Vorlage-Nr.:

22/2012

Az.:

5 Christian Kuebler

Datum:

25.01.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

31.01.2012

 

 

Betreff:

Umgestaltung des Knotenpunkts Stuttgarter Straße / Hornbergstraße / Lindenstraße (Bau eines Kreisverkehrs) und angrenzender Straßenbereiche – Vorstellung der Entwurfsplanung und Baubeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Lageplan, Regelquerschnitte, Abgrenzung, Bauphasen

 

Beschlussvorschlag:

a) (nur AUT): Der Entwurfsplanung für die Umgestaltung des Knotenpunkts Stuttgarter Straße / Hornbergstraße / Lindenstraße (Bau eines Kreisverkehrs) und angrenzender Straßenbereiche wird zugestimmt.

b) (nur GR): Der Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunkts Stuttgarter Straße / Hornbergstraße / Lindenstraße (Bau eines Kreisverkehrs) und angrenzender Straßenbereiche wird gefasst.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Vorberatung

öffentlich

31.01.2012

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

16.02.2012

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

HHJ

Finanzposition

Betrag

Plan

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

 

2012

2.6300.9510 A 6300 0043

961.000,--

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2012

2.6300.9510 A 6300 0019

90.000,--

 

 

 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Dem Gemeinderat wurde im Jahr 2009 ein Gestaltungskonzept für die Neu- und Umgestaltung des Bereichs zwischen dem südlichen Stadteingang und der Rechbergstraße vorgelegt (Vorlage 302/2009). Mit dem Ziel einer sowohl verkehrsplanerischen als auch gestalterischen Neuordnung und Aufwertung dieses Bereichs war vorgesehen, den vorhandenen Straßenraum der Stuttgarter Straße durch den in Zusammenhang mit dem bereits zum damaligen Zeitpunkt im Grundsatz beschlossenen Kreisverkehr Stuttgarter Straße / Hornbergstraße möglichen Rückbau nicht mehr notwendiger Abbiegespuren in seiner Breite deutlich zu reduzieren und die so gewonnene Fläche v.a. durch Baumneupflanzungen sowohl grüngestalterisch als auch – wo notwendig und sinnvoll – zur Anordnung von Längsparkierungsständen zu nutzen. Gleichzeitig sollte auch die Geh- und Radwegeführung im Sinne eines einheitlichen, durchgängigen Konzepts optimiert werden. Neben der gestalterischen Aufwertung sollte mit diesem Maßnahmenpaket durch die großflächige Entsiegelung und der grüngestalterischen Aufwertung heute asphaltierter Flächen auch ein aus ökologischer Sicht nachhaltiger Beitrag geleistet werden und so auch die Formulierungen und Zielsetzungen des Leitbildprozess Berücksichtigung finden.

 

Auf der Grundlage des vom Gemeinderat in der Sitzung am 06.10.2009 gefassten Grundsatzbeschlusses zur Umsetzung des Gesamtkonzepts konnten in den vergangenen Jahren bereits einzelne Teile des Maßnahmenpakets realisiert werden. So wurde bereits im Jahr 2009 die Abbiegespur in die Rosensteinstraße zurück gebaut sowie im Jahr 2010 im Zusammenhang mit der Baureifmachung und Vermarktung der Gewerbeflächen im Bereich Kornbühlstraße der Stadteingang Süd neu gestaltet. Im Jahr 2011 erfolgte im Zusammenhang mit der Neubebauung der Fa. Layher der Umbau des östlichen Bereichs der Stuttgarter Straße zwischen Alb- und Hornbergstraße.

 

Nachdem die ursprünglich für das Jahr 2011 vorgesehene Umgestaltung des Knotenpunkts Stuttgarter Straße / Hornbergstraße / Lindenstraße (Bau eines Kreisverkehrs) und angrenzender Straßenbereiche aus finanziellen Gründen zunächst zurückgestellt werden musste, wurden die hierfür erforderlichen Mittel auf Antrag des Gemeinderats nunmehr in den Haushaltsplan 2012 aufgenommen.

 

 

Ein erster Vorentwurf des Kreisverkehrs wurde dem Gemeinderat bereits in der Sitzung vom 21.04.2009 und nachfolgend die weiter ausgearbeitete Planung in der Sitzung vom 14.09.2010 (Vorlage 299/2010) vorgestellt.

An den Grundzügen der Planung hat sich gegenüber September 2010 nichts Wesentliches geändert. Vertreter des Planungsbüros ISTW aus Ludwigsburg werden einzelne Details in der Sitzung selbst näher erläutern.

