Betreff:
Kalkulation
der kostendeckenden Gebühren für die Abwasserbeseitigung 2013
Anlage(n):
Mitzeichnung
Anlage 1: Gebührenkalkulation
Beschlussvorschlag:
- Die
in der Anlage beigefügte Gebührenkalkulation wird beschlossen.
- Auf dieser Grundlage werden für
das Jahr 2013 unverändert die folgenden Gebührensätze festgelegt:
Schmutzwassergebühr: € 1,50 je m3
Schmutzwasser
Niederschlagswassergebühr: € 0,20 je m2 versiegelter
Grundstücksfläche
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Vorberatung
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öffentlich
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29.11.2012
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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06.12.2012
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Die getrennte Abwassergebühr beträgt seit dem 01.01.2011 1,50 € je m3
Schmutzwasser und 0,20 € je m2
versiegelter Grundstücksfläche. Die Festsetzung erfolgte durch Beschluss des
Gemeinderats vom 15.12.2011.
Grundlage war die Gebührenkalkulation der Unternehmensberatung Schneider &
Zajontz für den Kalkulationszeitraum 2011/2012 (auf die GR-Vorlage 444a/2011
wird verwiesen).
Aus der beigefügten
Gebührenkalkulation für das Jahr 2013 ergeben sich Plan-Kosten für die
Schmutzwasserbeseitigung von 2.083.683 € und für die
Niederschlagswasserbeseitigung von 421.226 €, die aufgrund des nach dem Kommunalabgabengesetz
Baden-Württemberg (KAG) geltenden Kostendeckungsprinzips über die
Gebührenveranlagung abgedeckt werden müssen (sog. gebührenfähiger
Deckungsbedarf). Des Weiteren wird für das Veranlagungsjahr 2013 mit einer
gebührenrelevanten Schmutzwassermenge von insgesamt 1.385.000 m3 und
einer gebührenrelevanten versiegelten Fläche von 2.150.000 m2
gerechnet. Grundlage für die geplante Schmutzwassermenge waren dabei die
zwischenzeitlich festgestellten Ist-Mengen für 2010 von 1.395.000 m3 und
2011 von 1.390.022 m3. Die Ist-Werte belegen, dass sich die
Abwassermenge zwischenzeitlich stabilisiert hat, aber tendenziell immer noch
leicht rückläufig ist. Für das Kalkulationsjahr 2013 wurde deshalb der Ist-Wert
2011 vorsichtig um 5.000 m3 nach unten korrigiert. Zur insgesamt
versiegelten Fläche liegt bis dato kein endgültiger und testierter Ist-Wert
vor, weil die Gebührenveranlagung für das Jahr 2011 zum Zeitpunkt der
Kalkulationserstellung noch nicht abgeschlossen war. Die Fläche, die der
Kalkulation 2013 zugrunde liegt, basiert
deshalb auf dem aktuellen Stand der Flächenerhebung. Abweichungen und
Veränderungen von diesem Wert sind bis zum Jahresende durchaus noch möglich.
Nach Division der ermittelten
Plan-Kosten für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung durch die für
das Veranlagungsjahr 2013 zu erwartende gebührenrelevante Schmutzwassermenge
bzw. versiegelte Grundstücksfläche, ergeben sich unverändert die bereits seit
dem 01.01.2011
geltende Gebührensätze.
Es wird deshalb empfohlen, ab dem 01.01.2013 auf
der Grundlage der beigefügten
Gebührenkalkulation und den darin enthaltenen ausführlichen
Beschlussempfehlungen und Prämissen weiterhin einen gesplitteten Gebührensatz
von 1,50 € je m3
Schmutzwasser und 0,20 € je m2
versiegelter Grundstücksfläche zu erheben.
Der Gebührenkalkulation liegen im
Übrigen die Erlöse und Aufwendungen des Wirtschaftsplans 2013 für die
Stadtentwässerung zugrunde. Informationen zu den einzelnen Positionen –
insbesondere auch deren Entwicklung im Vergleich zu den Vorjahren – können
entsprechend dem Erläuterungsteil des Wirtschaftsplans entnommen werden.