Vorlage-Nr.:

291/2013

Az.:

8/Baehr

Datum:

20.06.2013



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

02.07.2013

 

 

Betreff:

Bebauungsplan "GE Ost - Nördlich Murrstraße" mit örtlichen Bauvorschriften - Entwurfsbeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Bebauungsplan mit Textteil und Begründung, Abwägung, Artenschutzrechtliche Prüfung, E/A Bilanzplan

 

Beschlussvorschlag:

Der Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften "GE Ost - Nördlich Murrstraße" wird gefasst.  

 

Beratungsfolge:

Vorlage an

zur

Sitzungsart

Sitzungsdatum

Beschluss

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

02.07.2013

 

 

 

Haushaltsrechtliche Deckung

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Entfällt

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Entfällt

 

 

 

 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Zur Verbesserung der Arbeitsabläufe und der Sicherung und weiteren Verbesserung der Marktsituation, beabsichtigt die Firma Eichler-Holzäpfel GmbH unmittelbar gegenüber dem bestehenden Standort in der Remsstraße 15 den Neubau einer Produktionshalle mit Bürogebäude.

Es ist geplant, dass die sogenannte „spanende Fertigung“ (als Zulieferer z.B. für Daimler, Bosch, im Bereich Automotive und Verpackungsmaschinen, Motorsportbereich etc.) aus dem Bestandsgebäude in die neue Halle verlagert wird. Im Bürogebäude wird die Arbeitsvorbereitung sowie die Verwaltung platziert.

Momentan sind bei der Firma Eichler-Holzäpfel GmbH 34 Mitarbeiter angestellt, davon 4 in der Verwaltung und 30 in der Produktion im Zweischichtbetrieb. Geplant ist, dass 12 der Mitarbeiter in den Neubau umziehen, d. h. die komplette Verwaltung und ein Teil der Produktion. Zusätzlich werden vorerst 8 neue Arbeitsplätze in der Produktion geschaffen.

 

Das Bauvorhaben soll auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 2481 und Teilbereichen der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 2478, 2479, 2480 und 2631 (Murrstraße) umgesetzt werden.

Das zweigeschossige Bürogebäude soll als Kopfbau auf der Westseite des vorgesehenen Grundstücksbereichs erstellt werden. Hier ist perspektivisch ein weiteres Bürogeschoss zu erwarten. In Richtung Osten ist die Produktionshalle vorgesehen.

Das Bürogebäude soll in Massiv-, die Produktionshalle als Stahlbau ausgeführt werden.

Beide Dächer werden als flachgeneigte Satteldächer mit ca. 2% Gefälle ausgeführt und werden begrünt.

Die baurechtlich notwendige Parkierung wird in Form einer ebenerdigen Stellplatzanlage auf dem Grundstück nachgewiesen. Nach Süden und Westen in Richtung der sich anschließenden Freiflächen sind Eingrünungsbereiche vorgesehen.

 

Die o.a. und mit der Verwaltung abgestimmte Planung bildet die Grundlage für den Bebauungsplanentwurf.

 

Ziel und Zweck der Bebauungsplanung ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Beurteilungsgrundlage für die Erweiterung/Arrondierung des bestehenden Gewerbegebietes sowie des nordwestlich angrenzenden Gartenhausgebietes. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst dabei auch die westlich an das konkrete Bauvorhaben anschließenden Flächen, um auch hier im Vorgriff auf zu erwartende und gewünschte gewerbliche Entwicklungen die notwendige Rechtsgrundlage zu schaffen. Der Bebauungsplan bildet entsprechend die Grundlage für eine zukünftig gesicherte städtebauliche Ordnung in diesem Bereich.

 

Die im Bebauungsplan festgesetzten Gebäudehöhen orientieren sich an den Festsetzungen der angrenzenden Bebauungsplangebiete. Darüber hinaus berücksichtigt der Bebauungsplan die Aspekte der städtebaulichen Gestaltung und landschaftlichen Einbindung, die Lage- und Standortqualität, die Verkehrsanbindung, die technische Infrastruktur und insbesondere auch die Verträglichkeit für das Orts- und Landschaftsbild sowie für Natur und Umwelt.