 

Entwurfsplanung

 

Die Entwurfsplanung sieht vor, den heute signalgeregelten Knotenpunkt Stuttgarter Straße / Hornberg- / Lindenstraße zu einem Kreisverkehr mit einem Durchmesser von 28m umzubauen. Die Kreisfahrbahn ist mit einer Breite von 6,0m, der Kreisinnenring mit eine Breite von 3m vorgesehen. Die Mittelinsel des Kreisverkehrs hat einen Durchmesser von 10m.

Die Fahrbahnbreiten an den Zu- und Ausfahrten zum Knotenpunkt betragen unter Berücksichtigung der notwendigen Radien und Schleppkurven zwischen 3,5m und 4,0m. In den spitzwinkligen Zu- bzw. Ausfahrten wird zur Sicherstellung der Befahrbarkeit für große Fahrzeuge die Aufweitung der Eckausrundungen (Rechtsabbieger) erforderlich.

Der Entwurf des Kreisverkehrsplatzes erfolgt auf der Grundlage des „Merkblatts für die Anlage von Kreisverkehren“ und der „Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt)“.

 

Der Nachweis der Leistungsfähigkeit für den Knotenpunkt auf der Grundlage der Verkehrszahlen aus dem Jahr 2008 ergab auch für die nachmittägliche Spitzenstunde die Qualitätsstufe „A“. Am Knotenpunkt sind somit ausreichend Leistungsreserven vorhanden.

 

Die Verkehrsregelung des Kreisverkehrs erfolgt mit vorfahrtberechtigter Kreisfahrbahn. Die Zufahrten werden entsprechend mit Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ beschildert.

 

Für die Stuttgarter Straße im Bereich nördlich und südlich des Kreisverkehrs sieht die Entwurfsplanung die Reduktion der Straßenfläche von heute rund 10m auf künftig 7m (Fahrspuren mit einer Breite von je 3,5m) vor. Sowohl in westliche als auch in östliche Richtung kommt es im Zuge der Baumaßnahme ebenfalls zu Änderungen. Die Fahrbahn im Bereich der Lindenstraße bis zur Jägerstraße verfügt künftig über eine Breite von 7,5m, im Bereich der Hornbergstraße bis zur Heubergstraße künftig über eine Breite von 8,0m. In diesen Bereichen ist die Anlage eines Fahrradschutzstreifens mit einer Breite von 1,5m vorgesehen.

 

Für Fußgänger stehen an den Überquerungsstellen der Zu- und Ausfahrten Fußgängerüberwege („Zebrastreifen“) zur Verfügung. Damit wird eine eindeutige und allgemein verständliche Regelung des Vorrangs erreicht. Grundsätzlich gilt, dass ausfahrende Fahrzeuge aus dem Kreis vorfahrtrechtlich als „Abbieger“ zu sehen sind. Gegenüber dem querenden Fußgänger sind Kraftfahrzeuge damit wartepflichtig.

Zur Verbesserung der Sicherheit für Fußgänger sind in den Zufahrtsbereichen des Kreisverkehrs Mittelinseln angelegt. Die Größe der Aufstellflächen der Mittelinseln ist mit 2 x 4m großzügig bemessen. Die Übergänge sind in Beachtung der Forderungen insbesondere von Sehbehindertenverbänden in einem Abstand von ca. 5m von den Kreisverkehrsausfahrten angeordnet. Damit wird auch ausfahrenden Kraftfahrern ausreichend Zeit zur Abstimmung des Verhaltens mit den Fußgängern eingeräumt.

 

Die Entwurfsplanung berücksichtigt die Kriterien der Barrierefreiheit. So sind analog der z.B. in der Jakobstraße umgesetzten Planung an den Querungsstellen sogenannte „Nullabsenkungen“ zur Sicherstellung der Befahrbarkeit mit Rollstühlen, Rollatoren, etc sowie stark kontrastierende sogenannte „Aufmerksamkeitsfelder“ und „Auffangstreifen“ für stark sehbehinderte Menschen vorgesehen.

 

 

 

Die Führung der Radfahrer erfolgt in Nord-Süd-Richtung im Bestand über Einrichtungsradwege im Seitenraum. Regelform bei Kreisverkehrsanlagen ist die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn was zur Vermeidung von Konfliktpunkten im Aufstellbereich der Querungsstellen insbesondere auch von Sehbehindertenverbänden gefordert wird. Entsprechend sollen im Zuge der Umbaumaßnahme die Bestandsradwege im Seitenraum rund 20m vor und hinter dem Knotenpunkt auf die Fahrbahn geführt werden und gehen dann in einen Schutzstreifen über. Auf der Kreisfahrbahn selbst ist aus Sicherheitsgründen die Anlage eines Schutz- oder Radfahrstreifens unzulässig. 

