Betreff:
Bebauungsplan
"Nördlich Jakob- und Holzgrundstrasse" - Aufstellungsbeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
Abgrenzungsplan
Beschlussvorschlag:
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
"Nördlich Jakob- und Holzgrundstrasse" wird gefasst.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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25.10.2012
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
In der Sitzung des AUT am 09.10.2012 hat der Gemeinderat
über die Frage der Durchführung einer Mehrfachbeauftragung im Bereich nördlich
der Jakobstraße diskutiert (Vorlage 294/2012).
Die Durchführung der
Mehrfachbeauftragung verfolgt das Ziel, auf der Basis eines Planungswettbewerbs
eine Konzeption für die künftige städtebauliche Struktur und partielle
Neubebauung im Planbereich zu finden, die das charakteristische Gefüge der
Innenstadt aufnimmt und einen maßstabsgerechten Übergang zur vorhandenen
Wohnbebauung schafft.
Berücksichtigt werden sollen v.a.
auch Möglichkeiten für eine Nachverdichtung in diesem unmittelbar angrenzend an
die zentrale Innenstadt gelegenen Bereich sowie ökologische und klimatische
Kriterien.
Das Ergebnis der
Mehrfachbeauftragung bildet nachfolgend die Grundlage für die Ausarbeitung
eines Bebauungsplans in diesem Bereich, über den die künftige städtebauliche
Entwicklung langfristig planungsrechtlich gesichert werden soll.
Eine Entscheidung über die
Durchführung einer Mehrfachbeauftragung wurde zunächst vor dem Hintergrund
eines gemeinsam von CDU- und SPD-Fraktion eingebrachten Antrags vertagt. U. a.
beantragt wurde, den Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen
Bebauungsplan im Bereich Jakobstraße 30-32 zu fassen, um so möglichst
kurzfristig die planungsrechtliche Grundlage für die Genehmigung eines der
Verwaltung vorliegenden Bauantrags für diesen Bereich zu schaffen.
Aus Sicht der Verwaltung
erscheint es sinnvoll, das planungsrechtliche Verfahren nicht nur für den
beantragten Teilbereich sondern darüber hinaus für den im Abgrenzungsplan
dargestellten Gesamtbereich zu fassen, um so aus planungsrechtlicher Sicht die
Grundlage für eine gesicherte städtebauliche Ordnung in diesem Bereich zu
schaffen. Entsprechend umfasst der Abgrenzungsplan die Bereiche
nördlich der Jakob- und Holzgrundstrasse zwischen der Ludwigsburger Straße im
Osten, der Ulrichstraße im Norden und den Gleisanlagen der Personenbahnlinie im
Westen. Damit bleibt grundsätzlich auch die
Möglichkeit bestehen, für einzelne innerhalb des Abgrenzungsbereichs liegende
Grundstücke vorhabenbezogene Bebauungspläne entwickeln zu können.
Beschlussvorschlag
Der Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan "Nördlich Jakob- und Holzgrundstrasse" wird gefasst.