Betreff:
Darstellung
der Rahmenbedingungen für den Bau eines Kunstrasenplatzes auf dem ESG-Gelände
Anlage(n):
Mitzeichnung
Flächenlayout, Kostenvergleich
Beschlussvorschlag:
Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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öffentlich
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18.01.2011
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Finanzielle Auswirkungen
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Plan
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Erläuterungen
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2011
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2.5600.9520 A 5600
0004
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978.000,--
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Die Mittel sollen
durch die Bildung eines Haushaltsrests aus dem Jahr 2010 in das Jahr 2011
übertragen werden.
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Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Nachdem der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung im
vergangenen Jahr beschlossen hat, auf dem ehemaligen ESG-Gelände den Bau eines
Kunstrasenplatzes vorzusehen, sollten die für einen solchen Bau bzw. eine
solche Einrichtung wichtigen Rahmenbedingungen dargestellt und erläutert werden
– in der Sitzungsvorlage „Bewertende Gegenüberstellung“ (442/2010) sind diese zum großen Teil schon
benannt.
1.)
Größe
der zur Verfügung stehenden Fläche bzw. Größe des neuen Spielfeldes
Der Antrag der SPD-Fraktion, über
den in der letzten Sitzung des Gemeinderates abgestimmt wurde, enthält keine
nähere Standortbestimmung für den neuen – in dieser Sitzung beschlossenen –
Kunstrasenplatz („Standort ist das ESG-Gelände“).
Es wird aber im Nachfolgenden davon
ausgegangen, dass für den Kunstrasenplatz die Fläche des heutigen Rasenplatz
vorgesehen werden soll – die Fläche des heutigen Tennenplatzes scheidet
deswegen aus, weil diese schmaler ist als die Fläche des Rasenplatzes und weil
etwa in der Mitte des Tennenplatzes unterirdisch ein Rückhaltebecken der Bahn
vorhanden ist, dessen Schächte auch zukünftig zugänglich sein müssen. Aus der
Anlage werden die Grundstücksgrenzen ersichtlich – beim Tennenplatz liegt die
westliche Grundstücksgrenze zur Bahn hin fast unmittelbar neben dem Spielfeld,
während beim Rasenplatz zwischen Spielfeld und Weg noch eine grüne
Distanzfläche vorhanden ist.
Auf der Fläche des Rasenplatzes wäre
ein normgerechter Kunstrasenplatz mit den Maßen 64 x 94 (Außenmaße) möglich.
Der Kunstrasenplatz müsste dabei soweit wie möglich auf die Westseite des
heutigen Rasenplatzes „gedrückt“ werden, wobei außerhalb des Spielfeldes auch
weiterhin ein ca. 1,5 m breiter Weg und die Tribüne zur Verfügung stehen würden.
Die Größe des Kunstrasenplatzes
sollte so bemessen werden, dass auf ihm auch Punktspiele bis zur Oberliga
Baden-Württemberg ausgetragen werden können. Diese Größe wird in der DIN 18035
festgelegt und wird durch die Förderbestimmungen des Württembergischen
Sportbund bekräftigt – nach den letztgenannten Bestimmungen wird die Förderung
nur bei einem Platz der genannten Größe gewährt, kleinere Platzgrößen werden
beim Württembergischen Sportbund nicht bezuschusst. Beim Förderprogramm des
Regierungspräsidiums wird eine kleinere Fläche im Verhältnis zur Normgröße (64
x 94) entsprechend geringer bezuschusst.
Da der Rasenplatz heute einen leicht
konischen Zuschnitt aufweist (er ist im Norden schmaler als im Süden), muss
unter Zugrundelegung eines Normmaßes von
64 x 94 m etwa ein Viertel bis ein
Drittel des vorhandenen Pappelbestandes (im nördlichen Bereich) beseitigt
werden; im Bereich der zu erhaltenden Bäume sind während einer Baumaßnahme
besondere Vorkehrungen zum Schutz der Wurzelbereiche zu treffen. Auch werden
Sicherungsmaßnahmen (wurzelfeste Folien) erforderlich, um ein Eindringen der
Baumwurzeln in den Unterbau des Kunstrasenplatzes zu verhindern.
Die südliche Begrenzung des
Kunstrasenplatzes wäre mit der heutigen südlichen Begrenzung des Rasenplatzes
identisch.
Eine Verschiebung des
Kunstrasenplatzes nach Norden – teilweise auf die Fläche des heutigen
Tennenplatzes ist nur sehr begrenzt möglich: Zum einen würde dadurch der
Tennenplatz seine Funktion als Fußballspielfeld verlieren (in diesem Bereich
wäre nur noch ein Bolzplatz möglich), zum anderen wäre aufgrund der vorhandenen
Grundstücksgrenzen und aufgrund des angesprochenen unterirdischen
Rückhaltebeckens eine Verschiebung lediglich um ca. 15 m möglich. Eine
großzügigere Verschiebung nach Norden wäre dann sinnvoll, wenn im Süden des
Kunstrasenplatzes eine größere Halle (Ballsporthalle) vorgesehen werden sollte.
2.)
