Vorlage-Nr.:

5/2011

Az.:

02 Michael Koepple
5 Christian Kuebler
3 Sascha Reber

Datum:

12.01.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

18.01.2011

 

 

Betreff:

Darstellung der Rahmenbedingungen für den Bau eines Kunstrasenplatzes auf dem ESG-Gelände

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Flächenlayout, Kostenvergleich

 

Beschlussvorschlag:

Kenntnisnahme

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

 

öffentlich

18.01.2011

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

HHJ

Finanzposition

Betrag

Plan

Erläuterungen

 

 

 

 

 

2011

2.5600.9520 A 5600 0004

978.000,--

 

Die Mittel sollen durch die Bildung eines Haushaltsrests aus dem Jahr 2010 in das Jahr 2011 übertragen werden.

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Nachdem der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung im vergangenen Jahr beschlossen hat, auf dem ehemaligen ESG-Gelände den Bau eines Kunstrasenplatzes vorzusehen, sollten die für einen solchen Bau bzw. eine solche Einrichtung wichtigen Rahmenbedingungen dargestellt und erläutert werden – in der Sitzungsvorlage „Bewertende Gegenüberstellung“  (442/2010) sind diese zum großen Teil schon benannt.

 

1.)    Größe der zur Verfügung stehenden Fläche bzw. Größe des neuen Spielfeldes

 

Der Antrag der SPD-Fraktion, über den in der letzten Sitzung des Gemeinderates abgestimmt wurde, enthält keine nähere Standortbestimmung für den neuen – in dieser Sitzung beschlossenen – Kunstrasenplatz („Standort ist das ESG-Gelände“).

 

Es wird aber im Nachfolgenden davon ausgegangen, dass für den Kunstrasenplatz die Fläche des heutigen Rasenplatz vorgesehen werden soll – die Fläche des heutigen Tennenplatzes scheidet deswegen aus, weil diese schmaler ist als die Fläche des Rasenplatzes und weil etwa in der Mitte des Tennenplatzes unterirdisch ein Rückhaltebecken der Bahn vorhanden ist, dessen Schächte auch zukünftig zugänglich sein müssen. Aus der Anlage werden die Grundstücksgrenzen ersichtlich – beim Tennenplatz liegt die westliche Grundstücksgrenze zur Bahn hin fast unmittelbar neben dem Spielfeld, während beim Rasenplatz zwischen Spielfeld und Weg noch eine grüne Distanzfläche vorhanden ist.

Auf der Fläche des Rasenplatzes wäre ein normgerechter Kunstrasenplatz mit den Maßen 64 x 94 (Außenmaße) möglich. Der Kunstrasenplatz müsste dabei soweit wie möglich auf die Westseite des heutigen Rasenplatzes „gedrückt“ werden, wobei außerhalb des Spielfeldes auch weiterhin ein ca. 1,5 m breiter Weg und die Tribüne zur Verfügung stehen würden.

 

Die Größe des Kunstrasenplatzes sollte so bemessen werden, dass auf ihm auch Punktspiele bis zur Oberliga Baden-Württemberg ausgetragen werden können. Diese Größe wird in der DIN 18035 festgelegt und wird durch die Förderbestimmungen des Württembergischen Sportbund bekräftigt – nach den letztgenannten Bestimmungen wird die Förderung nur bei einem Platz der genannten Größe gewährt, kleinere Platzgrößen werden beim Württembergischen Sportbund nicht bezuschusst. Beim Förderprogramm des Regierungspräsidiums wird eine kleinere Fläche im Verhältnis zur Normgröße (64 x 94) entsprechend geringer bezuschusst.

Da der Rasenplatz heute einen leicht konischen Zuschnitt aufweist (er ist im Norden schmaler als im Süden), muss unter Zugrundelegung eines Normmaßes von

64 x 94 m etwa ein Viertel bis ein Drittel des vorhandenen Pappelbestandes (im nördlichen Bereich) beseitigt werden; im Bereich der zu erhaltenden Bäume sind während einer Baumaßnahme besondere Vorkehrungen zum Schutz der Wurzelbereiche zu treffen. Auch werden Sicherungsmaßnahmen (wurzelfeste Folien) erforderlich, um ein Eindringen der Baumwurzeln in den Unterbau des Kunstrasenplatzes zu verhindern.

 

Die südliche Begrenzung des Kunstrasenplatzes wäre mit der heutigen südlichen Begrenzung des Rasenplatzes identisch.


 

Eine Verschiebung des Kunstrasenplatzes nach Norden – teilweise auf die Fläche des heutigen Tennenplatzes ist nur sehr begrenzt möglich: Zum einen würde dadurch der Tennenplatz seine Funktion als Fußballspielfeld verlieren (in diesem Bereich wäre nur noch ein Bolzplatz möglich), zum anderen wäre aufgrund der vorhandenen Grundstücksgrenzen und aufgrund des angesprochenen unterirdischen Rückhaltebeckens eine Verschiebung lediglich um ca. 15 m möglich. Eine großzügigere Verschiebung nach Norden wäre dann sinnvoll, wenn im Süden des Kunstrasenplatzes eine größere Halle (Ballsporthalle) vorgesehen werden sollte.

