Vorlage-Nr.:
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291/2013
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Az.:
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8/Baehr
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Datum:
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20.06.2013
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Betreff:
Bebauungsplan "GE Ost - Nördlich Murrstraße" mit
örtlichen Bauvorschriften - Entwurfsbeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
Bebauungsplan mit Textteil und Begründung, Abwägung,
Artenschutzrechtliche Prüfung, E/A Bilanzplan
Beschlussvorschlag:
Der Entwurfsbeschluss
für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften "GE Ost - Nördlich Murrstraße" wird gefasst.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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02.07.2013
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Haushaltsrechtliche Deckung
Finanzielle
Auswirkungen:
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Zur
Verbesserung der Arbeitsabläufe und der Sicherung und weiteren Verbesserung der
Marktsituation, beabsichtigt die Firma Eichler-Holzäpfel GmbH unmittelbar
gegenüber dem bestehenden Standort in der Remsstraße 15 den Neubau einer
Produktionshalle mit Bürogebäude.
Es ist geplant, dass die sogenannte „spanende Fertigung“ (als Zulieferer
z.B. für Daimler, Bosch, im Bereich Automotive und Verpackungsmaschinen,
Motorsportbereich etc.) aus dem Bestandsgebäude in die neue Halle verlagert
wird. Im Bürogebäude wird die Arbeitsvorbereitung sowie die Verwaltung
platziert.
Momentan sind bei der Firma Eichler-Holzäpfel GmbH 34 Mitarbeiter
angestellt, davon 4 in der Verwaltung und 30 in der Produktion im
Zweischichtbetrieb. Geplant ist, dass 12 der Mitarbeiter in den Neubau
umziehen, d. h. die komplette Verwaltung und ein Teil der Produktion.
Zusätzlich werden vorerst 8 neue Arbeitsplätze in der Produktion geschaffen.
Das Bauvorhaben soll auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 2481 und Teilbereichen
der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 2478, 2479, 2480 und 2631 (Murrstraße)
umgesetzt werden.
Das zweigeschossige Bürogebäude soll als Kopfbau auf der Westseite des
vorgesehenen Grundstücksbereichs erstellt werden. Hier ist perspektivisch ein
weiteres Bürogeschoss zu erwarten. In Richtung Osten ist die Produktionshalle
vorgesehen.
Das Bürogebäude soll in Massiv-, die Produktionshalle als Stahlbau
ausgeführt werden.
Beide Dächer werden als flachgeneigte Satteldächer mit ca. 2% Gefälle
ausgeführt und werden begrünt.
Die baurechtlich notwendige Parkierung wird in Form einer ebenerdigen
Stellplatzanlage auf dem Grundstück nachgewiesen. Nach Süden und Westen in
Richtung der sich anschließenden Freiflächen sind Eingrünungsbereiche
vorgesehen.
Die o.a. und mit der Verwaltung abgestimmte Planung bildet die Grundlage
für den Bebauungsplanentwurf.
Ziel und Zweck der Bebauungsplanung
ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Beurteilungsgrundlage für die
Erweiterung/Arrondierung des bestehenden Gewerbegebietes sowie des nordwestlich
angrenzenden Gartenhausgebietes. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst
dabei auch die westlich an das konkrete Bauvorhaben anschließenden Flächen, um
auch hier im Vorgriff auf zu erwartende und gewünschte gewerbliche Entwicklungen
die notwendige Rechtsgrundlage zu schaffen. Der
Bebauungsplan bildet entsprechend die Grundlage für eine zukünftig gesicherte
städtebauliche Ordnung in diesem Bereich.
Die im Bebauungsplan festgesetzten Gebäudehöhen orientieren sich an den
Festsetzungen der angrenzenden Bebauungsplangebiete. Darüber hinaus
berücksichtigt der Bebauungsplan die Aspekte der städtebaulichen Gestaltung und
landschaftlichen Einbindung, die Lage- und Standortqualität, die
Verkehrsanbindung, die technische Infrastruktur und insbesondere auch die
Verträglichkeit für das Orts- und Landschaftsbild sowie für Natur und Umwelt.
