Betreff:
Erweiterung
Lagerhalle und Aussenlager Erweiterung Verwaltungsgebäude, Neubau Parkdeck Teilumbau
best. Verwaltungsgebäude, Teilabbruch vorh. Parkdeck, 304 Stellplätze, Erweiterung
Aussenanlagen Rudolf-Diesel-Straße 2 FlstNr. 5700/3 5700/4
Anlage(n):
Mitzeichnung
Ansichten Lagerhalle, Ansichten Bürogebäude, Lageplan
Beschlussvorschlag:
Es wird empfohlen, das Einvernehmen für ein Vorhaben während
der Planaufstellung auf der Grundlage von § 33 Abs.1, 36 Abs.1 BauGB zu
erteilen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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31.01.2012
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Sachdarstellung und
Begründung:
Das Vorhaben:
Es ist beabsichtigt, auf dem
Grundstück Rudolf-Diesel-Straße 2 Flst.Nrn. 5700/3 und 5700/4 eine Erweiterung
der Lagerhalle mit Außenlager sowie eine Erweiterung des Verwaltungsgebäudes
und den Einbau eines Parkdecks vorzunehmen, das vorhandene Parkdeck in Teilen
abzubrechen und das bestehende Verwaltungsgebäude teilweise umzubauen.
Schließlich sollen die Außenanlagen erweitert werden. Außerdem sind 304
Stellplätze vorgesehen. Die Baukosten werden auf 11.900.000 Euro veranschlagt.
Die planungsrechtliche Situation:
Das Vorhaben befindet sich in einem Gebiet für das am
15.10.2009 ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord
2. Änderung südlich der Heinkelstraße“ gefasst
und bekannt gemacht worden ist.
Dieser Aufstellungsbeschluss ist die Grundlage für einen Vorhaben- und
Erschließungsplan „ Panalpina“ auf der Grundlage von § 12 BauGB für das oben
beschriebene Vorhaben. Der Entwurfsbeschluss erfolgte am 06.12.2011, die
öffentliche Auslegung wurde am 08.12.2011 bekannt gemacht. Die
Behördenbeteiligung sowie die Beteiligung träger öffentlicher Belange steht
noch aus. Das Vorhaben ergänzt die bereits vorhandene gewerbliche Bebauung.
Das Vorhaben ist mit dem
Stadtplanungsamt abgestimmt, da es sich um einen Vorhaben bezogene
Bebauungsplan handelt, wird das Baugesuch in seiner jetzigen Form zum
Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens gemacht. Die Voraussetzungen für die
Zulässigkeit eines Vorhabens während der Planaufstellung sind überwiegend
gegeben.
Es ist anzunehmen, dass das Vorhaben
den Festsetzungen des künftigen Bebauungsplans nicht widerspricht und die
Erschließung gesichert ist. (§ 33 Abs. 1 Nr 2 und Nr. 3 BauGB). Wegen der
großen Dringlichkeit des Vorhabens kann der Abschluss der Beteiligung von
Behörden und Träger öffentlicher Belange nicht abgewartet werden, sondern
erfolgt parallel.
Beschlussempfehlung:
Der Bauherr möchte schon bald mit
den Baumaßnahmen beginnen, da für die Umsetzung des Vorhabens ein enger
Zeitplan gesetzt ist und jede Verzögerung vermieden werden soll. Aus diesem
Grund ist es sinnvoll, nicht erst das Inkrafttreten des Bebauungsplans
abzuwarten, sondern schon vorher die Baugenehmigung zu erteilen.
Es wird empfohlen, das Einvernehmen
für ein Vorhaben während der Planaufstellung auf der Grundlage von § 33 Abs.1 ;
36 Abs.1 BauGB zu erteilen.