Vorlage-Nr.:

183/2011

Az.:

301 Daniela Oesterreicher
03 Dietmar Allgaier

Datum:

18.05.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

26.05.2011

 

 

Betreff:

Einrichtung eines Bauinvestitionscontrollings / Baukostencontrollings

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

BIC-Phasen;

Beteiligungsschema;

Folgekostenblatt der Stadt LB;

Beispiel Berichtswesen

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt

1)      die Einführung einer internen Arbeitsgruppe „Bauinvestitionscontrolling“ (BIC), im Regelfall bei Projekten ab einem Wert von 500.000 EUR, sowie

2)      die Regelung, bei bestimmten Bauvorhaben zusätzlich ein externes Baukostencontrollings (BKC) einzusetzen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Vorberatung

öffentlich

26.05.2011

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Vorberatung

öffentlich

31.05.2011

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

09.06.2011

 

 

Finanzielle Auswirkungen

HHJ

Finanzposition

Betrag

Erläuterungen

 

 

 

 

ab 2011

SN 400000

0 - 80.000 EUR/a

Ergibt keine überplanmäßigen Ausgaben, solange die betroffenen Mitarbeiter die Aufgaben im Zusammenhang mit der Arbeitsgruppe BIC in ihr Arbeitspensum zusätzlich unterbringen können.

 

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2011 sind aus der Mitte des Gemeinderates Forderungen erhoben worden, ein möglichst ständiges Baukostencontrolling bei größeren Bauvorhaben zu installieren. Hintergrund waren die Kostensteigerungen bei den Umbaumaßnahmen dreier Kindergärten.

Beim Bauvorhaben Umbau Kulturhaus und Neubau einer Stadtbücherei ist ein solches Controllinginstrument mit der Beauftragung des externen Büros Nixdorf installiert worden. Auch bei der Erweiterung der Eugen- Bolz-Schule soll eine solche Beauftragung eines externen Controllers die Einhaltung des Kostenrahmens sichern.

 

Um der Gefahr von ungewollten und vor allem vermeidbaren Kostensteigerungen wirksam entgegenwirken zu können, ist eine stetige Kostentransparenz und Kostenkontrolle, gerade bei sehr großen Projekten mit hohem Investitionsvolumen, unumgänglich. Vor allem im öffentlichen Bereich, in dem es um die Verwendung von Steuergeldern, also Gelder der Bürgerinnen und Bürger geht, sollte besonders darauf geachtet werden, dass Investitionen wirtschaftlich sinnvoll und sparsam umgesetzt werden. Auch im Hinblick auf die tatsächliche Notwendigkeit oder den Umfang einer Maßnahme kann mit dem Bauinvestitionscontrolling (BIC) im Vorfeld eine differenziertere Aussage erarbeitet bzw. getroffen werden.

 

Aufgrund der daraus resultierenden Vorteile wird angestrebt das Modell des BIC künftig auch bei der Stadtverwaltung Kornwestheim als festen Bestandteil bei und vor allem vor der Ausführung größerer Investitionsmaßnahmen einzurichten. Im Folgenden wird das Thema BIC näher erläutert und verschiedenen Möglichkeiten der Einrichtung und Ausführung eines BIC vorgestellt, die sowohl die Variante einer externen Beauftragung zum Baukostencontrolling wie auch die Einrichtung eines internen Bauinvestitionscontrollings aufgreift.

 

Definition von BIC

 

BIC unterstützt die Verwaltungsführung, die Fach- und Produktbereiche bei der Auswahl, Steuerung und Umsetzung von Projekten. Die Zielerreichung bei Projekten (Qualität, Kosten, Termine und Ressourcen) soll durch das BIC unterstützt werden. Vor allem sollen nachträgliche Kostensteigerungen oder zeit- und kostenintensive Planungsänderungen im Verlauf der Projekte vermieden werden. Insbesondere müssen aber auch Anforderungen, die im Vorfeld von Projekten ausschlaggebend sind, auf ihre Sinnhaftigkeit und Richtigkeit geprüft werden. Damit  werden auch bereits in einem solchen Stadium formulierte Raumprogramme und -wünsche kontrolliert. Änderungen von Raumprogrammen während der Ausführung können damit vermieden werden.

