Vorlage-Nr.:

312/2013

Az.:

FB 7 – Frau Oesterreicher

Datum:

01.07.2013



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Gemeinderat

Am:

16.07.2013

 

 

Betreff:

Antrag der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Ortsverein Kornwestheim e.V. – Erhöhung des städtischen Zuschusses für die Leitungs- und Reinigungsstelle

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Antrag mit Schreiben vom 11.10.2012

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Kornwestheim gewährt die Erhöhung des beantragten Zuschusses der AWO Kornwestheim e.V. in Höhe von 3.000 EUR pro Jahr.

 

Beratungsfolge:

Vorlage an

zur

Sitzungsart

Sitzungsdatum

Beschluss

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

16.07.2013

 

 

 

Haushaltsrechtliche Deckung

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

HHJ

Produkt

Bezeichnung

2013

31.60.00.00.00

Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege

 

 

 

 

Sachkonto

Bezeichnung

Erläuterung

Plan

Betrag

4318000

Zuweisungen und Zuschüsse

 

Überpl.

3.000,00

 

 

 

 

 

 

 


Deckungsvorschlag:

 

HHJ

Produkt

Bezeichnung

2013

 

 

 

 

 

 

Sachkonto

Bezeichnung

Erläuterung

Betrag

 

 

Deckung im Budget 3 "Soziales und Senioren" im Teilhaushalt 1 "Bürger und Soziales"

3.000,00

 

 

 

 

 

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Seit dem Jahr 1999 erhält die AWO einen Zuschuss für die in der Begegnungsstätte im Schafhof anfallenden Personalkosten in Höhe von 30.660 EUR (VFA 22.01.1998, Vorlage 9/1998 sowie VFA 23.09.1999, Vorlage 334/1999). Die AWO hatte mit Schreiben vom 11.10.2012 beantragt, den Zuschuss um jährlich 3.000 EUR aufzustocken, um die Erhöhung der Bezüge für die Leitungsstelle und eine Reinigungskraft finanzieren zu können. Da seit dem Beschluss aus dem Jahr 1999 keine Erhöhung des Zuschusses stattgefunden hat, ist die jährliche Erhöhung um 3.000 EUR durchaus nachvollziehbar und erscheint angemessen. Die Verwaltung schlägt vor, diesem Antrag Folge zu leisten.

 

Der Antrag war bereits Gegenstand in der Vorlage zum Haushaltsausschuss 2013 (Vorlage Nr. 414/2012). Da der Haushaltsausschuss jedoch kein beschließendes Organ ist und die Mittel damit nicht automatisch in den Haushalt übernommen wurden, soll der formelle Beschluss nun nachgeholt werden.

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)