Vorlage-Nr.:

297/2010

Az.:

5 Christian Kuebler
5 Jeanette Thevenot

Datum:

07.09.2010



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

14.09.2010

 

 

Betreff:

Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften "Wohngebiet südlich der Hauffstraße, westlich der Jägerstraße, 2. Änderung Teilbereich Süd" - Entwurfsbeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Städtebaul. Konzept

Bebauungsplan

Textfestsetzung

Begründung

Bebauungsplan, Textfestsetzung und Begründung werden direkt in die Fraktionen gegeben.

Die Gutachten "Lärmschutz Sportanlagen Bogenstraße“ Juli 2004 und „Ergänzende Stellungnahme Lärmschutz Sportanlagen Bogenstraße“ März 2006 sowie

 „Dokumentation der altlastenrelevanten Maßnahmen, Massenübersichten, Analysenergebnisse mit Bewertung und Entsorgung“ vom 14.02.2008 und

 "Lastplattendruckversuche vom 18.12.2007 zum Nachweis der Tragfähigkeit des Untergrundes, Lageplan" des Ursprungsbebauungsplans (Satzungsbeschluss vom 19.07.07) und die Eingriffsregelung behalten ihre Gültigkeit und werden deshalb der Vorlage nicht beigefügt.

 

Beschlussvorschlag:

Den Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften "Wohngebiet südlich der Hauffstraße, westlich der Jägerstraße, 2. Änderung Teilbereich Süd“ zu fassen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

14.09.2010

 

 

 

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.07.2007 (Vorlage 263/2007) den Satzungs-beschluss für den Bebauungsplan "Wohngebiet südlich der Hauffstraße, westlich der Jägerstraße" gefasst. Auf der Grundlage dieses rechtskräftigen Bebauungsplans wurden die Grundstücke im Rahmen eines Bauträgerwettbewerbs ausgeschrieben. Nachdem die ausgewählten Bauträger ihre Grundstücksoption an die Stadt zurückgegeben haben, hat der Gemeinderat beschlossen, die Grundstücke direkt an private Bauherren zu veräußern. Vor diesem Hintergrund wurde dem Gemeinderat in der Sitzung vom 14.10.2008 eine gegenüber dem Wettbewerbsergebnis geänderte Bebauungskonzeption vorgestellt. Auf Vorlage 433/2008 wird verwiesen.

Zur planungsrechtlichen Sicherung der geänderten Planungskonzeption ist die Änderung und Anpassung des Ursprungsbebauungsplans erforderlich. Die Änderungen erfolgen in zwei Abschnitten.

Der erste Abschnitt umfasste den Bereich nördlich der Hölderlinstraße. Der Satzungs-beschluss für den Bebauungsplan "Wohngebiet südlich der Hauffstraße, westlich der Jägerstraße, 1. Änderung Teilbereich Nord“  wurde vom Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.12.2008 gefasst (Vorlage 530/2008). Dieser Bebauungsplan ist seit dem 20.12.2008 rechtsverbindlich und war Grundlage für die in diesem Bereich mittlerweile abgeschlossene Vermarktung.

Der zweite Abschnitt umfasst den Bereich südlich der Hölderlinstraße. Das Bebauungsplan-änderungsverfahren bildet die Grundlage für die noch für dieses Jahr vorgesehene Vermarktung der freien Grundstücksflächen südlich der Hölderlinstraße.

 

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Anpassung der Festsetzungen des Bebauungsplans an die vom Gemeinderat beschlossenen städtebaulichen und gestalterischen Vorgaben. Dabei ist insbesondere die Begrenzung der Gebäudehöhe der südlichsten Zeile von Bedeutung. Damit soll dem städtebaulichen Ziel der höhenmäßigen Abstufung der Gebäudezeilen von Nord nach Süd Rechnung getragen werden. Die geplante Grundstücksaufteilung und Struktur ist im städtebaulichen Konzept dargestellt. Vorstellbar sind 7 Grundstücke mit Größen zwischen ca. 350 und 435qm zur Bebauung mit freistehenden Einfamilienhäusern. Auf der Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplans sind – wie im Bereich nördlich der Hölderlinstraße - neben Einfamilien- auch Doppelhäuser zulässig. Damit soll die Flexibilität bei der Vermarktung entsprechend erhöht und ein bedarfsgerechtes Angebot bereit gestellt werden.

 

Die Änderungen des zweiten Abschnittes sind nachfolgend aufgeführt:

a.   Für die südliche Zeile wird eine maximale Traufhöhe (TH max.) von 3,40 m über Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) festgesetzt. Diese Festsetzung dient einer einheitlichen städtebaulichen Gestaltung und der Sicherung der maximalen Höhenentwicklung der geplanten Gebäude. Um die Höhenabstufung der Gebäudezeilen von Nord nach Süd zu sichern wird zudem auch eine maximale Gebäudehöhe (GH max.) von 7,25 m ü. EFH festgesetzt.

b.   Baumpflanzungen auf den privaten Grundstücksflächen werden nicht zugelassen, um die eingebrachte Dichtschicht nicht zu beschädigen. Diese aus bautechnischer Sicht notwendige Änderung ergab sich im Zuge der Erschließungsplanung.

 

Weitere Änderungen zum Ursprungsbebauungsplan haben sich nicht ergeben.


 

Das zur Änderung des Bebauungsplans notwendige planungsrechtliche Verfahren wird nach § 13 BauGB durchgeführt, da die erforderlichen Voraussetzungen hier erfüllt sind: Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderungen nicht berührt, es sind keine umweltverträglichkeitsprüfungspflichtigen Vorhaben geplant und es gibt keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter.

Im sogenannten "vereinfachten Verfahren" kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Die normalerweise mindestens 4-wöchige Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, die sich an den Entwurfsbeschluss anschließt, kann angemessen verkürzt werden. Auf eine Umweltprüfung bzw. einen Umweltbericht kann verzichtet werden.

Der zum Ursprungsbebauungsplan erstellte Umweltbericht bleibt Bestandteil dieser Begründung. Die Eingriffsregelung vom Mai 2006 wurde aufgrund der Änderungen 2008 für das gesamte Gebiet überarbeitet und bereits bei der 1. Änderung dem Bebauungsplan beigefügt und beschlossen. Für diese zweite Änderung wird die Eingriffsregelung unverändert übernommen.

Die zum Ursprungsbebauungsplan erstellten Gutachten („Lärmschutz Sportanlagen Bogenstraße“ Juli 2004 und „Ergänzende Stellungnahme Lärmschutz Sportanlagen Bogenstraße“ März 2006 sowie „Dokumentation der altlastenrelevanten Maßnahmen, Massenübersichten, Analyseergebnisse mit Bewertung und Entsorgung“ vom 14.02.2008, sowie das Gutachten: „Lastplattendruckversuche vom 18.12.2007 zum Nachweis der Tragfähigkeit des Untergrundes, Lageplan“) behalten weiter ihre Gültigkeit, werden aber wie die Eingriffsregelung nicht der Vorlage beigefügt, da sie dem Gemeinderat bereits bei den vorangegangenen Beschlüssen vorlagen.

 

Empfehlung der Verwaltung

Den Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Wohngebiet südlich der Hauffstraße, westlich der Jägerstraße, 2. Änderung Teilbereich Süd“ zu fassen..

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
BPlan Hauffstrasse.pdf