BIC bezieht nicht nur die Herstellungs- sondern auch die Folgekosten mit ein. Die Darstellung des Ressourcenverbrauchs kann damit über die Jahre hinweg transparent gemacht werden.

 

BIC ist ein Instrument zur Optimierung von Planungen, Konzepten, Durchführung von Bau-, Unterhaltungs- und Beschaffungsvorhaben sowie Grundstücksgeschäften, die im Zusammenhang mit baulichen Investitionen stehen. Dabei kann es sich sowohl um Hoch- und Tiefbaumaßnahmen, als auch um Verkehrs- oder sonstige investive Projekte handeln.

 

BIC ist nicht identisch mit der Projektleitung und –steuerung der einzelnen baulichen Maßnahmen, die deren operative Umsetzung zum Ziel hat. Beim BIC laufen Projektinformationen aus diesen Maßnahmen zusammen, werden analysiert und steuerungsunterstützend aufbereitet. Die praktische Umsetzung der einzelnen Projekte ist nicht enthalten, diese liegt weiterhin bei den einzelnen Fachämtern.

 

Ziele von BIC

 

Hauptziel ist die wirtschaftlichste und nachhaltigste Verwendung von Investitionsmitteln zu erreichen. Die damit verbundene Einhaltung von Kosten- und Projektplanungen und die Vermeidung von Baukostenüberschreitungen steigert die Glaubwürdigkeit der Verwaltung gegenüber den Bürgern enorm. Außerdem sorgt BIC für mehr Transparenz in allen Bereichen und während aller Phasen eines Projekts (Bedarfsermittlung, Planung, Budgetzuschnitt, Steuerung, Bauausführung).

 

Nutzen von BIC

BIC liefert systematisierte Kosteninformation als Entscheidungsgrundlage (Investitionskosten und weitere Bewirtschaftungskosten in den Jahren nach der Baufertigstellung). Diese Kosteninformationen müssen immer zum jeweiligen Planungsstand, in Verknüpfung mit dem Haushalt, aktualisiert sein.

 

In Bezug auf die Kostensteuerung gibt die mit Fachplanungen verknüpfte permanente Kostenbetrachtung Anreize, frühzeitig über andere oder gegebenenfalls günstigere Alternativlösungen nachzudenken. Durch die ständige Konfrontation der Planer/innen mit Kostendaten und Kostenvergleichen sowie das Einbringen relativ zuverlässiger, aktueller Kosteninformationen in den Entscheidungsprozess wird eine Kostensteuerung möglich.

 

Das BIC sorgt für Transparenz und Übersichtlichkeit bei den Herstellungsprozessen, indem alle Projekte in Phasen eingeteilt werden, deren Beginn und Ende klar definiert sind. Dabei muss die Federführung und die Entscheidungskompetenz für jede Phase eines Projekts im Vorhinein klar festgelegt werden.

Im entsprechenden Bericht der KGSt - Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement wird das BIC in sieben Phasen unterteilt. Eine Aufstellung der einzelnen Phasen und die dazugehörigen Erläuterungen sind der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Abzudeckende Leistungen von BIC

 

Zu den im Rahmen des BIC abzudeckenden Leistungen gehören vor allem:

 

1)      Überprüfung auf Notwendigkeit und Dringlichkeit investiver baulicher Maßnahmen inklusive Abgleich mit der gesamtkommunalen Interessenlage

2)      Angemessenheits- und Wirtschaftlichkeitsprüfung (im Schwerpunkt gegebenenfalls angemessene und wirtschaftliche Alternativen auszuwählen)

3)      Sicherstellung, dass geeignete Methoden zur Planung, Kostenermittlung und Steuerung angewandt werden

4)      Sicherstellung der Vollständigkeit der Planung

5)      Sicherstellung der Einhaltung von Planungsvorhaben

6)      Garantie von Transparenz im Hinblick auf Kosten, Stand der Projekte, Überwachung des Durchlaufens der einzelnen Phasen von BIC

