Bereich der R.-Diesel-Strasse vorzulegen.

 

Bestandteil eines schlüssigen Gesamtkonzeptes ist auch der Aufbau eines Wegweisungssystems. Im Rahmen der Haushaltsreden wurde aus der Mitte des Gemeinderats der Wunsch geäußert, die vorhandene Beschilderung auch im Sinne eines gemarkungsübergreifenden Konzepts weiter zu entwickeln.

 

a) Einheitliche Radwegbeschilderung im Landkreis Ludwigsburg

 

Zur Weiterentwicklung Baden-Württembergs als Fahrradland wurde auf Landesebene der „Runde Tisch Radverkehr“ ins Leben gerufen. Unter der Federführung des Innenministeriums wurden von hochrangigen Vertretern aus Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung Handlungsempfehlungen erarbeitet, die im Sinne einer Nachhaltigkeitsstrategie die Qualität des Radverkehrsangebots und des Fahrradklimas im Land kontinuierlich optimieren sollen.

Einer der Punkte der Handlungsempfehlungen ist die einheitliche Beschilderung des Radverkehrsnetzes im Land auf der Grundlage der Vorgaben der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV).

Vor dem Hintergrund dieser Handlungsempfehlung hat sich das Landratsamt an die Kommunen des Landkreises gewandt und Hilfestellung bei der Umsetzung einer kreisweiten einheitlichen und abgestimmten Beschilderung angeboten. Ziel ist zunächst ein (überörtliches) Grundnetz zu beschildern. Auf der Grundlage der Gestaltungsrichtlinien der FGSV sollen sogenannte Tabellen-, Pfeil- und Zwischenwegweiser eingesetzt werden. Diese sind in ihrer Größe entsprechend normiert und einheitlich mit grüner Schrift auf weißem Grund gestaltet. Auch die Verwendung und Anordnung von Piktogrammen (z.B. Zentrum, Bahnhof, etc) ist festgelegt. Die unterschiedlichen Wegweiser sind in der Anlage exemplarisch dargestellt. Die Beschränkung auf 3 unterschiedliche Wegweisungstypen soll ein einheitliches Erscheinungsbild und eine gute Erkennbarkeit gewährleisten.

Die Stadt Kornwestheim beteiligt sich an diesem Projekt.

Im Rahmen einer Bestandserhebung hat die Verwaltung eine detaillierte Übersicht über die in Kornwestheim vorhandene Beschilderung und deren Standorte erarbeitet. Weiter wurde in Zusammenarbeit mit dem ADFC eine Wegweisungskonzeption erarbeitet, die den formulierten Kriterien der „Kontinuität“ und „überörtlichen Vernetzung“ entspricht. So sollen Zielangaben auf das notwendige Maß beschränkt werden und über möglichst lange Streckenabschnitte hinweg konstant bleiben. Auch soll die Zahl der Standorte insgesamt auf ein im Sinne einer durchgängigen Wegweisung notwendiges Maß beschränkt werden. 

Die Unterlagen werden dem Landratsamt kurzfristig zur Prüfung zur Verfügung gestellt.

 

 

 

Zuständig für die Koordination und (inhaltliche) Abstimmung der Beschilderung ist das Landratsamt. Auch trägt das Landratsamt die Kosten für die Schilder selbst sowie die Befestigungsmaterialien. Dabei wird davon ausgegangen, dass entsprechende Anbringungsmöglichkeiten (z.B. Ampelmasten, Verkehrsschilder, etc) im Wesentlichen bereits vorhanden sind. Bei der Kommune verbleibt die Montage (Bauhof). Die Umsetzung der Wegweisung erfolgt voraussichtlich im Laufe des ersten Halbjahrs 2011.

 

b) Weiteres Vorgehen

 

Im April 2010 wurde der Gemeinderat über die geplanten Novelle der Straßenverkehrs-ordnung (StVO) informiert (Vorlage 160/2010, die Präsentation wurde den Fraktionen bereits zur Verfügung gestellt und ist dieser Vorlage in elektronischer Form erneut beigefügt). Parallel zur Novellierung der StVO inklusive der entsprechenden Verwaltungsvorschriften wurden als zweites wesentliches Regelwerk für Radverkehrsanlagen mit Stand Dezember 2010 auch die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswege überarbeitet. Die Novelle ist aufgrund eines Formfehlers bis dato noch nicht in Kraft gesetzt.

