Vorlage-Nr.:
190/2010
Az.:
303/Frank Hönes
Datum:
12.05.2010
Bürgermeisteramt
Sitzungsvorlage öffentlich
Gremium:
Verwaltungs- und Finanzausschuss
Am:
20.05.2010
Betreff:
Ausübung des Vorkaufsrechts an den Flurstücken Nr. 6143, 6144 an der Solitudeallee
Anlage(n):
Mitzeichnung
1.Lageplan 2.Übersichtsplan 3.Lageplan2
Beschlussvorschlag:
Die Stadt übt ihr Vorkaufsrecht für eine Teilfläche (siehe. Lageplan) aus.
Beratungsfolge:
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungsdatum
Beschluss
Beschlussfassung
öffentlich
Finanzielle Auswirkungen
HHJ
Finanzposition
Betrag
Plan
Auswirkungen
Erläuterungen
2010
2.8830.9320. 2 A 88300001
7.200 EUR
Einmalig 7.200 EUR
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und Begründung:
Der Verwaltung ist am 26.4.2010 ein Kaufvertrag vom 22.4.2010 über die Flurstücke 6143 und 6144 an der Solitudeallee zugegangen. Der Kaufpreis für die Fläche von 892 m² beträgt 18.000 EUR – dies entspricht einem Preis von 20 EUR/m².
Es soll über das Bestehen bzw. Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts entschieden werden. Gemäß § 24 Abs. 1 BauGB steht der Stadt ein Vorkaufsrecht zu beim Kauf von Grundstücken, soweit es sich um Flächen handelt, für die eine Nutzung für öffentliche Zwecke festgesetzt ist. Dies ist im vorliegenden Fall mit einer Straßenfläche gegeben.
Der AUT hatte am 9.5.1995 dem in der Anlage 3 beigefügten Lageplan dargestellten Regelquerschnitt für den künftigen Ausbau der Solitudeallee zugestimmt.
Die Stadt hat in der Vergangenheit bei vergleichbaren Verkaufsfällen das Vorkaufsrecht erfolgreich ausgeübt.
Empfehlung der Verwaltung:
Die Stadt übt das ihr gesetzlich zustehende Vorkaufsrecht an den Flurstücken 6143 und 6144 für die im beiliegenden Lageplan dargestellte Teilfläche aus. Die Stadt entschädigt den entsprechenden Kaufpreis in Höhe von 20,00 EUR / m².