Vorlage-Nr.:

165/2013

Az.:

2 Andrea Griese-Pelikan

Datum:

24.04.2013



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

02.05.2013

 

 

Betreff:

Vertrag über die städtische Förderung der Kindertageseinrichtung Freier Träger

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Vertrag Freie Träger Kindergarten

 

Beschlussvorschlag:

 Der vorliegende Vertragsentwurf wird als Vertrag über die städtische Förderung der Kindertageseinrichtung anerkannt.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Vorberatung

nichtöffentlich

02.05.2013

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

16.05.2013

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Mit der Aufnahme Freier Träger in die Bedarfsplanung für Krippen- und Kindergartenplätze der Stadt Kornwestheim geht auch die vertragliche Regelung einher. Bislang war lediglich ein Freier Träger in Kornwestheim in diesem Bereich tätig, dessen Vertrag von Jahr zu Jahr neu beschieden und verlängert wurde.

 

Nun ist ein weiterer Freier Träger hinzugekommen. Im Sozialausschuss vom 6. März 2013 wurde positiv über dessen Aufnahme in die Bedarfsplanung abgestimmt. In dieser Vorlage waren bereits einige Eckpunkte des zu schließenden Vertrages dargestellt worden.

 

Um für die bereits bekannten und möglicherweise weitere Freie Träger ein rechtssicheres Verhältnis zu gestalten wurde der beiliegende Vertrag gestaltet. Der Rohentwurf wurde zur Prüfung und Bearbeitung an den vom Städtetag benannten und auf Kindergartenverträge spezialisierten Rechtsanwalt Achim Zimmermann (Anwalt für Verwaltungsrecht aus Stuttgart) weitergereicht.

 

Das vorliegende Exemplar soll ab sofort als Standartvertrag für die städtische Förderung der Kindertageseinrichtung von Freien Trägern eingesetzt werden. Damit werden alle Freien Träger vertraglich gleich behandelt. Die Verträge, die mit der Kirche zur Förderung der Kindertagesstädten vereinbart wurden bleiben vorerst davon unberührt.

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Vertrag Freie Träger Kindergarten.pdfVertrag Freie Träger Kindergarten.pdf