Vorlage-Nr.:

246/2011

Az.:

4 Susanne Nemetz

Datum:

29.06.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

07.07.2011

 

 

Betreff:

Änderung der Satzung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Anlage 1: Antrag

Anlage 2: Satzungsänderung

 

Beschlussvorschlag:

Dem Gemeinderat zu empfehlen, die Änderung der Satzung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen entsprechend der Anlage 2 zu beschließen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Vorberatung

öffentlich

07.07.2011

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

14.07.2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Anlass:

Der Bund der Selbstständigen Kornwestheim e.V. und der Stadtmarketingverein e.V. haben mit e-mail vom 19.5.2011 für das Jahr 2011 einen weiteren verkaufsoffenen Sonntag beantragt.

Dieser soll am 11. September 2011 anlässlich der SWR-Veranstaltung „Pfännle“ stattfinden.

 

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 24.3.2011 die Satzung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2011 beschlossen.

In dieser Satzung waren folgende verkaufsoffene Sonntage festgelegt worden:

·         10. April 2011       (Stadtlauf)

·         30. Oktober 2011  (Kirchweihmarkt).

 

Ein zusätzlicher verkaufsoffener Sonntag kann nur über eine Satzungsänderung festgelegt werden.

 

 

Rechtsgrundlage:

Nach § 8 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens drei Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Die zuständige Behörde bestimmt diese Tage und setzt die Öffnungszeiten fest. Die zuständigen kirchlichen Stellen sind vorher anzuhören, soweit weite Bevölkerungsteile der jeweiligen Kirche angehören.

 

Die Offenhaltung von Verkaufsstellen darf fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss spätestens um 18:00 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen.

 

Die Adventssonntage, die Feiertage im Dezember sowie der Oster- und Pfingstsonntag dürfen nicht freigegeben werden.

 

In Kornwestheim war in der Vergangenheit ein verkaufsoffener Sonntag in Zusammenhang mit dem Kornwestheimer Stadtlauf im April und ein weiterer verkaufsoffener Sonntag in Zusammenhang mit dem Kirchweihmarkt am letzten Oktoberwochenende festgesetzt worden.

Im Jahr 2010 war in Zusammenhang mit dem deutsch-französischen Partnerschaftsfest einmalig ein weiterer verkaufsoffener Sonntag festgelegt worden.

 

Die verkaufsoffenen Sonntage werden in Form einer Satzung geregelt.

 

Anhörung:

Die zuständigen kirchlichen Stellen und die Gewerkschaft verdi wurden angehört.

Bereits in der Vergangenheit sprachen sich sowohl die Gewerkschaft als auch die Kirchen entschieden gegen die beabsichtigten verkaufsoffenen Sonntage aus.

 

Bei der Anhörung der Kirchen und der Arbeitnehmervertretung handelt es sich nicht um einen Zustimmungsvorbehalt, sondern lediglich um eine "informative Anhörung".

 

Vorschlag:

Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag des Bundes der Selbstständigen Kornwestheim e.V. und des Stadtmarketingvereins e.V. stattzugeben, für das Jahr 2011 als weiteren verkaufsoffenen Sonntag den 11. September festzulegen und die entsprechende Satzungsänderung (Anlage 2) zu beschließen.

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
2229_001.pdf 2230_001.pdf