Vorlage-Nr.:

26/2012

Az.:

6 Hartmut Blechschmied

Datum:

24.01.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

31.01.2012

 

 

Betreff:

Erweiterung Lagerhalle und Aussenlager Erweiterung Verwaltungsgebäude, Neubau Parkdeck Teilumbau best. Verwaltungsgebäude, Teilabbruch vorh. Parkdeck, 304 Stellplätze, Erweiterung Aussenanlagen Rudolf-Diesel-Straße 2 FlstNr. 5700/3 5700/4

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Ansichten Lagerhalle, Ansichten Bürogebäude, Lageplan

 

Beschlussvorschlag:

Es wird empfohlen, das Einvernehmen für ein Vorhaben während der Planaufstellung auf der Grundlage von § 33 Abs.1, 36 Abs.1 BauGB zu erteilen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

31.01.2012

 

 

 

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Das Vorhaben:

 

Es ist beabsichtigt, auf dem Grundstück Rudolf-Diesel-Straße 2 Flst.Nrn. 5700/3 und 5700/4 eine Erweiterung der Lagerhalle mit Außenlager sowie eine Erweiterung des Verwaltungsgebäudes und den Einbau eines Parkdecks vorzunehmen, das vorhandene Parkdeck in Teilen abzubrechen und das bestehende Verwaltungsgebäude teilweise umzubauen. Schließlich sollen die Außenanlagen erweitert werden. Außerdem sind 304 Stellplätze vorgesehen. Die Baukosten werden auf 11.900.000 Euro veranschlagt.

 

 

Die planungsrechtliche Situation:

 

Das Vorhaben  befindet sich in einem Gebiet für das am 15.10.2009 ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord 2. Änderung südlich der Heinkelstraße“ gefasst  und bekannt gemacht worden ist.  Dieser Aufstellungsbeschluss ist die Grundlage für einen Vorhaben- und Erschließungsplan „ Panalpina“ auf der Grundlage von § 12 BauGB für das oben beschriebene Vorhaben. Der Entwurfsbeschluss erfolgte am 06.12.2011, die öffentliche Auslegung wurde am 08.12.2011 bekannt gemacht. Die Behördenbeteiligung sowie die Beteiligung träger öffentlicher Belange steht noch aus. Das Vorhaben ergänzt die bereits vorhandene gewerbliche Bebauung.

 

Das Vorhaben ist mit dem Stadtplanungsamt abgestimmt, da es sich um einen Vorhaben bezogene Bebauungsplan handelt, wird das Baugesuch in seiner jetzigen Form zum Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens gemacht. Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Vorhabens während der Planaufstellung sind überwiegend gegeben.

 

Es ist anzunehmen, dass das Vorhaben den Festsetzungen des künftigen Bebauungsplans nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. (§ 33 Abs. 1 Nr 2 und Nr. 3 BauGB). Wegen der großen Dringlichkeit des Vorhabens kann der Abschluss der Beteiligung von Behörden und Träger öffentlicher Belange nicht abgewartet werden, sondern erfolgt parallel. 

 

 

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Bauherr möchte schon bald mit den Baumaßnahmen beginnen, da für die Umsetzung des Vorhabens ein enger Zeitplan gesetzt ist und jede Verzögerung vermieden werden soll. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, nicht erst das Inkrafttreten des Bebauungsplans abzuwarten, sondern schon vorher die Baugenehmigung zu erteilen.

 

Es wird empfohlen, das Einvernehmen für ein Vorhaben während der Planaufstellung auf der Grundlage von § 33 Abs.1 ; 36 Abs.1 BauGB zu erteilen.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
0787_001.pdf

3594_001.pdf