Betreff:
Änderung
der Satzung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen
Anlage(n):
Mitzeichnung
Anlage 1: Antrag
Anlage 2: Satzungsänderung
Beschlussvorschlag:
Dem Gemeinderat zu empfehlen, die Änderung der Satzung über
das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen entsprechend der
Anlage 2 zu beschließen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
|
zur
|
Sitzungsart
|
Sitzungsdatum
|
Beschluss
|
|
|
|
|
|
Verwaltungs-
und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
öffentlich
|
07.07.2011
|
|
Gemeinderat
|
Beschlussfassung
|
öffentlich
|
14.07.2011
|
|
Sachdarstellung und
Begründung:
Anlass:
Der Bund der
Selbstständigen Kornwestheim e.V. und der Stadtmarketingverein e.V. haben mit
e-mail vom 19.5.2011 für das Jahr 2011 einen weiteren verkaufsoffenen Sonntag
beantragt.
Dieser soll am 11.
September 2011 anlässlich der SWR-Veranstaltung „Pfännle“ stattfinden.
Der Gemeinderat hatte in
seiner Sitzung am 24.3.2011 die Satzung über das
Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2011
beschlossen.
In dieser Satzung waren folgende verkaufsoffene Sonntage festgelegt worden:
·
10. April 2011
(Stadtlauf)
·
30. Oktober 2011
(Kirchweihmarkt).
Ein zusätzlicher
verkaufsoffener Sonntag kann nur über eine Satzungsänderung festgelegt werden.
Rechtsgrundlage:
Nach § 8 des Gesetzes
über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) dürfen Verkaufsstellen aus
Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an
jährlich höchstens drei Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Die zuständige
Behörde bestimmt diese Tage und setzt die Öffnungszeiten fest. Die zuständigen kirchlichen
Stellen sind vorher anzuhören, soweit weite Bevölkerungsteile der jeweiligen
Kirche angehören.
Die Offenhaltung von
Verkaufsstellen darf fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss
spätestens um 18:00 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des
Hauptgottesdienstes liegen.
Die Adventssonntage, die
Feiertage im Dezember sowie der Oster- und Pfingstsonntag dürfen nicht
freigegeben werden.
In Kornwestheim war in
der Vergangenheit ein verkaufsoffener Sonntag in Zusammenhang mit dem Kornwestheimer
Stadtlauf im April und ein weiterer verkaufsoffener Sonntag in Zusammenhang mit
dem Kirchweihmarkt am letzten Oktoberwochenende festgesetzt worden.
Im Jahr 2010 war in
Zusammenhang mit dem deutsch-französischen Partnerschaftsfest einmalig ein weiterer
verkaufsoffener Sonntag festgelegt worden.
Die verkaufsoffenen
Sonntage werden in Form einer Satzung geregelt.
Anhörung:
Die zuständigen
kirchlichen Stellen und die Gewerkschaft verdi wurden angehört.
Bereits in der
Vergangenheit sprachen sich sowohl die Gewerkschaft als auch die Kirchen
entschieden gegen die beabsichtigten verkaufsoffenen Sonntage aus.
Bei der Anhörung der
Kirchen und der Arbeitnehmervertretung handelt es sich nicht um einen
Zustimmungsvorbehalt, sondern lediglich um eine "informative
Anhörung".
Vorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag des Bundes der
Selbstständigen Kornwestheim e.V. und des Stadtmarketingvereins e.V.
stattzugeben, für das Jahr 2011 als weiteren verkaufsoffenen Sonntag den 11.
September festzulegen und die entsprechende Satzungsänderung (Anlage 2) zu
beschließen.