Betreff:
Fortschreibung
der städtischen Energieleitlinien
Anlage(n):
Mitzeichnung
Entwurf Energieleitlinien Teil IIa
Beschlussvorschlag:
Die vorliegenden Energieleitlinien Teil II a) für technische
Anlagen und Einrichtungen zu beschließen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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28.09.2010
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Klimaschutz und Ressourcen schonendes Handeln sind
gesamtgesellschaftliche Aufgaben, denen sich jede Kommune stellen muss.
Kornwestheim hat sich durch die Teilnahme am European Energy Award (eea) zu dieser Verpflichtung bekannt und hat zudem ganz
aktuell ein Klimaschutzkonzept für Kornwestheim erstellt, das vielfältige
Aussagen zu den Einsparungspotentialen und mehr Energieeffizienz in
Kornwestheim beinhaltet.
Mit der Zertifizierung mit dem eea im Jahr 2009, als eine der ersten Kommunen in
Baden-Württemberg, hat Kornwestheim gezeigt, dass die Bemühungen dem
Klimawandel entgegen zu wirken erste Früchte trägt. Obwohl der Anteil der
städtischen Liegenschaften am Gesamtenergieverbrauch in Kornwestheim bei nur 2%
liegt, kommt der Vorbildfunktion der Kommune eine große Bedeutung zu d.h. die
Stadt muss in ihren eigenen Häusern mit gutem Beispiel vorangehen und kann
dadurch auch Bürgerinnen und Bürger, Betriebe, Vereine etc. zum Mitmachen und
Nachahmen anregen.
Städtische Energieleitlinien bieten
die Möglichkeit, Grundregeln für die Planung, die Sanierung, den Betrieb von
öffentlichen Gebäuden sowie für das Energiemanagement in einem zentralen
Regelwerk zusammenzufassen, das sowohl Verwaltungsmitarbeitern als auch
Hausmeistern, Fachplanern, ausführenden Betrieben und den Stadtwerken an die
Hand gegeben wird, damit tatsächlich alles getan wird um den Energie- und
Wasserverbrauch und damit auch die Kosten für die Lebensdauer von Gebäuden und
Gebäudeteilen nachhaltig zu minimieren.
Für Kornwestheim wird sich dieses
Regelwerk entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Städtetages in drei Teile
gliedern:
Teil I Betriebsanweisungen
Teil II a) Technische Anlagen und Einrichtungen
b) Baukörper
Teil III Zuständigkeitsregelungen
In der Sitzung des Ausschusses für
Umwelt und Technik vom 23.11.2004 (Vorlage Nr. 370/2004) wurde bereits Teil I
der Energieleitlinien Betriebsanweisungen für die Stadt Kornwestheim
beschlossen. Dieser Teil enthält insbesondere Regelungen zum Betrieb von Heizungs,- Lüftungs, und
sanitären Anlagen. Mit Teil I der Richtlinie wurde eine erste Basis für die zur
Energieeinsparung unerlässliche Betriebsoptimierung gelegt, auf der auch die
Intensivierung des Energiemanagements mit der Klimaschutz- und Energieagentur
Baden-Württemberg (KEA) aufgebaut werden konnte. Teil I enthält beispielsweise
Festlegungen zum Beginn und Ende des Heizbetriebes, zum Ferienbetrieb, zur
Raumnutzung, Fensterlüftung sowie Vorgaben zu Raumtemperaturen in öffentlichen
Gebäuden. Eine Aktualisierung dieser Betriebsanweisungen ist geplant.
Der nunmehr vorliegende Teil II a)
der Energieleitlinien beschäftigt sich mit Vorgaben für Technische Anlagen und
Einrichtungen. Diese gelten bei der Instandsetzung, der Sanierung als auch beim
Neubau. Mit dem Beschluss und der Umsetzung dieses zweiten Teils wird eine
weitere Maßnahme des eea teilweise abgearbeitet
(siehe Maßnahmenkatalog eea 2009/2010).
Teil II b) der Energieleitlinien,
der Festlegungen für den Baukörper trifft, wird derzeit erarbeitet in einer der
nächsten Sitzungen vorgelegt.
Der in dieser Sitzung zum Beschluss
vorgelegte Teil II a) der Energieleitlinien (siehe Anlage) beschäftigt sich mit
konkreten Vorgaben für die Heizungstechnik/Warmwasserbereitung, für
Lüftungsanlagen und Klimatisierung, für die eingesetzte Sanitärtechnik,
Elektrotechnik und die Beleuchtung. Diese Leitlinien gelten für alle Neubau-
und Sanierungsvorhaben der Stadtverwaltung, aller städtischer Einrichtungen
sowie der Eigenbetriebe.
Die vorliegenden Leitlinien implizieren nicht automatisch eine
Nachrüstverpflichtung für bestehende Gebäude und Anlagen, soweit dies nicht
durch gesetzliche Vorgaben (z.B. in der Energiesparverordnung) festgelegt ist.
Bei der Erarbeitung von konkreten Sanierungsvorschlägen steht
die Sanierungsnotwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit (Amortisationszeiten) im
Vordergrund. So wird beispielsweise ein Heizungspumpentausch bei einer
funktionierenden Pumpe nur dann vorgenommen, wenn diese ein entsprechendes
Alter aufweist und sich der Austausch durch die künftige Energieeinsparung
innerhalb eines kurzen Zeitraumes (bis 5 Jahre) refinanzieren lässt.
Die Energieleitlinie Teil II a)
wurde vom Energiemanager der Städtischen Wohnbau Hans Naujocks
in Abstimmung mit dem Stadtbauamt und der Umweltbeauftragten erstellt. Herr Naujocks wird den Inhalt der Leitlinien in der Sitzung
mündlich erläutern.