7)      Beratung, der an den Bauprojekten beteiligten Personen

Um diese Anforderungen erfüllen zu können, müssen alle Informationen an einer Stelle zusammenlaufen. Nur dann können Analysen und Entscheidungsvorbereitung in der erforderlichen Tiefe durchgeführt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Modell 1 – BIC als Stabstelle

 

Das folgende Modell ist eine Empfehlung der KGSt - Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement. Hier wird eine ressortunabhängige Stabstelle auf Dezernatsebene gebildet, bei der alle für das BIC wichtigen Informationen zusammenlaufen und zusammengeführt werden. Die Person, der/die sogenannte Baucontroller/in, sollte hierbei sowohl auf technischer Seite wie auch auf kaufmännischer Seite das entsprechende Fachwissen mitbringen.

 

Die Vorteile einer Stabstelle liegen unter anderem an der engen Anbindung an die Entscheidungsebene. Sie genießt höhere Akzeptanz in den Fach-/Produktbereichen aufgrund ihrer Neutralität, da keine Unterordnung durch einseitig geprägtem Interesse (fachlich wie weisungsbezogen) besteht. Damit hat der/die Baucontroller/in bessere Möglichkeiten zur Anforderung von Projektdaten und zur Herstellung von Einstimmigkeit zwischen den Projektbeteiligten.

 

Bei größeren, langwierigeren oder komplexeren Vorhaben wird jedoch trotzdem empfohlen, neben dem/der Baucontroller/in eine Investitionskonferenz einzurichten und/oder externe Berater/innen (vgl. hierzu die Ausführungen zu Modell 3) mit einzubinden.

 

Die Einrichtung einer Investitionskonferenz sieht eine kleine Gruppe im internen Rahmen vor, um verwaltungsintern zu einer abschließenden Meinungsbildung zu gelangen. Hier werden alle maßgeblich Beteiligten zusammengeführt, um den Informationsaustausch und die Entscheidungsfindung zu unterstützen. Die Investitionskonferenz ist den Ausschüssen und Ratssitzungen vorgeschaltet.

Beschlüsse der Investitionskonferenz sollen durch Mitzeichnung der Beteiligten dokumentiert werden, die Investitionskonferenz kann aber nach Bedarf flexibel gestaltet werden (z.B. keine fixen Sitzungstermine, sonder Umlaufbeschlüsse, bei dem die Investitionsempfehlung der Stabsstelle Projektcontrolling durch die Beteiligten unterzeichnet werden. Nur bei Dissens ist eine Beratung notwendig).

 

Teilnehmer/Beteiligte an der Investitionskonferenz:

 

Ständige Mitglieder sind:

-          der/die Oberbürgermeister/in

-          in seiner/ihrer Vertretung der Beigeordnete für Finanzen

-          die Stabsstelle BIC

 

sowie jeweils zu den Projekten:

-          der Leiter des Bedarfsfachbereichs

-          der Leiter des bauausführenden Fachbereichs

-          sowie der jeweilige Projektverantwortliche

 

Um die Stelle einer Baucontrollerin / eines Baucontrollers mit entsprechender Qualifikation zu besetzen, müsste eine zusätzliche Personalstelle in TVÖD 13 mit Kosten von rund

60.000 EUR/Jahr geschaffen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Modell 2 – BIC als interne Arbeitsgruppe

 

