Vorlage-Nr.:

325/2010

Az.:

044 Cordula Wohnhas

Datum:

22.09.2010



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

28.09.2010

 

 

Betreff:

Fortschreibung der städtischen Energieleitlinien

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Entwurf Energieleitlinien Teil IIa

 

Beschlussvorschlag:

Die vorliegenden Energieleitlinien Teil II a) für technische Anlagen und Einrichtungen zu beschließen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

28.09.2010

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Klimaschutz und Ressourcen schonendes Handeln sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, denen sich jede Kommune stellen muss. Kornwestheim hat sich durch die Teilnahme am European Energy Award (eea) zu dieser Verpflichtung bekannt und hat zudem ganz aktuell ein Klimaschutzkonzept für Kornwestheim erstellt, das vielfältige Aussagen zu den Einsparungspotentialen und mehr Energieeffizienz in Kornwestheim beinhaltet.

 

Mit der Zertifizierung mit dem eea im Jahr 2009, als eine der ersten Kommunen in Baden-Württemberg, hat Kornwestheim gezeigt, dass die Bemühungen dem Klimawandel entgegen zu wirken erste Früchte trägt. Obwohl der Anteil der städtischen Liegenschaften am Gesamtenergieverbrauch in Kornwestheim bei nur 2% liegt, kommt der Vorbildfunktion der Kommune eine große Bedeutung zu d.h. die Stadt muss in ihren eigenen Häusern mit gutem Beispiel vorangehen und kann dadurch auch Bürgerinnen und Bürger, Betriebe, Vereine etc. zum Mitmachen und Nachahmen anregen.

 

Städtische Energieleitlinien bieten die Möglichkeit, Grundregeln für die Planung, die Sanierung, den Betrieb von öffentlichen Gebäuden sowie für das Energiemanagement in einem zentralen Regelwerk zusammenzufassen, das sowohl Verwaltungsmitarbeitern als auch Hausmeistern, Fachplanern, ausführenden Betrieben und den Stadtwerken an die Hand gegeben wird, damit tatsächlich alles getan wird um den Energie- und Wasserverbrauch und damit auch die Kosten für die Lebensdauer von Gebäuden und Gebäudeteilen nachhaltig zu minimieren.

 

Für Kornwestheim wird sich dieses Regelwerk entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Städtetages in drei Teile gliedern:

 

Teil I   Betriebsanweisungen

Teil II  a) Technische Anlagen und Einrichtungen

           b) Baukörper

Teil III Zuständigkeitsregelungen

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik vom 23.11.2004 (Vorlage Nr. 370/2004) wurde bereits Teil I der Energieleitlinien Betriebsanweisungen für die Stadt Kornwestheim beschlossen. Dieser Teil enthält insbesondere Regelungen zum Betrieb von Heizungs,- Lüftungs, und sanitären Anlagen. Mit Teil I der Richtlinie wurde eine erste Basis für die zur Energieeinsparung unerlässliche Betriebsoptimierung gelegt, auf der auch die Intensivierung des Energiemanagements mit der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) aufgebaut werden konnte. Teil I enthält beispielsweise Festlegungen zum Beginn und Ende des Heizbetriebes, zum Ferienbetrieb, zur Raumnutzung, Fensterlüftung sowie Vorgaben zu Raumtemperaturen in öffentlichen Gebäuden. Eine Aktualisierung dieser Betriebsanweisungen ist geplant.

 

Der nunmehr vorliegende Teil II a) der Energieleitlinien beschäftigt sich mit Vorgaben für Technische Anlagen und Einrichtungen. Diese gelten bei der Instandsetzung, der Sanierung als auch beim Neubau. Mit dem Beschluss und der Umsetzung dieses zweiten Teils wird eine weitere Maßnahme des eea teilweise abgearbeitet (siehe Maßnahmenkatalog eea 2009/2010).

 

Teil II b) der Energieleitlinien, der Festlegungen für den Baukörper trifft, wird derzeit erarbeitet in einer der nächsten Sitzungen vorgelegt.

 

 

 

Der in dieser Sitzung zum Beschluss vorgelegte Teil II a) der Energieleitlinien (siehe Anlage) beschäftigt sich mit konkreten Vorgaben für die Heizungstechnik/Warmwasserbereitung, für Lüftungsanlagen und Klimatisierung, für die eingesetzte Sanitärtechnik, Elektrotechnik und die Beleuchtung. Diese Leitlinien gelten für alle Neubau- und Sanierungsvorhaben der Stadtverwaltung, aller städtischer Einrichtungen sowie der Eigenbetriebe.

 

Die vorliegenden Leitlinien implizieren nicht automatisch eine Nachrüstverpflichtung für bestehende Gebäude und Anlagen, soweit dies nicht durch gesetzliche Vorgaben (z.B. in der Energiesparverordnung) festgelegt ist. Bei der Erarbeitung von konkreten Sanierungsvorschlägen steht die Sanierungsnotwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit (Amortisationszeiten) im Vordergrund. So wird beispielsweise ein Heizungspumpentausch bei einer funktionierenden Pumpe nur dann vorgenommen, wenn diese ein entsprechendes Alter aufweist und sich der Austausch durch die künftige Energieeinsparung innerhalb eines kurzen Zeitraumes (bis 5 Jahre) refinanzieren lässt.

 

Die Energieleitlinie Teil II a) wurde vom Energiemanager der Städtischen Wohnbau Hans Naujocks in Abstimmung mit dem Stadtbauamt und der Umweltbeauftragten erstellt. Herr Naujocks wird den Inhalt der Leitlinien in der Sitzung mündlich erläutern.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
100903_Standards_Anlagen.doc 100903_Standards_Anlagen.doc