Vorlage-Nr.:

110/2011

Az.:

5 Daniela Gerock
6 Kurt Schaible

Datum:

23.03.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

29.03.2011

 

 

Betreff:

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Pattonville Süd, 2. Teilabschnitt West - 1. Änderung

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Abgrenzungsplan

 

Beschlussvorschlag:

Den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes im Bereich Pattonville Süd, 2. Teilabschnitt  West zu fassen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Vorberatung

öffentlich

29.03.2011

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

14.04.2011

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim hat am 26.07.2005 den Bebauungsplan für Pattonville Süd 2. Teilabschnitt West als Satzung beschlossen.

 

Der bestehende Bebauungsplan weist für die Einfamilienhausgrundstücke im Westen und Süden des Planbereiches ausschließlich eine Bebauung mit Satteldach aus. Die Nachfrage zeigt aber ein starkes Interesse an einer Bebauung mit flachen Dächern. Diese ist im Bebauungsplan Pattonville Süd, 1.Teilabschnitt Nord möglich und schon mehrfach realisiert, vor allem auf den Grundstücken entlang des Golfplatzes.

 

Um eine einheitliche Dachform zum Golfplatz hin zu gewährleisten, ist es städtebaulich gut umsetzbar, die Dachform entsprechend dem nördlichen Bebauungsplan anzupassen und auch an der Westseite dieses Bebauungsplans flache Dächer zuzulassen. So entsteht ein einheitliches Erscheinungsbild der Bebauung entlang des Golfplatzes. Alle anderen Festsetzungen des Bebauungsplans bleiben unberührt.

 

Durch die Änderung der Dachform werden die Grundzüge der bisherigen Planung nicht berührt. Deshalb kann der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren geändert werden. Dabei kann gem. § 13 Baugesetzbuch –BauGB- auf eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung mit der Öffentlichkeit verzichtet werden; den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange kann Gelegenheit zur Stellungnahme geben werden – hier: dem Zweckverband Pattonville-Sonnenberg.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung des einleitenden Beschlusses könnte der Satzungsbeschluss schon in der nächsten Gemeinderatssitzung gefasst werden.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Abgrenzung.pdf Abgrenzung.pdf