Vorlage-Nr.:

383/2012

Az.:

301 Melanie Schrempf

Datum:

21.11.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

29.11.2012

 

 

Betreff:

Kalkulation der kostendeckenden Gebühren für die Abwasserbeseitigung 2013

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Anlage 1: Gebührenkalkulation

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die in der Anlage beigefügte Gebührenkalkulation wird beschlossen.
  2. Auf dieser Grundlage werden für das Jahr 2013 unverändert die folgenden Gebührensätze festgelegt:

 

Schmutzwassergebühr:                    € 1,50 je m3 Schmutzwasser

Niederschlagswassergebühr:           € 0,20 je m2 versiegelter Grundstücksfläche

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Vorberatung

öffentlich

29.11.2012

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

06.12.2012

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Die getrennte Abwassergebühr beträgt seit dem 01.01.2011 1,50 € je m3 Schmutzwasser und 0,20 € je m2 versiegelter Grundstücksfläche. Die Festsetzung erfolgte durch Beschluss des Gemeinderats vom 15.12.2011. Grundlage war die Gebührenkalkulation der Unternehmens­beratung Schneider & Zajontz für den Kalkulationszeitraum 2011/2012 (auf die GR-Vorlage 444a/2011 wird verwiesen).

 

Aus der beigefügten Gebührenkalkulation für das Jahr 2013 ergeben sich Plan-Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung von 2.083.683 € und für die Niederschlagswasserbeseitigung von 421.226 €, die aufgrund des nach dem Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG) geltenden Kostendeckungsprinzips über die Gebührenveranlagung abgedeckt werden müssen (sog. gebührenfähiger Deckungsbedarf). Des Weiteren wird für das Veranlagungs­jahr 2013 mit einer gebührenrelevanten Schmutzwassermenge von insgesamt 1.385.000 m3 und einer gebührenrelevanten versiegelten Fläche von 2.150.000 m2 gerechnet. Grundlage für die geplante Schmutzwassermenge waren dabei die zwischenzeitlich festgestellten Ist-Mengen für 2010 von 1.395.000 m3 und 2011 von 1.390.022 m3. Die Ist-Werte belegen, dass sich die Abwassermenge zwischenzeitlich stabilisiert hat, aber tendenziell immer noch leicht rückläufig ist. Für das Kalkulationsjahr 2013 wurde deshalb der Ist-Wert 2011 vorsichtig um 5.000 m3 nach unten korrigiert. Zur insgesamt versiegelten Fläche liegt bis dato kein endgültiger und testierter Ist-Wert vor, weil die Gebührenveranlagung für das Jahr 2011 zum Zeitpunkt der Kalkulationserstellung noch nicht abgeschlossen war. Die Fläche, die der Kalkulation  2013 zugrunde liegt, basiert deshalb auf dem aktuellen Stand der Flächen­erhebung. Abweichungen und Veränderungen von diesem Wert sind bis zum Jahresende durchaus noch möglich.

 

Nach Division der ermittelten Plan-Kosten für die Schmutz- und Niederschlagswasser­beseitigung durch die für das Veranlagungsjahr 2013 zu erwartende gebührenrelevante Schmutzwassermenge bzw. versiegelte Grundstücksfläche, ergeben sich unverändert die bereits seit dem 01.01.2011 geltende Gebührensätze.

 

 

Es wird deshalb empfohlen, ab dem 01.01.2013 auf der Grundlage der beigefügten  Gebührenkalkulation und den darin enthaltenen ausführlichen Beschlussempfehlungen und Prämissen weiterhin einen gesplitteten Gebührensatz von 1,50 € je m3 Schmutzwasser und 0,20 € je m2 versiegelter Grundstücksfläche zu erheben.

 

Der Gebührenkalkulation liegen im Übrigen die Erlöse und Aufwendungen des Wirtschaftsplans 2013 für die Stadtentwässerung zugrunde. Informationen zu den einzelnen Positionen – insbesondere auch deren Entwicklung im Vergleich zu den Vorjahren – können entsprechend dem Erläuterungsteil des Wirtschaftsplans entnommen werden.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Kornwestheim_Gebkal_2013_12_11_2012.pdfKornwestheim_Gebkal_2013_12_11_2012.pdf