Betreff:
Vereinfachte
Änderung des Bebauungsplans Pattonville Süd, 2. Teilabschnitt West - 1.
Änderung
Anlage(n):
Mitzeichnung
Abgrenzungsplan
Beschlussvorschlag:
Den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des
Bebauungsplanes im Bereich Pattonville Süd, 2. Teilabschnitt West zu fassen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Vorberatung
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öffentlich
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29.03.2011
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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14.04.2011
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim hat am 26.07.2005 den
Bebauungsplan für Pattonville Süd 2. Teilabschnitt West als Satzung
beschlossen.
Der bestehende Bebauungsplan weist
für die Einfamilienhausgrundstücke im Westen und Süden des Planbereiches ausschließlich
eine Bebauung mit Satteldach aus. Die Nachfrage zeigt aber ein starkes
Interesse an einer Bebauung mit flachen Dächern. Diese ist im Bebauungsplan
Pattonville Süd, 1.Teilabschnitt Nord möglich und schon mehrfach realisiert,
vor allem auf den Grundstücken entlang des Golfplatzes.
Um eine einheitliche Dachform zum
Golfplatz hin zu gewährleisten, ist es städtebaulich gut umsetzbar, die
Dachform entsprechend dem nördlichen Bebauungsplan anzupassen und auch an der
Westseite dieses Bebauungsplans flache Dächer zuzulassen. So entsteht ein
einheitliches Erscheinungsbild der Bebauung entlang des Golfplatzes. Alle
anderen Festsetzungen des Bebauungsplans bleiben unberührt.
Durch die Änderung der Dachform
werden die Grundzüge der bisherigen Planung nicht berührt. Deshalb kann der
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren geändert werden. Dabei kann gem. § 13
Baugesetzbuch –BauGB- auf eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung mit der
Öffentlichkeit verzichtet werden; den berührten Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange kann Gelegenheit zur Stellungnahme geben werden – hier:
dem Zweckverband Pattonville-Sonnenberg.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung
des einleitenden Beschlusses könnte der Satzungsbeschluss schon in der nächsten
Gemeinderatssitzung gefasst werden.