Betreff:
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan "Kindertagesstätte Salamander-Areal" - erneuter
Entwurfsbeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
Lageplan, Planunterlagen, Abwägung, Begründung, Anlage 4
Beschlussvorschlag:
Der erneute Entwurfsbeschluss für den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan „Kindertagesstätte Salamander - Areal“ wird gefasst.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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11.12.2012
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Im Zusammenhang mit der Entwicklung des Salamander Areals plant die
Immovation AG im Bereich der früheren Werksfeuerwehr den Bau einer
Kindertagesstätte. Vorgesehen sind 4 Krippengruppen mit je 10 Plätzen und zwei
altersgemischte Gruppen mit je 10 Plätzen für Kinder über 3 Jahren und je 5 Plätzen
für Kinder unter 3 Jahren.
Die Kindertagesstätte wurde bereits
im Vorfeld in die Bedarfsplanung der Stadt Kornwestheim aufgenommen (Vorlage
348/2011).
Die Einrichtung soll von der Mahale
gGMBH betrieben werden, die ein anerkannter Träger von Kindertagesstätten ist. Mit
der Schaffung dieser Einrichtung kann sowohl aus gesamtstädtischer Sicht das
bereits vorhandene Angebot in Kornwestheim v.a. auch vor dem Hintergrund der
gesetzlichen Anforderungen sinnvoll ergänzt als auch die Entwicklung des
Salamander – Areals als solches weiter attraktiviert werden.
Planungs- und bauordnungsrechtliche Darstellungen
Im Planungsgebiet ist neben der
bereits bauplanungsrechtlich genehmigten Wohnnutzung in Block 9 die Nutzung
„Kindertagesstätte“ vorgesehen. Eingebettet in die gemischte Struktur der
Umgebung sind durch diese Nutzung keine Konflikte zu erwarten. Städtebaulich
wird dieser Bereich von den bestehenden und denkmalgeschützten Produktionsgebäuden
der früheren Salamander AG dominiert. Die bauliche Ergänzung mit der
freistehenden Kindertagesstätte an Stelle der Werksfeuerwehr stellt eine
Aufwertung hinsichtlich der Nutzung und der Gebäudestruktur im Gebiet der
Weststadt dar.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom
25.09.2012 (Vorlage 275/2012) den Entwurfsbeschluss für den o.a. Bebauungsplan
gefasst.
In Abstimmung zwischen der IMMOVATION AG und
dem künftigen Betreiber der Kindertagesstätte, der Mahale gGmbH, hat das vom
Bauherrn beauftragte Architekturbüro die Pläne für die Kindertagesstätte zwischenzeitlich
in Teilen geändert.
Da es sich um einen vorhabenbezogenen
Bebauungsplan handelt wird aufgrund dieser Änderungen aus formalen Gründen ein
erneuter Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan erforderlich.
Änderungen zum
Entwurfsbeschluss vom 25.09.2012
Gegenüber der Ursprungsplanung
haben sich die Grundstückabmessungen
leicht verändert. So wurde die ursprüngliche Grundstücksgrenze zugunsten eines
größeren Außenbereichs der KiTa leicht
nach Norden verschoben. Entsprechend vergrößert sich der Messgehalt des
Grundstücks der Kindertagesstätte von ursprünglich 1400 qm auf jetzt 1441 qm.
Die Anzahl der vorgesehenen Stellplätze in der unmittelbar nördlich
angrenzenden Parkierungsanlage bleibt unverändert.
Hinsichtlich der Lage auf dem Grundstück wurde das
Gebäude der Kindertagesstätte um 50cm nach Westen verschoben. Damit vergrößert
sich der Abstand des Gebäudes von der Rothschildstraße von ehemals 1,38 m auf
jetzt 1,88 m. Damit verbessert sich die Möglichkeit, das Grundstück auch nach
Osten – in Richtung der Rothschildstraße – mit einer Hecke einzufrieden. Der
Abstand des Gebäudes zur Goethestraße bleibt unverändert.
Aufgrund vom Landratsamt
geforderter Vorgaben wurden die Geschosshöhen des Gebäudes leicht modifiziert
(Anpassung der lichten Raumhöhen). In der Konsequenz hat sich die Höhe des Gebäudes von ehemals 6,35 m
auf jetzt 6,90 erhöht.
Bis auf die Verschiebung des
Eingangsbereichs um 2,5m nach Norden sowie die Berücksichtigung eines weiteren
Zugangs in den Gartenbereich aus dem 1.OG haben sich keine weiteren Änderungen
an der Fassade ergeben.
Aus Sicht der Verwaltung sind
die o.a. aufgeführten Änderungen insgesamt unproblematisch.
Verfahren
Das planungsrechtliche Verfahren
wird nach § 12 BauGB (vorhabenbezogener Bebauungsplan) durchgeführt. Nach dem Aufstellungsbeschlusses
am 30.09.2010 (Vorlage 296/2010) für den
Gesamtbereich erfolgte der Entwurfsbeschluss am 25.09.2012 (Vorlage 275/2012).
Der Entwurf war vom 12.10.12 bis zum 12.11.12 öffentlich ausgelegt. Es sind
vier Stellungnahmen von Fachbehörden eingegangen. Diese sind in der Abwägung im
Anhang dargestellt.
Aufgrund der o.a. Änderungen wird
der vorhabenbezogene Bebauungsplan nach Fassung des Entwurfsbeschluss durch den
Gemeinderat erneut öffentlich ausgelegt. Zum Satzungsbeschluss soll dem
Gemeinderat auch der zum VEP gehörende Durchführungsvertrag vorgelegt werden,
der derzeit erarbeitet wird.
Empfehlung der Verwaltung
Der erneute Entwurfsbeschluss für
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kindertagesstätte Salamander Areal“ wird
gefasst.