Betreff:
Bebauungsplan
"Albstraße Süd - 2. Änderung", Satzungsbeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
Bebauungsplan, Textfestsetzungen, Begründung, Abwägung TöB Bürger,
Lärmgutachten, Artenschutz, Artenschutzrechtliche Nachbetrachtung, Satzung
(Das Lärmgutachten und das Gutachten zum Artenschutz wurden
dem Gemeinderat bereits beim Entwurfsbeschluss vorgelegt und sind deshalb der
Vorlage nur elektronisch beigefügt)
Beschlussvorschlag:
Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen
Bauvorschriften „Albstraße Süd – 2. Änderung“ wird gefasst.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Vorberatung
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öffentlich
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10.07.2012
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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17.07.2012
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Sachdarstellung und
Begründung:
Für den südlichen Bereich der
Kornbühlstraße liegt der Verwaltung eine konkrete Bauvoranfrage der IMMAC
Sozialbau GmbH zum Neubau einer privaten Kindertagesstätte vor. Mit Beschluss
des Gemeinderats vom 07.03.2012 wurde diese Kindertagesstätte bereits in die
Kindergartenbedarfsplanung aufgenommen.
Zur Realisierung des Neubaus muss
der Grundstückszuschnitt der ca. 2.213 m² großen Fläche angepasst und optimiert
werden, sodass eine Änderung des bestehenden Bebauungsplans erforderlich wird.
Vorgesehen ist, die im bestehenden Bebauungsplan
nach Norden ausgerichtete Wendeplatte künftig nach Süden zu orientieren um so
ein größeres zusammenhängendes und damit dem Bauvorhaben entsprechendes
Baugrundstück zu erzeugen.
Weitere Änderungen der Festsetzungen
gegenüber dem Ursprungsbebauungsplan (z.B. zulässige Nutzungen, GRZ, etc.) sind
nicht erfolgt. Die grundsätzliche Erschließung des Gebiets über die bereits
bestehende Kornbühlstraße bleibt ebenfalls unverändert.
Verfahren / Beteiligung
der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat am 08.05.2012 den Aufstellungs-
und Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan „Albstraße Süd – 2. Änderung“ gefasst
(Vorlage 143/2012) .
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes und die
Beteiligung der betroffenen Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher
Belange erfolgte gem. der §§ 3 und 4 BauGB, mit der Aufforderung zur Abgabe
einer Stellungnahme, in der Zeit vom 01.06.2012 bis zum 02.07.2012.
Insgesamt sind 7
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
eingegangen. Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen
eingegangen. Die Abwägung ist im Anhang (Tabelle – Abwägung TöB Bürger)
dargestellt.
Erfolgte Änderungen nach dem Entwurfsbeschluss
Die Hinweise bezüglich des Vorbehaltsgebietes zur Sicherung von
Wasservorkommen sind in den Bebauungsplan aufgenommen worden. Ebenso wurde die
Auflistung der innenstadtrelevanten Sortimente in den Textteil des
Bebauungsplanes aufgenommen.
Das Gutachten zum
Artenschutz (Bebauungsplan „Gärtnerei
Räuchle/Albstraße Süd“, Faunistische Untersuchung und artenschutzrechtliche Abhandlung“)
und das Lärmgutachten („Lärmschutz Albstraße-Süd Kornwestheim“) wurden dem
Gemeinderat bereits zum Entwurfsbeschluss vorgelegt und sind deshalb der
Vorlage nur elektronisch beigefügt.
In Ergänzung zur
artenschutzrechtlichen Untersuchung aus dem Jahr 2008 wurde kürzlich eine
artenschutzrechtliche Nachbetrachtung (Bebauungsplan „Albstraße-Süd –
2.Änderung“, Artenschutzrechtliche Nachbetrachtung, Kurzbericht) durchgeführt.
Diese wird dem Gemeinderat zum Satzungsbeschluss vorgelegt und der Vorlage
elektronisch beigefügt.
Empfehlung der
Verwaltung
Die Verwaltung
empfiehlt, den o.g. Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.