Das BIC als interne Arbeitsgruppe ist ein Modell, das die Stadt Ludwigsburg seit 2006 umsetzt. Die Arbeitsgruppe besteht hier aus den Fachbereichsleitern der Fachbereiche Hauptamt, Rechnungsprüfung und Kämmerei. Die Arbeitsgruppe findet sich bei Investitionsmaßnahmen ab 500.000 EUR bei Hoch- und Tiefbaumaßnahmen, im Einzelfall und bei Einzelbeschaffungen ab 150.000 EUR ein. Regelmäßige Jour-Fix-Termine zusammen mit dem Bauamt, dem Projektleiter und / oder dem Architekten unter der Federführung der Kämmerei, finden in der Regel 14-tägig statt. In sämtliche entscheidungsrelevante Unterlagen ist der Arbeitsgruppe Einsicht zu gewähren und dazugehörige Sitzungsvorlagen sind von dieser mit zu unterzeichnen. Des Weiteren ist zu allen betroffenen Baubeschlüssen ein Folgekostenblatt (vgl. Anlage 3) durch das Fachamt beizulegen. Die zuständigen Fachdezernenten behalten sich vor, bei größeren Projekten regelmäßig selbst in der Arbeitsgruppe mitzuwirken.

 

In Bezug auf technisches Wissen müssen von den nichttechnischen Mitarbeitern des BIC die richtigen Fragestellungen kommen, um die Mitarbeiter aus den technischen Bereichen an eventuell andere Lösungsmöglichkeiten zu führen („Hinterfragung mit gesundem Menschenverstand“).

 

Um auch die Mitglieder der Ausschüsse immer auf dem aktuellsten Stand zu halten, wird vierteljährlich ein Bericht vom Bauamt im öffentlichen Bauausschuss vorgelegt, indem sämtliche Maßnahmen des Hoch- und Tiefbaubereichs über 300.000 EUR mit aktueller Kostenberechnung/-fortschreibung dargestellt sind (vgl. Anlage 4).

 

Für Optimierungen in der Frühplanphase ist dieses Modell nicht ausgelegt. Dadurch kann die Arbeitsgruppe des BIC teilweise nur noch auf gewisse Situationen reagieren anstatt bereits im Vorfeld vorbeugend entgegen zu wirken.

 

Zusätzliche Personalkosten würden bei diesem Modell nicht anfallen, wenn dies durch Erweiterung oder Umschichtung im Aufgabenbereich der betroffenen Mitarbeiter auf bereits vorhandene Personalressourcen zurückgegriffen werden kann.

 

 

Modell 3 – BIC/BKC durch Externe

 

Anstatt das BIC durch interne Personalressourcen abzudecken ist auch eine Kooperation mit privaten Dritten möglich. Wie bereits in der Einleitung erwähnt, hat die Stadt Kornwestheim sich aufgrund des Gesamtkostenvolumens bei den Projekten des Kulturhauses mit Stadtbücherei und der Eugen-Bolz-Schule für eine Vergabe des Kostencontrollings an Externe entschieden, gerade um Mehrkosten und komplizierte Auseinandersetzungen im Rahmen von Nachtragsverhandlungen zu vermeiden. Hierbei geht es aber dann vorwiegend um ein Baukostencontrolling.

 

Die Beratung durch Externe wird allerdings nur wirksam, wenn sie durch verwaltungserfahrene Bedienstete ständig begleitet und gesteuert wird. Bei der Beauftragung von Baukostenplanungs-Büros ist es sinnvoll, die Büros schon in Phase II (Projektdefinition) einzuschalten, also noch vor Architekten beauftragt werden, da in den ersten Phasen die Baukosten noch am stärksten beeinflusst werden können. Die Beauftragung von Kostenplanungsbüros sollte stufenweise erfolgen (Stufenverträge). Diese Vertragsgestaltung mach die Stadt als Auftragsgeberin am Ende jeder Planungsphase wirklich frei in der Entscheidung über Abbruch oder Fortsetzung der Planung, da extern Beauftragte keinen Anspruch auf Weiterplanung haben. Außerdem wird die Honorarabrechnung für beide Seiten transparenter.

 

 

Bei der rein fachlichen Anwendung von Datenerhebungs- und Auswertungsverfahren kann sicherlich auf externes Fachwissen zurückgegriffen werden. BIC kann aber nicht gänzlich outgesourcet werden, da die strategischen Komponenten des BIC, wie Auswertung der Ergebnisse und Vorbereitung von Entscheidungen, im Haus verbleiben müssen.