In Ost-West-Richtung soll der Radfahrer zukünftig ebenfalls auf einem Schutzstreifen geführt werden. Diese Führung entspricht im Besonderen auch den Forderungen der Sehbehindertenverbände. Für den Radfahrer ist im Bestand im Bereich der Lindenstrasse derzeit kein Angebot vorhanden. Im Zuge der Neuordnung des Straßenraums werden die Gehwegbereiche in der Lindenstraße bis zur Einmündung Jägerstraße verbreitert und die Parkierung im Seitenraum untergebracht. Mit dieser Maßnahme wird die zur Ausweisung eines Fahrradstreifens notwendige Fläche gewonnen. Das Vorsehen eines baulichen Radwegs an dieser Stelle hätte sowohl den Verlust des Baumbestands als auch die Aufgabe der Stellplätze zur Folge und kann von der Verwaltung nicht empfohlen werden. Auch im Bereich der Hornbergstraße soll der Radfahrer ab/ bis zur Einmündung der Heuberg- bzw. der Achalmstraße künftig auf einem Schutzstreifen geführt werden. Auch hier hätte die Anlage eines baulichen Radwegs den Verlust vorhandener Stellplätze und des Baumbestands zur Folge und kann somit von der Verwaltung nicht empfohlen werden.  

 

Im Zuge der Maßnahme wird die Parkierung unter Berücksichtigung von Grundstückszufahrten sowohl entlang der Stuttgarter Straße als auch im Bereich der Lindenstraße neu geordnet.

So ist im Bereich nördlich des Knotenpunkts zukünftig beidseitig der Stuttgarter Straße die Anlage von Längsparkierungsbuchten vorgesehen. Zusätzlich zu den bereits im Zusammenhang mit der Bebauung „Layher“ realisierten Parkbuchten auf der Ostseite ist im Bereich südlich des Knotenpunkts auch auf der Westseite der Stuttgarter Straße die Anlage von Parkbuchten geplant. Auch entlang der Lindenstraße entstehen sowohl auf der Süd- als auch der Nordseite Längsparkierungsstände. In der Hornbergstraße ergeben sich bzgl. der öffentlichen Stellplätze keine Änderungen.

In der Bilanz stehen im Abgrenzungsbereich der Baumaßnahme heute vorhandenen rund 36 Stellplätzen künftig 38 Stellplätze gegenüber.

 

Am vorhandenen Baumbestand entlang der Stuttgarter Straße ist aufgrund von Krankheitsbefall die Rodung von 3 Bäumen notwendig. Demgegenüber steht die in den neu entsiegelten Flächen vorgesehene Neupflanzung von 56 Hainbuchen- und Lindenhochstämmen. Im Zusammenhang mit der Baumaßnahme im Bereich südlich der Rosensteinstraße wurden 2010 bereits 6 Bäume gepflanzt.

 

Weiter beinhaltet die Maßnahme - analog der Umbaumaßnahme im Bereich „Stadteingang Süd“ oder dem Rückbau der Abbiegespur in die Rosensteinstraße – auch eine großflächige Entsiegelung heute asphaltierter Bereiche. In der Bilanz Neuversiegelung / Entsiegelung werden durch den Rückbau nicht mehr notwendiger Straßenflächen rund 2.500qm Asphaltfläche entsiegelt. Diese Flächen werden weitestgehend zur Erweiterung der bestehenden Grüninseln genutzt und zur Neupflanzung von Bäumen genutzt.

 

Über die Reduktion des Straßenprofils, der Erweiterung des Straßenbegleitgrüns und der Neupflanzung von Bäumen soll zusätzlich zur ökologischen Wertigkeit auch die städtebauliche Qualität des Straßenraums nachhaltig verbessert werden. Ziel ist ein schlüssiges und durchgängiges Gestaltungsprinzip entlang der Stuttgarter Straße. Dabei wird über die Gestaltung und optische Verengung des Straßenraums zusätzlich eine geschwindigkeitsdämpfende Wirkung erzielt, die sich in positiver Art und Weise sowohl im Bereich der Verkehrssicherheit als auch was die Lärmemissionen anbelangt auswirkt.

 

Über die Gestaltung der Mittelinsel im Zentrum des Kreisverkehrs soll im Rahmen einer separaten Sitzungsvorlage diskutiert werden. Hier bieten sich unter Beachtung von sicherheitsrelevanten Kriterien grundsätzlich zahlreiche unterschiedliche Möglichkeiten. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel wäre bisher eine landschaftsgärtnerische Gestaltung in Form einer Bepflanzung umsetzbar. Weitere Überlegungen zur Stadteingangsgestaltung sollen in der Vorlage dargestellt werden.

