Vorlage-Nr.:

36/2012

Az.:

4 Susanne Nemetz

Datum:

01.02.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

09.02.2012

 

 

Betreff:

Satzung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

 

 

Beschlussvorschlag:

Den Erlass der Satzung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen entsprechend der Anlage 1 zu beschließen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Vorberatung

öffentlich

09.02.2012

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

16.02.2012

 

 

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Rechtsgrundlage:

Nach § 8 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens drei Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Die zuständige Behörde bestimmt diese Tage und setzt die Öffnungszeiten fest. Die zuständigen kirchlichen Stellen sind vorher anzuhören, soweit weite Bevölkerungsteile der jeweiligen Kirche angehören.

 

Die Offenhaltung von Verkaufsstellen darf fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss spätestens um 18:00 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen.

 

Die Adventssonntage, die Feiertage im Dezember sowie der Oster- und Pfingstsonntag dürfen nicht freigegeben werden.

 

In Kornwestheim war in der Vergangenheit ein verkaufsoffener Sonntag in Zusammenhang mit dem Kornwestheimer Stadtlauf im April und ein weiterer verkaufsoffener Sonntag in Zusammenhang mit dem Kirchweihmarkt am letzten Oktoberwochenende festgesetzt worden.

 

Die verkaufsoffenen Sonntage werden in Form einer Satzung geregelt.

 

Antrag:

Der Bund der Selbstständigen Kornwestheim e.V. hat mit e-mail 10.1.2012 für das Jahr 2012 folgende verkaufsoffene Sonntage beantragt:

·         22. April 2012       („Kornwestheim bewegt sich – Sport, Spaß und Spiel in der Innenstadt“)

·         28. Oktober 2012  (Kirchweihmarkt) festzulegen.

 

Die Veranstaltung am 22. April wird nach Auskunft des BdS getragen von den führenden Kornwestheimer Sportvereinen und einem reichhaltigen Kinder- und Jugend-Sportprogramm.

Sie soll in diesem Jahr den Stadtlauf mit Automeile ersetzen, der aufgrund der Innenstadtsanierung nicht stattfinden kann.

 

Anhörung:

Die zuständigen kirchlichen Stellen wurden angehört.

Aus Gründen des besonderen Arbeitnehmerschutzes (vgl. § 12 LadÖG) wurde die Gewerkschaft verdi ebenfalls angehört.

Bereits in der Vergangenheit sprachen sich sowohl die Gewerkschaft als auch die Kirchen entschieden gegen die beabsichtigten verkaufsoffenen Sonntage aus.

 

Bei der Anhörung der Kirchen und der Arbeitnehmervertretung handelt es sich nicht um einen Zustimmungsvorbehalt, sondern lediglich um eine "informative Anhörung".

 

Vorschlag:

Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag des BdS stattzugeben und für das Jahr 2012 als verkaufsoffene Sonntage

 

·         den 22. April in Zusammenhang mit der Veranstaltung „Kornwestheimer bewegt sich – Sport, Spaß und Spiel in der Innenstadt“ und

·         den 28. Oktober in Zusammenhang mit dem Kirchweihmarkt

 

festzusetzen.

 

Die Öffnungszeit wird - wie bisher - von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr festgesetzt.


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Anlage 1, Antrag des BdS.pdf Anlage 1, Antrag des BdS.pdf Anlage 2, Satzung.pdf Anlage 2, Satzung.pdf