Vorlage-Nr.:

35b/2011

Az.:

2 Jo Triller

Datum:

06.04.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Gemeinderat

Am:

14.04.2011

 

 

Betreff:

Einführung EDV-Programm Kindergartenverwaltung

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

 

Beschlussvorschlag:

1.            Mit der Einführung des EDV-Programms zur Erfassung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen ab 01.09.2011 die Entgelte im Bereich der Kindertagesstätten entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung gemäß der Anlage anzupassen.

 

2.            In den Einzelfällen, bei denen sich aufgrund der Anpassung des Entgelts eine Erhöhung ergibt, eine Übergangsregelung von einem Jahr zu schaffen und die Neuregelung erst ab dem 01.09.2012 anzuwenden.

 

3.            Im Falle des Wegfalls eines Vergünstigungsgrund die neuen Entgeltsätze anzuwenden.

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

14.04.2011

 

 

Finanzielle Auswirkungen

HHJ

Betrag

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

2011

200,00

Mindereinahmen

Einnahmenausfall wegen geringerer Entgelte / Bestandsschutz auf verschiedenen Haushaltsstellen

 

 

 

 

2012

800,00

Mindereinahmen

Einnahmeausfall wegen geringerer Entgelte / Bestandsschutz auf verschiedenen Haushaltsstellen


Deckungsvorschlag:

HHJ

Betrag

Erläuterungen

 

 

 

2011

200,00

Im Rahmen des Budget finanzierbar


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Auf die Vorlagen 35/2011 und 35a/2011 wird verwiesen.

 

Die bisherige Entgeltordnung hatte sich bisher an Gesamtkosten orientiert. Durch die separate Ausweisung von Betreuung und Verpflegungskosten kommt es jetzt zu ungleichen Beträgen zwischen Familienpassinhaber und Familien ohne Familienpass.

Eltern mit Familienpass haben seit 2009 eine Ermäßigung um 50 % der Essenskosten. Im bisherigen Pauschalbetrag hatte dies zu keinen Änderungen geführt. Mit der EDV-Umstellung stellt sich die Möglichkeit diese Differenzen zu beheben.

Mit dem neuen Programm werden die Essenskosten automatisch ausgewiesen, sodass Eltern zukünftig im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleich ihre Betreuungskosten steuerlich absetzen können.

 

Bei der neuen Ordnung wurden folgende Punkte beachtet:

1. Die Gesamtgebühreneinnahme bleibt erhalten,

2. Die Ordnung soll transparent, objektiv und gerecht sein,

3. Einkommensschwache Familien erhalten eine Vergünstigung,

4. Mehrkindfamilien werden bessergestellt.

 

 

Die neue Entgeltstruktur wurde in mehreren Gesprächen mit dem GEB diskutiert.

Der GEB begrüßt dabei die grundsätzlich klare und transparente Ordnung, sowie die damit verbundene steuerliche Absetzbarkeit der Betreuungskosten.

Der GEB hatte sich sehr positiv über die Senkung der Gebühren in bei vielen Einzelbeträgen ausgesprochen, parallel jedoch die Erhöhung bei 10 (von insgesamt 72) Betreuungsarten abgelehnt.

 

Nach Vorberatung im Gremium empfiehlt die Verwaltung die angepassten Entgelte zum 01.09.2011 einzuführen. Für die Betreuungsfälle, bei denen sich aufgrund der neuen Ordnung Mehrkosten ergeben würden, sollen von Eltern bis zum 31.08.2012 die bisherigen Entgelte erhoben werden (Bestandsschutz). Sollte in dieser Übergangsphase ein Vergünstigungsgrund wegfallen, werden diese Fälle zum nächsten Fälligkeitsdatum in die neue Entgeltstruktur übergeführt.

 

An dieser Stelle wird auf die Fortschreibung der Gemeinsamen Empfehlung der Kirchen und der kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2011/2012 und 2012/2013 verwiesen. Der Städtetag hat mit Datum vom 16. März 2011 die Empfehlungen an die Kommunen versandt. Die Vertreterinnen und Vertreter der Kirchen, sowie Vertreterinnen und Vertreter des Gemeinde- und Städtetags legen diesen Landesrichtsatz als Empfehlung für die Träger fest. Hierbei sind zwei Punkte aus der Empfehlung wichtig.

 

Die Staffelung der Beiträge zur Kindertagesstätten ist je nach Kinderzahl gestaffelt. Die Staffelung sieht wie folgt aus.

 

1 Kind Familie                        100%   Betreuungsentgelt

2 Kind Familie                          75 % des Betreuungsentgeltes

3 Kind Familie                          50 % des Betreuungsentgeltes

4 und mehr Kind Familie          20 % des Betreuungsentgeltes


 

Im Vergleich dazu sieht die neue Staffelung in Kornwestheim folgende % Anteile vor:

 

1 Kind Familie                              100%   Betreuungsentgelt

2 Kind Familie                        ca.  70 % des Betreuungsentgeltes

3 Kind Familie                        ca.   43 % des Betreuungsentgeltes

4 und mehr Kind Familie        In Kornwestheim nicht vorgesehen

 

Die neuen Empfehlungen liegen deutlich über den Entgeltsätzen der Einrichtungen in Kornwestheim.

 

Damit unterschreitet Kornwestheim nicht nur in der Summe die Empfehlungen des Kommission , sondern gewährt Eltern von Mehrkindfamilien auch großzügigere Ermäßigungen für den Besuch von Kindertagesstätten.

Die Empfehlungen der Kirchlich-kommunalen Kommission bezieht bei der Festlegung analog des Vorschlags der Verwaltung alle Kinder unter 18 Jahre bei der Entgeltfestlegung ein. Ein gleichzeitiger Besuch als Vergünstigungsgrund existiert bei der Empfehlung nicht.

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Kostenüberprüfung neu.xls Kostenüberprüfung neu.xls Neue Entgeltstruktur Kindertagesstätten.doc Neue Entgeltstruktur Kindertagesstätten.doc