Vorlage-Nr.:

326/2012

Az.:

5 Jeanette Thevenot

Datum:

30.10.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

06.11.2012

 

 

Betreff:

Bebauungsplan "Kleingartengebiet Oßweiler Weg" - Entwurfsbeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Bebauungsplan, Textfestsetzung, Begründung, Umweltbericht, schalltechn. Stellungnahme, Abwägung Fachbehörden, Abwägung Bürger, Gartenordnung Alter See,

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften "Kleingartengebiet Oßweiler Weg" wird gefasst.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

06.11.2012

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.05.2012, Vorlage 164/2012 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Gartenhausgebiet Oßweiler Weg gefasst.

Im Bereich des Oßweiler Weges im Gewann Alter See, südlich der Sonnenberg Siedlung, befinden sich mehrere Kleingartenanlagen aus den 30er Jahren. Im Zusammenhang mit der zur Entwicklung gewerblicher Bauvorhaben notwendigen Auflösung bestehender Kleingartensiedlungen v.a. im Bereich des Gewerbegebietes Kreidler ist vorgesehen, auf der Fläche einer ehemaligen Gärtnerei östlich angrenzend an die bestehende Kleingartensiedlung eine weitere Kleingartenanlage auszuweisen. Diese Festsetzung kann aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

 

 

Gesamtplanung

Im Bebauungsplan ist das Gebiet als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleingartenanlage festgesetzt. Ziel ist die Stärkung der Kleingartennutzung, deshalb erfolgt die Ausweisung als Grünfläche und nicht als Gartenhausgebiet und aus diesem Grund wurde die Bezeichnung von Gartenhausgebiet in Kleingartengebiet geändert. Die vorhandenen Kleingartenanlagen „Steinäcker“ und „Wehrmachtsstadion“ werden durch den Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert.

Die übrigen Flächen mit Ausnahme der öffentlichen Parkplätze und der Flächen für Versorgungsanlagen werden als öffentliche Grünflächen festgesetzt. Nördlich der Kleingartenanlage Wehrmachtsstadion sind langfristig in der öffentlichen Grünfläche weitere Stellplatzflächen geplant. Daran angrenzend befinden sich hochwertige Gehölzstrukturen mit den Nisthilfen die als CEF Maßnahmen im Umweltbericht beschrieben sind sowie der besonders geschützte Grünbestand (Schutzgebiet gem. § 32 NatSchG). Die im Flächenutzungsplan als Fläche für Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft dargestellte Fläche im westlichen Bereich des Bebauungsplanes wird im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt. Langfristig ist hier die Umwandlung von Acker in Grünland geplant.

 

 

Konzeption Kleingartenanlage „Alter See“

Die Kleingartenanlage „Alter See“ wird in zwei Bauabschnitten entwickelt. Im ersten Bauabschnitt werden ca. 41 Kleingärten, im zweiten Bauabschnitt ca.24 Kleingärten geschaffen. Direkt am Oßweiler Weg gelegen wird ein Parkplatz zur Unterbringung der notwendigen Stellplätze errichtet. Die Neuanlage umfasst die bisher vorhandenen 15 Stellplätze der Anlage „Steinäcker“ und die notwendigen 22 Stellplätze für die Anlage „Alter See“. Zudem werden 4 öffentliche Stellplätze parallel zum Oßweiler Weg angelegt.

Der Standort für das geplante Vereinsheim befindet sich auf Höhe des Kinderspielplatzes der Kleingartenanlage „Steinäcker“ bzw. ca. 25 m südlich des Oßweiler Weges. Der Freisitz des Vereinsheim ist gemäß dem Bebauungsplan nach Westen zu orientieren, um Lärmemissionen in Richtung Wohnbebauung zu vermeiden.

