Vorlage-Nr.:

138/2011

Az.:

5 Jeanette Thevenot

Datum:

26.04.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

03.05.2011

 

 

Betreff:

Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Im Gebiet nördlich der Kirchtalstraße, Bereich Kollwitzstraße - 1. Änderung“ - Satzungsbeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Bebauungsplan, Textfestsetzung, Begründung, Abwägung und Satzungstext

Die Unterlagen Bebauungsplan, Textfestsetzung und Begründung werden direkt in die Fraktionen gegeben.

 

Beschlussvorschlag:

Den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Im Gebiet nördlich der Kirchtalstraße, Bereich Kollwitzstraße - 1. Änderung“ zu fassen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Vorberatung

öffentlich

03.05.2011

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

12.05.2011

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.01.2011 (Vorlage 3/2011) den Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Im Gebiet nördlich der Kirchtalstraße, Bereich Kollwitzstraße - 1. Änderung“ gefasst.

 

Die Bebauungsplanänderung umfasst die Entwidmung zweier Teilflächen, die bisher als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt sind. Im nördlichen Bereich wird eine ca. 74 m² große Fläche des Fußweges, die nicht zur fußläufigen Erschließung der Wohngebäude erforderlich ist, dem Garagenhof der von der Holbeinstraße erschlossen wird, hinzugefügt. Somit ist eine Bebauung dieses Bereiches mit Garagen möglich.

Im südlichen Bereich wird ein Teilstück des Gehweges auf der Nordseite der Kollwitzstraße dem angrenzenden Grundstück zugeordnet. Dieses Teilstück des Gehweges ist entbehrlich, da auf der Südseite ein Gehweg vorhanden ist, der die gesamte Kollwitzstraße umfasst.

Der Wendehammer in der Kollwitzstraße bleibt unverändert.

 

Verfahren:

Das zur Änderung des Bebauungsplans notwendige planungsrechtliche Verfahren wird nach § 13 BauGB durchgeführt, da die erforderlichen Voraussetzungen hier erfüllt sind: Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderungen nicht berührt, es sind keine umwelt-verträglichkeitsprüfungspflichtigen Vorhaben geplant und es gibt keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter.

 

Im sogenannten "vereinfachten Verfahren" kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Die normalerweise mindestens 4-wöchige Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, die sich an den Entwurfs-beschluss anschließt, kann angemessen verkürzt und nur auf die betroffenen Öffentlichkeit und TÖB's beschränkt werden. Auf eine Umweltprüfung bzw. einen Umweltbericht kann verzichtet werden.

Entsprechend der o. a. Vorgaben des BauGB wurde bei diesem Verfahren von der früh-zeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgesehen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde durchgeführt. Die verbindliche Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurde vom 04.02.2011 bis 04.03.2011 durchgeführt. Von Seiten der Behörden und der Träger öffentlicher Belange sind 3 Stellungnahmen eingegangen, von Seiten der Öffentlichkeit erfolgte keine Stellungnahme. Die Abwägung ist im Anhang dargestellt.

Änderungen des Bebauungsplanes ergaben sich durch die Abwägung nicht.

In Abstimmung mit dem parallel in Bearbeitung befindlichen Baugesuch für das nicht bebaute Grundstück wurde die Höhe des Kniestocks auf eine Höhe von max. 0,3m festgesetzt („konstruktiver Kniestock“). Mit dieser Festsetzung wird gewährleistet, dass sich das geplante Neubauvorhaben hinsichtlich seiner Gebäude- bzw. Firsthöhe an den Bestand anpasst.

 

Aus Sicht der Verwaltung hat das Verfahren nunmehr den Stand erreicht, an dem der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst werden kann..

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
BPlan Nördl der Kirchtalstr - Bereich Kollwitzstr - 1 Änd.pdf BPlan Nördl der Kirchtalstr - Bereich Kollwitzstr - 1 Änd.pdf Abwägung BPlan Bereich Kollwitzstr.pdf Abwägung BPlan Bereich Kollwitzstr.pdf Satzung.pdf Satzung.pdf