Betreff:
Radroutennetz
Kornwestheim
a) Einheitliche Radwegbeschilderung im Landkreis Ludwigsburg
b) Weiteres Vorgehen
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschilderung, StVO Novelle, Präsentation April 2010
Beschlussvorschlag:
Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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18.01.2011
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Aus der Mitte des Gemeinderats wurde
verschiedentlich auf die Defizite des bestehenden Radroutennetzes in Kornwestheim
hingewiesen. Ergebnis der zahlreichen Diskussionen zu diesem Thema war, dass an
einigen Stellen zwar Handlungsbedarf besteht und Verbesserungen wünschenswert
wären, konkrete bauliche Maßnahmen im Bestand aber häufig aufgrund der
stadträumlichen Gegebenheiten oder einer Vielzahl anderer Nutzungsansprüche an
den Verkehrsraum (Parkierung, Straßenraumgestaltung, etc) oder aber rechtlicher
Bedenken der Straßenverkehrsbehörde letztlich nicht umgesetzt werden können.
Dem gegenüber steht, dass im Rahmen von städtebaulichen Neuordnungsmaßnahmen
wie z.B. auch im Zusammenhang mit den Umbaumaßnahmen im Bereich der Innenstadt
wo immer möglich und sinnvoll die Belange der Radfahrer Berücksichtigung
finden. Vorgesehen ist, dem Gemeinderat im Zusammenhang mit der Neubaumaßnahme
„Panalpina“ im GE Nord kurzfristig einen Vorschlag zur Anlage einer
Radwegeverbindung im Bereich der R.-Diesel-Strasse vorzulegen.
Bestandteil eines
schlüssigen Gesamtkonzeptes ist auch der Aufbau eines Wegweisungssystems. Im
Rahmen der Haushaltsreden wurde aus der Mitte des Gemeinderats der Wunsch
geäußert, die vorhandene Beschilderung auch im Sinne eines
gemarkungsübergreifenden Konzepts weiter zu entwickeln.
a) Einheitliche Radwegbeschilderung
im Landkreis Ludwigsburg
Zur Weiterentwicklung
Baden-Württembergs als Fahrradland wurde auf Landesebene der „Runde Tisch
Radverkehr“ ins Leben gerufen. Unter der Federführung des Innenministeriums
wurden von hochrangigen Vertretern aus Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung
Handlungsempfehlungen erarbeitet, die im Sinne einer Nachhaltigkeitsstrategie
die Qualität des Radverkehrsangebots und des Fahrradklimas im Land
kontinuierlich optimieren sollen.
Einer der Punkte der
Handlungsempfehlungen ist die einheitliche Beschilderung des Radverkehrsnetzes
im Land auf der Grundlage der Vorgaben der Forschungsgesellschaft für Straßen-
und Verkehrswesen (FGSV).
Vor dem Hintergrund dieser
Handlungsempfehlung hat sich das Landratsamt an die Kommunen des Landkreises
gewandt und Hilfestellung bei der Umsetzung einer kreisweiten einheitlichen und
abgestimmten Beschilderung angeboten. Ziel ist zunächst ein (überörtliches)
Grundnetz zu beschildern. Auf der Grundlage der Gestaltungsrichtlinien der FGSV
sollen sogenannte Tabellen-, Pfeil- und Zwischenwegweiser eingesetzt werden.
Diese sind in ihrer Größe entsprechend normiert und einheitlich mit grüner
Schrift auf weißem Grund gestaltet. Auch die Verwendung und Anordnung von
Piktogrammen (z.B. Zentrum, Bahnhof, etc) ist festgelegt. Die unterschiedlichen
Wegweiser sind in der Anlage exemplarisch dargestellt. Die Beschränkung auf 3
unterschiedliche Wegweisungstypen soll ein einheitliches Erscheinungsbild und
eine gute Erkennbarkeit gewährleisten.
Die Stadt Kornwestheim beteiligt
sich an diesem Projekt.
Im Rahmen einer Bestandserhebung hat
die Verwaltung eine detaillierte Übersicht über die in Kornwestheim vorhandene
Beschilderung und deren Standorte erarbeitet. Weiter wurde in Zusammenarbeit
mit dem ADFC eine Wegweisungskonzeption erarbeitet, die den formulierten
Kriterien der „Kontinuität“ und „überörtlichen Vernetzung“ entspricht. So
sollen Zielangaben auf das notwendige Maß beschränkt werden und über möglichst
lange Streckenabschnitte hinweg konstant bleiben. Auch soll die Zahl der
Standorte insgesamt auf ein im Sinne einer durchgängigen Wegweisung notwendiges
Maß beschränkt werden.
Die Unterlagen werden dem
Landratsamt kurzfristig zur Prüfung zur Verfügung gestellt.
