Vorlage-Nr.:

422/2012

Az.:

5 Jeanette Thevenot

Datum:

04.12.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

11.12.2012

 

 

Betreff:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kindertagesstätte Salamander-Areal" - erneuter Entwurfsbeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Lageplan, Planunterlagen, Abwägung, Begründung, Anlage 4

 

 

Beschlussvorschlag:

Der erneute Entwurfsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kindertagesstätte Salamander - Areal“ wird gefasst.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

11.12.2012

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Im Zusammenhang mit der Entwicklung des Salamander Areals plant die Immovation AG im Bereich der früheren Werksfeuerwehr den Bau einer Kindertagesstätte. Vorgesehen sind 4 Krippengruppen mit je 10 Plätzen und zwei altersgemischte Gruppen mit je 10 Plätzen für Kinder über 3 Jahren und je 5 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren.

Die Kindertagesstätte wurde bereits im Vorfeld in die Bedarfsplanung der Stadt Kornwestheim aufgenommen (Vorlage 348/2011).

Die Einrichtung soll von der Mahale gGMBH betrieben werden, die ein anerkannter Träger von Kindertagesstätten ist. Mit der Schaffung dieser Einrichtung kann sowohl aus gesamtstädtischer Sicht das bereits vorhandene Angebot in Kornwestheim v.a. auch vor dem Hintergrund der gesetzlichen Anforderungen sinnvoll ergänzt als auch die Entwicklung des Salamander – Areals als solches weiter attraktiviert werden.

 

Planungs- und bauordnungsrechtliche Darstellungen

Im Planungsgebiet ist neben der bereits bauplanungsrechtlich genehmigten Wohnnutzung in Block 9 die Nutzung „Kindertagesstätte“ vorgesehen. Eingebettet in die gemischte Struktur der Umgebung sind durch diese Nutzung keine Konflikte zu erwarten. Städtebaulich wird dieser Bereich von den bestehenden und denkmalgeschützten Produktionsgebäuden der früheren Salamander AG dominiert. Die bauliche Ergänzung mit der freistehenden Kindertagesstätte an Stelle der Werksfeuerwehr stellt eine Aufwertung hinsichtlich der Nutzung und der Gebäudestruktur im Gebiet der Weststadt dar.

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.09.2012 (Vorlage 275/2012) den Entwurfsbeschluss für den o.a. Bebauungsplan gefasst.

 

In Abstimmung zwischen der IMMOVATION AG und dem künftigen Betreiber der Kindertagesstätte, der Mahale gGmbH, hat das vom Bauherrn beauftragte Architekturbüro die Pläne für die Kindertagesstätte zwischenzeitlich in Teilen geändert.

 

Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt wird aufgrund dieser Änderungen aus formalen Gründen ein erneuter Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan erforderlich.

 

Änderungen zum Entwurfsbeschluss vom 25.09.2012

 

Gegenüber der Ursprungsplanung haben sich die Grundstückabmessungen leicht verändert. So wurde die ursprüngliche Grundstücksgrenze zugunsten eines größeren Außenbereichs  der KiTa leicht nach Norden verschoben. Entsprechend vergrößert sich der Messgehalt des Grundstücks der Kindertagesstätte von ursprünglich 1400 qm auf jetzt 1441 qm. Die Anzahl der vorgesehenen Stellplätze in der unmittelbar nördlich angrenzenden Parkierungsanlage bleibt unverändert.

 

Hinsichtlich der Lage auf dem Grundstück wurde das Gebäude der Kindertagesstätte um 50cm nach Westen verschoben. Damit vergrößert sich der Abstand des Gebäudes von der Rothschildstraße von ehemals 1,38 m auf jetzt 1,88 m. Damit verbessert sich die Möglichkeit, das Grundstück auch nach Osten – in Richtung der Rothschildstraße – mit einer Hecke einzufrieden. Der Abstand des Gebäudes zur Goethestraße bleibt unverändert.

 

Aufgrund vom Landratsamt geforderter Vorgaben wurden die Geschosshöhen des Gebäudes leicht modifiziert (Anpassung der lichten Raumhöhen). In der Konsequenz hat sich die Höhe des Gebäudes von ehemals 6,35 m auf jetzt 6,90 erhöht.

 

Bis auf die Verschiebung des Eingangsbereichs um 2,5m nach Norden sowie die Berücksichtigung eines weiteren Zugangs in den Gartenbereich aus dem 1.OG haben sich keine weiteren Änderungen an der Fassade ergeben.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind die o.a. aufgeführten Änderungen insgesamt unproblematisch.

 

Verfahren

Das planungsrechtliche Verfahren wird nach § 12 BauGB (vorhabenbezogener Bebauungsplan) durchgeführt. Nach dem Aufstellungsbeschlusses am 30.09.2010  (Vorlage 296/2010) für den Gesamtbereich erfolgte der Entwurfsbeschluss am 25.09.2012 (Vorlage 275/2012). Der Entwurf war vom 12.10.12 bis zum 12.11.12 öffentlich ausgelegt. Es sind vier Stellungnahmen von Fachbehörden eingegangen. Diese sind in der Abwägung im Anhang dargestellt.

Aufgrund der o.a. Änderungen wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan nach Fassung des Entwurfsbeschluss durch den Gemeinderat erneut öffentlich ausgelegt. Zum Satzungsbeschluss soll dem Gemeinderat auch der zum VEP gehörende Durchführungsvertrag vorgelegt werden, der derzeit erarbeitet wird.

 

Empfehlung der Verwaltung

Der erneute Entwurfsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kindertagesstätte Salamander Areal“ wird gefasst.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Lageplan.pdfLageplan.pdf Pläne KITA.pdfPläne KITA.pdf Abwägung Beteiligung Fachbehörden.pdfAbwägung Beteiligung Fachbehörden.pdf Begründung VEP KITA Salamander.pdfBegründung VEP KITA Salamander.pdf Anlage 4 zum Durchführungsvertrag KITA.pdfAnlage 4 zum Durchführungsvertrag KITA.pdf