 

Von den Stadtwerken Ludwigsburg / Kornwestheim ist die Erneuerung von Gas- und Wasserleitungen im Abgrenzungsbereich der Maßnahme vorgesehen. Zudem soll in der Lindenstraße eine Fernwärmeleitung zur Versorgung der südlich der Lindenstraße gelegenen Wohnbebauung verlegt werden. Vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung ist in Ost-West-Richtung der Austausch der vorhandenen Abwasserleitung im Bereich zwischen Linden- und Hornbergstraße vorgesehen.

 

Die in zwei Bauabschnitte gegliederte Gesamtmaßnahme umfasst den Bereich entlang der Stuttgarter Straße zwischen der Albstraße im Süden und der Rosensteinstraße im Norden, sowie - in westliche Richtung - die Bereiche der Linden- bis zur Jägerstraße als auch – in östliche Richtung – den Bereich der Hornberg- bis zur Heubergstraße. Die genaue Abgrenzung des für das Jahr 2012 vorgesehenen ersten Bauabschnitts ist aus der Anlage ersichtlich. Die Umgestaltung des westlichen Bereichs der Stuttgarter Straße südlich der Hauffstraße als 2. Bauabschnitt ist für das Jahr 2013 vorgesehen.

 

Der Bauzeiten- und ablaufplan geht von der Voraussetzung aus, dass der Verkehr auf der Stuttgarter Straße in weiten Teilen uneingeschränkt fliessen soll. Im Falle notwendiger Einschränkungen soll aber zumindest eine Fahrspur (stadtauswärts) zur Verfügung stehen. Umleitungsverkehre der stadteinwärts fahrenden Fahrzeuge werden wie bereits bei der Baumaßnahme im Bereich Layher im vergangen Jahr über die Alb- und Heubergstraße geleitet. Die einzelnen Bauphasen sind aus der Anlage ersichtlich.

Planmässig ist der Baubeginn mit den Maßnahmen der Stadtwerken im Bereich der Lindenstraße für Mai 2012 vorgesehen. Ein Abschluss der Arbeiten dieses sehr großflächigen Eingriffs in diesem Bereich ist im Monat Oktober zu erwarten.

 

Allgemein anerkannt ist, das Kreisverkehrsanlagen in puncto Sicherheit aus verkehrsplanerischer Sicht nicht zuletzt aufgrund der gegenüber anderen Knotenpunkten geringeren Anzahl von Konfliktpunkten deutliche Vorteile gegenüber einer signalgeregelten Kreuzung haben. Aufgrund der niedrigen Geschwindigkeiten ebenfalls allgemein erkannt ist, das Kreisverkehrsanlagen auch für Fußgänger eine sichere Querungsmöglichkeit darstellen. Voraussetzung dafür ist die Beachtung von Entwurfskriterien, die in den einschlägigen Regelwerken formuliert und bei der vorliegenden Entwurfsplanung berücksichtigt sind.

Für stark sehbehinderte und blinde Personen sind Kreisverkehre problematisch. Vom Deutschen Blinden und Sehbehindertenverband (DBSV) wurden entsprechende Kriterien formuliert, die zur Verbesserung der Sicherheit bei der Planung von Kreisverkehrsanlagen zu berücksichtigen sind. Dieser Katalog reicht von der Forderung nach Vorsehen von Zebrastreifen, die Einhaltung eines Abstands des Zebrastreifens von der Kreisausfahrt von 5m, die Anlage von Mittelinseln im Querungsbereich sowie der Führung des Radfahrers auf der Fahrbahn, etc bis hin zum Vorsehen von kontrastierenden Aufmerksamkeitsfeldern. Die Kriterien wurden, wie bereits oben erwähnt, bei der Planung berücksichtigt.  

 

Kosten und Finanzierung

Für den Bau des Kreisverkehrs und angrenzender Straßenbereiche sind im Jahr 2012 auf der HHSt. 2 6300 9510 A 6300 00043 und auf der HHSt. 2 6300 9510 A 6300 0019 Mittel in Höhe von insgesamt 1,051 Mio. Euro bereitgestellt. Auf der Basis der vorliegenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung mit Stand Januar 2012 sind die bereitgestellten Mittel für die Umsetzung der Maßnahme auskömmlich.

Die für die Umsetzung des 2. Bauabschnitts im Jahr 2013 erforderlichen Mittel in Höhe von rund EUR 140.000,-- sind im Finanzplan des Haushalt 2012 für das Jahr 2013 dargestellt.

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Lageplan.pdf Lageplan.pdf RQ_Süd.pdf RQ_Süd.pdf RQ_Mitte+Nord.pdf RQ_Mitte+Nord.pdf RQ_Ost+West.pdf RQ_Ost+West.pdf Abgrenzung+Bauphasen.pdf Abgrenzung+Bauphasen.pdf