Die geplante Arrondierung des Gewerbegebietes schafft aus stadtplanerischer und gestalterischer Sicht einen Raumabschluss in diesem Bereich und trägt damit zu einer deutlichen Aufwertung des bestehenden Gewerbegebietes bei. Die verkehrliche Erschließung ist weitestgehend vorhanden und muss nur durch einen nördlich entlang der Murrstraße herzustellenden Gehweg mit 2 m Breite ergänzt werden. Weiter sind kleinere Umbauten am Verkehrsteiler zur Verbesserung der Zufahrt in das Gewerbegebiet erforderlich.

 

Analog der bestehenden Bebauungspläne im Bereich „GE Ost“ werden die gewerblichen Flächen als eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) ausgewiesen. Damit soll den in der Umgebung vorhandenen Wohnnutzungen innerhalb der bestehenden gewerblichen Bauflächen sowie in den herangerückten Wohn- und Mischgebietsflächen Rechnung getragen werden. In diesem Zusammenhang sind dort nur Gewerbebetriebe mit baulichen und sonstigen Anlagen zulässig, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Die bebaubaren Grundstücksflächen sind für eine flexible Nutzung durch die Gewerbetreibenden größt möglichst ausgewiesen.

 

Die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 2457 bis 2459 werden gemäß § 11 BauNVO als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Gartenhausgebiet“ festgesetzt. Damit können die in der Umgebung bzw. im planungsrechtlichen Außenbereich bestehenden Gartenhausgebiete sinnvoll arrondiert werden. Die Festsetzungen orientieren sich an den in der Umgebung bestehenden Werten.

 

Im Zuge der Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfs wurde für den kompletten Geltungsbereich sowohl eine Umwelt- als auch eine Artenschutzprüfung erarbeitet.

Im Rahmen der Abwägung aller Belange kann zwischen den Belangen des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege und den Belangen der Wirtschaft sowie der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen für die Bevölkerung etc. ein gerechter Interessensausgleich geschaffen werden, so dass ein befriedigendes Nebeneinander der unterschiedlichen Nutzungen möglich wird. Durch die Planung sind im Zusammenhang mit den vorgesehenen Maßnahmen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten.

 

Ein gewisser Abstimmungsbedarf im Zuge der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange besteht jedoch noch im Bereich des zukünftigen Gartenhausgebiets westlich des Regenrückhaltebeckens bzgl. des zu erwartenden Eingriffs in das existierende Nahrungshabitat diverser Tierarten. Der für die gewerbliche Bebauung vorgesehene Bereich ist von diesem Vorbehalt nicht betroffen.

 

Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan:

Der im Abgrenzungsplan dargestellte Planbereich wird im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2010 als gewerbliche Baufläche (G) (östlicher Teilbereich), als gemischte Baufläche (M) (zentraler Teilbereich) und als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Landschaft (westlicher Teilbereich) dargestellt. Der Bebauungsplan lässt sich somit aus dem Flächennutzungsplan entwickeln.

 

Verfahren:

Der qualifizierte Bebauungsplan „GE-Ost - Nördlich Murrstraße“ wird im Regelverfahren gem. den §§ 2-4 und 10 BauGB aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss durch den Gemeinderat erfolgte am 18.05.1995.

 

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen im Regelverfahren ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Des Weiteren ist ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Den von der Planung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange soll gem. § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls die Möglichkeit zur Beteiligung gegeben werden.

 

Von Seiten der Öffentlichkeit ist im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine Stellungnahme eingegangen. Von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind 8 Stellungnahmen eingegangen. Die Abwägung ist im Anhang (Tabelle – Abwägung Fachbehörden) dargestellt. Darüber hinaus wurden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangen Anregungen und Stellungnahmen - wo sinnvoll und notwendig - in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet.

Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach dem Entwurfsbeschluss.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, den o.g. Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Entwurf zu beschließen

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Textfestsetzung_Entwurf.PDFTextfestsetzung_Entwurf.PDF B-Plan_Entwurf.PDFB-Plan_Entwurf.PDF Abwägung TöB.pdfAbwägung TöB.pdf Artenschutzrechtliche Prüfung.PDFArtenschutzrechtliche Prüfung.PDF EA Bilanzplan.PDFEA Bilanzplan.PDF Begründung_Entwurf.PDFBegründung_Entwurf.PDF