Vorlage-Nr.:

439/2010

Az.:

5 Jeanette Thevenot
5 Christian Kuebler

Datum:

01.12.2010



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

07.12.2010

 

 

Betreff:

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften "Wohngebiet zwischen Jahnstraße, Dammstraße und Villeneuvestraße - 1. Änderung", Satzungsbeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Bebauungsplan, Textfestsetzung, Begründung und Satzungstext

Die Unterlagen Bebauungsplan, Textfestsetzung und Begründung werden direkt in die Fraktionen gegeben.
Die Gutachten  "Artenschutz zum Bebauungsplan Schwedenhäuser", Juni 2006 und "Lärmschutz Schwedenhäuser Kornwestheim", Juni 2008  des Ursprungsbebauungsplans (Satzungsbeschluss vom 26.07.2008) behalten ihre Gültigkeit und werden deshalb der Vorlage nicht beigefügt.

 

Beschlussvorschlag:

Den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften " Wohngebiet zwischen Jahnstraße, Dammstraße und Villeneuvestraße - 1. Änderung" zu fassen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Vorberatung

öffentlich

07.12.2010

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

16.12.2010

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.09.2010 den Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften "Wohngebiet zwischen Jahnstraße, Dammstraße und Villeneuvestraße - 1. Änderung" gefasst (siehe Vorlage 294/2010). Die Änderung des bestehenden Bebauungsplans dient der planungsrechtlichen Sicherung des geplanten und vom Gemeinderat zur Umsetzung beschlossenen Kinderspielplatz im Westen des Baugebietes. Die Ausweisung der Fläche im Bebauungsplan war zum Zeitpunkt des ersten Bebauungsplanverfahrens  noch nicht möglich, da sich nur ein kleiner Teil der geplanten Spielplatzfläche im Besitz der Stadt Kornwestheim befand. Nach dem Erwerb der erforderlichen Flächen durch die Stadt Kornwestheim im Jahr 2009 kann der Spielplatz nunmehr über den Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert werden. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben unverändert.

 

Der Spielplatz mit einer Fläche von rund 1000 qm befindet sich am nordwestlichen Rand des neuen Wohngebiets. Mit der Realisierung der Spielplatzfläche soll künftig nicht nur den Kindern des Wohngebiets „Sonnencarree“ sondern ganz allgemein allen Kindern des nördlichen Teils der Weststadt ein attraktives Spielangebot in unmittelbarer Nähe des Wohnumfelds gemacht werden. Altersmässige Zielgruppe des Spielplatz sind Kinder bis 12 Jahre. Die Angebote an Spielgeräten, etc sind entsprechend ausgelegt.

Der vorgesehene Standort eignet sich aus Sicht der Verwaltung um so mehr, als auf der Grundlage gestellter Förderanträge im Zusammenhang mit der Vermarktung der Baugrundstücke mit Stand Juli 2010 künftig ca. 34 Kinder im Wohngebiet „Sonnencarree“ wohnen werden. Im Einzugsbereich des Spielplatzes leben laut Einwohnermeldeamt rund 173 Kinder im Alter bis 12 Jahre (Stand 15.09.2010).

 

Verfahrensabwicklung

Da die vorgesehenen Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird das Änderungsverfahren auf der Grundlage des § 13 BauGB  im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Das bedeutet, es wurde auf die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet. Die Beteiligung der betroffenen  Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit erfolgte im Zeitraum vom 07.10.2010 bis 18.10.2010. Seitens der betroffenen Öffentlichkeit sind keine Anregungen oder Bedenken eingegangen. Von Seiten der betroffenen Behörden ging eine Stellungnahme ein. Diese ist zusammen mit der Stellungnahme der Verwaltung nachfolgend dargestellt.

 

 

 

Stellungnahme betroffener Behörden

 

Die DB Services Immobilien GmbH (Schreiben eing. 12.10. 2010) hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Bebauungsplan. Zu beachten ist jedoch:

1.      Immissionen aus dem Betrieb und der Unterhaltung der Eisenbahn sind entschädigungs-los zu dulden, hierzu gehören auch Bremsstaub, Lärm, Erschütterungen und elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder. Schutzmaßnahmen gegen Einwirkungen aus dem Bereich der Eisenbahn haben auf Kosten der Stadt / der Bauherren zu erfolgen.

      Der Hinweis ist im Bebauungsplan bereits enthalten.

 

2.      Der Zugang (Fußweg) zu den bahneigenen Flurstücken muss jederzeit gewährleistet sein.
Der Zugang ist in der Spielplatzplanung berücksichtigt.

3.      Der Spielplatz ist zum Kleingartengelände der Bahn hin durch eine dauerhafte und torlose Einfriedung abzugrenzen, diese ist auf Dauer zu unterhalten.
Das Kleingartengelände der Bahn ist bereits mit einem Zaun versehen. Nach telefonischer Rücksprache mit DB Service Immobilien ist keine zusätzliche Einfriedung erforderlich.

4.      Alle Neuanpflanzungen im Nachbarbereich von Bahnanlagen müssen den Belangen der Sicherheit des Eisenbahnbetriebes entsprechen. Bepflanzungen sind daher nach der Bahn-Richtlinie 882 „ Handbuch Landschaftsplanung und Vegetationskontrolle“ zu planen und herzustellen.
Die Richtlinie wird im Zuge des Spielplatzbaus berücksichtigt.

5.      Bei Baumaßnahmen im Umfeld der Bahnlinie ist die Deutsche Bahn AG als Angrenzer rechtzeitig zu beteiligen. Kabel und Leitungen können auch außerhalb von DB-eigenem Gelände verlegt sein. Rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme ist daher eine Kabel- und Leitungsprüfung durchzuführen.
Die Deutsche Bahn AG wird im Zuge der Baumaßnahme des Spielplatzes rechtzeitig beteiligt, eine Kabel- und Leitungsprüfung wird durchgeführt.

 

Die Gutachten (Artenschutzrechtliche Untersuchung, Lärmgutachten) des derzeit geltenden Bebauungsplanes bleiben unverändert bestehen und wurden dem Gemeinderat bereits beim Satzungsbeschluss des Ursprungsbebauungsplans (Vorlage 333/2008) zur Verfügung gestellt.

Aus Sicht der Verwaltung hat das Verfahren nunmehr einen Stand erreicht, an dem der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst werden kann.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
BPlan Jahnstr 1. Änderung.pdf BPlan Jahnstr 1. Änderung.pdf Satzung.pdf Satzung.pdf