Frage
der Abhängigkeit des Kunstrasenplatzes von der Entscheidung über eine
Ballsporthalle
Vorgenannt wurde dargelegt, warum
der Kunstrasenplatz auf der Fläche des heutigen Rasenplatzes vorgesehen werden
muss. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die südliche Begrenzung des
Kunstrasenplatzes identisch sein wird mit der heutigen Begrenzung des
Rasenplatzes.
Sollte, was in den Diskussionen verschiedentlich
angeklungen ist, im Bereich des ESG-Geländes auch eine Ballsporthalle
vorgesehen werden, kann sie sinnvollerweise nur
im Westen bzw. Südwesten – von der
heutigen Sporthalle aus gesehen –
errichtet werden. Eine Ballsporthalle auf der Fläche der heutigen Sporthalle
würde bedingen, dass die Zufahrtsstraße erheblich nach Süden „gedrückt“ wird;
in die dort vorhandenen Kleingärten müsste teilweise eingegriffen werden.
Sinnvoll wäre aber auf alle Fälle, wenn möglichst zeitgleich mit der Errichtung
des Kunstrasenspielfeldes auch eine Lösung für die bislang in der Baracke
untergebrachten Umkleide- und Duschräume gefunden werden könnte.
Aus dem der Vorlage beigefügten
groben Layout wird ersichtlich, dass es durchaus möglich wäre, den
Kunstrasenplatz unabhängig von der Entscheidung einer Ballsporthalle zu
errichten. Die Parkplätze für Benutzer und Besucher der Ballsporthalle müssten
– von den heutigen Grundstücksgrenzen ausgehend – südlich einer möglichen
Ballsporthalle angelegt werden. Die Vorfläche vor der Ballsporthalle wären als Anlieferungs- und Vorfahrtsfläche vorzusehen. In
der Ballsporthalle wären auch die notwendigen Umkleide- und Duschräume für die
Freiplätze unterzubringen.
3.)
Zeitplan
Sofern der Kunstrasenplatz noch im
Jahr 2011 fertig gestellt sein soll, müssten die Bauarbeiten im März 2011
ausgeschrieben werden.
Ein späterer Ausschreibungstermin
verschiebt die Fertigstellung fast zwangsläufig in das Jahr 2012, da die
Verlegung des Kunstrasens und die Herstellung der unmittelbar darunter liegenden
Schichten nicht in der nassen Jahreszeit, schon gar nicht bei Schnee möglich
ist.
Es ist in diesem Zusammenhang darauf
hinzuweisen, dass für das Kleinspielfeld an der Holzgrundstrasse die
Ausschreibungsgrundlagen soweit fertig gestellt sind, dass sie spätestens
Anfang Februar verschickt werden könnten – ein Baubeginn wäre demnach im April
möglich, so dass auch eine Fertigstellung noch in diesem Jahr gesichert wäre.
Für den Kunstrasenplatz sind noch im
vergangenen Jahr die Förderanträge gestellt worden – bis wann mit einer
Entscheidung gerechnet werden kann, wird die Verwaltung noch vor der AUT-Sitzung erfragen. Auch wird diesbezüglich relevant
sein, ob vor einer Förderbewilligung schon mit den wesentlichen Maßnahmen
einschließlich Ausschreibung begonnen werden darf.
Es wurde bei der Diskussion zum
Kunstrasenplatz auch die Frage aufgeworfen, ob die für das Kleinspielfeld
eingeplanten Fördermittel (aus dem Sanierungs“topf“)
nicht auch für den Kunstrasenplatz verwendet werden können. Grundsätzlich sind
Doppelförderungen ausgeschlossen, d.h. es kann nicht aus dem Programm für die
Förderung von Sportinfrastruktureinrichtungen und gleichzeitig aus dem
Sanierungsprogramm gefördert werden. Aber auch hierzu wird die Verwaltung bis
zur Sitzung noch konkrete Aussagen einholen.
4.)
Kosten
und Finanzierung
In der Übersicht zu der Vorlage
„Bewertende Gegenüberstellung“ ist ausgeführt, mit welchen Kosten bei der
Herstellung des Kunstrasenplatzes zu rechnen ist. Gewisse Kosteneinsparungen
sind möglich, wenn – wie in Pattonville – ein etwas kostengünstigerer Flor verwendet wird. Die Erfahrungen mit der
preisgünstigeren Ausführung sind noch zu kurz, um eine Bewertung abzugeben. Das
Fachingenieurbüro sieht jedoch keine Nachteile im Falle der Verlegung des
preisgünstigeren Materials.
Demnach ist mit Gesamtkosten von ca.
978.000 EUR (incl. Mwst.)zu rechnen (preisgünstige
Variante).
Mit welchen Förderbeträgen unter
Zugrundelegung der Gesamtkosten gerechnet werden kann, wird die Verwaltung in
der Sitzung erläutern.
Für den Bau eines Kunstrasenplatzes
waren bei HHStelle 2.5600.9520 A 5600 0004 bereits im
Jahr 2010 Mittel in Höhe von 1,25 Mio. Euro bereit gestellt. Die Verwaltung
schlägt vor für diese Mittel einen Haushaltsrest zu bilden und somit in das
Jahr 2011 zu übertragen.