Zum Schutz der Wohnbebauung und zur Eingrünung der gesamten Kleingartenanlage ist ein 7 m breiter Grünstreifen mit Heckenbepflanzung an der Ostgrenze der Anlage geplant. Neben diesem Grünstreifen verläuft der Hauptweg der Kleingartenanlage. Dieser wird als Grasweg mit einem Schubkarrenstreifen (Plattenbelag) in einer Breite von 3 m angelegt (siehe Entwurf Kleingartenanlage). Die übrigen Wege werden als Graswege angelegt. Die Kleingärten befinden sich somit 10 m von den Grundstücksgrenzen der östlich liegenden Wohnbebauung und mindestens 17 m (Geschosswohnungsbau Elbestraße) bzw. 23 m (Reihenhausbebauung Elbestraße) von den Wohngebäuden entfernt.

In den an die Wohnbebauung angrenzenden Kleingärten sind die Gartenlauben an der östlichen Grenze der Parzellen anzuordnen und auch hier ist der Freisitz nach Westen zu orientieren, um Lärmemissionen zu vermeiden. Zudem ist in der Gartenordnung der Anlage Alter See eine umfassende Regelung der Ruhezeiten vorgesehen.

Zur Beurteilung möglicher Lärmemissionen ausgehend von der Kleingartennutzung auf die benachbarte Wohnbebauung wurde eine „Schalltechnische Stellungnahme zum Bebauungsplan Kleingartengebiet Oßweiler Weg in Kornwestheim“ vom Büro ISIS, Ingenieurbüro für Schallimmissionsschutz, erstellt. Danach sind bei Einhaltung der Gartenordnung keine unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen an der benachbarten Wohnbebauung zu erwarten.

 

 

Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit:

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ist die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten und ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Demgemäß wurde der Aufstellungsbeschluss am 01.06.2012 ortsüblich bekannt gegeben und den Träger öffentlicher Belange sowie den Bürgern bis zum 30.06.2012 die Möglichkeit zur Beteiligung gegeben.

Die im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sind in der Anlage dargestellt und wurden – wo sinnvoll und notwendig – in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet.

 

 

Umweltbericht mit integrierter Eingriffs-/Ausgleichsbilanz:

Die in der Umweltprüfung („Bebauungsplan „Kleingartengebiet Oßweiler Weg, Stadt Kornwestheim – Umweltbericht mit integrierter Eingriffs-/Ausgleichsbilanz“, Büro Ökologie • Planung • Forschung, 17.10.2012) enthaltene Gegenüberstellung von Eingriffen sowie Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen (z.B. Erhalt schützenswerter Grünbestände, Anlage einer Feldhecke im Osten, Begrenzung der Versiegelung, Verwendung wasserdurchlässiger Beläge etc.) zeigt auf, dass durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kleingartengebiet Oßweiler Weg“ kein Kompensationsdefizit besteht.

Für das Schutzgut Tiere sind zusätzliche Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen sowie zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität nach § 44 BNatSchG notwendig (vgl. Artenschutzrechtliche Potentialanalysen 2011 und 2012. Die CEF Maßnahmen (Vogelnisthilfen und Fledermausquartiere) wurden bereits umgesetzt. Die Gegenüberstellung des Bestands-Biotopwertes des Geltungsbereichs mit dem Planungs-Biotopwert des Geltungsbereichs ergibt eine Überkompensation von 145.0678 Ökopunkten, die nach Realisierung aller Maßnahmen dem Ökokonto der Stadt Kornwestheim gutgeschrieben werden können.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind nunmehr die Voraussetzungen für den Entwurfsbeschluss gegeben.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
BPlan Kleingartengebiet Oßweiler Weg - ENTWURF.pdfBPlan Kleingartengebiet Oßweiler Weg - ENTWURF.pdf Textfestsetzung Kleingartengebiet Oßweiler Weg.pdfTextfestsetzung Kleingartengebiet Oßweiler Weg.pdf Begründung Kleingartengebiet Oßweiler Weg.pdfBegründung Kleingartengebiet Oßweiler Weg.pdf Umweltbericht E_ABilanz_Oßweiler Weg_.pdfUmweltbericht E_ABilanz_Oßweiler Weg_.pdf Schalltechn Stellungnahme.pdfSchalltechn Stellungnahme.pdf Abwägung Beteiligung Fachbehörden.pdfAbwägung Beteiligung Fachbehörden.pdf Abwägung Beteiligung Bürger.pdfAbwägung Beteiligung Bürger.pdf Gartenordnung.pdfGartenordnung.pdf