Betreff:
Bebauungsplan
mit örtlichen Bauvorschriften "Wohngebiet südlich der Hauffstraße,
westlich der Jägerstraße, 2. Änderung Teilbereich Süd" - Entwurfsbeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
Städtebaul. Konzept
Bebauungsplan
Textfestsetzung
Begründung
Bebauungsplan, Textfestsetzung und Begründung werden direkt
in die Fraktionen gegeben.
Die Gutachten "Lärmschutz Sportanlagen Bogenstraße“
Juli 2004 und „Ergänzende Stellungnahme Lärmschutz Sportanlagen Bogenstraße“
März 2006 sowie
„Dokumentation der
altlastenrelevanten Maßnahmen, Massenübersichten, Analysenergebnisse mit Bewertung
und Entsorgung“ vom 14.02.2008 und
"Lastplattendruckversuche vom 18.12.2007
zum Nachweis der Tragfähigkeit des Untergrundes, Lageplan" des
Ursprungsbebauungsplans (Satzungsbeschluss vom 19.07.07) und die
Eingriffsregelung behalten ihre Gültigkeit und werden deshalb der Vorlage nicht
beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Den Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen
Bauvorschriften "Wohngebiet südlich der Hauffstraße, westlich der
Jägerstraße, 2. Änderung Teilbereich Süd“ zu fassen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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14.09.2010
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Sachdarstellung und
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am
19.07.2007 (Vorlage 263/2007) den Satzungs-beschluss für den Bebauungsplan "Wohngebiet südlich der
Hauffstraße, westlich der Jägerstraße" gefasst. Auf der Grundlage dieses
rechtskräftigen Bebauungsplans wurden die Grundstücke im Rahmen eines
Bauträgerwettbewerbs ausgeschrieben. Nachdem die ausgewählten Bauträger ihre
Grundstücksoption an die Stadt zurückgegeben haben, hat der Gemeinderat
beschlossen, die Grundstücke direkt an private Bauherren zu veräußern. Vor
diesem Hintergrund wurde dem Gemeinderat in der Sitzung vom 14.10.2008 eine gegenüber
dem Wettbewerbsergebnis geänderte Bebauungskonzeption vorgestellt. Auf Vorlage
433/2008 wird verwiesen.
Zur planungsrechtlichen
Sicherung der geänderten Planungskonzeption ist die Änderung und Anpassung des
Ursprungsbebauungsplans erforderlich. Die Änderungen erfolgen in zwei
Abschnitten.
Der erste Abschnitt
umfasste den Bereich nördlich der Hölderlinstraße. Der Satzungs-beschluss
für den Bebauungsplan "Wohngebiet südlich der Hauffstraße, westlich der
Jägerstraße, 1. Änderung Teilbereich Nord“ wurde vom Gemeinderat in seiner öffentlichen
Sitzung am 16.12.2008 gefasst (Vorlage 530/2008). Dieser Bebauungsplan ist seit
dem 20.12.2008 rechtsverbindlich und war Grundlage für die in diesem Bereich
mittlerweile abgeschlossene Vermarktung.
Der zweite Abschnitt
umfasst den Bereich südlich der Hölderlinstraße. Das Bebauungsplan-änderungsverfahren
bildet die Grundlage für die noch für dieses Jahr vorgesehene Vermarktung der
freien Grundstücksflächen südlich der Hölderlinstraße.
Ziel der
Bebauungsplanänderung ist die Anpassung der Festsetzungen des Bebauungsplans an
die vom Gemeinderat beschlossenen städtebaulichen und gestalterischen Vorgaben.
Dabei ist insbesondere die Begrenzung der Gebäudehöhe der südlichsten Zeile von
Bedeutung. Damit soll dem städtebaulichen Ziel der höhenmäßigen Abstufung der
Gebäudezeilen von Nord nach Süd Rechnung getragen werden. Die geplante
Grundstücksaufteilung und Struktur ist im städtebaulichen Konzept dargestellt.
Vorstellbar sind 7 Grundstücke mit Größen zwischen ca. 350 und 435qm zur
Bebauung mit freistehenden Einfamilienhäusern. Auf der Grundlage der
Festsetzungen des Bebauungsplans sind – wie im Bereich nördlich der
Hölderlinstraße - neben Einfamilien- auch Doppelhäuser zulässig. Damit soll die
Flexibilität bei der Vermarktung entsprechend erhöht und ein bedarfsgerechtes
Angebot bereit gestellt werden.
Die Änderungen des
zweiten Abschnittes sind nachfolgend aufgeführt:
Weitere
Änderungen zum Ursprungsbebauungsplan haben sich nicht ergeben.
Das zur Änderung des
Bebauungsplans notwendige planungsrechtliche Verfahren wird nach § 13 BauGB
durchgeführt, da die erforderlichen Voraussetzungen hier erfüllt sind: Die
Grundzüge der Planung werden durch die Änderungen nicht berührt, es sind keine
umweltverträglichkeitsprüfungspflichtigen Vorhaben geplant und es gibt keine
Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB
genannten Schutzgüter.
Im sogenannten
"vereinfachten Verfahren" kann von der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Die normalerweise
mindestens 4-wöchige Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, die sich
an den Entwurfsbeschluss anschließt, kann angemessen verkürzt werden. Auf eine
Umweltprüfung bzw. einen Umweltbericht kann verzichtet werden.
Der zum Ursprungsbebauungsplan erstellte Umweltbericht
bleibt Bestandteil dieser Begründung. Die Eingriffsregelung vom Mai 2006 wurde
aufgrund der Änderungen 2008 für das gesamte Gebiet überarbeitet und bereits
bei der 1. Änderung dem Bebauungsplan beigefügt und beschlossen. Für diese
zweite Änderung wird die Eingriffsregelung unverändert übernommen.
Die zum Ursprungsbebauungsplan
erstellten Gutachten („Lärmschutz
Sportanlagen Bogenstraße“ Juli 2004 und „Ergänzende Stellungnahme Lärmschutz
Sportanlagen Bogenstraße“ März 2006 sowie „Dokumentation der altlastenrelevanten
Maßnahmen, Massenübersichten, Analyseergebnisse mit Bewertung und Entsorgung“
vom 14.02.2008, sowie das Gutachten: „Lastplattendruckversuche vom 18.12.2007
zum Nachweis der Tragfähigkeit des Untergrundes, Lageplan“) behalten weiter
ihre Gültigkeit, werden aber wie die Eingriffsregelung nicht der Vorlage
beigefügt, da sie dem Gemeinderat bereits bei den vorangegangenen Beschlüssen
vorlagen.
Empfehlung der
Verwaltung
Den Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen
Bauvorschriften „Wohngebiet südlich der Hauffstraße, westlich der Jägerstraße,
2. Änderung Teilbereich Süd“ zu fassen..