Vorlage-Nr.:

318/2012

Az.:

5 Christian Kuebler

Datum:

16.10.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Gemeinderat

Am:

25.10.2012

 

 

Betreff:

Bebauungsplan "Nördlich Jakob- und Holzgrundstrasse" - Aufstellungsbeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Abgrenzungsplan

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Nördlich Jakob- und Holzgrundstrasse" wird gefasst.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

25.10.2012

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

In der Sitzung des AUT am 09.10.2012 hat der Gemeinderat über die Frage der Durchführung einer Mehrfachbeauftragung im Bereich nördlich der Jakobstraße diskutiert (Vorlage 294/2012).

 

Die Durchführung der Mehrfachbeauftragung verfolgt das Ziel, auf der Basis eines Planungswettbewerbs eine Konzeption für die künftige städtebauliche Struktur und partielle Neubebauung im Planbereich zu finden, die das charakteristische Gefüge der Innenstadt aufnimmt und einen maßstabsgerechten Übergang zur vorhandenen Wohnbebauung schafft.

Berücksichtigt werden sollen v.a. auch Möglichkeiten für eine Nachverdichtung in diesem unmittelbar angrenzend an die zentrale Innenstadt gelegenen Bereich sowie ökologische und klimatische Kriterien.

Das Ergebnis der Mehrfachbeauftragung bildet nachfolgend die Grundlage für die Ausarbeitung eines Bebauungsplans in diesem Bereich, über den die künftige städtebauliche Entwicklung langfristig planungsrechtlich gesichert werden soll.

 

Eine Entscheidung über die Durchführung einer Mehrfachbeauftragung wurde zunächst vor dem Hintergrund eines gemeinsam von CDU- und SPD-Fraktion eingebrachten Antrags vertagt. U. a. beantragt wurde, den Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Bereich Jakobstraße 30-32 zu fassen, um so möglichst kurzfristig die planungsrechtliche Grundlage für die Genehmigung eines der Verwaltung vorliegenden Bauantrags für diesen Bereich zu schaffen.

 

Aus Sicht der Verwaltung erscheint es sinnvoll, das planungsrechtliche Verfahren nicht nur für den beantragten Teilbereich sondern darüber hinaus für den im Abgrenzungsplan dargestellten Gesamtbereich zu fassen, um so aus planungsrechtlicher Sicht die Grundlage für eine gesicherte städtebauliche Ordnung in diesem Bereich zu schaffen. Entsprechend umfasst der Abgrenzungsplan die Bereiche nördlich der Jakob- und Holzgrundstrasse zwischen der Ludwigsburger Straße im Osten, der Ulrichstraße im Norden und den Gleisanlagen der Personenbahnlinie im Westen. Damit bleibt grundsätzlich auch die Möglichkeit bestehen, für einzelne innerhalb des Abgrenzungsbereichs liegende Grundstücke vorhabenbezogene Bebauungspläne entwickeln zu können.

 

Beschlussvorschlag

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Nördlich Jakob- und Holzgrundstrasse" wird gefasst.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Abgrenzungsplan.pdfAbgrenzungsplan.pdf