 

Bei den Kosten muss für eine externe Projektsteuerung (ab Phase III), darin beinhaltet ist auch das Kostencontrolling, im Schnitt mit ca. 2,0 % der Gesamtbaukosten vom Projekt gerechnet werden. (Bei Gesamtbaukosten von 600.000 EUR ist daher mit 12.000 EUR für das externe Kostencontrolling zu rechnen). Je nach Leistungsumfang kann der Satz nach oben oder unten abweichen.

 

 

Vorschlag der Verwaltung

 

Für die Einführung des BIC bei der Stadt Kornwestheim schlägt die Verwaltung zunächst, bis zur endgültigen Einführung eines Gebäudemanagements, ein Mischmodell (Modell 2 und 3) vor.

Aus der Anlage 2 wird ersichtlich, dass das Gebäudemanagement genau wie das BIC in sämtlichen Phasen eines Projektes eingebunden ist. Daher ist abzuwarten und zu überlegen, ob das neue Gebäudemanagement nicht künftig auch die Aufgaben eines BIC übernehmen könnte. Vor allem weil hier sämtliche Informationen zur Gebäudebewirtschaftung zusammenlaufen, welche wiederum für eine Folgekostenbetrachtung relevant sind.

Das Modell, welches die Verwaltung jetzt vorschlägt, besteht aus einer internen Arbeitsgruppe (Modell 2) inklusive einem verbessertem Berichtswesen und einer punktuell eingesetzten externen Beratung (Modell 3). Bei der Stadt Kornwestheim kann man derzeit im Schnitt von 8 bis 10 Baumaßnahmen und/oder Beschaffungen (ab einer Wertgrenze von 500.000 EUR) im Jahr ausgehen, bei denen das BIC zum Tragen kommen könnte.

In der internen Arbeitsgruppe sollen das Stadtbauamt, die Kämmerei, das Rechnungsprüfungsamt und das Energiemanagement vertreten sein und bei Bedarf, themenspezifisch um weitere Fachämter, insbesondere auch Einrichtungsleitungen, erweitert werden. Die interne Arbeitsgruppe soll bei allen Phasen des BIC beteiligt werden, also auch bereits bei der Bedarfsermittlung (Phase I). Unter der Annahme, dass vier Personen dauerhaft der Arbeitsgruppe angehören, pro Person/Fachamt ein Tag je Woche für die Arbeit im Zusammenhang mit dem BIC in Anspruch genommen werden muss und unter Heranziehung der VwV-Kostenfestlegung (48 EUR/Stunde für eine Person des gehobenen Dienstes), ergibt dies einen Personalkostenanteil von rund 80.000 EUR/Jahr.

Die externe Beratung würde ab dem Zeitpunkt zur Erstellung der Entwurfsplanung (Phase IV) nach Einzelfallentscheidung in Anspruch genommen werden (Baukostencontrolling). Sie würde neben der internen Arbeitsgruppe zusätzlich die ingenieurtechnische Betrachtung des BIC abdecken. Hier ist zu prüfen, ob eventuell die Beauftragung eines Büros über Pauschalvereinbarung möglich ist.

Die wichtigsten Eckpunkte und Regelungen für die Durchführung sollen mittels Erlass einer Dienstanweisung Bauinvestitionscontrolling / Baukostencontrolling festgehalten werden.

 

Eine weitere Optimierung wurde bereits für das Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2012 veranlasst, indem die Ämter aufgefordert sind, für neue Maßnahmen im Vermögenshaushalt zusätzlich zur Mittelanmeldung ein Folgekostenblatt auszufüllen.

 

Dem Gemeinderat wird empfohlen, dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Modell zur Einführung eines Bauinvestitionscontrollings / Baukostencontrollings zuzustimmen.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
BIC Phasen.pdf BIC Phasen.pdf Beteiligungsschema.pdf Beteiligungsschema.pdf Folgekostenberechnung_zu_Vorlagen_neu.pdf Folgekostenberechnung_zu_Vorlagen_neu.pdf Beispiele_Berichtswesen_Hochbau.pdf Beispiele_Berichtswesen_Hochbau.pdf