Die geplante Arrondierung des Gewerbegebietes schafft aus
stadtplanerischer und gestalterischer Sicht einen Raumabschluss in diesem
Bereich und trägt damit zu einer deutlichen Aufwertung des bestehenden
Gewerbegebietes bei. Die verkehrliche Erschließung ist weitestgehend vorhanden
und muss nur durch einen nördlich entlang der Murrstraße herzustellenden Gehweg
mit 2 m Breite ergänzt werden. Weiter sind kleinere Umbauten am Verkehrsteiler
zur Verbesserung der Zufahrt in das Gewerbegebiet erforderlich.
Analog der bestehenden Bebauungspläne im Bereich „GE Ost“ werden die
gewerblichen Flächen als eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) ausgewiesen. Damit
soll den in der Umgebung vorhandenen Wohnnutzungen innerhalb der bestehenden
gewerblichen Bauflächen sowie in den herangerückten Wohn- und
Mischgebietsflächen Rechnung getragen werden. In diesem Zusammenhang sind dort
nur Gewerbebetriebe mit baulichen und sonstigen Anlagen zulässig, die das
Wohnen nicht wesentlich stören. Die bebaubaren Grundstücksflächen sind für eine
flexible Nutzung durch die Gewerbetreibenden größt möglichst ausgewiesen.
Die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 2457 bis 2459 werden gemäß
§ 11 BauNVO als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung
„Gartenhausgebiet“ festgesetzt. Damit können die in der Umgebung bzw. im
planungsrechtlichen Außenbereich bestehenden Gartenhausgebiete sinnvoll
arrondiert werden. Die Festsetzungen orientieren sich an den in der Umgebung
bestehenden Werten.
Im Zuge der Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfs wurde für
den kompletten Geltungsbereich sowohl eine Umwelt- als auch eine
Artenschutzprüfung erarbeitet.
Im Rahmen der Abwägung aller Belange kann zwischen den Belangen
des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege und
den Belangen der Wirtschaft sowie der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von
Arbeitsplätzen für die Bevölkerung etc. ein gerechter Interessensausgleich
geschaffen werden, so dass ein befriedigendes Nebeneinander der
unterschiedlichen Nutzungen möglich wird. Durch die Planung sind im
Zusammenhang mit den vorgesehenen Maßnahmen keine erheblichen nachteiligen
Umweltauswirkungen zu erwarten.
Ein gewisser Abstimmungsbedarf im Zuge der förmlichen
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange besteht
jedoch noch im Bereich des zukünftigen Gartenhausgebiets westlich des
Regenrückhaltebeckens bzgl. des zu erwartenden Eingriffs in das existierende
Nahrungshabitat diverser Tierarten. Der für die gewerbliche Bebauung
vorgesehene Bereich ist von diesem Vorbehalt nicht betroffen.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan:
Der im Abgrenzungsplan dargestellte
Planbereich wird im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2010 als gewerbliche
Baufläche (G) (östlicher Teilbereich), als gemischte Baufläche (M) (zentraler
Teilbereich) und als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung der Landschaft (westlicher Teilbereich) dargestellt. Der
Bebauungsplan lässt sich somit aus dem Flächennutzungsplan entwickeln.
Verfahren:
Der qualifizierte Bebauungsplan
„GE-Ost - Nördlich Murrstraße“ wird im Regelverfahren gem. den §§ 2-4 und 10
BauGB aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss durch den Gemeinderat erfolgte am
18.05.1995.
Bei der Aufstellung von
Bebauungsplänen im Regelverfahren ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten.
Des Weiteren ist ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Den von
der Planung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange soll
gem. § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls die Möglichkeit zur Beteiligung gegeben werden.
Von Seiten der
Öffentlichkeit ist im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine Stellungnahme
eingegangen. Von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind 8 Stellungnahmen eingegangen. Die Abwägung ist im Anhang (Tabelle –
Abwägung Fachbehörden) dargestellt. Darüber hinaus wurden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangen Anregungen und
Stellungnahmen - wo sinnvoll und notwendig - in den Bebauungsplanentwurf
eingearbeitet.
Die förmliche
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach dem
Entwurfsbeschluss.
Empfehlung der
Verwaltung:
Die Verwaltung
empfiehlt, den o.g. Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Entwurf zu
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