Nachfolgend sollen die bereits in der Sitzung im April 2010 vorgestellten wesentlichen Änderungen zur Information kurz umrissen werden.

 

Die Novelle der StVO zielt bezüglich des Radverkehr auf eine Straffung und Vereinfachung von Vorschriften ab und räumt den zuständigen Behörden, hier insbesondere den Straßenverkehrsbehörden, größere Handlungsspielräume und Flexibilität bei der Ausweisung von Radwegen ein. Dies betrifft insbesondere auch die Befahrbarkeit von Einbahnstraßen in gegenläufiger Richtung durch den Radfahrer oder auch die Ausweisung von Fahrradstraßen.

Weiter verfolgt die Novelle das Ziel, die Zahl benutzungspflichtiger Radverkehrsanlagen insgesamt zu reduzieren. So ist vorgesehen, die Anforderungen zur Einrichtung von Gehwegen mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ entsprechend zu lockern. Diese sollen z.B. künftig auch mit der Anlage eines Schutzstreifens in gleicher Fahrtrichtung kombiniert werden können, sodass sowohl der Gehweg (z.B. für unsichere Radfahrer bzw. Erwachsene mit Kind) als auch (für sichere) Radfahrer ein Schutzbereich auf der Fahrbahn zur Verfügung gestellt werden kann.

Weiter sollen die Vorgaben für die Anlage von Fahrradstreifen bzw. Schutzstreifen dergestalt modifiziert werden, dass künftig eine „Gleichrangigkeit“ zwischen diesen und den baulichen Radwegen besteht. Derzeit ist die Anlage von Fahrrad- bzw. Schutzstreifen in Straßenzügen mit mehr als 18.000 Fahrzeugen nicht zulässig.

Für die Auswahl der Führungsform des Radverkehrs sind 2 Kriterien beschrieben: die zulässige Höchstgeschwindigkeit und die Verkehrsbelastung. Grob verallgemeinernd gesprochen wird zukünftig die Anlage baulicher Radwege in Tempo 50 Bereichen erst ab einer Verkehrsstärke von rund 10.000 Fahrzeugen / Tag empfohlen. Bei geringerer Verkehrsbelastung ist aus Sicht des Gesetzgebers die Führung des Radfahrers auf der Fahrbahn (auf einem Fahrrad- bzw. Schutzstreifen) die gegenüber einem baulichen Radweg sinnvollere Variante.

 

Die Ausführungen machen deutlich, dass die Novellierung der StVO eine ganze Reihe neuer Ansätze zur Führung des Radverkehrs erwarten lässt. Auch Sicht des Gesetzgebers soll aus die Novelle den Kommunen mehr Möglichkeiten für örtlich angepasste und möglicherweise auch kostengünstige Lösungen bieten.


Zur Behebung des Formfehlers überarbeitet das Bundesministerium derzeit die Novelle. Inwiefern sich in Bezug auf die o. a. modifizierten Vorgaben zur Führung des Radverkehrs Änderungen ergeben kann derzeit nicht abgesehen werden. Vor dem Hintergrund dieser Rechtsunsicherheit schlägt die Verwaltung vor zunächst abzuwarten, bis die Novellierung entsprechend in Kraft gesetzt wird. Auf der Grundlage der dann feststehenden gesetzlichen Vorgaben wäre es aus Sicht der Verwaltung denkbar, im Rahmen einer Arbeitsgruppe (vergleichbar der früheren Radwegekommission) u. a. bestehend aus Vertretern des Gemeinderats, des ADFC, der Straßenverkehrsbehörde und der Verwaltung über mögliche Handlungsansätze zur Ergänzung bzw. Verbesserung des Radroutennetz zu diskutieren und dem Gemeinderat die Umsetzung einzelner Maßnahmen zu empfehlen.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Beschilderung.pdf Beschilderung.pdf StVO Novelle 2010.pdf StVO Novelle 2010.pdf