 

2.)    Frage der Abhängigkeit des Kunstrasenplatzes von der Entscheidung über eine Ballsporthalle

 

Vorgenannt wurde dargelegt, warum der Kunstrasenplatz auf der Fläche des heutigen Rasenplatzes vorgesehen werden muss. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die südliche Begrenzung des Kunstrasenplatzes identisch sein wird mit der heutigen Begrenzung des Rasenplatzes.

 

Sollte, was in den Diskussionen verschiedentlich angeklungen ist, im Bereich des ESG-Geländes auch eine Ballsporthalle vorgesehen werden, kann sie sinnvollerweise nur im  Westen bzw. Südwesten – von der heutigen Sporthalle aus gesehen  – errichtet werden. Eine Ballsporthalle auf der Fläche der heutigen Sporthalle würde bedingen, dass die Zufahrtsstraße erheblich nach Süden „gedrückt“ wird; in die dort vorhandenen Kleingärten müsste teilweise eingegriffen werden. Sinnvoll wäre aber auf alle Fälle, wenn möglichst zeitgleich mit der Errichtung des Kunstrasenspielfeldes auch eine Lösung für die bislang in der Baracke untergebrachten Umkleide- und Duschräume gefunden werden könnte.

 

Aus dem der Vorlage beigefügten groben Layout wird ersichtlich, dass es durchaus möglich wäre, den Kunstrasenplatz unabhängig von der Entscheidung einer Ballsporthalle zu errichten. Die Parkplätze für Benutzer und Besucher der Ballsporthalle müssten – von den heutigen Grundstücksgrenzen ausgehend – südlich einer möglichen Ballsporthalle angelegt werden. Die Vorfläche vor der Ballsporthalle wären als Anlieferungs- und Vorfahrtsfläche vorzusehen. In der Ballsporthalle wären auch die notwendigen Umkleide- und Duschräume für die Freiplätze unterzubringen.

 

3.)    Zeitplan

 

Sofern der Kunstrasenplatz noch im Jahr 2011 fertig gestellt sein soll, müssten die Bauarbeiten im März 2011 ausgeschrieben werden.

Ein späterer Ausschreibungstermin verschiebt die Fertigstellung fast zwangsläufig in das Jahr 2012, da die Verlegung des Kunstrasens und die Herstellung der unmittelbar darunter liegenden Schichten nicht in der nassen Jahreszeit, schon gar nicht bei Schnee möglich ist.

Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass für das Kleinspielfeld an der Holzgrundstrasse die Ausschreibungsgrundlagen soweit fertig gestellt sind, dass sie spätestens Anfang Februar verschickt werden könnten – ein Baubeginn wäre demnach im April möglich, so dass auch eine Fertigstellung noch in diesem Jahr gesichert wäre.

Für den Kunstrasenplatz sind noch im vergangenen Jahr die Förderanträge gestellt worden – bis wann mit einer Entscheidung gerechnet werden kann, wird die Verwaltung noch vor der AUT-Sitzung erfragen. Auch wird diesbezüglich relevant sein, ob vor einer Förderbewilligung schon mit den wesentlichen Maßnahmen einschließlich Ausschreibung begonnen werden darf.

 

 

Es wurde bei der Diskussion zum Kunstrasenplatz auch die Frage aufgeworfen, ob die für das Kleinspielfeld eingeplanten Fördermittel (aus dem Sanierungs“topf“) nicht auch für den Kunstrasenplatz verwendet werden können. Grundsätzlich sind Doppelförderungen ausgeschlossen, d.h. es kann nicht aus dem Programm für die Förderung von Sportinfrastruktureinrichtungen und gleichzeitig aus dem Sanierungsprogramm gefördert werden. Aber auch hierzu wird die Verwaltung bis zur Sitzung noch konkrete Aussagen einholen.

 

 

4.)    Kosten und Finanzierung

 

In der Übersicht zu der Vorlage „Bewertende Gegenüberstellung“ ist ausgeführt, mit welchen Kosten bei der Herstellung des Kunstrasenplatzes zu rechnen ist. Gewisse Kosteneinsparungen sind möglich, wenn – wie in Pattonville – ein etwas kostengünstigerer  Flor verwendet wird. Die Erfahrungen mit der preisgünstigeren Ausführung sind noch zu kurz, um eine Bewertung abzugeben. Das Fachingenieurbüro sieht jedoch keine Nachteile im Falle der Verlegung des preisgünstigeren Materials.

Demnach ist mit Gesamtkosten von ca. 978.000 EUR (incl. Mwst.)zu rechnen (preisgünstige Variante).

Mit welchen Förderbeträgen unter Zugrundelegung der Gesamtkosten gerechnet werden kann, wird die Verwaltung in der Sitzung erläutern.

Für den Bau eines Kunstrasenplatzes waren bei HHStelle 2.5600.9520 A 5600 0004 bereits im Jahr 2010 Mittel in Höhe von 1,25 Mio. Euro bereit gestellt. Die Verwaltung schlägt vor für diese Mittel einen Haushaltsrest zu bilden und somit in das Jahr 2011 zu übertragen.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
2011-01-05 ESG-Gelände - Grobes Flächenlayout.pdf 2011-01-05 ESG-Gelände - Grobes Flächenlayout.pdf Kostenvergleich Pattonville_ESG_Bogenstr 2.pdf Kostenvergleich Pattonville_ESG_Bogenstr 2.pdf