Betreff:
Vereinfachte
Änderung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften "Wohngebiet
zwischen Jahnstraße, Dammstraße und Villeneuvestraße - 1. Änderung",
Satzungsbeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
Bebauungsplan, Textfestsetzung, Begründung und Satzungstext
Die Unterlagen Bebauungsplan, Textfestsetzung und Begründung
werden direkt in die Fraktionen gegeben.
Die Gutachten "Artenschutz zum
Bebauungsplan Schwedenhäuser", Juni 2006 und "Lärmschutz
Schwedenhäuser Kornwestheim", Juni 2008
des Ursprungsbebauungsplans (Satzungsbeschluss vom 26.07.2008) behalten
ihre Gültigkeit und werden deshalb der Vorlage nicht beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen
Bauvorschriften " Wohngebiet
zwischen Jahnstraße, Dammstraße und Villeneuvestraße - 1. Änderung" zu fassen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Vorberatung
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öffentlich
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07.12.2010
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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16.12.2010
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am
30.09.2010 den Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen
Bauvorschriften "Wohngebiet zwischen
Jahnstraße, Dammstraße und Villeneuvestraße - 1. Änderung" gefasst (siehe Vorlage 294/2010). Die Änderung des
bestehenden Bebauungsplans dient der planungsrechtlichen Sicherung des
geplanten und vom Gemeinderat zur Umsetzung beschlossenen Kinderspielplatz im
Westen des Baugebietes. Die Ausweisung der Fläche im Bebauungsplan war zum
Zeitpunkt des ersten Bebauungsplanverfahrens
noch nicht möglich, da sich nur ein kleiner Teil der geplanten
Spielplatzfläche im Besitz der Stadt Kornwestheim befand. Nach dem Erwerb der
erforderlichen Flächen durch die Stadt Kornwestheim im Jahr 2009 kann der
Spielplatz nunmehr über den Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert werden.
Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben unverändert.
Der Spielplatz mit einer
Fläche von rund 1000 qm befindet sich am nordwestlichen Rand des neuen Wohngebiets.
Mit der Realisierung der Spielplatzfläche soll künftig nicht nur den Kindern
des Wohngebiets „Sonnencarree“ sondern ganz allgemein allen Kindern des
nördlichen Teils der Weststadt ein attraktives Spielangebot in unmittelbarer
Nähe des Wohnumfelds gemacht werden. Altersmässige Zielgruppe des Spielplatz
sind Kinder bis 12 Jahre. Die Angebote an Spielgeräten, etc sind entsprechend
ausgelegt.
Der vorgesehene Standort
eignet sich aus Sicht der Verwaltung um so mehr, als auf der Grundlage
gestellter Förderanträge im Zusammenhang mit der Vermarktung der Baugrundstücke
mit Stand Juli 2010 künftig ca. 34 Kinder im Wohngebiet „Sonnencarree“ wohnen
werden. Im Einzugsbereich des Spielplatzes leben laut Einwohnermeldeamt rund
173 Kinder im Alter bis 12 Jahre (Stand 15.09.2010).
Verfahrensabwicklung
Da die vorgesehenen
Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird das
Änderungsverfahren auf der Grundlage des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Das
bedeutet, es wurde auf die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.
1 BauGB verzichtet. Die Beteiligung der betroffenen Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher
Belange und der Öffentlichkeit erfolgte im Zeitraum vom 07.10.2010 bis 18.10.2010.
Seitens der betroffenen Öffentlichkeit sind keine Anregungen oder Bedenken
eingegangen. Von Seiten der betroffenen Behörden ging eine Stellungnahme ein.
Diese ist zusammen mit der Stellungnahme der Verwaltung nachfolgend
dargestellt.
Stellungnahme betroffener
Behörden
Die DB Services Immobilien
GmbH (Schreiben eing. 12.10. 2010) hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen den
Bebauungsplan. Zu beachten ist jedoch:
1.
Immissionen aus dem Betrieb und der Unterhaltung der Eisenbahn
sind entschädigungs-los zu dulden, hierzu gehören auch Bremsstaub, Lärm,
Erschütterungen und elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder.
Schutzmaßnahmen gegen Einwirkungen aus dem Bereich der Eisenbahn haben auf
Kosten der Stadt / der Bauherren zu erfolgen.
Der Hinweis ist im Bebauungsplan bereits
enthalten.
2.
Der Zugang (Fußweg) zu den bahneigenen Flurstücken muss jederzeit
gewährleistet sein.
Der Zugang ist in der Spielplatzplanung
berücksichtigt.
3. Der Spielplatz ist zum
Kleingartengelände der Bahn hin durch eine dauerhafte und torlose Einfriedung
abzugrenzen, diese ist auf Dauer zu unterhalten.
Das Kleingartengelände der Bahn ist
bereits mit einem Zaun versehen. Nach telefonischer Rücksprache mit DB Service
Immobilien ist keine zusätzliche Einfriedung erforderlich.
4. Alle Neuanpflanzungen im
Nachbarbereich von Bahnanlagen müssen den Belangen der Sicherheit des
Eisenbahnbetriebes entsprechen. Bepflanzungen sind daher nach der
Bahn-Richtlinie 882 „ Handbuch Landschaftsplanung und Vegetationskontrolle“ zu
planen und herzustellen.
Die Richtlinie wird im Zuge des
Spielplatzbaus berücksichtigt.
5. Bei Baumaßnahmen im
Umfeld der Bahnlinie ist die Deutsche Bahn AG als Angrenzer rechtzeitig zu
beteiligen. Kabel und Leitungen können auch außerhalb von DB-eigenem Gelände
verlegt sein. Rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme ist daher eine Kabel- und
Leitungsprüfung durchzuführen.
Die Deutsche Bahn AG wird im Zuge der
Baumaßnahme des Spielplatzes rechtzeitig beteiligt, eine Kabel- und
Leitungsprüfung wird durchgeführt.
Die Gutachten (Artenschutzrechtliche
Untersuchung, Lärmgutachten) des derzeit geltenden Bebauungsplanes bleiben
unverändert bestehen und wurden dem Gemeinderat bereits beim Satzungsbeschluss
des Ursprungsbebauungsplans (Vorlage 333/2008) zur Verfügung gestellt.
Aus Sicht der Verwaltung
hat das Verfahren nunmehr einen Stand erreicht, an dem der Satzungsbeschluss
für den Bebauungsplan gefasst werden kann.