Zuständig für die Koordination und
(inhaltliche) Abstimmung der Beschilderung ist das Landratsamt. Auch trägt das
Landratsamt die Kosten für die Schilder selbst sowie die
Befestigungsmaterialien. Dabei wird davon ausgegangen, dass entsprechende
Anbringungsmöglichkeiten (z.B. Ampelmasten, Verkehrsschilder, etc) im
Wesentlichen bereits vorhanden sind. Bei der Kommune verbleibt die Montage
(Bauhof). Die Umsetzung der Wegweisung erfolgt voraussichtlich im Laufe des
ersten Halbjahrs 2011.
b) Weiteres Vorgehen
Im April 2010 wurde der Gemeinderat über die geplanten Novelle der Straßenverkehrs-ordnung (StVO)
informiert (Vorlage 160/2010, die Präsentation wurde den Fraktionen bereits zur
Verfügung gestellt und ist dieser Vorlage in elektronischer Form erneut
beigefügt). Parallel zur Novellierung der StVO inklusive der entsprechenden Verwaltungsvorschriften wurden als
zweites wesentliches Regelwerk für Radverkehrsanlagen mit Stand Dezember 2010
auch die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswege überarbeitet. Die Novelle ist aufgrund eines Formfehlers bis dato noch nicht in Kraft
gesetzt.
Nachfolgend sollen die bereits in der Sitzung im April 2010
vorgestellten wesentlichen Änderungen zur Information kurz umrissen werden.
Die Novelle der StVO zielt bezüglich des Radverkehr auf eine Straffung
und Vereinfachung von Vorschriften ab und räumt den zuständigen Behörden, hier
insbesondere den Straßenverkehrsbehörden, größere Handlungsspielräume und
Flexibilität bei der Ausweisung von Radwegen ein. Dies betrifft insbesondere
auch die Befahrbarkeit von Einbahnstraßen in gegenläufiger Richtung durch den
Radfahrer oder auch die Ausweisung von Fahrradstraßen.
Weiter verfolgt die Novelle das Ziel, die Zahl benutzungspflichtiger
Radverkehrsanlagen insgesamt zu reduzieren. So ist vorgesehen, die
Anforderungen zur Einrichtung von Gehwegen mit dem Zusatz „Radfahrer frei“
entsprechend zu lockern. Diese sollen z.B. künftig auch mit der Anlage eines
Schutzstreifens in gleicher Fahrtrichtung kombiniert werden können, sodass
sowohl der Gehweg (z.B. für unsichere Radfahrer bzw. Erwachsene mit Kind) als
auch (für sichere) Radfahrer ein Schutzbereich auf der Fahrbahn zur Verfügung
gestellt werden kann.
Weiter sollen die Vorgaben für die Anlage von Fahrradstreifen bzw.
Schutzstreifen dergestalt modifiziert werden, dass künftig eine „Gleichrangigkeit“
zwischen diesen und den baulichen Radwegen besteht. Derzeit ist die Anlage von Fahrrad-
bzw. Schutzstreifen in Straßenzügen mit mehr als 18.000 Fahrzeugen nicht
zulässig.
Für die Auswahl der Führungsform des Radverkehrs sind 2 Kriterien
beschrieben: die zulässige Höchstgeschwindigkeit und die Verkehrsbelastung.
Grob verallgemeinernd gesprochen wird zukünftig die Anlage baulicher Radwege in
Tempo 50 Bereichen erst ab einer Verkehrsstärke von rund 10.000 Fahrzeugen /
Tag empfohlen. Bei geringerer Verkehrsbelastung ist aus Sicht des Gesetzgebers
die Führung des Radfahrers auf der Fahrbahn (auf einem Fahrrad- bzw.
Schutzstreifen) die gegenüber einem baulichen Radweg sinnvollere Variante.
Die Ausführungen machen deutlich, dass die Novellierung der StVO eine
ganze Reihe neuer Ansätze zur Führung des Radverkehrs erwarten lässt. Auch
Sicht des Gesetzgebers soll aus die Novelle den Kommunen mehr Möglichkeiten für
örtlich angepasste und möglicherweise auch kostengünstige Lösungen bieten.
Zur Behebung des Formfehlers überarbeitet das Bundesministerium derzeit
die Novelle. Inwiefern sich in Bezug auf die o. a. modifizierten Vorgaben zur
Führung des Radverkehrs Änderungen ergeben kann derzeit nicht abgesehen werden.
Vor dem Hintergrund dieser Rechtsunsicherheit schlägt die Verwaltung vor
zunächst abzuwarten, bis die Novellierung entsprechend in Kraft gesetzt wird.
Auf der Grundlage der dann feststehenden gesetzlichen Vorgaben wäre es aus
Sicht der Verwaltung denkbar, im Rahmen einer Arbeitsgruppe (vergleichbar der
früheren Radwegekommission) u. a. bestehend aus Vertretern des Gemeinderats,
des ADFC, der Straßenverkehrsbehörde und der Verwaltung über mögliche
Handlungsansätze zur Ergänzung bzw. Verbesserung des Radroutennetz zu
diskutieren und dem Gemeinderat die Umsetzung einzelner Maßnahmen zu empfehlen.