Betreff:
Einführung
EDV-Programm Kindergartenverwaltung
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
1.
Mit
der Einführung des EDV-Programms zur Erfassung der Kinder in den
Kindertageseinrichtungen ab 01.09.2011 die Entgelte im Bereich der
Kindertagesstätten entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung gemäß der Anlage
anzupassen.
2.
In
den Einzelfällen, bei denen sich aufgrund der Anpassung des Entgelts eine
Erhöhung ergibt, eine Übergangsregelung von einem Jahr zu schaffen und die
Neuregelung erst ab dem 01.09.2012 anzuwenden.
3.
Im
Falle des Wegfalls eines Vergünstigungsgrund die neuen Entgeltsätze anzuwenden.
Beratungsfolge:
Vorlage an
|
zur
|
Sitzungsart
|
Sitzungsdatum
|
Beschluss
|
|
|
|
|
|
Gemeinderat
|
Beschlussfassung
|
öffentlich
|
14.04.2011
|
|
Finanzielle Auswirkungen
HHJ
|
Betrag
|
Auswirkungen
|
Erläuterungen
|
|
|
|
|
2011
|
200,00
|
Mindereinahmen
|
Einnahmenausfall wegen
geringerer Entgelte / Bestandsschutz auf verschiedenen Haushaltsstellen
|
|
|
|
|
2012
|
800,00
|
Mindereinahmen
|
Einnahmeausfall wegen
geringerer Entgelte / Bestandsschutz auf verschiedenen Haushaltsstellen
|
Deckungsvorschlag:
HHJ
|
Betrag
|
Erläuterungen
|
|
|
|
2011
|
200,00
|
Im Rahmen des Budget finanzierbar
|
Sachdarstellung und
Begründung:
Auf die Vorlagen 35/2011 und 35a/2011 wird verwiesen.
Die bisherige Entgeltordnung hatte
sich bisher an Gesamtkosten orientiert. Durch die separate Ausweisung von
Betreuung und Verpflegungskosten kommt es jetzt zu ungleichen Beträgen zwischen
Familienpassinhaber und Familien ohne Familienpass.
Eltern mit Familienpass haben seit
2009 eine Ermäßigung um 50 % der Essenskosten. Im bisherigen Pauschalbetrag
hatte dies zu keinen Änderungen geführt. Mit der EDV-Umstellung stellt sich die
Möglichkeit diese Differenzen zu beheben.
Mit dem neuen Programm werden die
Essenskosten automatisch ausgewiesen, sodass Eltern zukünftig im Rahmen des
Lohnsteuerjahresausgleich ihre Betreuungskosten steuerlich absetzen können.
Bei der neuen Ordnung wurden
folgende Punkte beachtet:
1. Die Gesamtgebühreneinnahme bleibt
erhalten,
2. Die Ordnung soll transparent,
objektiv und gerecht sein,
3. Einkommensschwache Familien
erhalten eine Vergünstigung,
4. Mehrkindfamilien werden bessergestellt.
Die neue Entgeltstruktur wurde in
mehreren Gesprächen mit dem GEB diskutiert.
Der GEB begrüßt dabei die
grundsätzlich klare und transparente Ordnung, sowie die damit verbundene
steuerliche Absetzbarkeit der Betreuungskosten.
Der GEB hatte sich sehr positiv über
die Senkung der Gebühren in bei vielen Einzelbeträgen ausgesprochen, parallel
jedoch die Erhöhung bei 10 (von insgesamt 72) Betreuungsarten abgelehnt.
Nach Vorberatung im Gremium
empfiehlt die Verwaltung die angepassten Entgelte zum 01.09.2011 einzuführen.
Für die Betreuungsfälle, bei denen sich aufgrund der neuen Ordnung Mehrkosten
ergeben würden, sollen von Eltern bis zum 31.08.2012 die bisherigen Entgelte
erhoben werden (Bestandsschutz). Sollte in dieser Übergangsphase ein
Vergünstigungsgrund wegfallen, werden diese Fälle zum nächsten Fälligkeitsdatum
in die neue Entgeltstruktur übergeführt.
An dieser Stelle wird auf die
Fortschreibung der Gemeinsamen Empfehlung der Kirchen und der kommunalen
Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge für die Kindergartenjahre
2011/2012 und 2012/2013 verwiesen. Der Städtetag hat mit Datum vom 16. März
2011 die Empfehlungen an die Kommunen versandt. Die Vertreterinnen und
Vertreter der Kirchen, sowie Vertreterinnen und Vertreter des Gemeinde- und Städtetags
legen diesen Landesrichtsatz als Empfehlung für die Träger fest. Hierbei sind
zwei Punkte aus der Empfehlung wichtig.
Die Staffelung der Beiträge zur
Kindertagesstätten ist je nach Kinderzahl gestaffelt. Die Staffelung sieht wie
folgt aus.
1 Kind Familie 100% Betreuungsentgelt
2 Kind Familie 75 % des Betreuungsentgeltes
3 Kind Familie 50 % des
Betreuungsentgeltes
4 und mehr Kind Familie
20 % des Betreuungsentgeltes
Im Vergleich dazu sieht die neue
Staffelung in Kornwestheim folgende % Anteile vor:
1 Kind Familie 100%
Betreuungsentgelt
2 Kind Familie ca. 70 % des Betreuungsentgeltes
3 Kind Familie ca. 43 % des Betreuungsentgeltes
4 und mehr Kind Familie In Kornwestheim nicht vorgesehen
Die neuen Empfehlungen liegen
deutlich über den Entgeltsätzen der Einrichtungen in Kornwestheim.
Damit unterschreitet Kornwestheim
nicht nur in der Summe die Empfehlungen des Kommission , sondern gewährt Eltern
von Mehrkindfamilien auch großzügigere Ermäßigungen für den Besuch von
Kindertagesstätten.
Die Empfehlungen der
Kirchlich-kommunalen Kommission bezieht bei der Festlegung analog des
Vorschlags der Verwaltung alle Kinder unter 18 Jahre bei der Entgeltfestlegung
ein. Ein gleichzeitiger Besuch als Vergünstigungsgrund existiert bei der
Empfehlung nicht.